Hallo in die Runde!
Es kursiert ein Irrglaube unter einigen Gleitschirmfliegern, daß die oben genannte DHV Gruppenhaftpflichtversicherung inkl. Bergekosten auch die Kosten für die Bergung des Gleitschirmes übernimmt.
Dem ist nicht so!
Bergekosten betreffen nur die Person. Der Rest, egal wie aufwendig ist eigene finanzielle Aufwendung und wird nicht erstattet.
Blöd, wenn man nach Vertragsunterschrift nur einen Auszug der Versicherungsbedingungen mit Erläuterungen (generell?) erhält, der den Ausschluss nicht deutlich erkennbar macht.
Auf Nummer sicher - Foto mit Person im Baum, Rechnungsinhalt mit Personenbergung. Es muss ja nicht immer gleich eine Hubschrauberbergung sein.
Oder gibt es andere Erfahrungen?
Es kursiert ein Irrglaube unter einigen Gleitschirmfliegern, daß die oben genannte DHV Gruppenhaftpflichtversicherung inkl. Bergekosten auch die Kosten für die Bergung des Gleitschirmes übernimmt.
Dem ist nicht so!
Bergekosten betreffen nur die Person. Der Rest, egal wie aufwendig ist eigene finanzielle Aufwendung und wird nicht erstattet.
Blöd, wenn man nach Vertragsunterschrift nur einen Auszug der Versicherungsbedingungen mit Erläuterungen (generell?) erhält, der den Ausschluss nicht deutlich erkennbar macht.
Auf Nummer sicher - Foto mit Person im Baum, Rechnungsinhalt mit Personenbergung. Es muss ja nicht immer gleich eine Hubschrauberbergung sein.
Oder gibt es andere Erfahrungen?
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