Wir hatten bis im vergangenen Jahr stets eine ordinäre Tandemversicherung. In 2018 möchten meine Frau und ich jedoch nur noch gemeinsam und im engeren Familienkreis fliegen (Eltern/Schwiegereltern in nicht häusl. Gemeinschaft). Frage: Benötigt man im zweiten Fall (neben der Halter-Haftpflichtversicherung) ebenfalls eine Passagierhaftpflicht? Vorab schon einmal danke!
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Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
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Gast
AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Hi CPS,
nach meinem Wissenstand gilt grundsätzlich, das sich im Falle eines Unfalls die Krankenversicherung an den Verursacher wendet, um die Behandlungskosten einzuklagen. Das bedeutet also, das deine Frau, dein Kind, deine Freundin oder wer auch immer gar nicht entscheidet ob du in der Haftung genommen wirst, sondern die Krankenversicherung und letztendlich ein Richter.
Selbst eine schriftliche Haftungsbefreiung entbindet dich in Deutschland nicht davon, da Haftungsbefreiungen, wie zB in Amerika üblich, in Deutschland nicht zulässig sind.
Richtig teuer wird's sicherlich, wenn ein Passagier durch einen Unfall nicht mehr arbeitsfähig ist und Rentenansprüche gelten gemacht werden.
Das Risiko und die Haftung liegt als grundsätzlich bei dir und ein Haftpflichtversicherung ist somit zwingend erforderlichZuletzt geändert von Gast; 03.02.2018, 15:46.
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Vielleicht bringt dich das weiter,
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Bei Flügen mit deiner Frau würde ich keine Versicherung abschließen; das ist ein reiner Gefälligkeitsflug. Und auch, wenn sich das ähnlich bei Eltern oder Schwiegereltern argumentieren lässt, würde ich da nicht ohne Passagierhaftpflicht fliegen.
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Gast
AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Danke für Eure Kommentare. Meine Einschätzung ist/war identisch zu der von Querformat. Wollen auf jeden Fall "save" sein, und scheinbar führt dann kein Weg an der Passagierhaftpflicht vorbei.
Die Frage kam auf, da meinem bisherigen Kenntnisstand nach einige Versicherungen (z.B. Air&More) die Leistungen für Angehörige generell ausschließen. Dies scheint jedoch eine Fehlinformation gewesen zu sein (http://www.airandmore.de/pdfs/Zusatz...aftpflicht.pdf). Daher lieber alle Flüge die über das eheliche Abheben hinausgehen absichern. Rechtssicherheit gibts vermutlich sowieso nur bei Abschluss einer Haftpflicht für gewerbliche bzw. Selbstkostenflüge.
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Hallo CPS
Bin in der selben Situation und habe mich für Air and more entschieden und hier für die 190 Euro Variante also private Flüge ... Denke das müsste passen oder gibt es dazu Erfahrungen?
Viele Grüsse Thommyaktuell: Gleitschirm-, Motorschirmflieger, UL-dreiachser und Motorflug ... auf der Suche nach elektrischem Antrieb für Motorschirm ...
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. ...
Albert Einstein (* 14. März 1879; † 18. April 1955)
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Ganz unabhängig von der (übrigens bestehenden) rechtlichen Verpflichtung:
Stell Dir vor, Deine Frau, Kind, guter Freund, Nichte...erleidet bei dem Flug eine schwere Verletzung, z.B. Querschnittslähmung. Schlimm genug, und Du wirst Dir wahrscheinlich Dein Leben lang Vorwürfe machen. Selbst, wenn Du vielleicht gar keinen Fehler gemacht hast, also nach BGB kein fahrlässiges Verhalten ursächlich für den Schaden war. Trotzdem wird klar sein, dass nur Du verantwortlich für die Katastrophe warst, wer denn sonst? (Drittschädiger mal außen vor). Daher auch das Konzept der Gefährdungshaftung.
Willst Du dann wirklich zusätzlich noch das Risiko eines persönlichen finanziellen Totalschadens auf Dich nehmen? Wegen 200 € Pämie im Jahr...? Ich kenne einige Piloten, die mit dem Argument "...ich fliege doch nur meine Feundin, Frau, Kinder... durch die Gegend" glauben, auf eine Haftpflichversicherung verzichten zu können. Verstehen konnte ich das noch nie.
Ich wünsche Dir trotzdem sichere Flüge!
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Ergänzend noch zu den Ausschlüssen:
Die Bestimmung:
"11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
a) aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören,
soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen
Versorgungsträgers besteht
...sind ausgeschlossen"
Wichtig ist das Wort "soweit". Es kann sein, dass die Krankenkasse die Behandlung bezahlt. "SOWEIT" zahlt Air&More dann nicht, kann Dir aber egal sein. Das gleiche gilt für die Berufsgenossenschaft, wenn Dein verunglückter angehöriger Passagier den Flug in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gemacht hat...eher fern liegend. Oder für Anspräche aus der Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Alle Ansprüche, die darüber hinaus gehen. (Soweit die Sozialversicherungsträger NICHT mehr leisten müssen), werden von der Haftpflichtversicherung bezahlt. Und die EU-Rente der DRV ist nicht wirklich grandios.
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Ich habe auch schon einen angehenden Tandempiloten während eines Siku mit "ich will ja *nur* mit meiner Frau am Hausberg..." den (Baby-)Spiralteil des Eignungstests, den er dort abzulegen gedachte, infrage stellen hören. Und die saß daneben und hat ihrem Helden *nicht* gleich eine Maulschelle verpasst - Paare gibt's...
CU
Shoulders
"Echte Vögel kotzen nicht!"Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Zitat von shoulders Beitrag anzeigent - Paare gibt's...
CU
Shoulders
"Echte Vögel kotzen nicht!"
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
ein wenig weiterdenken würde vielleicht auch nicht schaden...
Auch mit einem Tandem kann ein Dritter geschädigt werden, der N I C H T , vorne als Passagier hängt.
Dem ein und anderen ist vielleicht z.B. noch der Fall am Tegelberg in Erinnerung. Dem Passagier ist nicht´s passiert aber ein paar Kosten sind durchaus entstanden.
Ohne Haftpflicht ist dümmer als dumm!
Gruß Moses
P.S. Verantwortungsbewusstsein als Tandempilot...
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
??? Ich nix verstehe mehr ??
😨
Also alles richtig mit 190 Air and more ... Oder?aktuell: Gleitschirm-, Motorschirmflieger, UL-dreiachser und Motorflug ... auf der Suche nach elektrischem Antrieb für Motorschirm ...
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. ...
Albert Einstein (* 14. März 1879; † 18. April 1955)
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Zitat von thommyw Beitrag anzeigen??? Ich nix verstehe mehr ??
😨
also alles richtig mit 190 air and more ... Oder?
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AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
Zitat von querformat Beitrag anzeigenBei Flügen mit deiner Frau würde ich keine Versicherung abschließen; das ist ein reiner Gefälligkeitsflug. Und auch, wenn sich das ähnlich bei Eltern oder Schwiegereltern argumentieren lässt, würde ich da nicht ohne Passagierhaftpflicht fliegen.
nach meinen Informationen (schriftliche Nachfrage bei Huk, der Versicherung des DHV und bei der RuV, der Versicherer hinter Air and more) ist eine Passagierhaftpflichtversicherung verpflichtend beim Flug mit Passagieren, gleich welche Art und in welchem Vertragsverhältnis (Familienangehöriger, Gefälligkeitsflug, Gewerbsmäßig).
Es ist ein Straftatbestand ohne Versicherungsschutz zu fliegen.
Ich bin kein Jurist und habe keinen juristischen Background, aber so waren die Informationen.
Gruß BurkhardNur Flieger wissen warum die Vögel singen ...
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Gast
AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis
@Planner
Danke für die detaillierten Ausführungen. Wie oben beschrieben war ich fehlerhaft der Annahme, dass es eng innerfamiliär keinen Leistungsanspruch gibt, daher überhaupt mein Posting. Ungeachtet dessen ist dies ja auch nur die eine Seite, eine optimale Versorgung des Passagiers bzw. finanzielle Absicherung des Piloten sicher die andere. Stimme vollkommen überein, es darf keinen Kompromiss zu Lasten der bestmöglichen Absicherung geben.
@moses
Schäden Dritter sind durch eine Halter-Haftpflicht gedeckt. Dies ist gesetzlich die einzige Pflichtversicherung bei reinen Gefälligkeitsflügen.
Meine Frage bezog sich auf die Passagierhaftpflicht.
Abschließend mein Fazit bzgl. Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflügen
- Passagierhaftpflicht stets angebracht
- Minimum für private und ausschließlich eng innerfamiliäre Flüge z.B. via airandmore 3 Mio. ca. 200€
- Bei beliebigem Personenkreis am besten für gewerbl. Flüge (via DHV, airandmore, ... ca. 380€ - 480€) - trotz Gefälligkeit!
Danke für die größenteils konstruktiven Beiträge, ihr habt mir sehr geholfen.
Fly safe
Chris
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