Hallo,
kann mir vielleicht jemand bei der Fragestellung zu den Zollformalitäten beim Verkauf eines gebrauchten Gleitschirm von Deutschland in die Schweiz helfen? Der Schirm soll von einer Privatperson in Deutschland zu einer anderen Privatperson in die Schweiz als Paket verschickt werden.
In der EU ist das ja alles easy, in die Schweiz schon deutlich komplizierter, und je mehr ich google, desto verwirrter werde ich . Oft wird für mich nicht klar, ob das allgemeingültig ist oder für Privatpersonen vielleicht teilweise nicht gilt.
Fest steht, dass ich die Zollinhaltserklärung CN23 brauche, weil der Wert 377 Euro übersteigt.
Aber muss ich als Privatperson eine Ausfuhrerklärung erstellen? Ich glaube, dass es hierbei eine Rolle spielt, ob der Wert über 1000 Euro liegt, oder? Muss ich dann mit dem Paket zum Zoll?
Und muss ich als Privatperson eine Handelsrechnung erstellen/beipacken? Oder hängt das auch vom Wert ab?
Ansonsten muss natürlich der Empfänger in der Schweiz dann noch Zoll bezahlen. Aber damit hat der Verkäufer ja ansonsten nichts mehr zu tu, oder?
Ich würde mich irre freuen, wenn jemand etwas Licht in meine Fragen bringen kann .
Vielen Dank im Voraus .
Liebe Grüße
Sabine
kann mir vielleicht jemand bei der Fragestellung zu den Zollformalitäten beim Verkauf eines gebrauchten Gleitschirm von Deutschland in die Schweiz helfen? Der Schirm soll von einer Privatperson in Deutschland zu einer anderen Privatperson in die Schweiz als Paket verschickt werden.
In der EU ist das ja alles easy, in die Schweiz schon deutlich komplizierter, und je mehr ich google, desto verwirrter werde ich . Oft wird für mich nicht klar, ob das allgemeingültig ist oder für Privatpersonen vielleicht teilweise nicht gilt.
Fest steht, dass ich die Zollinhaltserklärung CN23 brauche, weil der Wert 377 Euro übersteigt.
Aber muss ich als Privatperson eine Ausfuhrerklärung erstellen? Ich glaube, dass es hierbei eine Rolle spielt, ob der Wert über 1000 Euro liegt, oder? Muss ich dann mit dem Paket zum Zoll?
Und muss ich als Privatperson eine Handelsrechnung erstellen/beipacken? Oder hängt das auch vom Wert ab?
Ansonsten muss natürlich der Empfänger in der Schweiz dann noch Zoll bezahlen. Aber damit hat der Verkäufer ja ansonsten nichts mehr zu tu, oder?
Ich würde mich irre freuen, wenn jemand etwas Licht in meine Fragen bringen kann .
Vielen Dank im Voraus .
Liebe Grüße
Sabine
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