- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

    Hallo zusammen,

    Ich bin zur Zeit Flugschüler in der Grundschulung und hab mit der Flugschule schon ein Groundhandlingstraining gemacht. Jetzt bin ich am überlegen ob ich mir über den Winter eine alte nicht mehr flugfähige Tüte nur zum Groundhandeln hole. Im Frühjahr soll dann der "Flugschirm" dazu kommen.

    Jetzt ist meine Frage ob ich, fürs Groundhandling mit dem eigenen Schirm bereits die Halterhaftpflicht benötige oder erst wenn es ein flugfähiger Schirm ist.

    In einem Artikel des DHV zum Thema Groundhandling habe ich gelesen Zitat "Gemäß einer Rechtsauskunft des Bundesverkehrsministeriums unterliegen „Aufziehübungen“ in einem Gelände, das so flach ist, dass ein Fliegen nicht möglich ist und wenn seitens des Übenden keine „Flugabsicht“ besteht, nicht den luftrechtlichen Vorschriften. Der Gleitschirm ist in diesem Fall kein Luftfahrzeug, weil der Übende nicht damit fliegt." Das würde doch bedeuten das noch keine Geräte Haftpflicht benötigt wird?

    Was meint ihr dazu?

    p.s. sobald der "richtige" Schirm dazu kommt hat sich die Frage natürlich erledigt.

    Gruß Bernhard

    #2
    AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

    Besorg Dir das Teil, geh auf die Wiese, mach den Kopf zu, übe , übe übe ..............und NEIN Du brauchst dafür keine Halter- Haftpflicht, eine private solltest Du sowieso haben.

    LG bigben
    „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

    NOVA Team Pilot

    Kommentar


      #3
      AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

      Ein Gleitschirm ist ein Luftsortgerät und kein Luftfahrzeug ... soviel mal vorne weg.


      Solange du beim Groundeln nicht fliegst und beide Beine am Boden bleiben bist du nichts weiter als jem der einen großen Drachen steigen lässt und somit reicht deine Haftpflicht allemal !
      Zuletzt geändert von HarryXX88; 05.10.2016, 08:01.

      Kommentar


        #4
        AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?



        LuftVG §1 Abs. 2

        (2) Luftfahrzeuge sind

        1.Flugzeuge
        ....
        8.Rettungsfallschirme
        9.Flugmodelle
        10.Luftsportgeräte
        11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

        Kommentar


          #5
          AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

          Frage auf jeden Fall deine Privathaftpflichtversicherung, ob Sie das Risiko abdeckt und bestehe auf eine schriftliche Antwort.

          Kommentar


            #6
            AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

            Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
            Frage auf jeden Fall deine Privathaftpflichtversicherung, ob Sie das Risiko abdeckt und bestehe auf eine schriftliche Antwort.
            Nein frag die schon gleich gar nicht.

            - die sagen sowieso Neeee, Nee. Das ist ja vieel zu gefährlich, wie kommt man nur auf so dumme Ideen.

            Alles Riesenquatsch, mach es wie Bigben gesagt hat. Gehe hin und handle was das Zeug hält. Und wenn ich dir nen Tipp geben darf. Mach es dort wo alle anderen auch sind. Wirst ziemlich sicher nicht der einzige sein der das will Und wenn der Wind einigermaßen zum Handeln taugt mind. 10 Km/h ( max 20 fürn Anfänger) hebst auch mal nen Meter ab dabei. Vollkommen scheißegal.

            Gruß Johann

            Kommentar


              #7
              AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

              Alle bisherigen Antworten auf die Frage des Threaderöffners außer Nr. #4 waren FALSCH !
              Richtig ist:
              Du brauchst zum Groundhändeln in der Ebene nicht unbedingt eine Lizenz, aber sehr wohl eine Gerätehalter-Haftpflichtversicherung.

              Ab dem Tag, wo Du einen Gleitschirm oder Drachen kaufst, bist Du Luftfahrtgeräte-Halter. Das kannst Du auch ohne Lizenz schon sein.

              Wenn Du den Packsack öffnest und den Schirm raus holst, haftest Du für alle Gefährdungen, die von diesem Gerät ausgehen.
              Dafür genügt die bloße Möglichkeit, dass das Gerät in einer Höhe von über 30 m über Grund betrieben werden kann,
              auch wenn Du das zu dem Zeitpunkt noch nicht beabsichtigst.
              Deine private Haftpflicht hat dafür im kleingedruckten standardmäßig einen Luftfahrt-Ausschluß.

              Der richtige Weg ist: werde DHV-Mitglied und kaufe eine "Luftfahrtgeräte Haftpflicht-Versicherung".
              Das kostet zusammen unter 100 € im Jahr und sichert Dich auf die richtige Weise gegen Ansprüche von geschädigten Dritten ab.
              Für Deine Ausrüstung wirst Du ein vielfaches davon ausgeben. Es lohnt sich nicht bei der Versicherung/Verantwortung dafür zu sparen.
              Teuer wird es erst mit Unfall-Versicherungs-Schutz für Dich als Pilot.
              Alternativen ohne DHV gibt es auch, findest Du im Forum mit ein paar Mausklicks.

              Beispiel-Szenarien, die Deine finanzielle Existenz ohne die Versicherung gefährden, wären:
              Deine ausgelegte Kappe liegt zum Groundhändeln auf einer Wiese im Stadtpark.
              Ein Hundeausführer latscht drüber, verfängt sich in den Leinen, fällt und bricht sich Knochen...
              Kosten, Rechtsstreitigkeiten, Drama... und es macht für den Richter keinen Unterschied, ob Du ohne Flugabsicht dort zum Groundhandeln warst oder gerade nach einem Überlandflug außen gelandet bist. Es war Gefährdung durch den Betrieb eines Luftfahrtgerätes.

              Krasser noch: Du ziehst auf. Als Newbie unterschätzt Du den Wind. Du wirst von Deiner Kappe geschleift.
              Nachdem Du einen Kinderwagen umgeschubst hast, kommst Du an der entrüsteten Mutter zum Stillstand.
              Das Kind ist verletzt, vielleicht sogar am Kopf.
              Du bezahlst sein/Dein restliches Leben lang...

              Kurzfassung:
              Gerätehalter<->Pilot / Gefährdungshaftung (§§ 33 - 42 LufVG) / Versicherungspflicht (§§ 43, 50 LuftVG)

              Luftsport ernst nehmen, Verantwortung angemessen tragen.
              Meint, W.
              Zuletzt geändert von winDfried; 06.10.2016, 09:20. Grund: §§ nachgetragen, für die üblichen Verdächtigen...

              Kommentar


                #8
                AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen

                Und wenn der Wind einigermaßen zum Handeln taugt mind. 10 Km/h ( max 20 fürn Anfänger) hebst auch mal nen Meter ab dabei. Vollkommen scheißegal.

                Gruß Johann
                Wow toller Tip für den Anfänger gleich Illegal unterwegs zu sein und im Zweifelsfall zahlt auch keine Versicherung ....

                @ Windfried

                bin mir bei deinen Ausführungen nicht sicher, ob das so richtig ist. Die Halterhaftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, die durch den Betrieb des Luftsportgerätes entstehen. Wenn du den Schirm jetzt aus dem Packsack holst und hinlegst, oder aber Groundhandlst bleibt die berechtige Frage offen, ob das jetzt ein bestimmungsgemäßer Betrieb des Luftsportgerätes ist, oder aber ob dies erst der Fall ist wenn ein Startversuch unternommen wird. Streng genommen müsste vorher deine Privathaftpflicht greifen ...
                Zuletzt geändert von HarryXX88; 06.10.2016, 10:31.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                  Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                  [...]
                  @ Windfried

                  bin mir bei deinen Ausführungen nicht sicher, ob das so richtig ist. Die Halterhaftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, die durch den Betrieb des Luftsportgerätes entstehen. Wenn du den Schirm jetzt aus dem Packsack holst und hinlegst, oder aber Groundhandlst bleibt die berechtige Frage offen, ob das jetzt ein bestimmungsgemäßer Betrieb des Luftsportgerätes ist, oder aber ob dies erst der Fall ist wenn ein Startversuch unternommen wird. Streng genommen müsste vorher deine Privathaftpflicht greifen ...
                  Da würde ich mich nicht darauf verlassen. Ich hatte zwar noch keinen solchen Fall, aber die Versicherungsbedingungen (und diese Passage ist bei den meisten Gesellschaften sehr ähnlich) der Privathaftpflicht sagen Folgendes:

                  "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
                  Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von solchen
                  Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert sind
                  außerdem, sofern ihr Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte
                  Ballone oder Drachen."

                  Daher ist der Tipp von Windfried, Mitglied beim DHV zu werden, die einzige Variante, bei welcher man auch sicher sein kann, daß man finanziell kein Problem hat, wenn beim Groundhandling was passiert.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                    Na gut wenn es hier wie so oft mal wieder mit Päpstlich deutscher Genauigkeit genommen wird, dann darfst - Solange du keinen Schein hast- deinen Packsack nur in Anwesenheit des Fluglehrers berühren.

                    Beim Groundhandeln ist es natürlich so dass du erst mal mit dem Willen am Boden zu bleiben handelst.
                    Dieses kannst du natürlich bei etwas - zum handeln Sinnvollem - Wind niemals garantieren und musst also , per se schon damit rechnen dass du abhebst. Und sobald deine Zehennägel den Bodenkontakt verlieren, überfällt dich, im wahrsten Sinne des Wortes, das Deutsche Luftrecht
                    Wenn dich dann ein schlimmer Passant dabei mit dem Feldstecher beobachtet...oder gar filmt und dieses mit deinem Namen und deiner Anschrift ans Bundesluftfahrtamt übermittelt... machen die dir allerübelst den Gar aus!!!!!!!!!!!!!!!!
                    Da kennen die keine Verwandten du....

                    Mal im Ernst. Es kann einfach immer alles passieren. Das musst du doch selbst wissen......

                    Wenn du keine Halterhaftpflichtversicherung hast... dann..... dann ... kann zum Beispiel... passieren dass du deinen Packsack öffnen willst und beim herausholen deines Schirmes eine Windböe diesen erfasst, du den Schirm blöd festhältst und der dabei in die Höhe geblasen wird, ein Kinderwagen mit Mutter und Säugling biegt zufälligerweise um die Ecke, du wirst in die Höhe katapultiert und landest genau auf dem Kinderwagen

                    Oder viel banaler kann dein am Feldwegrand stehender Sack mit Gleitschirm einfach nur vom Wind erfasst werden und auf den Weg fallen. Zufällig kommt aber gerade der Riesenbulldog vom Bauern daher und will ausweichen, zufällig steht aber in Ausweichrichtung eben dieser Kinderwagen mit Mutti und Säugling an der Seite........ Dann bist ebenso Fertig

                    Du bist immer der Arsch wenn du nur einen Schirm anschaust. Es ist ja tatsächlich so, das von allen Dingen auf irgendeine Art und weise in irgendeiner erdenklichen Art eine wie auch immer vorstelbare Gefährdung ausgehen kann....

                    Wenn man es in diesem Lichte sieht hat Windfried ganz klar Recht. Und dann ist ganz klar eine Deutsch konforme Germanangst Versicherung nötig:

                    .....Ab dem Tag, wo Du einen Gleitschirm oder Drachen kaufst, bist Du Luftfahrtgeräte-Halter. Das kannst Du auch ohne Lizenz schon sein.

                    Wenn Du den Packsack öffnest und den Schirm raus holst, haftest Du für alle Gefährdungen, die von diesem Gerät ausgehen.
                    Dafür genügt die bloße Möglichkeit, dass das Gerät in einer Höhe von über 30 m über Grund betrieben werden kann,
                    auch wenn Du das zu dem Zeitpunkt noch nicht beabsichtigst.
                    Deine private Haftpflicht hat dafür im kleingedruckten standardmäßig einen Luftfahrt-Ausschluß.

                    Der richtige Weg ist: werde DHV-Mitglied und kaufe eine "Luftfahrtgeräte Haftpflicht-Versicherung".
                    Das kostet zusammen unter 100 € im Jahr und sichert Dich auf die richtige Weise gegen Ansprüche von geschädigten Dritten ab.
                    Für Deine Ausrüstung wirst Du ein vielfaches davon ausgeben. Es lohnt sich nicht bei der Versicherung/Verantwortung dafür zu sparen.
                    Teuer wird es erst mit Unfall-Versicherungs-Schutz für Dich als Pilot.
                    Alternativen ohne DHV gibt es auch, findest Du im Forum mit ein paar Mausklicks...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                      hier mal ein anschauliches Beispiel, welche Gefahr schon von einem "unbemannten", herumliegenden Gleitschirm ausgehen kann, die versichert sein sollte/muss:
                      Bonn, 7. April 2013 Paragliding Winch. Ein Dustdevil kam aus dem Nichts und schleuderte Schirm und Gurtzeug in einen Baum.A massive Dustdevil cam out of the ...


                      man stelle sich vor, nicht ein Baum sondern ein Motorrad-/Autofahrer hätte den Schirm gefangen inkl. kapitaler Sach- und Personenschäden... ich bin mir nicht sicher ob die Deckungssumme in jedem Fall ausreicht..

                      @Seiden: als bekennender "Angsthase" zeigst du bei diesem Thema eine erstaunliche "Heldenhaftigkeit"; wahrscheinlich liegts daran, dass die Höhenangst beim Groundeln überschaubar bleibt? Dabei sind doch generell nur die letzten paar Zentimeter beim Aufprall schmerz- bis tödlich!
                      Zuletzt geändert von Flatlander; 06.10.2016, 13:22.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                        Zitat von Flatlander Beitrag anzeigen

                        @Seidenschwan: als bekennender "Angsthase" zeigst du bei diesem Thema eine erstaunliche "Heldenhaftigkeit"; wahrscheinlich liegts daran, dass die Höhenangst beim Groundeln überschaubar bleibt? Dabei sind doch generell nur die letzten paar Zentimeter beim Aufprall gefährlich/tödlich!
                        Ja klar,, alles Kopfsache wie wir schon festgestellt haben... Ausserdem habe ich ja Ausführlich erläutert was alles passieren kann

                        Mir gehts aber auch um Tatsachen die Unbestreitbar von anderen Völkern wesentlich lockerer gesehen werden. Und vor allem fahren diese Länder auch nicht schlechter. Weil sich die Leute scheinbar besser in Eigenverantwortung üben.

                        Beispiel Frankreich. Kann einer mit Fug und Recht behaupten dass dort mehr Unfälle als bei uns passieren? Obwohl es dort keinen Schein zum Gleitschirmfliegen braucht. Hier bei uns geht jeder Idiot mit seinem Schirm raus nur weil es halt der Lehrer erlaubte!

                        In Frankreich machen die allermeisten Freiwillig ihren Schein...

                        Was habe ich da schon in Kössen alles sehen dürfen

                        Klingt hart ich weis und ich habe nicht unbedingt etwas gegen Versichern wenn es sich tatsächlich um Solidargemeinschaft handeln würde. Versicherungen handeln aber niemals aus dem Solidargedanken - Das geben sie nur vor- Sie handeln Gewinnorientiert. Wenn eine Gefahr sich nicht lohnt wird sie aus den Katalog gestrichen oder die Prämie solange erhöht das es keinen Sinn macht. Überschüsse fliesen nicht an die Gemeinschaft sondern werden an die Aktionäre verteilt und gebunkert. Das ist das eine.

                        Das andere, der Hintergrund dass meiner Ansicht nach der Durchschnittsdeutsche nicht mehr Fähig ist eigenverantwortliche Entscheidungen zu fällen.
                        Gerade in Deutschland wird doch alles mit Regeln und Gesetzen so lange Fremdbestimmt und Abgesichert bis jeder Individualismus auf der Strecke bleibt. Im Resultat traut man sich dann nichts mehr zu und will jede Verantwortung auf einen Verantwortungsträger abwälzen.

                        Ich sollte zum Beispiel zu einer Reparaturauftragserteilung drei weiter Formulare und Willenserklärungen von einem Kunden unterschreiben lassen um auf der Rechtssicheren Seite zu sein. Auftrag, Datenschutzerklärung, Widerrufserklärung, Reparaturausweitungsgefahrenformular......
                        Beschäftigungsterapie für Entmündigte........

                        Passiert dann doch was ist man Bass erstaunt dass es ein Unglück gab... denn man hat sich ja Abgesichert! Natürlich ist ab einer gewissen Anzahl einer Spezies die Notwendigkeit gegeben Regeln zu erstellen und zu befolgen. Aber ich sehe mehr und mehr die Gefahr des blinden Vertrauens auf die Versicherung und der Verantwortungsenthebung.

                        In dem Zusammenhang kann ich immer wieder als Gutachter feststellen dass im Schadenfalle ein Geschädigter glaubt mit dem Abschluss einer Versicherung auch einer Sorgfaltspflicht entbunden zu sein. Man schert sich dann um einen Sachverhalt nicht mehr viel wenn er Versichert wurde. Im Gegenteil werden Ansprüche erhoben die oft ungerechtfertigt sind.

                        Im Endeffekt gehts dann eigentlich somit nicht mehr darum eine Gefahr zu vermeiden sondern zu erreichen dass ein anderer dafür bezahlt wenn ein Schaden eintritt.

                        Und das ist einfach ...... Blöd?

                        Und das ist der Ware Grund warum ich immer bei so einem Thema gegensteuere.... Nicht weils ungefährlich ist....
                        Das sollte jeder wissen der damit anfängt....
                        Johann

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                          Laßt doch einfach mal die Kirche im Dorf und die formaljuristische Kleinkrämerei da wo sie hingehört, nämlich draußen.


                          Bestimmungsgemäßer Betrieb ist der Betrieb, für den eine Anlage (hier Gleitschirm) technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist, in diesem Falle: Starten, Fliegen, Landen. Groundhandeln ist nichts dergleichen, oder? Falls doch dürfte man formaljuristisch GH wohl auch nur an ausgewiesen Start- und Landeplätzen (bestimmungsgemäßer Gebrauch) betreiben und nur als Inhaber einer A- Lizenz, oder? und wenn man sich nicht dran hält begeht man eine Straftat, jawoll! Und für die so wunderschönen Beispiele: Ja Ausnahmefälle mag es geben, wer aber einen IQ> 50 hat und auch nur ansatzweise verantwortungsbewußt ist wird sein GH wohl niemals in der Nähe von Personen, Autobahnen, Kinderspielplätzen, Atomkraftwerken, Stromleitungen, Shopping Malls, etc. betreiben und wenn er sich dabei selbst mal weh tut, ja mei dann ist er ja immerhin noch krankenversichert.

                          Also locker bleiben und groundeln gehen ( Oder ist das jetzt ein Aufruf zu einer Straftat?)

                          LG bigben




                          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                          NOVA Team Pilot

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                            Und wenns dann trotz aller Vernunft und Vorsichtsmassnahmen doch mal scheppert kann man ja den Behörden, Versicherungen und evtl. Gerichten sagen:" Der Seidenschwan und der Bigben haben aber gesagt, ich darf das". Mal sehen wer sich da dann schlapplacht.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nur Groundhandling, Geräte Haftpflichtversicherung?

                              Zitat von bigben Beitrag anzeigen

                              [...]

                              Also locker bleiben und groundeln gehen ( Oder ist das jetzt ein Aufruf zu einer Straftat?)

                              LG bigben

                              [/FONT]


                              Nö. Wieso denn auch? Es ist ja erlaubt. Nur hat man über die PHV keinen Versicherungsschutz dafür. Mehr muß man dazu nicht wissen. Dies ist die Kernaussage zu der Thematik.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X