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Fluggebiete Allgemeingut?

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    Fluggebiete Allgemeingut?

    Hallo Flieger(innen),

    wie seht ihr das? Wenn Datensammlungen zu Fluggebieten angelegt werden, dann sind sie doch prinzipiell von jedem anlegbar, denn die Daten wie Starthöhe, Richtung, Ansprechpartner usw. kann doch jeder auch selbst ermitteln, darauf gibts ja keinen Urheberanspruch.

    Kommentierte Fluggebiete dagegen könnten da schon ein wenig anders gehandelt werden. Allerdings ist ja auch hier fraglich, ob nicht auch von einer Zeitschrift Infos verwendet werden, die u.a. aus den Federn von schwerelos, dem DHV, Lorenz Strasser oder Heiko Jägle und vielen anderen stammen könnten.

    Der Grund für diese Frage?

    Ganz einfach: Wie ihr sicher schon mitbekommen habt, ist einer unserer Fliegerkollegen durch eine Fliegerzeitschrift abgemahnt worden. Er musste "seine" Fluggebiete aus dem Netz nehmen.
    Wie und ob sich die beiden da genau geeinigt haben wird sicher im Verlauf der Diskussion noch erörtert werden können.

    Ich kann mir vorstellen, daß der Stein des Anstoßes hier der Vertrieb der Fluggebiete auf CD Rom war ?!
    Allerdings geht es nun um die Problematik, dass ja prinzipiell niemand weiß, welche Fluggebietsinfos ursprünglich aus wessen Feder stammten. Somit kann jedem, die Infos dieser Art anbietet, das gleiche Schicksal zukommen. (Und das sind nicht wenige...)

    Ich habe vor geraumer Zeit z.B. auf eine öffentliche Datenbank geschaltet, die von jedermann benutzt (Abruf u. Eintrag) werden kann. Die Daten drin enstammen also nicht meinen Recherchen sondern sind ein Konglomerat aus vielen verschiedenen Quellen von verschiedenen Piloten. Somit kann ich auf den "Disclaimer" verweisen und lehne jede Haftung ab. Andererseits betreibe ich mit diesen Daten ja auch keinen Handel.

    Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, daß eben jene Zeitschrift in Zukunft ein kostenpflichtiges Angebot bezüglich der Fluggebiete plant. Daher scheint der Wind zu wehen...

    Also:
    1. Sind Fluggebietsinfos Allgemeingut?
    2. Wenn nein, möchtest Du dafür bezahlen?
    3. Muss man gleich abmahnen - selbst wenn man im Recht ist?

    Andererseits:
    Die Beschreibungen zu den Fluggebieten sind natürlich oft wirklich klasse und hilfreich, gut recherchiert und Highlights in jedem Heft.
    Dies soll niemandem eine Einladung sein, alles "unter seine Fittiche" zu nehmen und dann damit Geld zu machen.
    Ich denke es wird sich herqausstellen, daß
    a) genau dies der Grund für die Maßnahme war
    b) eigentlich niemand oder nur wenige diese Infos geordert haben

    Ein nachdenklicher Kay...
    Zuletzt geändert von KayPi; 27.08.2001, 07:01.
    www.schwerelos.de - Dein Portal!

    #2
    Hallo Kay,
    ich stimme Dir zu. Selbst wenn wir einmal unterstellten, daß jemand ein Eigentumsrecht an den Infos hätte, dann wäre das der Geländehalter. Das Recht des geistigen Eigentums an Kommentaren hätte der Kommentator. Mir ist nicht klar, woher sich eine Zeitschrift das Recht nimmt, allgemeinzugängliche Infos für sich allein zu beanspruchen. Die Sache sieht aus, als ob da ein Verlag mit seiner professionellen Rechtsabteilung den rechtsunsicheren und kurzatmigeren Privatmann einschüchtert. Vor gut hundert Jahren machte man das mit dem Revolver, aber mit den Zeiten ändern sich die Methoden.
    Nun, die Fluggebietsinfo ist essentiell für uns und kann aus Sicherheitsgründen nicht einfach zurückgehalten werden. Somit haben wir ein Recht auf die Information, abgeleitet aus der Tatsache, daß eine Informationszurückhaltung eine Gefährdung, also eine gesetzeswidrige Unterlassung wäre. Wenn ich mir ein Fluggebiet, dessen Betreten mir ja offen steht, vorher gründlich betrachtete, könnte ich mir die Infos selbst erarbeiten und hätte selbst das Eigentumsrecht an der Information (falls es das gäbe). Ein Weitergabe, Gestaltungs oder Zurückhaltungsrecht an allgemein zugänglichen Informationen kennt man aber nur aus dem Persönlichkeitsrecht.
    Wenn ich mir nun die Arbeit machte, Daten von genug Fluggebieten zusammenzutragen und sie zu veröffentlichen, dann ist es rechtens, wenn ich dies gegen Entgelt machte. Das kann mir niemand verbieten, es sei denn, ich verkaufte Informationen und Kommentare, die ein anderer beschafft oder erstellt hat.
    stay high
    Georg

    Kommentar


      #3
      Hi
      Dem ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen.

      Wenn ich also meine Datenbank als Beispiel nehme:
      Bei den Fluggebietsinfos, die bei mir auf der Datenbank, oder sonst auf der HP liegen, habe ich, ausser, wenn sie von mir persönlich stammen, nie hinzugefügt, sie wären von mir.
      Ich hab mich auch nie mit fremden Federn geschmückt.
      Und Geld verdiene ich auch nicht damit; das ganze passiert einfach aus Spass an der Freude.
      Wenn ich irgendwelche Infos aus z.B. der Zeitschrift XY oder sonstwo aufgenommen hab, steht immer die Quelle dabei, oder der direkte Link auf eine HP.
      Also, wenn jemand nähere Infos haben will, muss er halt z.B. die Zeitschrift XY kaufen, oder sich über den Link auf die entsprechende Seite klicken.

      Aber, wenn das schon "verboten" sein sollte, was ist dann damit:
      Ich lese in einer Zeitschrift dies oder jenes.
      Dann erzähle ich jemand Anderem, dass er diese Infos dort nachlesen kann.
      Ist das dann auch schon verboten?

      Aber, vielleicht können sich dazu ja auch unsere "Hausjuristen"
      äussern.

      Ziemlich befremdet

      Lenz
      Alles, was Flügel hat, fliegt.......

      Mirror:

      Kommentar


        #4
        Fluggebiete Allgemeingut?

        Wie will man ein Urheberrecht auf Fluggebietsinfos gelten machen? Jede neue Recherche würde die gleichen Daten hervorbringen - Berge wachsen nun mal nicht, Orte bleiben wo sie sind, vom geistigen Eigentum kann keine Rede sein. Somit läßt sich kaum klären, wer der Urheber der Daten ist. Anders wäre es, wenn eine Daten-Sammlung 1:1 übernommen wird. Oder längere Textpassagen einfach kopiert werden. Aber das traf auf die genannten Fällen nicht zu.

        Ich möchte mich auch nicht mit fremden Federn schmücken. Deshalb haben wir die Namen und Link auf die Quellen der Daten eingetragen. Oft waren es die örtlichen Vereine und/oder Flugschulen. Hat auch den Vorteil, daß sich jeder dort aktuelle(!) Infos einholen kann.

        Außerdem haben viele Leute an den Seiten mitgearbeitet, die sich selbst vor Ort umgesehen und Daten gesammelt haben (nochmals vielen Dank dafür!). Sollen die gegen das Urheberrecht verstoßen haben, nur weil sie die selben Höhenangaben und Telefonnummern notiert haben? Soll man in den Infos nichts von einem tückischen Nordwind schreiben, nur weil er in der Zeitschrift auch erwähnt wurde? Dann wird's für gebietsunkundige Piloten gefährlich!!!

        Aber wer würde für solche Infos im Internet extra Geld bezahlen wollen, wenn es diese in ähnlicher Form zwei Mausklicks weiter auch umsonst gibt? Siehe DHV, SHV und viele privaten Homepages. Manchmal mit Werbung, manchesmal auch ohne. Andererseits würde ich mich auch sehr freuen, wenn ich mit den Seiten Geld verdienen könnte (Hallo, irgendwelche Sponsoren hier?) Genug Arbeit steckt schließlich drin. Aber bis dahin stellen ich sie weiterhin kostenlos ins Netz - auf meiner Festplatte hätte niemand was davon.

        Heiko

        Kommentar


          #5
          Abmahnung

          Hallo alle zusammen.
          Da bekomme ich doch jetzt erst mit das hier über mich diskutiert wird. ;-)) Na dann will ich doch auch mal was dazu sagen.
          Einerseits kann ich den Verlag ja auch verstehen, schließlich sind dort Menschen beschäftigt die jeden Monat ihr Geld haben wollen und Informationen zu verkaufen ist nunmal deren Hauptaufgabe.
          Daher finde ich die Abmahnung mit dem Hinweis auf das Copyright berechtigt. Allerdings nur in Bezug auf die CD die ich erstellt hatte. Ich habe mir damals keine Gedanken darum gemacht und primär nur an mein schon ach so volles Regal gedacht. Also ab auf den Scanner und auf CD damit. Da vor diesem Problem auch andere stehen dachte ich es währe auch nützlich diese anzubieten. Das man da bei 30,- nicht von dickem verdienen sprechen kann ist denke ich klar. AUßerdem war die Resonanz bescheiden. Ich glaube ich habe so ca. 10 verkauft und noch mal 5 oder 6 verschenkt. Aber darauf kommt es ja nicht an. Jemand hat sich damit arbeit gemacht und ich habe es einfach vervielfältigt. Das war gedankenlos von mir.
          Was allerdings das zusätzliche Verbot meines Internetangebotes betrifft, da bin ich völlig uneinsichtig. Zwar habe ich es "vorläufig" aus dem Netz genommen, allerdings bin ich schon dabei die Infos im Netz zu verifizieren ( Viiielen Dank an Heiko, Lorenr und all die Anderen). NATÜRLICH werden dabei die Originalseiten auf der jeweiligen Info verlinkt. Genau das ist doch das schöne daran und bringt dann erst den gesamten Überblick. Ich will nur eine grobe Übersicht schaffen. Wen dann ein Gebiet interessiert, der soll auf die Originalseiten gehen und sich dort die umfasssenden Informationen holen. Gerade wenn viele Links vorhanden sind wird so etwas doch erst rund oder?
          Von den damals über 1000 FLuggebieten habe ich mittlerweile erst etwa 300 gegenchecken können. Das waren schon wieder lange Nächte ;-)) Aber meine Frau hat mich trotzdem letzten Freitag geheiratet :-))) Es liegt noch viel Arbeit vor mir und ich kann natürlich jede Unterstützung gebrauchen. Eines ist auf jeden Fall sicher, http://www.go-to-fly.de wird weiterleben und das 100%ig kostenlos. Es wird nur ein wenig dauern da ich meine Brötchen ja wo anders verdienen muß.

          Ciao

          Volker

          Kommentar


            #6
            Hi!

            ich finde es jedenfalls eine ganz schöne Anmaßung dieses Magazins, einem Flieger zu verbieten seine Fluggebietsdatenbank weiters zu veröffentlichen, weil er damit Urheberrechte verletzt haben soll.
            Die kommerzielle Nutzung der Datenbank in Form vom Vertrieb besagter CD ist selbstverständlich aus urheberrechtlicher Sicht sehr fragwürdig.
            Aber wer noch nicht einmal ein eigenes Internetangebot betreibt (abgesehen von ein bißchen Eigenwerbung) der sollte sich nicht bemühen, die Arbeit anderer zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu entziehen, zu deren Nutzen die wirklich wertvolle Datenbank ja war.
            Sobald dieses Magazin ein eigenes Internetangebot hat, sieht das anders aus.

            Ich finde es schlichtweg frech und in keinster Weise dem fliegerischen Geist entsprechend hier solche scheinbaren, lächerlichen kommerziellen Interessen wahren zu wollen.

            Ich kaufe dieses Magazin nicht mehr.
            Es gibt bessere mags!


            Grüße
            Andy Kohn - sauer, weil ich weiß, wieviel Arbeit und Liebe in so einer Seite steckt und wie wenig kommerzielles Interesse
            Zuletzt geändert von Andy Kohn; 13.03.2004, 01:31.

            Kommentar


              #7
              Hallo Andy.

              Das ist doch genau das was der Verlag will, diesen Dienst in Zukunft selber anbieten. Natürlich gegen enrichtung einer kleinen Schutzgebühr. Versteht sich doch oder. Das jedenfalls wurde mir "schriftlich" bestätigt.
              Nennen darf ich den Verlag natürlich auch nicht. Ich wollte meinen Besuchern ja mitteilen "warum" ich schließen mußte. Das wiederum wurde mir auch durch Androhung rechtlicher Schritte untersagt. Bei so vielen Argumenten kann ich doch nicht nein sagen oder?? ;-))
              Jedenfalls wird die Datenbank zur Zeit neu aufgebaut. Wer mithelfen will, ich habe eben ein Formular dazu eingerichtet.

              Danke jedenfalls Euch allen die sich mit mir ärgern. Aber es geht auch ohne den xxx Verlag.

              Volker

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                #8
                Hallo allerseits,

                Also wenn das so wie beschrieben stimmt, dann sind das doch ziemliche "wildwest" Methoden. Erst die Schließung der Datenbank verlangen und anschließend nicht einmal dazu stehen zeugt auch nicht gerade von gutem Gewissen des angesprochenen Verlags. Ich bin zwar kein Jurist aber rechtens kommt mir das beim besten Willen nicht vor. Ich würde gerne wissen um welche Zeitschrift es sich handelt, verstehe aber natürlich Volkers Verunsicherung gegenüber angedrohten rechtlichen Schritten.
                Vielleicht gibt es aber Möglichkeiten dieses Verbot zu umgehen, man könnte ja den Verlag nennen der es nicht war, oder eine Mailaktion an die in Frage kommenden Verlage mit der Bitte um Klarstellung. Je mehr sich daran beteiligen und eventuell Konsequenzen androhen desto eher werden solche lächerlichen Aktionen in Zukunft unterbleiben. Wie gesagt, sehr sicher dürften sie sich ohnehin nicht sein, sonst würden sie die Namensnennung nicht verbieten.

                Falls jemand weiß welcher Verlag es ist bitte Mail an mich.

                Ich werde eine Anfrage an die beiden deutschprachigen Zietschriften richten und eventuelle Antworten hier veröffentlichen.

                MfG

                Sepp
                Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                Kommentar


                  #9
                  Hi!

                  Ich kann verstehen, daß Volkmar aus Angst vor weiteren, rechtlichen Schritten den Namen des *** ******* Verlages nicht nennen will.

                  Andy

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Zusammen
                    Ich denke mal laut:
                    Könnte man diese Sache umgehen, indem man den Standort der Homepage in ein Land wechselt, das nicht deutschem (EU) Recht untersteht (ich nehme an, es handelt sich um einen deutsch Verlag) z. Bsp. eine russische URL mit Serverstandort in Moskau. Oder ist der Standort des Besitzers massgebend? (Ich habe keine HP, aber in der Schweiz gibt es auf der Page des SHV einen Link auf eine Datenbank mit Fluggebiete: http://www.florient.ch)
                    Weiss jemand davon mehr?
                    Gruss aus der Schweiz
                    Örni

                    Kommentar


                      #11
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      Doch, doch. Dürfte wohl rechtens sein. Mit Copyrightverletzungen ist nicht zu spaßen.
                      OK, die Geschichte mit den CD's verstehe ich ja auch, aber warum soll denn der Name des Verlags nicht genannt werden?
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      Und Volker hat in dem Moment genau das richtige getan, indem er die Datenbank vorläufig aus dem Netz genommen hat.
                      ACK
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      Und wenn Du es wüßtest? Was dann? Die Zeitschrift deswegen nicht mehr kaufen?
                      zB.
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      Bringt doch auch nichts.
                      Ich gluabe die Forumsgemeinde ist groß genug um sie das spüren zu lassen.
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      Man muß es doch mal so sehen: Die Leute müssen schließlich Geld verdienen.
                      Und genau deshalb sollten sie ihre Kunden nicht vergraulen.
                      Original geschrieben von Michael Stübing
                      PS: Helft Volker lieber die neue Datenbank aufzubauen. Da haben wir mehr davon, als wenn wir auf der Zeitschrift rumhacken.
                      Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht.

                      mfG

                      Sepp
                      Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                      Kommentar


                        #12
                        Quiz

                        Ächz, das ist mir zu kompliziert...

                        Kommentar


                          #13
                          Fluggebiete-Datenbanken

                          Liebe Forum-Leser und -Schreiber,

                          um die falschen Fakten dieser Diskussion richtig zu stellen, folgendes: Volker Innig hat Original-Heftseiten aus Fly and glide gescannt, auf CD gebrannt, zum Verkauf angeboten und ins Internet gestellt. Das würde kein Verlag zulassen! Ihr könnt Euch ja mal erkundigen, was andere Zeitschriften/Verlage dazu sagen würden.

                          Wir haben Herrn Innig darum gebeten, den Verkauf der CD zu unterlassen und sein Internet-Angebot mit unseren Originalseiten aus dem Netz zu nehmen. Niemand kann und möchte ihn daran hindern, eine eigens erstellte Fluggebiete-Datenbank zu veröffentlichen! (Aus welchen Quellen er die Daten dazu "abtippt", bleibt ihm überlassen

                          Carolin Rochelt
                          (Chefredakteurin Fly and glide)

                          Kommentar


                            #14
                            Es ist, in diesem Forum, doch IMMER dasselbe !

                            Liebe F&G Readaktion,

                            wenn das so stimmt, dann hat dieser Volker Euch in geschäftsschädigender Weise betrogen, indem er Eure Arbeit klaute und die Forumsleser belogen, indem er hier nicht die Wahrheit erzählte (daß er geklaut hat), sondern versuchte, die Gegenseite als "die Bösen" hinzustellen. Außerdem wollte er auch noch mit Eurer Arbeit Geld verdienen.

                            Er muß sich seines Fehlers (wenn Eure Darstellung stimmt) ja bewußt gewesen sein, sonst hätte er doch geschrieben, daß er die Seiten schlicht kopiert hat. Besonders bezeichnend für die Hirnaktivität einiger Teilnehmer finde ich in dem Zusammenhang auch Ruf nach Sanktionen gegen die ach so böse Zeitschrift, die sich die Arbeit gemacht hat und der sie vom armen Zeitgenossen geklaut wurde.

                            Also ist (wenn das so stimmt) Volker Innig ein Betrüger. Wenn auch nur ein Kleiner.


                            Fliegergrüße
                            Klaus
                            Zuletzt geändert von kemde; 03.09.2001, 10:15.

                            Kommentar


                              #15
                              der (kleine) Betrüger

                              Ich denke ich muß jetzt doch noch einmal Stellung nehmen.
                              Mein (ganz persönlicher) Ärger besteht nicht im Verbot der
                              damals von mir erstellten CD. Da hat für mich der Verlag völlig
                              rechtens gehandelt. Ich habe dort geistiges Eigentum anderer
                              verbreitet. Zu diese Gedankenlosigkeit habe ich auch jederzeit
                              gestanden. Gar kein Thema einer Diskussion für mich.
                              Mein Ärger, und ich denke auch der der hier mitdisutierenden, besteht in dem Verbot der Fluggebietedatenbank. Ein großer Teil daraus stammt natürlich auch aus einer uralten Ausgabe der von mir nicht genannten Zeitschrift welche diesen Service für einen 2 jährigen Turnus angekündigt hatte. Auf diesen wartet die Fliegergemeinde noch immer.
                              Aber einen ABSOLUT NEUEN Aspekt hat der Beitrag von Frau Rochelt. Da ich den Verkauf der CD natürlich SOFORT unterlassen habe und sonst keine "Originalseiten" weiter vorhanden sind, verstehe ich den Statz:
                              -----------------------
                              Niemand kann und möchte ihn daran hindern, eine eigens erstellte Fluggebiete-Datenbank zu veröffentlichen! (Aus welchen Quellen er die Daten dazu "abtippt", bleibt ihm überlassen
                              -----------------------
                              richtig das der Wiedereröffnung der Fluggebietedatenbank in der alten Struktur nichts mehr im Wege steht?
                              Das währe ja erfreulich. Bisher habe ich zwar schon 25-30% der Daten aus anderen Quellen nachgearbeitet und dabei viiieles korrigieren können, aber es währe schön sie wieder komplett aktivieren zu können.

                              Volker

                              Kommentar

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