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AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

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    AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

    Hallo,

    ich wohne (Österreich) an einer angrenzenden Freilandfläche/Wiese. Auf der Privatstrasse zu meinen und anderen
    Häusern hab ich natürlich ein Servitut. Daher lande ich hier, oder teilweise auf meinen Autoabstellplätzen.
    Nun droht mich jemand zu verklagen, da es sich nicht um einen ausgewiesenen Landeplatz handelt!

    Weiss jemand, wie das rechtlich aussieht? Darf man wirklich nicht mal mehr auf seinem eigenen Grund oder
    mitbezahlten Servitutstrasse landen??

    Danke für eure Erfahrungen, Cicero

    #2
    AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

    Für Nicht-Österreicher

    Kommentar


      #3
      AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

      Hi,
      bisher war mir nur bekannt, das Österreich liberaler als D ist.
      1) In D darf man ob mit Drache, GS oder UL überall(da wo es möglich und Sicher ist) landen, soweit es die Situation erfordert(Notlandungen, Sicherheitsaußenlandungen), es dient der Sicherheit eine große Landewiese anzupeilen und eine korrekte Landung durchführen zu können, als mit letzter Kraft den Versuch zu wagen den offiziellen Landeplatz zu erreichen und kurz zuvor in den Bäumen runter zu kommen.

      Der Start ist natürlich was anderes.

      Als A-Schein Pilot sollte man sich nicht so weit vom Gelände entfernen, das eine Landung am offiziellen Landeplatz nicht mehr möglich ist. Wenn aufgrund unerwarteter Einflüsse dies jedoch nicht mehr möglich ist(starkes sinken, Gegenwind, Gleitwinkel oder Thermik falsch eingeschätzt) trifft wieder Nr. 1) zu.
      Als B-Schein Pilot ist man zum Überlandflug berechtigt und wenn die Thermik nicht mehr will, dann darf man und muss man runter gehen, wo es geht.

      Übrigens, von oben können nur die wenigstens bei einem Streckenflug erkennen ob sie auf einem öffentlichen oder privaten Weg runter kommen.

      Wie soll dich also jemand anzeigen? Die Thermik hörte auf und du musstest Sicher runter.

      Kommentar


        #4
        AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

        In diesem speziellen Fall ist es offensichtlich, dass ich (B-Schein-Pilot) geplant und immer wieder auf meiner Straße/Parkplatz gelandet bin.
        (Hike n Fly Abgleiter vor der Haustüre, teils wöchentlich). Nicht unwesentlich entfernt gibt es einen offiziellen Landeplatz.

        Da ich jedoch Vertraglich ein "Geh- und Fahrrecht mit Fahrzeugen aller Art" (Luftfahrzeuge??) auf dieser Strasse habe,
        wäre mir nie in den Sinn gekommen, dass man das nicht darf. Ganz zu schweigen von Landungen
        auf Parklätzen in meinem Besitz.

        Es geht also nicht um Sicherheit oder dem Absaufen, sondern um einfach geplant bei sich im eigenen Grundstück oder Servitutsstrasse landen zu wollen.
        Zuletzt geändert von cicero; 19.08.2016, 15:35.

        Kommentar


          #5
          AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

          Schau doch mal ins Luftfahrtgesetz, da gab es mit Datum 12.8.2016 eine Novelle seit der es heißt:

          Außenlandungen und Außenabflüge

          § 9. (1) Zum Abflug und zur Landung von Luftfahrzeugen dürfen, soweit nicht in den Abs. 2 bis 4 und in § 10 etwas anderes bestimmt ist, nur Flugplätze (§ 58) benützt werden.

          [...]

          Nichtbewilligungspflichtige Außenlandungen und Außenabflüge

          § 10. (1) Die Bestimmungen des § 9 gelten nicht

          [...]

          4. für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänger- oder Paragleitern,

          [...]

          Die Außenlandungen und Außenabflüge gemäß den Z 4 bis 6 sind nur zulässig, wenn der über das Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist.
          Das würde doch auf Dich zutreffen, oder?


          ( --> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10011306)
          Zuletzt geändert von Gast; 19.08.2016, 17:00.

          Kommentar


            #6
            AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

            perfekt, das ist genau, was ich suche. Danke lhaeger!

            Kommentar


              #7
              AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

              4.für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänger- oder Paragleitern,

              ......Außenabflüge gemäß den Z 4 bis 6 sind nur zulässig, wenn der über das Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist.

              Außenabflüge von Hängegleitern!

              Jetzt fehlt nur noch die Europäische Angleichung, damit in D das gleiche gilt!

              Kommentar


                #8
                AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                Interessante Frage,

                1. Wenn ich es richtig verstanden habe, darfst du die Straße zwar befahren, bist aber nicht der einzige der das darf (deins und andere Häuser). Ist also nicht ausschließlich deine Straße und damit gefühlsmäßig ähnlich verboten wie auf der A1 zu landen. Es stellt sich die Frage nach einer möglichen Gefährdung anderer.
                2. Parkplätze. Wenn das ausschließlich deine sind sollte das in Ordnung sein, allerdings könnten deine Nachbarn auf einem seitlichen Abstand von 50 m (§6 LVR) oder Mindestüberflugshöhe von 150m bestehen.

                Wie groß bzw. wie viele Parkplätze hast du denn ? Ich würde mir nicht zutrauen 2 Parkplätze immer mit 100% Sicherheit zu treffen

                Generell würde ich mir überlegen ob du vor einem Gericht überzeugend argumentieren kannst, dass du aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedwede Gefährdung von Personen oder Sachen ausschließen kannst. Gibt's da nur geringe Bedenken kommt der Kläger damit vermutlich durch.

                Kommentar


                  #9
                  AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                  Aus meiner Sicht liegt das Problem woanders.

                  Wenn sich dein Flug als Streckenflug definieren lässt, ist es völlig wurscht, auf wessen Grund und Boden du landest.
                  Es ist diesbezüglich alles legal, sofern du keine Lufträume verletzt.

                  Du schreibst jedoch, dass ein offizieller Landeplatz in der Nähe ist, vermutlich in Sichtweite.
                  Wenn es dann auch noch der Landeplatz zu deinem Startplatz ist, dann ist ein möglicher Streckenglaube nicht gerichtsfest durchsetztbar.
                  Der Streckenflug beginnt da, wo du die "Platzrunde" nicht mehr beobachten kannst.
                  Du müsstest also auf dem Landeplatz landen - anderes funktioniert nur in gegenseitigem Einvernehmen mit allen Beteiligten.

                  Grüße
                  Manfred

                  Kommentar


                    #10
                    AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                    Zitat von cicero Beitrag anzeigen
                    Nun droht mich jemand zu verklagen...
                    Ist dieser "Jemand" Anteilseigner dieser Servitutstrasse?
                    Wenn nicht, kann er dich mal!
                    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                    Kommentar


                      #11
                      AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                      Warum will er dich denn anzeigen? Was für ein Problem hat er denn?
                      Ich glaube es wäre viel besser ihr würdet euch über eure Bedürfnisse unterhalten und eine außergerichtliche Einigung finden.

                      Billiger wäre das allemal und bei gerichtlichen Verfahren kann immer was rauskommen, was schlecht für dich und unseren Sport ist.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                        Zitat von ThomasN Beitrag anzeigen
                        Warum will er dich denn anzeigen? Was für ein Problem hat er denn?
                        Ich glaube es wäre viel besser ihr würdet euch über eure Bedürfnisse unterhalten und eine außergerichtliche Einigung finden.

                        Billiger wäre das allemal und bei gerichtlichen Verfahren kann immer was rauskommen, was schlecht für dich und unseren Sport ist.
                        Eine mitgebrachte Flasche Rotwein und/oder Gespräch bei bester Tageszeit hat schon manchen Konflikt klären können und für gegenseitiges Verständnis gesorgt. Viel Erfolg [emoji6]

                        Kommentar


                          #13
                          AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                          Auch ich halte das in erster Linie nicht für ein rechtliches, sondern ein zwischenmenschliches Problem. Nützt einem nix, im Recht zu sein, wenn es dafür dann dauernd Krach mit nem verfeindeten Nachbarn gibt. Du kommst faktisch nicht umhin, dich einvernehmlich mit dem Nachbarn auseinander zu setzen und was auch immer ihn stört, heraus zu finden und ernst zu nehmen.

                          Rechtlich wird dein hauptsächliches Argumentationsproblem der 50m Sicherheitsabstand von befahrenen Straßen - auch eine Privatstraße ist wohl als befahren anzusehen, sofern sie nicht dir alleine gehört und nicht abgesperrt ist - sein. Solange es keine Probleme gibt, wird das sicherlich nicht so eng gesehen. Aber es gibt da den schönen Spruch: Wer einen Hund schlagen will, findet immer einen Stock.

                          Und ich meine mich da zu erinnern, daß als die Behörden einige Flieger am Ossiacher See schlagen wollten, sie u.a. auch diesen Stock eingesetzt haben bei Landungen zu Nahe an der Straße. Der scheint also auch in Österreich zu existieren.
                          Wenn es piept - eindrehen...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                            Zitat von TobiMuc Beitrag anzeigen
                            Eine mitgebrachte Flasche Rotwein und/oder Gespräch bei bester Tageszeit hat schon manchen Konflikt klären können und für gegenseitiges Verständnis gesorgt. Viel Erfolg [emoji6]
                            genau das ist auch mein Ansatz, und hat bisher überall funktioniert. In beiden richtungen, bei viel schwerwiegenderen Situationen. In diesem Fall ist das jedoch leider ein (ortsweits bekannter) sehr streitbarer Mensch. Ich versuche noch alles andere, aber möchte natürlich zuvor über die rechtliche Lage bescheid wissen

                            Zitat von ThomasN
                            Warum will er dich denn anzeigen? Was für ein Problem hat er denn?
                            Ihm, besser gesagt seiner Frau, gehört die angrenzende Wiese. Dort laufen immer wieder uneinsichtige Wanderer und teils auch Paragleiter rein. Ich denk daher ist er sensibel. Mich ärgert das gleich wie ihn, und ich weise jeden, den ich sehen darauf hin ... jedoch ohne im ersten Schritt gleich zum Anwalt zu laufen. Damit hab ich mit Sicherheit den besseren Effekt erzielt.

                            Zitat von JHG
                            1. Wenn ich es richtig verstanden habe, darfst du die Straße zwar befahren, bist aber nicht der einzige der das darf (deins und andere Häuser). Ist also nicht ausschließlich deine Straße und damit gefühlsmäßig ähnlich verboten wie auf der A1 zu landen.
                            Nicht ganz. Uns gehört ein Viertel der Straße, und wir haben das "Geh- und Fahrrecht mit (Luft-??) Fahrzeugen jeglicher Art."

                            Zitat von im lee is schee
                            Ist dieser "Jemand" Anteilseigner dieser Servitutstrasse?
                            Jein. Die Strasse ist vereinfacht dargestellt geviertelt. Das erste Viertel gehört ihm.
                            Das Dritte mir. Hier lande ich ausschließlich.

                            4.für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänger- oder Paragleitern,

                            ......Außenabflüge gemäß den Z 4 bis 6 sind nur zulässig, wenn der über das Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist.
                            Das bedeutet für die Hike n Fly Abteilung, dass sie zuvor die Bewilligung vom Verfügungsberechtigten des Gipfels und des angestrebten Landeplatzes braucht? Oder fallen alle Gipfel weg, wo sich kein Landeplatz im Gleitwinkel befindet?

                            Zitat von JHG
                            auf einem seitlichen Abstand von 50 m (§6 LVR) oder Mindestüberflugshöhe von 150m bestehen.
                            Ich glaub, das gilt nur bei Häusern und Personen. Nicht jedoch nicht auf Freilandflächen? Beim Soaren über freiland muss man meines Wissens auch keine 500ft einhalten?

                            Zitat von mas-
                            Aber es gibt da den schönen Spruch: Wer einen Hund schlagen will, findet immer einen Stock.
                            :-D genau das triffts auf den Kopf. Mir ist klar, dass Gleitschirmpiloten zum Großteil nur geduldet sind. Wenn man jedoch jeden Fingerstreich durch und durch rechtlich exakt exekutiert, würde dies generell zum erliegen der meisten Alltagsaktivitäten führen. Oder wie viel Prozent beispielsweise der PKW Fahrer trauen sich zu wetten, dass sie auch nur einen Tag lang 100% der StVo entsprechen? (Blinken, Abstand, Geschwindigkeit, etc).

                            Ich suche nach wie vor den angestrebten persönlichen Kontakt und Wohlwollen. Freue mich aber auch, rechtlich nun vieles Klarer zu sehen!

                            Vielen Dank, cicero
                            Zuletzt geändert von cicero; 20.08.2016, 10:48.

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                              #15
                              AW: AT: Landen auf Privatstrasse mit Servitut

                              Beim DHV gibt es meines Wissens nach kompetente Anlaufstellen, wo man Rechtsauskunft bekommen kann. Und an diese rechtlichen Gegebenheiten würde ich mich einfach halten. So einfach ist das. Und das kannst du deinem Nachbarn auch durchaus in aller Offenheit so kommunizieren.

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