- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Änderung ZLPV - Österreich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Änderung ZLPV - Österreich

    Kann jemand genauer erklären ob und wie sich folgende Änderung der ZLPV konkret für uns deutsche PilotInnen auwirkt?


    40. Nach dem § 89a wird folgender § 89b samt Überschrift eingefügt:
    „Bescheinigung für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs

    § 89b. (1) Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Österreichs, die über eine ausländische Berechtigung verfügen, welche einer in den §§ 69 oder 79 bis 84 geregelten Berechtigungen inhaltlich entspricht, dürfen diese Berechtigung in Österreich ausüben, sofern sie eine Bescheinigung gemäß Abs. 2 erwerben.

    (2) Die in Abs. 1 genannte Bescheinigung ist auf Antrag von einer zur Ausbildung für die entspre-chende Berechtigung befugten Zivilluftfahrerschule nach einer Überprüfung und erforderlichenfalls Unterweisung des Antragstellers auszustellen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Unterweisung haben sicherzustellen, dass der Pilot über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktische Befähigung zur sicheren Ausübung seiner Berechtigung verfügt.
    (3) Die Bescheinigung gemäß Abs. 1 und 2 ist ein Jahr gültig.“

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...016_II_89.html

    #2
    AW: Änderung ZLPV - Österreich

    Zitat von yogi Beitrag anzeigen
    [...]welche einer in den §§ 69 oder 79 bis 84 geregelten Berechtigungen inhaltlich entspricht, dürfen diese Berechtigung in Österreich ausüben,[...]
    Schau mal, was die aussagen
    Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
    (Albert Schweitzer, ev. Theologe, Arzt u. Philosoph, 1875-1965)

    Kommentar


      #3
      AW: Änderung ZLPV - Österreich

      Ok, erledigt , steh aber trotzdem wohl auf dem Schlauch

      Beim 84er z.B. gehts doch um die Überlandberechtigung ?

      Überlandberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter

      § 84.
      (1) Die Überlandberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter berechtigt zur Durchführung von Streckenflügen.

      .... usw..

      Bitte klär mich auf, mille grazie
      http://www.ratg.at/gesetze/gesetz/ZL...2/NOR40141633/

      Kommentar

      Lädt...
      X