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Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

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    Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

    Hallo zusammen,

    kurz erstmal zu mir, ich habe 2006 zum Gleitschirmsport gefunden, dann leider erst gegen Ende meines Studiums ca. 2015 meinen Schein gemacht. Ausserdem bin ich seit 2005 Segelflieger, wie man vielleicht an meinem Nickname sieht. Nun zu meiner Frage, zu der ich im Forum und auf der DHV-Seite nur wenig gefunden habe.

    Ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe meine A-Lizenz in Deutschland gemacht. Danach habe ich meinen Wohnsitz beruflich in die Schweiz verlegt. Jetzt habe ich rausgefunden, dass ich mit meiner A-Lizenz in der Schweiz nicht mehr fliegen darf, seitdem ich hier wohne. Soweit so schlecht, muss ich eben das Brevet dazu machen.

    Aber wie ist es, wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz wieder in Deutschland oder Österreich fliegen möchte? Gilt mein A-Schein noch, wenn ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe? Und kann ich mit dem A und der IPPI 4 im europäischen Ausland legal fliegen, wenn ich in dem Staat, in dem ich meinen Wohnsitz habe keine gültige Lizenz (Brevet) habe? Grade das wäre ja interessant, ich dachte immer die IPPI gilt nur in Verbindung mit einer nationalen Lizenz vom Wohnort.

    Das einzige, was ich im Forum gefunden habe, war diese Aussage hier, alle anderen beschäftigen sich nur mit ausländischen Lizenzen in DE. https://www.gleitschirmdrachenforum....Equipmentfrage

    Zieht ein Deutscher mit deutscher Lizenz ins Ausland, kann er zumindest in vielen europ. Ländern (die Schweiz ist frelich auch nicht europäisch genug) ohne "Anerkennungsprobleme" mit der deutschen Lizenz fliegen. Und muß sich dabei fast schämen, denn die dortigen Flieger können das umgekehrt leider nicht so unproblematisch tun, wenn sie nach Deutschland umziehen.
    Danke schonmal für hilfreiche Antworten. Wenn die Situation zu unklar ist, kann ich auch mal den DHV direkt kontaktieren, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

    Viele Grüße
    Kai

    #2
    AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

    Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

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      #3
      AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

      Ja, die Seite beschreibt die Tatsache, dass ich eben in der Schweiz das Brevet brauche, wenn ich dort meinen Wohnsitz habe. Das beantwortet aber leider keine meiner Fragen

      Kommentar


        #4
        AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

        Zitat von Discus Beitrag anzeigen
        Das beantwortet aber leider keine meiner Fragen
        42

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          #5
          AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

          Ich kann dir zwar diese konkrete Frage auch nicht beantworten, trotzdem aber ein genereller Hinweis.

          Bei deinem Fall handelt es sich um ein Randthema, das gerichtlich vermutlich noch nicht geklärt wurde. Für den normalen Flugbetrieb wird die juristische Bewertung irrelevant sein, du hast ja genug Papier um bei jeder "Kontrolle" problemlos durchzukommen. Relevant wird es erst bei einem Versicherungsfall, der vor Gericht landet. Und dort bist du dann eben wie auf hoher See in Gottes Hand.

          Gleiches Problem hat man ja bei vielen Spezialfällen in der EASA Part.FCL, die auch nicht immer klar geregelt sind. Da kann man dann auch bei den Luftämtern nachfragen und erhält vielleicht je nach Luftamt eine andere Antwort. Wirklich helfen wird das vor Gericht aber nicht.

          Falls du also Rechtssicherheit suchst, dann würde ich an deiner Stelle schnell das schweizer Brevet machen.

          Kommentar


            #6
            AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

            Zitat von Discus Beitrag anzeigen
            Aber wie ist es, wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz wieder in Deutschland oder Österreich fliegen möchte? Gilt mein A-Schein noch, wenn ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe?
            Nur ein paar einfache Überlegungen dazu:

            Sofern sogar Ausländer in Deutschland oder Österreich einen Schein erwerben dürfen (vermutlich, oder?), werden sie damit auch in diesen Ländern fliegen dürfen...

            (Da, das ganze am Wohnsitz festgemacht wird, frage ich mich, ob ein "Hauptwohnsitz" in Deutschland ausreichen könnte, das Dilemma zu umgehen, aber vermutlich wird es ja Gründe gegeben haben diesen in die Schweiz zu verlegen - die Halter-Haftpflicht wäre vielleicht noch ein Thema?)

            Der Link von mats zum SHV war doch zumindest hilfreich, um die Erleichterungen zum Erwerb des Brevets einzusehen (auch wenn die für A-Lizenz-Inhaber kaum erwähnenswert sind)?
            ambitionierter Sonntagsflieger

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              #7
              AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

              Vereinfacht erklärt:

              - Mit Verlegung deines Wohnsitzes in die Schweiz wird dein deutscher Schein sofort ungültig für Flüge in der Schweiz. Du musst somit eine vereinfachte Prüfung in der Schweiz ablegen und kriegst damit das Schweizer Brevet und eine IPPI 4 Karte dazu. Die IPPI 5 kannst du beantragen, sobald du eine gewisse Anzahl Streckenflüge nachweisen kannst. IPPI 5 braucht man, ausser in Deutschland und für Wettkämpfe nirgends auf der Welt.
              - Mit dem Schweizer Schein darfst du in allen Ländern fliegen als Gast, welche auch den Deutschen Schein akzeptieren. Fliegen in Deutschland wäre dann Fliegen in einem Gastland für dich, da du Wohnsitz in der Schweiz hast.
              - Wenn du wieder nach Deutschland ziehst würde ich annehmen, dass dein deutscher Schein wieder gelten würde.
              -Die Versicherung musst du in deinem Wohnsitzland lösen. Die Schweizer Versicherung deckt Fliegen im Ausland ab.

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                #8
                AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                Zitat von fwieland Beitrag anzeigen
                Vereinfacht erklärt:

                - Mit Verlegung deines Wohnsitzes in die Schweiz wird dein deutscher Schein sofort ungültig für Flüge in der Schweiz. Du musst somit eine vereinfachte Prüfung in der Schweiz ablegen und kriegst damit das Schweizer Brevet und eine IPPI 4 Karte dazu. Die IPPI 5 kannst du beantragen, sobald du eine gewisse Anzahl Streckenflüge nachweisen kannst. IPPI 5 braucht man, ausser in Deutschland und für Wettkämpfe nirgends auf der Welt.
                - Mit dem Schweizer Schein darfst du in allen Ländern fliegen als Gast, welche auch den Deutschen Schein akzeptieren. Fliegen in Deutschland wäre dann Fliegen in einem Gastland für dich, da du Wohnsitz in der Schweiz hast.
                - Wenn du wieder nach Deutschland ziehst würde ich annehmen, dass dein deutscher Schein wieder gelten würde.
                -Die Versicherung musst du in deinem Wohnsitzland lösen. Die Schweizer Versicherung deckt Fliegen im Ausland ab.
                Das ist genau so!

                Innerhalb der Schweiz ist es in deinem Fall zwingend erforderlich ein schweizer Brevet zu besitzen.
                In allen anderen Ländern gilt allerdings weiterhin auch dein deutscher Schein!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                  Ok, das ist doch schon mal eine Orientierung. Vielen Dank für die Meinungen.

                  Für mich kristallisiert sich also raus, dass ich mit dem deutschen Schein und Halterhaftpflicht über den DHV weiterhin legal in DE und vermutlich auch AT fliegen kann. Der DHV hat mir auch schon bestätigt, dass es kein Problem ist, ohne deutschen Wohnsitz Mitglied zu sein und die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht gelten unabhängig vom Wohnsitz.

                  Aber schon interessant, dass es bei jährlich x-Tausend Auswanderern von DE nach CH kaum welche gibt, die dieses Problem auch haben. Hintergrund meiner Frage war einfach, dass ich keine Lust habe, hier in der Schweiz nochmal für viel Geld (ca. 1500 Fr. für die Umschulung) wochenlang mit einer Flugschule an den Übungshang zu gehen. Und das alles nur, weil irgendwelche Ausbildungen gegenseitig nur teilweise anerkannt werden und die A-Lizenz plötzlich nicht mehr gut genug ist, sobald man über die Grenze zieht.

                  Da nehme ich lieber das gleiche Geld und mache bei der Flugschule meines Vertrauens im Rahmen von Weiterbildungen und Reisen den deutschen B-Schein und schreibe den dann einfach ins Brevet um.

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                    #10
                    AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                    Zitat von Discus Beitrag anzeigen
                    Ok, das ist doch schon mal eine Orientierung. Vielen Dank für die Meinungen.

                    Für mich kristallisiert sich also raus, dass ich mit dem deutschen Schein und Halterhaftpflicht über den DHV weiterhin legal in DE und vermutlich auch AT fliegen kann. Der DHV hat mir auch schon bestätigt, dass es kein Problem ist, ohne deutschen Wohnsitz Mitglied zu sein und die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht gelten unabhängig vom Wohnsitz. ....
                    Stimmt, das ist so!

                    Zitat von Discus Beitrag anzeigen
                    Aber schon interessant, dass es bei jährlich x-Tausend Auswanderern von DE nach CH kaum welche gibt, die dieses Problem auch haben. .... ....
                    Das betrifft jeder Ausländer, der in der Schweiz lebt und dort fliegen möchte! So sind nun mal die Gesetze in der Schweiz

                    Zitat von Discus Beitrag anzeigen
                    Und das alles nur, weil irgendwelche Ausbildungen gegenseitig nur teilweise anerkannt werden und die A-Lizenz plötzlich nicht mehr gut genug ist, sobald man über die Grenze zieht. ....
                    Nicht irgendwelche Ausbildung Es gibt in der Schweiz einfach keine Äquivalents zum A Schein. Es gibt dort nur das Brevet und das ist dem B Schein gleichgesetzt da es ähnliche Ausbildungsinhalte hat.
                    Ist beim Tandemschein übrigens ähnlich und finde ich auch völlig ok so, da die Ausbildungsrichtlinien sich nun mal unterscheiden. Darum bietet der SHV ja sogenannte X-Over an, bei denen der ausländische Schein anerkannt wird. Mann muss also nicht von vorne anfangen sondern nur gewisse Einheiten absolvieren.

                    Tip: mach deinen B Schein oder Sopi und wende dich dann an den SHV.

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                      #11
                      AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                      Zitat von Discus Beitrag anzeigen
                      Ok, das ist doch schon mal eine Orientierung. Vielen Dank für die Meinungen.
                      Hintergrund meiner Frage war einfach, dass ich keine Lust habe, hier in der Schweiz nochmal für viel Geld (ca. 1500 Fr. für die Umschulung) wochenlang mit einer Flugschule an den Übungshang zu gehen.
                      Wer sagt, dass du das machen musst? Man muss nicht die ganze Ausbildung wiederholen, sondern nur eine Flugschule finden, die dir Prüfungsreife bescheinigt und dann kannst du an die praktische Prüfung gehen. Die theoretische Prüfung ist reduziert auf ein Kapitel von 4, nämlich Gesetzgebung. Bei den meisten vernünftigen Fluglehrer gehst du einfach als Gastflieger mit und übst für die Prüfung und wirst ansonsten von Fluglehrer in Ruhe gelassen. Wenn du keine Erfahrung mit alpinem Fliegen hast, ist das auch nicht die schlechteste Lösung, um etwas gebietskundig zu werden. Die Alpen sollte man Flug- und Wettertechnisch nicht unterschätzen.

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                        #12
                        AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                        Die Hauptfragen sind ja schon zur genüge beantwortet, aber zwei kleine aber feine Ergänzungen gäbe es noch.

                        Der DHV hat mir auch schon bestätigt, dass es kein Problem ist, ohne deutschen Wohnsitz Mitglied zu sein und die Versicherungsbedingungen der Haftpflicht gelten unabhängig vom Wohnsitz.
                        Ersteres stimmt ohne Einschränkung, jedoch Letzteres (die Versicherung) setzt letztendlich die deutsche Staatsbürgerschaft voraus.
                        Der Hintergrund ist, daß die dt. Haftpflicht des DHV vom Preis-/Leistungsverhältnis international ziemlich gut ist und man nicht alle möglichen Ausländer als Versicherungstouristen haben will. Wenn Du als Deutscher ins Ausland umziehst und das meldest, will der DHV von Dir in der Regel nen Nachweis, daß Du auch Deutscher bist - sofern er den noch nicht hat. Ansonsten wird die Versicherung fristgemäß zum Jahresende kündigen - wozu übrigens jede Versicherung berechtigt ist. Das muß demzufolge auch nicht in den Versicherungsbedingungen explizit drin stehen.

                        Das betrifft jeder Ausländer, der in der Schweiz lebt und dort fliegen möchte! So sind nun mal die Gesetze in der Schweiz
                        Sind sie wirklich so oder ist es nur die gleiche, durchaus kritikwürdige und kleinstaatliche Regelung, wie wir sie in Deutschland auch haben?

                        Hier ist es so, daß der DHV die Gastflugregeln nach eigenem Ermessen festlegen kann und das reziprok genau so wie in der Schweiz getan hat.

                        Sprich bei Wohnsitz in D gilt eine Lizenz aus einem anderen EU Land hier nicht mehr (wohl aber noch überall anders als in D, sofern sie davor überhaupt dort gültig war, was ja auch so ein kleines Problem der mangelnden Harmonisierung ist).

                        Ich kenne als Hintergrund nur den Grund, Lizenztourismus zu verhindern. Das könnte man auch mit weniger einschränkenden Regeln. Derzeit hat man bei einem berufsbedingten Auslandsumzug dank EU keine Probleme mit dem Auto- und/oder LKW-Führerschein. Je nach Land aber durchaus Lauferei mit der GS Lizenz - trotz des erheblich geringeren Gefährundungspotentials. Das muß man nicht unbedingt verstehen. Zumal Leute mit Sprachbarriere da auch deutlich mehr gekniffen sein können als es ein Deutscher beim Umzug in die Schweiz ist.
                        Wenn es piept - eindrehen...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                          Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                          .... Derzeit hat man bei einem berufsbedingten Auslandsumzug dank EU keine Probleme mit dem Auto- und/oder LKW-Führerschein. Je nach Land aber durchaus Lauferei mit der GS Lizenz - trotz des erheblich geringeren Gefährundungspotentials. Das muß man nicht unbedingt verstehen. Zumal Leute mit Sprachbarriere da auch deutlich mehr gekniffen sein können als es ein Deutscher beim Umzug in die Schweiz ist.
                          Das mag innerhalb der EU so sein, aber auch das ist in der Schweiz anders
                          Nach 6 Monate in der Schweiz musste ich einen schweizer Führerschein beantragen und sogar meinen deutschen dort abgeben.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                            Zitat von Goeldi Beitrag anzeigen
                            Tip: mach deinen B Schein oder Sopi und wende dich dann an den SHV.
                            Das werde ich machen. Da ist meine Urlaubszeit besser aufgehoben als in einer erneuten Höhenflugausbildung. Und dank meinr GPL Lizenz kann ich den B auch noch mit deutlichen Erleichterungen machen, also keine Theorieausbildung und Prüfung.

                            Zitat von fwieland Beitrag anzeigen
                            Wer sagt, dass du das machen musst? Man muss nicht die ganze Ausbildung wiederholen, sondern nur eine Flugschule finden, die dir Prüfungsreife bescheinigt und dann kannst du an die praktische Prüfung gehen.
                            Das wäre die logische Vorgehensweise. Ich habe nur mal kurz in meiner Nähe nach Flugschulen gesucht und dort rausgefunden, dass für eine normale Umschulung von A auf Brevet im Mittel gut 1500 Franken erhoben werden. Und da die Zahl der noch zu absolvierenden Höhenflüge von der Flugschule beliebig festgelegt werden kann, ist das sicherlich nicht zu tief gegriffen.
                            Ich sehe ja ein, dass das Brevet höherwertiger als der A-Schein ist, aber die ganze Art (mas hatte es als kleinstaatliche Regelung) erinnert mich einfach zu sehr an ein anderes Gebiet, wo es in der Schweiz eine unsinnige Regelung gibt, die nur dazu geschaffen wurde, damit ein kleiner Berufszweig sich an Ausländern bereichern kann.
                            Da mache ich lieber den B-Schein und lern wenigstens noch was dabei, anstelle nochmal Flugfiguren am Übungshang zu machen und.

                            Zitat von Goeldi Beitrag anzeigen
                            Das mag innerhalb der EU so sein, aber auch das ist in der Schweiz anders
                            Nach 6 Monate in der Schweiz musste ich einen schweizer Führerschein beantragen und sogar meinen deutschen dort abgeben.
                            Jetzt sind es meines Wissens immerhin 12 Monate

                            Und tatsächlich, in den Versicherungsbedingungen des DHV steht bei Mitgliedern mit ständigem Wohnsitz in CH und AT, dass die deutsche Staatsangehörige sein müssen. Danke für die Betonung!
                            Dann kann ich ja jetzt auf die Suche nach Gleitschirmreisen und Kursen für den B gehen.

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                              #15
                              AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                              Und dank meinr GPL Lizenz kann ich den B auch noch mit deutlichen Erleichterungen machen, also keine Theorieausbildung und Prüfung.
                              Hast Du noch Kontakt zu Deiner alten Flugschule bzw. kennst Du nen Fluglehrer aus D/AT etwas? Dann sprich mal mit denen.

                              In dem Falle kannst Du die B-Lizenz evtl. quasi an einem Tag nebenbei mitnehmen. Laß dir nen Flugauftrag für den 10 km Flug geben, mach den und da du keine Theorie brauchst, kannst Du dir danach den B-Antrag einfach abstempeln lassen. Fertig. Durchaus nicht unrealistisch, wenn die Voraussetzungen stimmen.

                              Für die Schweiz brauchst dann nur noch Luftrecht Theorie. Und vielleicht entfällt die bei ner Segelfluglizenz sogar, da die Segelfluglizenzen im Gegensatz zum GS harmonisiert sind. Wobei ich keine Ahnung habe, ob die Möchtegern-Wirtschafts-Europäer in der Schweiz sich da auch ne Extrawurst gedreht haben oder nicht, hilft also nur erkundigen.
                              Wenn es piept - eindrehen...

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