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Reisegepäckversicherung

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    Reisegepäckversicherung

    Hi,

    ich fliege im September nach Asien und nehme natürlich meinen GS mit :-)

    Die Frage ist: Kann mir jemand einen guten Anbieter für Reisegepäckversicherung nennen? Auf was muss man achten? Hat jemand schon mal Probleme in einem Schadensfall bekommen, oder sind Gleitschirme sogar im Kleingedruckten ausgeschlossen?

    Es gab zu dem Thema hier schon mal einen Thread, aber da wurden immer Kombi-Produkte (Rücktritt/Gepäck/Kranken) besprochen. Die brauche ich nicht, da schon mit Rücktritt und Kranken eingedeckt, und überversichern ist auch nicht so sinnvoll.

    Vielen Dank,

    Klaus
    skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

    #2
    Hallo Klaus,

    ich kann Dir leider keine sehr qualifizierte Antwort geben, sondern nur eine Aussage weitergeben, die ich neulich gelesen habe (hab leider vergessen wo).

    Demnach sei eine Reisegepäckversicherung überflüssig, denn wenn man so gut aufpasse, dass die Versicherung zahlen würde, bräuchte man keine Versicherung mehr.

    Gruß, Bernd

    Kommentar


      #3
      Servus Klaus,

      da warst Du wohl etwas schnell mit dem Abschluss der RRV und Kranken, da die Kombi-Produkte i.d.R. sogar billiger sind. anyway...

      In dem anderen Thread hatte ich es schon mal geschrieben, von den Reiseversicherern ist die ELVIA die, die ich Dir empfehlen würde, da GS inbegriffen ist. Bei der Hanse-Merkur und der Europäischen nicht. Evtl. haben sich aber Änderungen ergeben. Am besten im Callcenter anrufen (Tel.Nr. unter www.elvia.de) und explizit danach fragen.
      Ansonsten Diebstahl-V. bei Parawing.

      Bei den Reiseversicherern besteht der Vorteil, das Dein GANZES Reisegepäck versichert ist (inkl. GS). Bei Verzögerungen oder Beschädigung im Transport kannst Du Dir ne Ausrüstung ausleihen oder Ersatzklamotten kaufen. Das Prozedere im Schadensfall ist einfach. Um dein Geld zu bekommen achte aber auf die Bedingungen bzw Voraussetzungen (Meldung bei der Polizei, nach 22.00Uhr nichts im Auto lassen etc.)

      Viel Spass in Asien

      André
      André Brückner
      TerranovaBrazil.com
      Sports & Discovery Travel
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      Kommentar


        #4
        Normale reisgepäckversicherungen bringen eh nicht viel da sie meist nur einen geringen Betrag erstatten, der neimals eine Ganze Ausrüstung ersetzt. Ausser man hat eine Komplette Ausrüstung von 1990.

        Insofern muss man sich da extra oder anderst versichern. Da ich nur mit dem Auto unterwegs bin habe ich einen Zusatz in der Hausrat die diebstähle auch im Auto mitabdeckt keine Wertgegenstände). Gilt für ganz Europa, auch Schweiz und Norwegen. Bei 3 Ausrüstungen ist das ratsam.


        Gruss

        christian
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        Kommentar


          #5
          Original geschrieben von Christian
          Normale reisgepäckversicherungen bringen eh nicht viel da sie meist nur einen geringen Betrag erstatten, der neimals eine Ganze Ausrüstung ersetzt. Ausser man hat eine Komplette Ausrüstung von 1990.
          ...
          das ist nicht richtig.

          (Auszug elvia: Reisegepäck-Versicherung
          Schutz gegen typische Reiserisiken, z.B. Diebstahl oder Raub und Abhandenkommen oder Beschädigung während des Transports. Erstattung des Zeitwerts bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht. Höchstentschädigung für Schmuck, Kostbarkeiten, Pelze, Foto-, Film- und Videoapparate, jeweils mit Zubehör: 50% der Versicherungssumme.)

          Wie hoch der zu versichernde MaxWert ist geht nicht aus der HP hervor, lag aber m.W. bei ca. 10.000DM. Du mußt zum Basistarif zuzahlen bis die Ausrüstung abgedeckt ist.

          André
          Zuletzt geändert von André Brückner; 22.07.2003, 15:30.
          André Brückner
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            #6
            genau das hab ich doch gesagt. Eine Standardtreisegepäckversicherung deckt nicht so viel ab. Es muss ein anderer Tarif gewählt werden oder eine Versicherungsumme festgelegt werden und das ist dann nunmal teurer als die Standardtbedingungen.


            Versichern kann man heutzutage alles, kommt halt drauf an was man dafür ausgeben will.

            Gruss
            Christian
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              #7
              Ich kann hier nur die Gleitschirmversicherung von parawing empfehlen.

              die hier namentlich genannten Reisegepäckversicherungen kann ich als Jurist nicht gerade als kulant bezeichnen.

              Bei parawing hast Du diesbezüglich auch einen fachmännischeren
              Kundendienst.Die fliegen selbst.

              Ich darf gleichzeitig betonen, dass ich keine geschäftlichen Beziehungen zu parawing habe.

              Grüße und guten Flug

              Dirk

              Kommentar


                #8
                INFO

                Jetzt steht wieder die kalte Jahreszeit und damit die (Fern)Reisezeit vor der Tür. Deswegen eine kurze Richtigstellung:

                Leider wurden bei der ELVIA RV die Versicherungsbedingungen dahingehend geändert bzw. den anderen Reiseversicherern angepaßt, das Luftsportgeräte nicht mehr in der Reisegepäckversicherung versichert sind. Also doch die Diebstahlversicherung bei Parawing.

                Trotzdem würde ich bei Fernreisen ein Versicherngspaket für die anderen Eventualitäten (Kranken, Reiserücktritt, Gepäck-V.) abschließen, die gar nicht so abwegig sind. Schon allein vom Preis her sinnvoll, weil man eine Reiserücktritt- und Kranken-V. eh haben sollte...

                Südamerika wir kommen .

                Schönen ärgerfreien Urlaub.

                André
                André Brückner
                TerranovaBrazil.com
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                  #9
                  Ausrüstungsversicherung

                  Hallo zusammen,

                  Ich bin Verwandt mit ParaWing, denn ich bin der Geschäftsführer.
                  Unser Versicherungkonzepte deckten die speziellen Bedürftnisse von uns Fliegern ab.

                  Die Ausrüstungsversicherung z.B.

                  Alle Luftsportgeräte (Ausnahme: dreiachsgesteuerte UL´s) können in diesem Vertrag gegen Verlust und Beschädigung versichert werden. Besonders häufig sind Diebstähle aus Kraftfahrzeugen. Aber auch das Abhandenkommen z.B. von aufgegebenem Gepäck bei Flug oder Bahnreisen oder die Beschädigung ist versichert. Nicht versichert ist das Luftsportgerät zu Hause. Der Versicherer leistet auch bei Beschädigung während der Benutzung! Im Kraftfahrzeug ist das Gepäckstück tagsüber 4 Stunden und nachts 2 Stunden unbeaufsichtigt versichert.

                  Versicherungsfähig sind Luftsportgeräte Rettungsgerät sowie Gurtzeug. Nicht jedoch Zubehör wie z.B. Instrumente, Funk, Bekleidung....
                  Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem gültigen Zeitwert (Gebrauchtwert) abzüglich eines Selbstbehalt von 1/3 (bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen während der Benutzung jedoch 2/3).

                  Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 48,- EUR und errechnet sich aus 1,44 % des Neuwertes. Neuwert ist der Bruttopreis für ein heute neues Luftsportgerät gleicher Güte, ohne Rabatte. In diesem Betrag ist die Versicherungssteuer enthalten.


                  Mehr Infos unter www.parawing.de

                  Viel Spass bei fliegen und immer happy landings

                  Harald Schöll Tel. vormittas 07031- 233007

                  Kommentar


                    #10
                    @Parawing

                    @Parawing

                    Hallo Harald,
                    ich habe da mal ein paar Fragen zur Versicherung:
                    Weshalb richtet sich die Höhe des Versicherungsbeitrages nach dem Neuwert der Ausrüstung, während der Auszahlungsbetrag im Schadensfall jedoch nach dem Zeitwert berechnet wird??

                    Der Versicherer leistet auch bei Beschädigung während der Benutzung!
                    Bedeutet das, daß der Versicherer den Schaden am Material zahlt, wenn ich im Flug mit dem Schirm z.B. im Baum einbombe oder nur, wenn mir das Teil während des Fliegens geklaut wird ?


                    Gruß
                    Lutz
                    Zuletzt geändert von LutzF.de; 24.09.2003, 21:54.

                    Kommentar


                      #11
                      >Im Schadensfall errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem
                      >gültigen Zeitwert (Gebrauchtwert) abzüglich eines Selbstbehalt
                      >von 1/3 (bei Schäden an Trikes und motorisierten Gleitschirmen
                      >während der Benutzung jedoch 2/3).

                      genau da liegt der haken. zuviel SB und der Zeitwert nicht der Neuwert.
                      Zuletzt geändert von skyman; 28.09.2003, 19:09.

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