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unerlaubter Start

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    unerlaubter Start

    In Österreich darf man "fast" überall starten. In Österreich gibt's etwas dass man dagegen tun könnte (Besitzstörungsklage?)
    Welche Strafe wäre in Deutschland zu erwarten falls man ohne Erlaubnis von einem nicht zugelassenem Startplatz startet?

    #2
    AW: unerlaubter Start

    Hallo

    Mittlerweile schon bestimmt 15 Jahre her, aber 100 Dm/ Euro Plus Gebühren. Bin mir nicht mehr ganz sicher

    Gruss Mayer

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      #3
      AW: unerlaubter Start

      Von Amts wegen geschieht da gar nichts. Es ist nur ordnungswidrig, nicht strafbar.
      Ist wie das Befahren eines nicht für den allgemeinen Verkehr zugelassenen Feldweges.
      Ärger gibt's vor allem da, wo die typischen Bewohner gleich durchdrehen, wenn sie einen Flieger sehen, kenn ich vor allem aus BaWü.
      Und natürlich überall da, wo auf Grund vergangener Konflikte ein vormaliges Gelände gesperrt worden ist.

      Grüße
      Manfred

      Kommentar


        #4
        AW: unerlaubter Start

        Meine Post kam damals vom Luftfahrtbundesamt. Gemeldet wurde es von einem Anwohner und dann war die Polizei da.

        Gruss Mayer
        Zuletzt geändert von Gast; 20.09.2017, 03:50.

        Kommentar


          #5
          AW: unerlaubter Start

          Puh.
          Strafbar ist es dann, wenn es ein Gesetz ist. Verstösst man gegen ein Gesetz, ist es eine Straftat.
          Ein Verstoss gegen eine Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Und auf die steht eine Geldbuße. Ob die nun verhängt wird oder nicht obliegt den entsprechenden Beamten. Sind die durch Anwohner, Besitzer oder sonstwas rattig gemacht worden, werden die halt tätig.

          Etwas anderes stösst mir da auf: wir Gleitschirm- und Drachenflieger sind im Luftraum verankert und durch Gesetze, Verordnungen und Verfügungen nicht nur begrenzt, sondern besonders unser Status auch geschützt. Dieser Status wird immer wichtiger für uns, denn der Luftraum droht sich ganz erheblich zu verändern. Und desto wichtiger ist es, das wir uns berechenbar und vernünftig verhalten, um auch in Zukunft diesen Status beibehalten zu können.

          Ich sage das völlig unabhängig davon, ob ich nun alles im Einzelnen toll finde. Die Geländenutzung in Österreich finde ich toll, wenngleich es natürlich nicht stimmt, das man "fast" überall starten kann: der Grundstückseigentümer muss zustimmen und damit natürlich auch vorher gefragt werden. Wir sind aber nunmal hier, und ich möchte sehr gern unseren Status beibehalten - wir haben nämlich ziemlich viele Rechte. Ist also nicht moralisch oder sonstwie gemeint, sondern schlicht Arterhaltung.

          Kommentar


            #6
            AW: unerlaubter Start

            Zitat von querformat Beitrag anzeigen
            Puh.
            Strafbar ist es dann, wenn es ein Gesetz ist. Verstösst man gegen ein Gesetz, ist es eine Straftat.
            Ein Verstoss gegen eine Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit. Und auf die steht eine Geldbuße.
            Das kann so nicht stehenbleiben. Wie immer erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung - hier z. B. das OWiG (Ordnungswidrigkeiten Gesetz):

            „§ 1 Begriffsbestimmung(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.“

            So sind in diesem Gesetz einzelne Ordnungswidrigkeiten ab §§ 111 OWiG geregelt, wie z. B. der Vollrausch – § 122 OWiG

            Gruß H.

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              #7
              AW: unerlaubter Start

              Und was fur eine Strafe ist nun zu erwarten❓

              Kommentar


                #8
                AW: unerlaubter Start

                Was man so von Norddeutschland hören konnte, liegt es heutzutage je nach Laune des LBA bei ein paar hundert EUR, sofern nix Erschwerendes hinzu kommt.

                Bei dem Fall, wo ein Kollege am Ostseestrand ne Oma verletzt hatte, war es wohl Vierstellig. Ebenso bei dem Idioten, der die Tegelbergbahn stillgelegt hatte.

                Damit sollte die Bandbreite klar sein. Den genauen Betrag findet man dann durch ausprobieren heraus. 😬
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #9
                  AW: unerlaubter Start

                  Zitat von hs Beitrag anzeigen
                  [ ... ] Wie immer erleichtert ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung [ ... ]
                  Findest Du? Ich find's eher kryptisch:
                  § 1 Begriffsbestimmung(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.(2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.
                  Ich wäre dankbar für eine Übersetzung in eine lebende Sprache

                  Kommentar


                    #10
                    AW: unerlaubter Start

                    Zitat von fuschertom Beitrag anzeigen
                    Welche Strafe wäre in Deutschland zu erwarten falls man ohne Erlaubnis von einem nicht zugelassenem Startplatz startet?
                    Interessante Frage. Da in der Hobbyluftfahrt auffällig viele immer nur vom Hörensagen etwas wissen versuche ich solche Dinge immer direkt in den Gesetzestexten selbst nachzulesen. Das ist ja in Zeiten des Internets nur ein paar Klicks entfernt.

                    Ich habe folgendes gefunden:



                    Code:
                    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                    § 25 
                    
                    (1) [B]Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten[/B] und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt [B]und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat[/B]. [B]Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c[/B] [...]
                    (hier kommt noch einiges nach, bitte selbst lesen und interpretieren. Besonders "Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3" darfst du selbst suchen.)

                    Und dann:



                    Code:
                    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                    § 58 
                    
                    (1) [B]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig[/B]
                    [..]
                    8a.
                    [B]als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3 startet[/B] oder landet,
                    [..]
                    (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 2, 3, 9, 12, 12a und 16 kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1, 1a, 4, 8,[B] 8a[/B], 10, 11, 14 und 15 [B]mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.[/B]
                    Die ganzen Ordnungswidrigkeiten in der Luftfahrt kennen keine genau festgelegten Sätze (so wie im Straßenverkehr) sondern nur eine Obergrenze. Die ist aber natürlich schon eine Orientierung, vor allem im Vergleich zu den Ordnungswidrigkeiten, für die eine geringere Obergrenze gilt.

                    Ich lese hier also: ein ungenehmigter Außenstart kostet dich maximal 50.000,- €.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: unerlaubter Start

                      Die Erlaubnis bekommt man übrigens vom DHV, z. B. auch für einen eintägigen Probebetrieb und es ist eigentlich gar nicht so schwer ein neues Gelände zuzulassen.
                      Vorrausgesetzt man hat die Einwilligung des Eigentümers und die sonstigen Rahmenbedingungen stimmen.

                      Dann ist es legal und auf jeden Fall günstiger als eine Strafe - und unbeobachtet ist man in Deutschland nie.

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                        #12
                        AW: unerlaubter Start

                        Zitat von fuschertom
                        Danke für die Antworten! (Inflationsbereinigt werden aus den 100DM wohl 100€)
                        Diese Einschätzung ist falsch.
                        Aus unserer Region sind Beträge 600 € bis 800 € kolportiert.
                        Angezeigt hatten übrigens in den mir bekannten Fällen andere Flieger

                        In jedem Gesetz und Rechtsverordnung finden sich am Ende die Sanktionen, also Bestimmung was OWi und was Straftat ist.
                        Anders als im Straßenverkehr, wo wir einen Bußgeldkatalog haben, liegt im Luftrecht die Höhe der Sanktion im Ermessen der Organe
                        (also bei OWi bei den Behörden, im Fall eines Rechtstreites in den Gerichten).

                        In der Luftfahrt haben wir es auch mit einem breiteren Spektrum zu tun,
                        ein Bußgeld von -sagen wir 10.000 €- könnte für einen Gleitschirmfliegenden Rentner zur Existenzbedrohung werden,
                        für den Betreiber eines Learjets wären das ein paar Tankfüllungen, also "peanuts".

                        Auf jeden Fall ist die Geländezulassung zwar mühsamer, aber billiger. W.
                        Zuletzt geändert von winDfried; 21.09.2017, 08:08.

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                          #13
                          AW: unerlaubter Start

                          Die letzte Antwort auf die Frage aller Fragen aus meinem Umfeld war 200
                          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                          NOVA Team Pilot

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