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Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

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    Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

    hi

    gibt es eine Möglichkeit in der Nähe vom Comersee die Höhenflüge für die Gleitschirmlizenz A zu machen oder muss das bei einer deutschen Schule sein?

    Welche Möglichkeiten gibt es da?

    vg
    Zuletzt geändert von gurkerockt; 09.05.2018, 16:49.

    #2
    AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

    Hi,

    Zitat von gurkerockt Beitrag anzeigen
    hi

    gibt es eine Möglichkeit in der Nähe vom Comersee die Höhenflüge für die Gleitschirmlizenz A zu machen oder muss das bei einer deutschen Schule sein?

    Welche Möglichkeiten gibt es da?

    vg
    in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom DHV steht hierzu unter anderem folgendes :

    "7. "Fluglehrer" im Sinne dieser Ausbildungs-und Prüfungsordnung sind Inhaber der deutschen
    oder österreichischen Lehrberechtigung und Fluglehrerassistenten gemäß der Ausbildungs-und
    Prüfungsordnung für Gleitsegel-Fluglehrer."

    Gruß Patrick

    Kommentar


      #3
      AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

      ok danke

      kann man theoretisch auch erst die Praxisorüfung machen und dann die Theorieprüfung? ?

      Kommentar


        #4
        AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

        Nein.
        Geht, genauso beim Autoführerschein, auch nicht.
        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

        Kommentar


          #5
          AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

          Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
          Nein.
          Geht, genauso beim Autoführerschein, auch nicht.
          Das scheint nicht richtig zu sein.
          Zumindest geben das weder die "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Gleitsegelführer" noch die "Prüferanweisung des DHV für Gleitsegel-Pilotenprüfungen" her.
          Voraussetzung zum Ablegen der praktischen Prüfung ist lediglich die Bescheinigung des Ausbildungsleiters der Flugschule über die "vollständig und erfolgreich absolvierte theoretische und praktische Ausbildung". Insofern sollte das Ablegen der prakt. Prüfung ohne bestandene Theorieprüfung möglich sein.

          Michael

          Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Gleitsegelführer:

          1.3.2. Die praktische Prüfung darf erst erfolgen, wenn dem Bewerber vom Ausbildungsleiter der Flugschule die vollständig und erfolgreich absolvierte theoretische und praktische Ausbildung und die Prüfungsreife bestätigt worden ist.

          Prüferanweisung des DHV für Gleitsegel-Pilotenprüfungen:

          · Bestätigung des Ausbildungsleiters und des Flugschülers über die vollständig abgeschlossene praktische Ausbildung und die Prüfungsreife für die Berechtigung, für welche die praktische Prüfung durchgeführt wird. Fehlt diese Bestätigung, darf die Prüfung nicht abgelegt werden.

          Kommentar


            #6
            AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

            Hallo,

            nein, in der Ausbildungs- und Prüfungsrordnung steht hierzu:

            "Grundsätzlich wird zuerst die theoretische Prüfung abgelegt, danach die Flugprüfung. In begründeten Ausnahmefällen
            kann der Prüfungsleiter die Flugprüfung vorziehen."

            Gruß Patrick

            Kommentar


              #7
              AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

              Wenn eine deutsche Flugschule Dir die Höhenflüge am Comer See einträgt, werden Sie für die Prüfung angerechnet.
              Es steht nirgends, dass die Flüge alle bei einer Schule gemacht werden müssen.
              Allerdings musst Du den Ausbidlungsleiter der Dich nachher "prüfungsreif" schreibt, überzeugen.

              Da täte ich mich als Ausbilder auch schwer.

              Kommentar


                #8
                AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                Zitat von -patrick- Beitrag anzeigen
                "Grundsätzlich wird zuerst die theoretische Prüfung abgelegt, danach die Flugprüfung. In begründeten Ausnahmefällen
                kann der Prüfungsleiter die Flugprüfung vorziehen."
                Formaljuristisch ist nach dieser "Ausbildungs- und Prüfungsrordnung" ein bestandene Theorieprüfung kein obligatorisches Zulassungskriterium für die praktische Flugprüfung.
                Insofern muss man gurkerockts Frage, "kann man theoretisch auch erst die Praxisorüfung machen und dann die Theorieprüfung?" mit einem klaren Ja beantworten!

                Michael

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                  Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                  Da täte ich mich als Ausbilder auch schwer.
                  Wäre allerdings aus meiner Sicht ein eher schwaches Bild, wenn Du nach ein paar beobachteten Flüge (Starts, Landungen, Leitlinienachten) des Aspiranten zu keiner Überzeugung finden könntest, ob Prüfungsreife vorliegt oder nicht :-(

                  Michael

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                    Formaljuristisch ist nach dieser "Ausbildungs- und Prüfungsrordnung" ein bestandene Theorieprüfung kein obligatorisches Zulassungskriterium für die praktische Flugprüfung.
                    Natürlich nicht weil man die theoretische Prüfung ablegen kann bevor man seine Anzahl an Pflichtflügen absolviert hat.
                    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                      #11
                      AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                      Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
                      Natürlich nicht weil man die theoretische Prüfung ablegen kann bevor man seine Anzahl an Pflichtflügen absolviert hat.
                      ???

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                        Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                        Wenn eine deutsche Flugschule Dir die Höhenflüge am Comer See einträgt, werden Sie für die Prüfung angerechnet.
                        Es steht nirgends, dass die Flüge alle bei einer Schule gemacht werden müssen.
                        Es steht halt geschrieben, dass die praktische Ausbildung und mindestens 25 Höhenflüge bei / unter Aufsicht von Fluglehreren mit deutscher oder österreichischer Lehrberechtigung zu erfolgen hat.

                        Gruß Patrick

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                          Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                          Formaljuristisch ist nach dieser "Ausbildungs- und Prüfungsrordnung" ein bestandene Theorieprüfung kein obligatorisches Zulassungskriterium für die praktische Flugprüfung.
                          Insofern muss man gurkerockts Frage, "kann man theoretisch auch erst die Praxisorüfung machen und dann die Theorieprüfung?" mit einem klaren Ja beantworten!

                          Michael
                          Das mag theoretisch so sein, hilft aber -ohne die begründete Ausnahme - einem Flugschüler nix der zuerst die praktische Prüfung machen will.
                          Da der vollständig absolvierte Theorieunterricht Voraussetzung für die praktische Prüfung ist, spielt das in der Praxis wohl keine wirkliche Rolle?

                          @ gurkerockt: Was meinst Du denn mit vollenden ? Welche Teile hast Du schon gemacht und was fehlt Dir noch ?

                          Gruß,
                          Patrick
                          Zuletzt geändert von -patrick-; 10.05.2018, 11:05.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                            Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                            Wäre allerdings aus meiner Sicht ein eher schwaches Bild, wenn Du nach ein paar beobachteten Flüge (Starts, Landungen, Leitlinienachten) des Aspiranten zu keiner Überzeugung finden könntest, ob Prüfungsreife vorliegt oder nicht :-(

                            Michael
                            Der deutsche Ausbildungsleiter würde ja, falls die Höhenflüge wie von gurkerockt angedacht bei einer italienischen Flugschule gemacht worden sind, gar keine entsprechenden Flüge mehr beobachten können?

                            Gruß,
                            Patrick

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gleitschirmausbildung in Italien vollenden

                              Zitat von -patrick- Beitrag anzeigen
                              Der deutsche Ausbildungsleiter würde ja, falls die Höhenflüge wie von gurkerockt angedacht bei einer italienischen Flugschule gemacht worden sind, gar keine entsprechenden Flüge mehr beobachten können?
                              Na wie soll er denn die Prüfungsreife eines unbekannten Schülers beurteilen können? Aufgrund seiner blauen Augen?
                              Natürlich muss der neue Ausbildungsleiter ihn fliegen sehen, unabhängig ob die Mindestanzahl der Flüge schon erfüllt ist.

                              ... und ein begründeter Antrag die prakt. Prüfung vor der theoretischen zu absolvieren, muss ebenso begründet abgelehnt werden.

                              Michael

                              PS: Es ist nun alles zu diesem Thema (praktischer vor theoretischer Prüfung) gesagt und mit etwas wohlwollen kann man es auch verstehen ...
                              Zuletzt geändert von FlyingDentist; 10.05.2018, 11:32.

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