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Danke DHV

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    Danke DHV

    Endlich ist es schwarz auf weiß,- bzw. auch schwarz auf blau.

    Die Kennblatt-Daten der Leinenlängen bei der Musterzulassung sind NICHT!! für Gleitschirm-Checks geeignet. Diese Daten weichen von den Herstellervorgaben ggf. signifikant ab. Es ist natürlich auch völlig unsinnig die kummulierten Fehler der

    - Produktionsungenauigkeiten beim Muster
    - (vielleicht sogar bewusst andere Trimmung bei der Musterzulassung?)
    - Anhaltefehler des Checkers
    - Gerätemessfehler
    - Zielungenauigkeiten auf die Laserscheibe (wobei,- ist das überhaupt Standard?)

    und das Ganze bei einem Schirm, der das Zulassungstestprogramm hinter sich hat.
    zum Sollwerte für eine Trimanalyse zu ge- bzw. missbrauchen.
    Dabei sind Abweichungen der hinterlegten Daten im Kennblatt mit den Herstellervorgaben im mehrfachen Zentimeterbereich nicht selten.

    Danke an die DHV-Technik,- an die DHV-Sicherheit hier endlich Klarheit geschaffen zu haben.
    Für mehr Sicherheit beim Gleitschirm-Check!

    Gruß vom Ralf
    Angehängte Dateien

    #2
    AW: Danke DHV

    Wie wird das erklärt? Schlüssig ist das ja nicht gerade. 🤔

    Kommentar


      #3
      AW: Danke DHV

      Das wirft noch ein paar Fragen auf.
      Mit welchen Werten haben den die Check und Trimmbetriebe bisher gearbeitet?
      Muss jetzt angenommen werden dass ein Check mit der falschen Liste kein rechtlich bindender Check ist?
      Haben denn die Hersteller bisher die Liste für die Nachprüfungen herausgegeben, oder hat man blauäugig auf die Kennblattdaten gesetzt??
      Was ist mit den alten Schirmen, vor allem jenen bei denen der Hersteller nicht mehr existiert? (Freex, oder Team 5 oder.....), ohne die richtigen Werte kein bindender Check ?

      Fragen über Fragen ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: Danke DHV

        Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
        Das wirft noch ein paar Fragen auf.
        Mit welchen Werten haben den die Check und Trimmbetriebe bisher gearbeitet?
        viel zu häufig mit falschen Daten

        Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
        Muss jetzt angenommen werden dass ein Check mit der falschen Liste kein rechtlich bindender Check ist?
        Kaum, aber derjenige, der seine Unterschrift unter einen Check setzt, übernimmt nun die Verantwortung über die schon immer bestehende Forderung, dass der Check "nach Herstellerangaben" durchzuführen ist. Er konnte sich bisher ja bequem auf die DHV-Daten beziehen und seine eigene Rechtsverantwortung abschieben. Das ist nun endlich vorbei! Die Checks werden unterm Strich, leider wohl nur eher langfristig, besser werden.
        Als Pilot solltet Ihr beim Check bitte auf die Darlegung der Messdaten bestehen. Sollwert/Istwert (ggf. auf Anfrage), diese vielleicht mal mit den Herstellerdaten vergleichen, die ebenfalls veröffentlicht gehören.
        Eine zentrale Datenbank wäre mein persönlicher Wunsch für mehr Sicherheit.

        Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
        Haben denn die Hersteller bisher die Liste für die Nachprüfungen herausgegeben, oder hat man blauäugig auf die Kennblattdaten gesetzt??
        viele Checks werden immer noch mit falschen Kennblattdaten gemacht, und die weichen ab. Bei einem ganz aktuellen Schirmmodell waren es bei meiner Recherche 4,4cm!! und ich habe nur einen einzigen Schirm überrprüft - mehr würde ich vor lauter Kopfschütteln auch nicht aushalten.

        Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
        Was ist mit den alten Schirmen, vor allem jenen bei denen der Hersteller nicht mehr existiert? (Freex, oder Team 5 oder.....), ohne die richtigen Werte kein bindender Check ?)
        Checks haben nach Herstellervorgabe zu erfolgen! Gibt es keinen Hersteller mehr,- gibt es ggf. auch keine Vorgaben mehr. Hat der Checker sich bis dato auf diie DHV-Daten gestützt, konnte er (ich wiederhole mich) zumindest die moralische Verantwortung auf den DHV abwälzen, ggf. vielleicht sogar die rechtliche Verantwortung. Das ist nun vorbei. Jetzt steht der Checker in der Rechtsverrantwortung. Sorry,- aber das war bitter nötig! Mein Rechner füllt sich seit Jahren mit Beispielen.

        Wir sollten jetzt auch nicht nachkarteln, sondern nach vorne schauen!
        Der DHV hat den richtigen, ersten Schritt gemacht - dafür wirklich mein persönlicher Dank. Jetzt müssen aber weitere Maßnahmen her.

        Gruß vom Ralf
        Zuletzt geändert von Ralf Antz; 24.04.2019, 11:47.

        Kommentar


          #5
          AW: Danke DHV

          Zitat von Ralf Antz Beitrag anzeigen
          viel zu häufig mit falschen Daten

          .....
          viele Checks werden immer noch mit falschen Kennblattdaten gemacht, und die weichen ab. Bei einem ganz aktuellen Schirmmodell waren es bei meiner Recherche 4,4cm!! und ich habe nur einen einzigen Schirm überrprüft - mehr würde ich vor lauter Kopfschütteln auch nicht aushalten.



          .........................
          Also kann es sein dass ich, im schlimmsten Falle einen ordentlichen Schirm, total vertrimmt vom Checkbetrieb zurückbekomme???

          Johann

          Kommentar


            #6
            AW: Danke DHV

            Zitat von Ralf Antz Beitrag anzeigen
            ...aber derjenige, der seine Unterschrift unter einen Check setzt, übernimmt nun die Verantwortung über die schon immer bestehende Forderung, dass der Check "nach Herstellerangaben" durchzuführen ist.
            Hat aber damit nicht der Hersteller die rechtliche Verantwortung korrekte Daten dem Checkbetrieb zur Verfügung zu stellen?
            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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              #7
              AW: Danke DHV

              Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
              Hat aber damit nicht der Hersteller die rechtliche Verantwortung korrekte Daten dem Checkbetrieb zur Verfügung zu stellen?
              Für meinen Schirm gab es herstellerseitig drei verschiedene Datensätze zu den Leinenlängen. Die letzte, als definitiv richtig deklariert, hat zu einem nahezu unstartbaren, massiv hängenden Schirm geführt. Mein Checkbetrieb hat dann eine vierte Nachtrimmung mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken durchgeführt und seitdem startet und fliegt er besser als jemals zuvor.

              Bernd
              Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

              Kommentar


                #8
                AW: Danke DHV

                Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                Also kann es sein dass ich, im schlimmsten Falle einen ordentlichen Schirm, total vertrimmt vom Checkbetrieb zurückbekomme???
                Johann
                ja,- vielleicht nicht "total"..... aber vielleicht Grund genug für einen neuen Schirm?
                vielleicht "zieht" der Schirm aber auch nur zur Seite, weil Leinen in Originallänge eingebaut worden sind, ungeachtet der Tatsache, dass sich Leinen schon mal verändern...
                Ein einfacher Symmetriecheck von ausgewechselten Leinen könnte hier der Augenöffner werden. Einfach mal machen...

                Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
                Hat aber damit nicht der Hersteller die rechtliche Verantwortung korrekte Daten dem Checkbetrieb zur Verfügung zu stellen?
                Warum? Die Rechtsgrundlage ist doch eindeutig. Ein Schirm muss nach Hersteller-Vorgabe überprüft werden. Der Hersteller ist nicht verpflichtet jeder Check-Werkstatt seine Daten zur Verfügung zu stellen.

                Zitat von Bair Beitrag anzeigen
                Für meinen Schirm gab es herstellerseitig drei verschiedene Datensätze zu den Leinenlängen. Die letzte, als definitiv richtig deklariert, hat zu einem nahezu unstartbaren, massiv hängenden Schirm geführt. Mein Checkbetrieb hat dann eine vierte Nachtrimmung mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken durchgeführt und seitdem startet und fliegt er besser als jemals zuvor. Bernd
                Diese Aussage alleine reicht doch schon aus, zu erkennen, wie "krank" das ganze System ist. Mutig von Deinem Checkbetrieb dann letztlich gegen die Herstellervorgaben einen Schirm eingestellt zu haben. Stell Dir vor, Dir passiert dann was. Der arme Checker wird ggf. die Hucke voll kriegen und ggf. auch sehr viel privat zahlen müssen.
                Es kann und darf nicht sein, dass es sowas überhaupt gibt.

                WIR sind die Piloten, die ggf. Leidtragenden! Es wird dringend Zeit aufzuwachen und etwas generell zu verändern. Der erste Schritt ist ja gemacht. Weitere müssen folgen.

                Gruß vom Ralf

                Kommentar


                  #9
                  AW: Danke DHV

                  Zitat von Ralf Antz Beitrag anzeigen
                  Die Rechtsgrundlage ist doch eindeutig.
                  Kannst du mal einen Link geben wo man die aktuelle Rechtsgrundlage nach lesen kann?
                  Würde mich auch interessieren, wer die Rechtsgrundlage erstellt hat.
                  Muss ein Gleitschirmhersteller ISO Zertifiziert sein?

                  WIR sind die Piloten, die ggf. Leidtragenden! Es wird dringend Zeit aufzuwachen und etwas generell zu verändern.
                  Für Deutschland wäre da doch der DHV in der Pflicht aber gibt es da einen weltweiten Dachverband?
                  Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                  BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Danke DHV

                    LuftGerPV § 13
                    Nachprüfungen

                    (2) Bei ein- oder zweisitzigem Luftsportgerät mit einer höchstzulässigen Leermasse bis zu 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat dem Hersteller Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich zu melden.

                    Oder hier:
                    https://www.gesetze-im-internet.de/luftgerpv_2013/__13.html
                    Schöne Flüge

                    ForumAdmin
                    Richard Brandl

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Danke DHV

                      LuftGerPV § 13
                      Nachprüfungen


                      Hallo Admin

                      schau da fängt es ja schon an,das eine Prüfstelle sagt ihre gemessenen Daten zählen für die Nachprüfung...macht ja auch sinn.

                      und welche Datenblätter liefert der Hersteller.....manchmal einige...

                      werden bei der Prüfung eurerseits keine Leinenlängen mehr festgehalten?????? das ist doch auch eine Grundlage bei der Prüfung-Zulassung.

                      für mich sieht das eher so aus als wolle der Dhv die verantwortung der Leinenproblematik anderen überlassen,dann werden alle

                      Schirme ausserhalb den Prüflängen gegroundet oder.


                      Jürgen
                      Zuletzt geändert von waskukstdu; 24.04.2019, 12:39.
                      wer fliegen will muß starten wollen

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Danke DHV

                        Zitat von Ralf Antz Beitrag anzeigen
                        viel zu häufig mit falschen Daten

                        viele Checks werden immer noch mit falschen Kennblattdaten gemacht, und die weichen ab. Bei einem ganz aktuellen Schirmmodell waren es bei meiner Recherche 4,4cm!! und ich habe nur einen einzigen Schirm überrprüft - mehr würde ich vor lauter Kopfschütteln auch nicht aushalten.

                        Gruß vom Ralf
                        Als HG Pilot nicht mit der GS Leinenthematik vertraut, aber mich interessiert wie bei euch die genannten Unterschiede zwischen den Leinenlängen bei der Musterprüfung und den Verkaufsgeräten zustande kommen.

                        Kommt mir irgendwie bekannt vor diese Diskussion. Beim HG reden wir vom Pitch bzw. Musterprüfung mit festen Momenten statt unter Einbeziehung von Beiwerten. Infolgedesssen sind kleine Flächen überschränkt (fliegen schlecht) große Flächen unterschränkt (zu wenig aufrichtendes Moment). Nur die Mitte 14 qm passt zufällig.´
                        Also wird gelegentlich dran gefummelt.

                        Eure Leinenlängen haben sicher Einfluss auf die Sicherheit und das Flugverhalten. Wenn das Muster dann aber leider nicht so toll flöge aber nur so den Anforderungen genügt, könnte es da nicht sein, dass die Verkaufsgeräte dann plötzlich anders eingestellt werden damit sie besser fliegen ?

                        Fragt sich Heiko

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Danke DHV

                          Danke Richard.
                          Das Gesetz nimmt also den Halter oder den Beauftragten in die Pflicht das Fluggerät in einer vorgeschriebenen Zeit mit den Daten des Hersteller nachzuprüfen.

                          Welches Gesetz nimmt den Hersteller in die Pflicht Daten, und zwar eindeutige, bereit zu stellen damit der Halter oder dessen Beauftragten die Nachprüfung rechtskonform durch führen kann?

                          Gibt es da eines oder hängt dieses Ende lose in der Luft?


                          (Ich hab das mal so meiner Frau gesagt, die für den grössten deutschen medizinischen Hersteller in Bereich Compliance, ISO Zertifizierung, TÜV, EC, FCC usw. zuständig ist. Die hat mich milde lächelnd angesehen und gesagt: So was kann es in Deutschland gar nicht geben. )
                          Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                          BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                            #14
                            AW: Danke DHV

                            Zitat von schneidair Beitrag anzeigen
                            Eure Leinenlängen haben sicher Einfluss auf die Sicherheit und das Flugverhalten. Wenn das Muster dann aber leider nicht so toll flöge aber nur so den Anforderungen genügt, könnte es da nicht sein, dass die Verkaufsgeräte dann plötzlich anders eingestellt werden damit sie besser fliegen ?
                            Du meinst so eine Art Diesel-Schummel-Software für Gleitschirme?
                            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                              #15
                              AW: Danke DHV

                              schau da fängt es ja schon an,das eine Prüfstelle sagt ihre gemessenen Daten zählen für die Nachprüfung...macht ja auch sinn.
                              Die Musterprüfstelle des DHV sagt das nicht. Die im Rahmen der Musterprüfung gemessenen und veröffentlichten Leinenlängen dokumentieren den technischen Zustand des geprüften Gerätes zum Zeitpunkt der Prüfung und sind keine Vorgaben für Nachprüfungen. Das war übrigens schon immer so und ist nicht neu (war aber nur sehr unverständlich kommuniziert, das ist jetzt mit dem Hinweis im Kennblatt sehr viel deutlicher formuliert).

                              Jeder Hersteller kann Toleranzen definieren, was die Leinenlängen betrifft (solange diese nicht das Flugverhalten ändern). Etwa um eine Alterung von Leinen durch Dehnen oder Längen vorwegzunehmen oder um unterschiedlicher Belastung in verschiedenen Bereichen des Schirms Rechnung zu tragen. Diese Definition liegt (eben auch per Gesetz) in der Verantwortung des Herstellers (in welcher auch sonst), der natürlich diese Angaben den Checkbetrieben für einen sinnvollen Check zur Verfügung stellen müsste.

                              Welches Gesetz nimmt den Hersteller in die Pflicht Daten, und zwar eindeutige, bereit zu stellen damit der Halter oder dessen Beauftragten die Nachprüfung rechtskonform durch führen kann?
                              Ich persönlich würde als Checkbetrieb schon aus Haftungsgründen keine Checks ohne belastbare Daten des Herstellers durchführen. Das sollte auch ein Kriterium für einen seriösen Checkbetrieb sein. Ohne aktuelle Daten keine Checks für die betreffenden Schirme - das gilt aber wahrscheinlich nur für eine perfekt Welt....................

                              Aber ich bin für diese Diskussion nicht der richtige Ansprechpartner und wollte nur mir bekannte Infos über die Rechtslage beisteuern.
                              Schöne Flüge

                              ForumAdmin
                              Richard Brandl

                              Kommentar

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