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Unfälle, Forum und Versicherungen

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    Unfälle, Forum und Versicherungen

    Bei der Beschreibung von Unfällen hier im Forum wird in der Regel beschrieben/gemutmaßt, was der Pilot falsch gemacht hat oder haben könnte. Wenn daraus der Eindruck entsteht, dass ein Pilot sich besonders dämlich angestellt hat, frage ich mich manchmal, ob dem Piloten daraus nicht evtl. Nachteile bei seiner Versicherung entstehen können - die suchen doch immer nach einem Grund, sich vor dem Bezahlen zu drücken! Weiß jemand dazu Genaueres? Wenn dem so wäre, dann wäre das ein weiterer Grund, sich insbesondere mit Mutmaßungen und der Wiedergabe von nicht selbst Beobachtetem zurück zu halten!

    Bernd,

    der selbst in dieser Hinsicht vielleicht nicht immer vorsichtig genug war

    #2
    Die Haftpflicht-Versicherung ist dafür da, daß Schäden bezahlt werden, wo ich als Pilot Mist gebaut habe..... Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie beim Piloten in Regress gehen. Deshalb sind es im Allgemeinen Streitereien über den Schadensumfang oder Fremdverschulden, die eine Zahlung verzögern.

    Strafrechtlich könnte ich theoretisch mit Mutmaßungen den Staatsanwalt dazu bringen, Ermittlungen aufzunehmen....

    Viele Grüße
    Peter
    Zuletzt geändert von Peter-x; 25.08.2003, 13:21.

    Kommentar


      #3
      Die Versicherungen können im nur bei Vorsatz oder grober Fahlässigkeit die Zahlung verweigern. Unerfahrenheit oder Fehler soweit eben nicht vorsätzlich oder grob Fahrlässig ziehen nicht den Verlust des Versicherungsschutz nach sich.
      Grob Fahlässig wäre, so kann ich mir Vorstellen, z.B. das starten ohne Einweisung in einem fremden Fluggebiet.
      Außerdem kann sich die Versicherung nicht auf aussagen in einem Internet Diskussionsforum stützen, sondern nur auf dei Ermittlungen der Polizei.

      Außerdem sehe ich persönlich die Unfallberichte, so tragisch dies für den Einzelnen auch ist, doch als Hilfe für die andern Piloten ähnliche Fehler, wenns den solche waren, zu vermeiden.

      Kommentar


        #4
        Also, ich könnte ja viel zu diesem Thema sagen, aber ich beschränke mich mal auf eine Stellungnahme zu der These, die ich weiter oben gelesen habe.

        Zur Klarstellung:

        Ein Start in einem fremden Gelände ohne Einweisung durch die Locals stellt natürlich eindeutig keine grobe Fahrlässigkeit dar, und zwar weder versicherungsrechtlich noch zivilrechtlich.

        Das würde den haftungsrechtlichen Bogen doch etwas überspannen......

        In diesem Forum reden viele Leute von Sachen, von denen sie keine Ahnung haben und verunsichern dadurch andere.

        Wenn es um Fakten geht und nicht um Werturteile, sollte sich jeder auf das beschränken, von dem er was versteht....


        Beste Grüße

        Volker Zamponi, Rechtsanwalt

        P.S. Als ich den SoPi in Österreich gemacht habe (das war 1982), war "Geländebeurteilung" ein wichtiges Ausbildungsfach, damit man auch in fremden Gebieten sicher starten, fliegen und landen kann....schade- das es das heute nicht mehr in dieser Form gibt.....

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