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wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

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    wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

    Hallo

    Bin von einer Flugschule unverbindlich als Teilzeit-Fluglehrer(3 Tage pro Woche) angefragt worden. Leider habe ich
    vergessen zu fragen, ob das auf Abruf, sprich nur bei guten Wetter gilt, oder fix 3 Tage pro Woche....
    Der Arbeitsweg wuerde 2 x 2 h pro Tag betragen.


    Fragen:
    Wo sieht Ihr die Chancen und Problematiken eines solchen Anstellungsverhaeltnisses? Was muesste unbedingt schriftlich
    geregelt werden?




    Vielen Dank im Voraus fuer jeden Tipp!


    Harry


    PS
    Nicht ganz unwichtig: Ich habe die Fluglehrerprüfung noch nicht gemacht, erfülle aber die Zulassungsbedignugen.

    #2
    AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

    Zitat von harry99 Beitrag anzeigen
    Der Arbeitsweg wuerde 2 x 2 h pro Tag betragen
    4 Stunden Fahrtzeit/Arbeitstag würde ich mir nicht mal für meinen Traumjob antun. Ausnahme: das wäre nur für den Einstieg und Du planst mittelfristig umziehen, wenn der Job hält, was er verspricht...

    Kommentar


      #3
      AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

      Hallo Harry,

      Du musst den ABGERECHNETEN Betrag durch die TATSÄCHLICHEN aufgewendeten Stunden teilen.
      Dann weisst Du, ob es sich lohnt.

      Fahrtkosten wirst Du nur absetzen können, falls Du Selbstständig bist.
      Andernfalls musst Du mindestens 25, eher 30ct/km und Tag draufschlagen, das sind bei 2h Fahrt je Strecke und vermutlich 240km/Tag = 80€.

      Beispiel: (Ich kenne die Gehälter von Fluglehrern nicht, aber das kanns Du ja anpassen)
      Bei 3.500€ Brutto Vollzeit bleiben ca. 1.400€ brutto/Monat über. (3.500 /5 * 2) Das ergibt irgendwo zwischen 1.050 und 1.200 netto.
      Nehme ich den günstigeren Betrag an, ergibt das je Tag (8h) ca. 150€ netto. (1.200 / 8 Tage)
      Abzüglich der Fahrtkosten von ca. 80€
      Erfahrungsgemäß wirst Du 10/h je Tag leisten, + Fahrtzeit 4h.
      Du bekämest also 150€ - 80€ = 70€ / 14h = 5 € je Stunde.

      Setze die Zahlen realistisch ein, dann weisst Du, was Du davon zu halten hast.

      Ernst

      Kommentar


        #4
        AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

        Da würde ich mal erst die Fluglehrerprüfung hinter mich bringen und dann nur mit einem eindeutigen und klargeregelten schriftlichem Vertrag mich anstellen lassen.
        Das was du schreibst tönt irgendwie nicht so seriös, einfach so wie "solala" - - - -

        Da hatte ich einen Flieger gekannt der hat sich von einer Flugschule im Kanton Schwyz (Schweiz) als Biplaceflieger vom Flugschulleiter anstellen lassen (mündliche Abmachung auf Vertrauensbasis) selber hat der Biplaceflieger im Jura gewohnt, eine rechte Anfahrtstrecke.
        Der Flugschulleiter hat dem versprochen dass er nicht seinen eigenen Schirm dazu brauche er könne ja den Schirm der Flugschule dazu nehmen und damit sogar noch Geld einsparen, ja und was er an einem Flug verdienen könne und, und , und blablabla.
        Der Gute hat dann Biplaceflüge in dieser Flugschule ausgeführt aber von der Flugschule über Monate kein Geld bekommen, der Flugschulleiter hatte immer welche Ausflüchte, der Flieger hat dann eines Tages den Schulleiter gestellt und sein Geld eingefordert worauf der Schulleiter gemeint hat, ja kommst du heute nach der Schulung in mein Büro dann können wir das regeln.
        Auweia da ist der Flieger aber auf die Welt gekommen, der Schulleiter hat ihm massive Abzüge gemacht für den Gebrauch vom Schulschirm und, und, und, das Geld das er bekommen hat nicht mal für seine Fahrkosten gereicht.

        Ja von diesem Flugschulleiter gäbe es noch mehr schlimme Geschichten zu erzählen !

        pedro

        Kommentar


          #5
          AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

          es reicht der Assistenten-Status. Eine Fluglehrerprüfung ist damit noch nicht von Nöten. Als Fluglehrer bekommst du halt mehr Geld. Ja, Schriftlich festhalten. Überlegung wie deine Anstellung läuft oder gar auf Rechnung. Auf Selbständigenbasis gibt es zwei Varianten. Einmal voll Selbständigkeit oder als Freiberufler. Du kannst als Freiberufler deine Kilometer nicht abrechnen über das Finanzamt. Bzw. musst du dein Fahrzeug als Firmenfahrzeug angeben. Das lohnt aber nicht, da es zu viele Nachteile bringt. Also Selbständiger kannst du dein Fahrzeug mit angeben, aber solltest du vorher mit einem Steuerberater besprechen über vor und Nachteile.

          Die Gehälter im Assistatus können sehr unterschiedlich sein. Es gibt Stundenloh oder Tagespauschale (auch Halbtagspauschale). Meißt wird nach Pauschale gezahlt. Ob Antellung oder auf Rechnung ist dir überlassen. Auf Rechnung ist schwierig, da man schnell mal in die Scheinselbständigkeit fällt, wenn man nur für einen Auftraggeber arbeitet. Man hat in Anstellung auch viel weniger Büroarbeit, die du am Ende nicht bezahlt bekommst.
          Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

          Kommentar


            #6
            AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

            Problematiken eines solchen Anstellungsverhaeltnisses?
            Nach dem, was man so hört, liegt die Hauptproblematik bei diesen Arbeitsverhältnissen bei der geringen Bezahlung trotz oft deutlich >8h Aufwand pro Tag und relativ großer Verantwortung. Euphemistisch gesagt: Es braucht recht viel Enthusiasmus dafür. Ist ein bischen so wie beim Beruf der Kindergärtners. Hinzu kommt viel Wochenendarbeit.

            Die noch offenen Fragen mußt du bei Interesse natürlich voher abklären. Ansonsten ist 2h einfacher Arbeitsweg eh auf Dauer nicht tragbar - das geht nur zum Ausprobieren. Über einen sauberen Arbeitsvertrag muß man sich da fast schon keine Gedanken mehr machen, es sei denn du hast vor, hin zu ziehen.
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar


              #7
              AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

              @Mönch:
              Einmal voll Selbständigkeit oder als Freiberufler. Du kannst als Freiberufler deine Kilometer nicht abrechnen über das Finanzamt. Bzw. musst du dein Fahrzeug als Firmenfahrzeug angeben. Das lohnt aber nicht, da es zu viele Nachteile bringt. Also Selbständiger kannst du dein Fahrzeug mit angeben, aber solltest du vorher mit einem Steuerberater besprechen über vor und Nachteile.

              Mal als Info für alle:
              Das ist so nicht richtig. Ein Freiberufler ist genauso selbsständig. Ich kann z.B. meine Fahrtkosten, Übernachtungen, Seminare usw. genauso geltend machen, wie jeder andere auch.
              Auch für mich gilt, dass ich z.B. ein Fahrzeug ins Betriebsvermögen nehmen muss, wenn es mehr als 50% betrieblich genutzt wird. (Alternativ kann man die 10%-Regelung wählen, mit einem Fahrtenbuch ist die Vollabrechnung aber meistens günstiger, bei mir ca. 800€ netto p.A.) Und ich kann Wirtschaftsgüter natürlich genau so abschreiben und damit das zu verstuernde Einkoomen senken.
              Ich hatte sogar 3 Jahre lang eine Kawa GPZ1100 abgerechnet. Das Finanzamt hat zwar gemault, aber bin sie definitiv nur 10% privat gefahren, da musste es eigentlich zwangsläufig so sein.

              Der Hauptunterschied liegt darin, dass die Unterform "Freiberufler" eigentlich in der im §18 EStG abschließend aufgeführten Liste enthalten sein muss. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html Das Finanzamt hat mittlerweile aber einen gewissen Spielraum und erkennt z.B. häufig IT-Berater analog zum beratenden Betriebswirt an.

              Der Vorteil liegt dann darin, dass Du auch bei höheren Umsätze nur eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung machen musst (EAR), und die Kammerbeiträge entfallen, während die restlichen Selbstständigen ab erreichen einer Umsatzgrenze (500.000Euro oder 60 T€ Gewinn eine vollumfängliche Buchführung machen müssen.
              Ausnahmen gibt es noch für Lehrkräfte, die von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die Lehrtätigkeit bestimmten Voraussetzungen entspricht. (Gehört ein Fluglehrer eher nicht dazu.)

              Der von Mönch genannte Selbstständige ist also in der Regel eine Unternehmer, der halt keine GmbH ist, sondern ein Einzelunternehmen nach HGB https://www.businessplan-experte.de/...ternehmen.html und daher gesamschuldnerisch haftet.

              Fazit:
              Als Fluglehrer kannst Du bis zu genannten Größen als "Kleinunternehmer" tätig sein. (wird bei den Meisten so sein) Natürlich kannst Du Deine Kosten ansetzen, die Differenz wird in der Anlage S "Einkünfte aus Selbsständiger Arbeit" errechnet.
              Aber: Achte darauf, dass Du die Kriterien zur Scheinselbsständigkeit beachtest, sonst kann es im Nachgang teuer werden!

              So, das mal das Wichtigste.

              Mehr würde hier den Rahmen sprengen, aber Fragen kann ich gerne beantworten, auch per pn.

              Wenn es für jemanden wirklich wichtig ist, können wir das auch gerne mal richtig durchgehen, da wird sich schon ein Stündchen finden.


              Ernst

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                #8
                AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

                Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                Aber: Achte darauf, dass Du die Kriterien zur Scheinselbsständigkeit beachtest, sonst kann es im Nachgang teuer werden!

                Ernst
                Ich dachte bisher immer, dass das das Problem des Auftraggebers ist und nicht das des Scheinselbständigen. Denn der Auftraggeber muss dann die Sozialabgaben nachzahlen und nicht der der scheinselbständig unterwegs war.

                Gruß

                Claus

                Kommentar


                  #9
                  AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

                  Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                  Ich dachte bisher immer, dass das das Problem des Auftraggebers ist und nicht das des Scheinselbständigen. Denn der Auftraggeber muss dann die Sozialabgaben nachzahlen und nicht der der scheinselbständig unterwegs war.
                  so ist auch mein Wissensstand (von einem Anwalt in Arbeitsrecht erhalten), denn sobald jemand als "Arbeitnehmer" eingestuft wird, fällt er auch unter alle Schutzbestimmungen des Arbeitnehmers, da ist nix mit Nachforderungen vom AG.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

                    Bei der Rechnung, die SoaringErnie aufmachte, geht es weniger um die Frage der Scheinselbständigkeit, sondern eher um die Frage der Liebhaberei. Wenn nach Meinung des Finanzbeamten das eigene Hobby auf Kosten der Steuerzahler finanziert wird, macht das Finanzamt nämlich - manchmal erst nach Jahren - einen dicken Strich durch die Rechnung. Dann fallen im Nachhinein alle Vergünstigungen weg und es sind zuvor nicht einkalkulierte Steuerrück- bzw. -nachzahlungen zu leisten.

                    lg,

                    Thomas
                    Zuletzt geändert von Oasis; 25.07.2017, 02:10.
                    Wir leben alle auf dieser Erde; aber nicht alle haben den selben Horizont.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: wichtige Punkte im Arbeitsvertrag von Fluglehrern

                      Korrekt, Thomas.

                      Aber auch bei festgestellter Scheinselbstständigkeit können erhebliche Nachforderungen kommen, z.B. für angesetzte Fahrtkosten, die bei vorlioegen eines Angestelltenverhältnisse nicht in dieser Höhe absetzbar sind. (30ct einfache Strekce gegenüber gefahrener Strecke bzw. ggf. kompetten Fahrtkosten)
                      Und das bis zu 5 Jahre.

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