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Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

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    Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

    Hallo,

    was ist denn rein rechtlich notwendig um eine Rettung selber packen zu dürfen ? Gibt es irgendwo rechtliche Informationen zu diesem Thema ?

    Dürfte man nach einer vernünftigen Einweisung durch Hersteller / Fremdpacker ( Ohne schriftliche Bestätigung ) einfach seine eigene Rettung packen, ohne Ärger durch die Versicherung im Schadensfall macht ?

    Oder ist ein offizieller Packlehrgang ( inkl schriftlicher Bestätigung ) Pflicht ?

    Viele Grüße

    Christian

    #2
    AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

    Fliegen und Retter packen geschieht doch auf eigene Verantwortung, eine diesbezügliche Verpflichtung habe ich noch nie gesehen.
    Wer sich nicht getraut oder nicht sicher ist gibt den Retter zu einem geschulten Packer aber auch geschulte Packer können Fehler machen, sind auch nur Menschen !
    Ist doch schon einige Jahre her da hat mal so ein Packer den Neuen Retter samt Aussencontainer ins Gurtzeug gepackt, traurig aber wahr !
    Da habe ich selber mal ein neues Gurtzeug gekauft und dem Flugschulleiter gesagt er solle aber meinen Retter lüften und neu packen und dann ins neue Gurtzeug einbauen.
    Um sicher zu gehen dass der Retter auch neu gepackt wird habe ich ein kleines rotes Band in den Retter geschoben, davon wusste der Flugschulleiter aber nichts.
    Wie ich das neue Gurtzeug abgeholt habe, habe ich diesen Flugschulleiter gefragt ob er den Retter auch neu gepackt habe, ja ja habe ich alles gemacht - aber im Büchlein wo man jede "Manipulation" am Retter eintragen müsste war nichts vermerkt, darauf angesprochen hat er gemeint habe ich vergessen hole ich sofort nach, hat Datum und Unterschrift mit Stempel eingetragen.
    Wieder zu Hause angekommen habe ich den Retter aus dem Gurtzeug genommen und nachgeschaut - das rote Band war immer noch drin, wurde also nich neu gepackt.
    Was dieser Flugschulleiter gemacht hat ist doch Urkundenfälschung oooooder was sonst ?
    pedro

    Kommentar


      #3
      AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

      Die allereinfachste Lösung für das Vertrauensproblem, und auch die mit dem meisten Mehrwert für den Piloten, besteht darin, dem Packer einen *ausgepackten* Retter zu übergeben. Wirf das Ding, am besten in einem Turnhallentraining oder wenigstens in der Aufhängung (dann hast Du das gleich auch mal geübt und wenigstens eine grundsätzliche K-Prüfung für dein System), und stopf' es nachher in eine Baumwolltragetüte (passt locker rein, die ist viel größer als das Originalpackerl, und es schadet dem Retter auch nix - im Gegenteil, der wird auch hier nach dem Wurf ein wenig besser durch den Tütenstoff gelüftet, als das gepackt der Fall wäre). Das *kannst* Du nur frisch gepackt zurück bekommen.

      CU
      Shoulders

      Echte Vögel kotzen nicht!
      Stefan Ungemach
      pfb.ungemachdata.de/

      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

      Kommentar


        #4
        AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

        Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
        Die allereinfachste Lösung für das Vertrauensproblem, und auch die mit dem meisten Mehrwert für den Piloten, besteht darin, dem Packer einen *ausgepackten* Retter zu übergeben.
        Mein "Packer" besteht sogar darauf, das ich mich einhänge und einen Wurf in seiner Werkstatt mache.
        Nicht ohne mich vorher in guter Rotation versetzt zu haben.
        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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          #5
          AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

          Zitat von Pedro Beitrag anzeigen
          ....
          Wieder zu Hause angekommen habe ich den Retter aus dem Gurtzeug genommen und nachgeschaut - das rote Band war immer noch drin, wurde also nich neu gepackt.
          Was dieser Flugschulleiter gemacht hat ist doch Urkundenfälschung oooooder was sonst ?
          pedro
          das nennt sich betrug.
          du hast packen bestellt und bezahlt.
          dann muss auch packen drin sein...
          steht im BGB in den 600ern

          Kommentar


            #6
            AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

            was ist denn rein rechtlich notwendig um eine Rettung selber packen zu dürfen ? Gibt es irgendwo rechtliche Informationen zu diesem Thema ?
            Rein rechtlich ist erst mal nix notwendig, um Den Retter für Dich selbst zu packen. Allerdings ist das Betriebshandbuch Teil der Zertifizierung und bindend, um mit einer zugelassenen Ausrüstung zu fliegen. Und ein zugelassener Retter ist in Deutschland Pflicht bei Flügen oberhalb x Meter bla bla.

            Die Antwort ist daher: Der Hersteller gibt im Betriebshandbuch vor, wie, von wem und wie oft der Retter zu packen ist. Der könnte theoretisch rein schreiben, daß der Retter nur von nackten Jungfrauen bei Vollmond gepackt werden darf und das jeden Monat ein mal. Dann hättest Du rein rechtlich gesehen ein (vermutlich teures) Problem. 8-;

            In der Regel steht (in den meisten Betriebshandbüchern) drin, daß der Hersteller dir empfiehlt, den Retter beim Hersteller oder dessen Gehilfen packen zu lassen. Alternativ darfst Du aber auch selber, sofern Du den Retter ausschließlich selbst nutzt. In manchen Betriebsanleitungen steht auch gar nix dazu drin, wer darf (z.B. bei meiner Independence Rettung). Dann darf rein rechtlich auch Deine Putzfrau die Rettung für Dich packen - ob es empfehlenswert für sie und Dich ist, steht auf nem anderen Blatt!

            P.S.: Für die Nachprüfung Deines Gleitschirmes gilt übrigens das gleiche - der Hersteller schreibt im Handbuch vor, wie oft, wie genau und von wem. Bei den meisten Herstellern dürftest du selber - du hast nur die ganzen Testgeräte normalerweise nicht. Ein Hersteller hat auch mal per Sicherheitsmitteilung verfügt, daß nur noch er selber darf und war danach bei seinen Kunden sehr unbeliebt...
            Zuletzt geändert von marcel1; 22.02.2017, 22:30.
            Wenn es piept - eindrehen...

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              #7
              AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

              Zitat von Pedro Beitrag anzeigen
              Was dieser Flugschulleiter gemacht hat ist doch Urkundenfälschung oooooder was sonst ?
              pedro
              Ja, Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit Betrug (§ 263 StGB) (<- wenn's in D war.)
              Würde ich sofort Strafanzeige erstatten.

              Kommentar


                #8
                AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

                bei 30-40 EUR wird nix passieren.... Wird wegen Nichtigkeit bald eingestellt.
                Urkundenfälschung ist es m.E. nicht. Der Packnachweis ist kein Urkunde, würde ich annehmen wollen.
                Ausserdem ein Haufen Aufwand beim Betroffenen....

                Besser hier Ross und Reiter zu nennen, wenn Du Dir sicher bist.... (nur dann)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

                  Der Packnachweis ist wie ein Kundendienstheft beim Auto zu sehen. Wer da mogelt hat vor Gericht verloren. Wartung ist quasi als zugesicherte Eigenschaft zu sehen.

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                    #10
                    AW: Retter selber packen - rechtliche Grundlagen

                    Ja Leute ich wollte eigentlich keine Antwort was ich hätte machen sollen, wollte doch nur sagen was mir passiert ist, auch geprüfte Packer sind nicht über alle Zweifel erhaben und zudem ist das schon lange verjährt.
                    Was ich gemacht habe ist: Habe bei diesem Menschen nie mehr was gekauft, weder Schirm noch Gurtzeug noch sonstwas.
                    Gruß pedro

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