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B-Schein, soll ich noch den alten machen?

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    B-Schein, soll ich noch den alten machen?

    Hi,
    wollte mir dieses Jahr eigentlich den B-Schein zulegen. Was würdet ihr mir empfehlen? Den Schein nach den alten oder nach den neuen Richtlinien zu machen?

    Danke schonmal!

    Roland

    #2
    nach den alten, wenn das überhaupt noch geht. Ist ja viel weniger Aufwand, sprich billiger.

    Gruß Stephan

    Kommentar


      #3
      Pass auf!

      Hallo Roland,

      vor wenigen Wochen stand ich vor genau der gleichen Problematik. Da wir im Flachland eher weniger Glück mit dem Prüfungsstreckenflug haben, bin ich schnell nach dem alten Recht zur Prüfung, das geht noch das ganze Jahr!
      So musst Du nur ne flotte 8 drehen und im 30 Meterkreis landen, das sollte doch machbar sein. Wie ich später je nochmals im Flachland nen geplanten Streckenflug hinbekommen könnte, ist mir schleierhaft. Das Einsteigen in den Bart ist manchesmal Glückssache. Auch musst Du nach dem neuen Recht ne praktische Ausbildung machen, also kommst Du da um einige Tage in einer Flugschule nicht rundrum.
      Nun aber schnell und ab zur Prüfung denn die 10 Flüge in 2 verschiedenen Geländen mit über 30 Minuten haste sicherlich zusammen, und schon darfst Du zur Prüfung!
      Happy landing wünscht Dir Jens

      Gleitschirm- & Drachenfliegerverein Ostrau e.V., Zschochau, Gleitschirm Zschochau, Gleitschirmfliegen Ostrau, Gleitschirm Ostrau, Modellflugsport Ostrau, Kirschberg Döbeln, Windenschlepp, Windenschlepp Ostrau, Modellflug, Ostrau, Volleyball, Volleyball Ostrau, Beachvolleyball

      Kommentar


        #4
        da muss ich was verpasst haben,
        kommen da neue richtlinien für den B-Schein ??
        wo kann ich das nachlesen ??

        danke und Gruss
        Rigoni

        Kommentar


          #5
          haste auch

          Hallo Rigoni,

          die Änderungen sind doch seit Wochen in aller Munde. Finden kannst Du sie beim DHV unter diesem Link:





          und alles zusammen unter dem hier:



          ich hoffe, das hilft weiter

          Jens

          Kommentar


            #6
            natürlich den "ALTEN"

            Am besten an der Winde, wenn Du einen Schein hast.

            ...........einfacher gehts nicht mehr.


            Gruß Droopy

            Kommentar


              #7
              Re: natürlich den "ALTEN"

              Original geschrieben von droopy
              Am besten an der Winde, wenn Du einen Schein hast.

              ...........einfacher gehts nicht mehr.


              Gruß Droopy
              ... und wenn Du keinen Windenschein hast, geht's sogar noch billiger... dann kannst Du nämlich im selben Prüfungsflug Windenstarten und B-Achtern und Landen vorfliegen und zahlst nur einmal. Setzt allerdings natürlich eine abgeschlossene Windenausbildung voraus (nach dem alten Recht). Wenn die Nicht-Prüfung an der Winde nach dem neuen Recht auch Geld kostet (das hängt aber wahrscheinlich von der Flugschule ab), gilt das Ganze auch noch nach dem neuen Recht.

              Hier noch ganz interessant (Quelle: www.media-point.de/mergenthaler) :

              Es ist definitiv!! Das neue Luftrecht tritt am 1.05.03 in Kraft. Du hast bis dahin noch die Chance deine B-Scheinausbildung zu beginnen und somit die Vorteile des bisherigen Luftrechtes zu nutzen.

              Es gibt Übergangsreglung für alle Piloten/Pilotinnen, die bereits mit dem B-Schein begonnen und die Theorie noch vor dem 1.05.03 absolviert haben. Diese Piloten/Pilotinnen haben die Möglichkeit die Praxisprüfung innerhalb der nächsten drei Jahre abzulegen. Wer nach dem 01.05.03 mit der B-Scheinausbildung beginnt hat bis Endes diese Jahres Zeit seine Prüfung abzulegen. Du kannst mit einen B-Scheintheorieunterricht bereits direkt nach der bestandenen A-Scheintheorieprüfung beginnen.

              Kommentar


                #8
                Re: Re: natürlich den "ALTEN"

                Original geschrieben von Mark Desnoyer


                Wer nach dem 01.05.03 mit der B-Scheinausbildung beginnt hat bis Endes diese Jahres Zeit seine Prüfung abzulegen. Du kannst mit einen B-Scheintheorieunterricht bereits direkt nach der bestandenen A-Scheintheorieprüfung beginnen.
                Verstehe ich dich richtig:

                Ich müsste
                - entweder noch im April die Theorie mit Prüfung abschließen und hätte drei Jahre Zeit für die Praxis.
                - Oder zwischen 1.5. und 31.12.03 die Theorie- und Praxisprüfung nach altem Recht abschließen.

                Gibts da jetzt überall "last-minute-Kurse" in den Flugschulen für Fälle wie mich?

                Grüßli

                Roland

                Kommentar


                  #9
                  Re: Re: Re: natürlich den "ALTEN"

                  Original geschrieben von Roland Wagner


                  Verstehe ich dich richtig:

                  Ich müsste
                  - entweder noch im April die Theorie mit Prüfung abschließen und hätte drei Jahre Zeit für die Praxis.
                  - Oder zwischen 1.5. und 31.12.03 die Theorie- und Praxisprüfung nach altem Recht abschließen.

                  Gibts da jetzt überall "last-minute-Kurse" in den Flugschulen für Fälle wie mich?

                  Grüßli

                  Roland
                  ich verstehe den Satz von Mergenthaler genauso wie Du, bin aber selber nicht mit den Details der Übergangsregelung vertraut (ich habe den Satz einfach nur so beim Browsen gefunden). Eine Mail an die Flugschule oder ein Anruf ist wahrscheinlich der sicherste Weg (ich vermute mal, daß der DHV zu lange brauchen wird, um die Übergangsregelungen bis zum 1.5. klarzustellen).

                  "Last Minute Kurse" für diejenigen, die sich jetzt noch die volle Flexibilität erhalten wollen, habe ich bei vielen Flugschulen gefunden. Wenn die Regelung wirklich so ist wie oben beschrieben, macht es wahrscheinlich für alle B-Schein Aspiranten Sinn, die Theorieprüfung noch vor dem 1.5. abzulegen - zumindestens aus finanzieller Sicht. Dann wirklich als vollwertiger B-Schein Pilot gelten zu können (mit entsprechendem Können und allem) ist natürlich eine andere Frage, aber das kann (und sollte und muß) ja jeder mit sich selbst ausmachen.

                  Übrigens sind Theorieprüfungstermine nach Absprache jederzeit mit zugelassenen Prüfern möglich, also kann jede Flugschule bei genügend Prüflingen auch noch Prüfungstermine neben den offiziellen DHV Terminen zwischenschieben.

                  Gruss,

                  MD

                  Kommentar


                    #10
                    @Mark: du hast keine eMail-Adresse angegeben

                    kannst du mir ein paar der Schulen nennen, die noch rechtzeitig beginnen?

                    Grüßli

                    Roland
                    Zuletzt geändert von Gast; 08.04.2003, 16:41.

                    Kommentar


                      #11
                      Re: @Mark: du hast keine eMail-Adresse angegeben

                      Original geschrieben von Roland Wagner
                      kannst du mir ein paar der Schulen nennen, die noch rechtzeitig beginnen?

                      Grüßli

                      Roland
                      uhm, geh doch einfach die wichtigeren Schulen anhand der Flugschuldatenbank des DHV durch... ist doch das tolle am Internet, daß alles nur einen klick weg ist... da ich nicht weiß, wo Du wohnst, wär's eh nicht sinnvoll für mich, Dir da Dinge rauszusuchen...

                      viel Spass beim Lernen!

                      MD

                      Kommentar

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