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Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

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    Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

    Hallo,

    kann mir vielleicht jemand bei der Fragestellung zu den Zollformalitäten beim Verkauf eines gebrauchten Gleitschirm von Deutschland in die Schweiz helfen? Der Schirm soll von einer Privatperson in Deutschland zu einer anderen Privatperson in die Schweiz als Paket verschickt werden.

    In der EU ist das ja alles easy, in die Schweiz schon deutlich komplizierter, und je mehr ich google, desto verwirrter werde ich . Oft wird für mich nicht klar, ob das allgemeingültig ist oder für Privatpersonen vielleicht teilweise nicht gilt.

    Fest steht, dass ich die Zollinhaltserklärung CN23 brauche, weil der Wert 377 Euro übersteigt.
    Aber muss ich als Privatperson eine Ausfuhrerklärung erstellen? Ich glaube, dass es hierbei eine Rolle spielt, ob der Wert über 1000 Euro liegt, oder? Muss ich dann mit dem Paket zum Zoll?
    Und muss ich als Privatperson eine Handelsrechnung erstellen/beipacken? Oder hängt das auch vom Wert ab?
    Ansonsten muss natürlich der Empfänger in der Schweiz dann noch Zoll bezahlen. Aber damit hat der Verkäufer ja ansonsten nichts mehr zu tu, oder?

    Ich würde mich irre freuen, wenn jemand etwas Licht in meine Fragen bringen kann .

    Vielen Dank im Voraus .

    Liebe Grüße
    Sabine

    #2
    AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

    Lass doch den Schirm an die Grenze liefern. Der Empfänger kann den Schirm dann selbst in die Schweiz mitnehmen. Liegt dann an ihm ob er verzollt oder nicht..
    Mwst sind 8%.
    Zb:
    LAS-BURG ist Ihr Liefer-Adress Service in Deutschland, wenn Sie Ihre Post an eine Liefer- oder Depotadresse in Grenznähe zur Schweiz oder Frankreich benötigen.
    Zuletzt geändert von thermik.ch; 01.10.2017, 14:09.

    Kommentar


      #3
      AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

      Zitat von thermik.ch Beitrag anzeigen
      Lass doch den Schirm an die Grenze liefern. Der Empfänger kann den Schirm dann selbst in die Schweiz mitnehmen. Liegt dann an ihm ob er verzollt oder nicht..
      Mwst sind 8%.
      Zb:
      https://www.las-burg.de
      Hallo,

      vielen Dank für die Info - ich wusste bisher nicht mal, dass es solche Shops gibt.
      Soweit ich weiß, wohnt der potentielle Käufer, allerdings nicht in Grenznähe, daher kommt Abholen wohl nicht in Frage. Aber ich werde ihn noch mal darauf ansprechen.

      Und ansonsten hoffe ich, dass mir noch jemand Hilfestellung bei meinen Fragen geben kann.

      Viele Grüße
      Sabine

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        #4
        AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

        Atoemchen
        Was hindert dich daran, den Wert des Gleitschirms für den Zoll auf Euro 200.- festzusetzen? Grund: fluguntüchtig, nur zu Deko Zwecken? Und bei diesem Preis zahlt man in der Schweiz erst noch keine MWST. Bei Vorauszahlung sollte das kein Problem sein. So besehen würde ich ihn direkt in die Schweiz liefern lassen mit dpd oder anderem Anbieter.
        Zuletzt geändert von Feigl; 02.10.2017, 06:24.

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          #5
          AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

          Die Zollfreigrenze von CHF 300.- gilt nur für mitgeführte Waren, nicht aber für Warenlieferungen. Zollfrei sind bei Lieferungen nur Kleinstmengen, wenn der Mehrwertsteuerbetrag CHF 5.- nicht überschreitet


          Ob der Schirm fluguntüchtig ist oder nicht, spielt keine Rolle, es bleibt ein Gleitschirm (Zolltarif-Nummer 88040000, Ansatz ist CHF 165 pro 100 Kilo Brutto, Gewicht wird zur Berechnung auf die nächsten 100 Gramm aufgerundet). https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j...ztgGmltD05A65_

          Wie man es auch dreht - ganz so einfach ist das eben nicht mit gebrauchten Waren welche von der EU in ein Drittland oder umgekehrt gehen, zumal die Waren in der Regel von Privatpersonen verkauft werden welche ja beim Neukauf schon mal die volle Mehrwertsteuer bezahlt haben (bei Neukauf vom steuerpflichtigen Lieferanten ist es bisschen anders, da bei Export die DE-Steuer komplett entfällt und nur die Steuer im Bestimmungsland massgebend ist).

          Eine mögliche Lösung wurde bereits gegeben, nämlich dass der Käufer die Ware abholt. Ob direkt beim Verkäufer oder an einem Lager in Zoll-Nähe spielt keine Rolle, der Käufer kann die Sachen ja von dort auch wieder von einem "Kollegen" abholen lassen - wenn der sich den allfälligen Stress mit dem Zoll antun will. Ob der Schirm verzollt wird oder nicht ist so nicht mehr Sache des Verkäufers (falls steuerpflichtig muss er natürlich wegen Lieferung in DE die Umsatzsteuer abliefern, ob er die bei einem späteren Ausfuhrnachweis zurückerstatten kann, sollte er mit seinem Finanzamt klären, das wird anscheinend nicht überall gleich gehandhabt).

          Manchmal ist die Sache damit aber noch nicht erledigt, denn falls der Käufer irgendwelche Mängel feststellen würde (kann ja irgendwas sein was ihm nicht passt - und wenn's nur die Farbe ist welche auf dem Monitor oft anders rüberkommt als "in Natura"), dann wird das mit der Rückabwicklung ganz spassig (DE wird nämlich für den Wieder-Import auch wieder satte 19% in Rechnung stellen - und wenn der Empfänger den Schirm haben will, muss die bezahlen, ob's im passt oder nicht). Deshalb auch hier die Empfehlung, dass der Käufer die Ware irgendwo in DE abholt - und bei Nichtgefallen gleich wieder verpackt und zurücksendet, so halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen.

          Nicht zu vergessen (für den CH-Käufer): Die Versandkosten für Pakete in die Schweiz sind happig (echt krass wenn man mit DE-Preisen vergelicht), dazu kommen nicht nur die Mehrwertsteuer und allfällige Zollkosten sondern auch noch Verzollungs-Pauschalen welche irgendwo zwischen CHF 25 und CHF 80 liegen je nach Anbieter. Sich was Gebrauchtes senden lassen heisst deshalb, dass der Preis echt super sein muss, ansonsten die Gebühren das Ganze schnell mal so verteuern, dass das keinen Sinn mehr macht.

          Wenn man die Ware "mitführt" (Auto/Zug), dann entfallen sowohl die hohen Versandkosten für den grenzüberschrietenden Warenverkehr wie auch die Verzollungsgebühren. Ausser einer Quittung braucht der Verkäufer nichts mehr machen, für den Käufer bleibt dann nur noch Mehrwertsteuer und eventuell Zoll, aber die paar Franken sorgen für eine weisse Weste und ein reines Gewissen (kann richtig teuer werden, wenn mal kontrolliert wird und man mit unverzolltem Kram unterwegs ist).

          Vielleicht hilft es ja, den Käufer zu überzeugen mal einen Ausflug in den "grossen Nachbarkanton" zu machen.

          Marc
          Zuletzt geändert von Marc; 02.10.2017, 13:37.

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            #6
            AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

            Zitat von Feigl Beitrag anzeigen
            Atoemchen
            Was hindert dich daran, den Wert des Gleitschirms für den Zoll auf Euro 200.- festzusetzen? Grund: fluguntüchtig, nur zu Deko Zwecken? Und bei diesem Preis zahlt man in der Schweiz erst noch keine MWST. Bei Vorauszahlung sollte das kein Problem sein. So besehen würde ich ihn direkt in die Schweiz liefern lassen mit dpd oder anderem Anbieter.
            Hallo Jo,

            ehrlich gesagt hindert mich daran, dass ich dazu zu ehrlich bin.
            Es geht um einen 2 Jahre alten Schirm und nicht um einen uralten Fetzen. Und ich unterstelle dem Zoll auch mal, dass er nicht ganz doof ist. Klar kann auch ein 2 Jahre alter Schirm fluguntauglich sein, aber trotzdem...

            Viele Grüße
            Sabine

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              #7
              AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

              Zitat von Marc Beitrag anzeigen
              Die Zollfreigrenze von CHF 300.- gilt nur für mitgeführte Waren, nicht aber für Warenlieferungen. Zollfrei sind bei Lieferungen nur Kleinstmengen, wenn der Mehrwertsteuerbetrag CHF 5.- nicht überschreitet


              Ob der Schirm fluguntüchtig ist oder nicht, spielt keine Rolle, es bleibt ein Gleitschirm (Zolltarif-Nummer 88040000, Ansatz ist CHF 165 pro 100 Kilo Brutto, Gewicht wird zur Berechnung auf die nächsten 100 Gramm aufgerundet). https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j...ztgGmltD05A65_

              Wie man es auch dreht - ganz so einfach ist das eben nicht mit gebrauchten Waren welche von der EU in ein Drittland oder umgekehrt gehen, zumal die Waren in der Regel von Privatpersonen verkauft werden welche ja beim Neukauf schon mal die volle Mehrwertsteuer bezahlt haben (bei Neukauf vom steuerpflichtigen Lieferanten ist es bisschen anders, da bei Export die DE-Steuer komplett entfällt und nur die Steuer im Bestimmungsland massgebend ist).

              Eine mögliche Lösung wurde bereits gegeben, nämlich dass der Käufer die Ware abholt. Ob direkt beim Verkäufer oder an einem Lager in Zoll-Nähe spielt keine Rolle, der Käufer kann die Sachen ja von dort auch wieder von einem "Kollegen" abholen lassen - wenn der sich den allfälligen Stress mit dem Zoll antun will. Ob der Schirm verzollt wird oder nicht ist so nicht mehr Sache des Verkäufers (falls steuerpflichtig muss er natürlich wegen Lieferung in DE die Umsatzsteuer abliefern, ob er die bei einem späteren Ausfuhrnachweis zurückerstatten kann, sollte er mit seinem Finanzamt klären, das wird anscheinend nicht überall gleich gehandhabt).

              Manchmal ist die Sache damit aber noch nicht erledigt, denn falls der Käufer irgendwelche Mängel feststellen würde (kann ja irgendwas sein was ihm nicht passt - und wenn's nur die Farbe ist welche auf dem Monitor oft anders rüberkommt als "in Natura"), dann wird das mit der Rückabwicklung ganz spassig (DE wird nämlich für den Wieder-Import auch wieder satte 19% in Rechnung stellen - und wenn der Empfänger den Schirm haben will, muss die bezahlen, ob's im passt oder nicht). Deshalb auch hier die Empfehlung, dass der Käufer die Ware irgendwo in DE abholt - und bei Nichtgefallen gleich wieder verpackt und zurücksendet, so halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen.

              Nicht zu vergessen (für den CH-Käufer): Die Versandkosten für Pakete in die Schweiz sind happig (echt krass wenn man mit DE-Preisen vergelicht), dazu kommen nicht nur die Mehrwertsteuer und allfällige Zollkosten sondern auch noch Verzollungs-Pauschalen welche irgendwo zwischen CHF 25 und CHF 80 liegen je nach Anbieter. Sich was Gebrauchtes senden lassen heisst deshalb, dass der Preis echt super sein muss, ansonsten die Gebühren das Ganze schnell mal so verteuern, dass das keinen Sinn mehr macht.

              Wenn man die Ware "mitführt" (Auto/Zug), dann entfallen sowohl die hohen Versandkosten für den grenzüberschrietenden Warenverkehr wie auch die Verzollungsgebühren. Ausser einer Quittung braucht der Verkäufer nichts mehr machen, für den Käufer bleibt dann nur noch Mehrwertsteuer und eventuell Zoll, aber die paar Franken sorgen für eine weisse Weste und ein reines Gewissen (kann richtig teuer werden, wenn mal kontrolliert wird und man mit unverzolltem Kram unterwegs ist).

              Vielleicht hilft es ja, den Käufer zu überzeugen mal einen Ausflug in den "grossen Nachbarkanton" zu machen.

              Marc

              Hallo Marc,

              vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag - das spiegelt so richtig das wieder, was ich gestern den halben Tag auf den verschiedensten Internetseiten gelesen habe und am Ende noch immer nicht durchgeblickt habe .
              Momentan frage ich mich aber gerade eher, ob der potentielle Käufer, der den Schirm eigentlich nehmen wollte, sich überhaupt noch mal meldet. Wir werden sehen... Ich hätte vielleicht einfach bei meiner ursprünglichen Aussage bleiben sollen "Versand nur in die EU" .

              Viele Grüße
              Sabine

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                #8
                AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                Atömchen
                Wer zu ehrlch ist bestraft das Leben

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                  Zitat von Feigl Beitrag anzeigen
                  Atoemchen
                  Was hindert dich daran, den Wert des Gleitschirms für den Zoll auf Euro 200.- festzusetzen? Grund: fluguntüchtig, nur zu Deko Zwecken? Und bei diesem Preis zahlt man in der Schweiz erst noch keine MWST. Bei Vorauszahlung sollte das kein Problem sein. So besehen würde ich ihn direkt in die Schweiz liefern lassen mit dpd oder anderem Anbieter.
                  Anstiftung zu einer Straftat: Genügt das eigentlich, diesen Menschen hier rauszuwerfen,
                  wenn es schon nicht genügt, daß er die Reinkarnation eines mehrfach Ausgeschlossenen ist?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                    Lieber Underdog
                    Fragen sind und bleiben straflos in einem unabhängigen Rechtssystem.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                      Ich hatte vor Jahren einen Schirm aus der Schweiz gekauft.

                      Werde mir das aber nicht mehr antun!

                      Ich hatte den Betrag dem Verkäufer vorab überwiesen.

                      Der Schirm wurde verschickt und ich bekam vom Zollamt die Info ich kann die Lieferung abholen.
                      Am Zollamt bekam ich erstmal ein Formular (ca 8 Seiten) das ich ausfüllen durfte. War alles in Bürokratendeutsch geschrieben und ich hatte keine Ahnung was da überhaupt gefragt war.

                      Eine freundliche Angestellte hat mir letztendlich geholfen ( durfte Sie eigentlich nicht) den Wisch auszufüllen. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren konnte ich noch 240 Euronen Abdrücken da der Rechnungsbetrag ( Hier muß der Kontoauszug vorgelegt werden) über 1000 betragen hat.

                      Wie es allerdings ist wenn von D-Land etwas in die Schweiz verkauft wird kann ich nicht sagen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                        Darüber zu diskutieren "was sein könnte, wenn..." ist relativ witzlos, wenn man über 8% Mwst spricht (ist umgekehrt mit 19% dann bisscher heftiger). Dass man sich Gedanken darüber macht wie man die Sache optimieren könnte, ist wohl in Interesse von jedem der irgendwo was kauf oder verkauft. Dass die Meinungen der Steuerbehörden sich da nicht immer mit den Vorstellungen der Verkäufer und Käufer decken, ist klar - wir Berater leben ja davon den (eventuellen) Spielraum aufzuzeigen - was der Kunde mit den Infos macht, dafür können wir nichts. Wobei das natürlich immer relativ ist - hat die Wirtschaft im Beispiel der CH-Banken ja immerhin doch paar Milliarden gekostet... (wie legal oder illegal die Gegenseite da gehandelt hat, ist wieder eine andere Sache, hilft aber auch nichts, wenn als Alternative Handschellen und Knast droht).

                        Für den Import ist IMMER der Importeur zuständig und Importeur ist in der Regel eben nicht der Verkäufer sondern der Käufer. Wenn keine oder eine ungenügende Rechnung zur Bemessungsgrundlage beigelegt ist, wird deshalb der Käufer angefragt um Infos zu geben (hab ich selber gerade gehabt weil ich Ersatzeile aus GB für ein Mountainboard bestellt hatte und die nur einen Lieferschein ohne Preisangabe beigelegt hatten), das ist aber durch einen Vertrag (bzw. Kaufbestätitung/Quittung oder Banküberweisung) relativ einfach nachzuweisen.

                        Die zusätzlichen Kosten für Versand und Zollabfertigung dürften in vielen Fällen mehr ins Gewicht fallen als die Mehrwertsteuer selber, weshalb ich keinen Grund sehe wieso der DE-Verkäufter hier irgendwie was schummeln sollte. A propos: ab 1.1.2018 haben wir nur noch 7.7% Mehrwertsteuer, wenn man noch paar Franken sparen will, könnte man den Versand somit durchaus ins 2018 schieben.

                        Marc

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                          Wie gesagt, selber über die Grenze, dann fallen nur die 8% an. Rest ist vernachlässigbar.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                            Zitat von Malamute Beitrag anzeigen
                            ...Am Zollamt bekam ich erstmal ein Formular (ca 8 Seiten) das ich ausfüllen durfte. War alles in Bürokratendeutsch geschrieben und ich hatte keine Ahnung was da überhaupt gefragt war...
                            Hallo,

                            danke, das beruhigt mich wenigstens mal .
                            Ich habe mich wirklich schon gefragt, ob nur ich zu doof bin durch die ganzen Formalitäten durchzusteigen. Dann liegt es vielleicht doch nicht an mir.

                            Viele Grüße
                            Sabine

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gleitschirrm-Verkauf von Deutschland in Schweiz: Zoll und Versand?

                              Aber Hand aufs Herz, Atömchen
                              Welcher Schweizer kauft schon einen Second hand Gleitschirm von Deutschland? Die Deutschen wollen doch nach 2 Jahren 50% des Listenpreises..dafür kaufen wir hier gleich zwei!
                              Zuletzt geändert von Feigl; 03.10.2017, 15:37.

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