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Kunstflug Definition geändert!

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    Kunstflug Definition geändert!

    Das Luftfahrt-Bundesamt hat der vom DHV vorgeschlagenen Änderung der Kunstflug-Definition in der Flugbetriebsordnung zugestimmt.

    Ziffer 6 der FBO lautet nun wie folgt:
    "Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 90 ° Grad um die Quer- oder Längsachse sind Kunstflug".
    Gestrichen wurde die "gegenläufige Flügelanströmung".

    Im Geltungsbereich des deutschen Luftverkehrsgesetztes war die bisherige Kunstflugdefinition einem Trainieren von Stalls und Trudeln in Sicherheitstrainings entgegengestanden. Diese Manöver sind nun "legal", sie verstoßen nicht mehr gegen das Kunstflugverbot der Luftverkehrsordnung.

    "Entscheidend", so das LBA in seinen Schreiben an den DHV, sei aber ein "umsichtiger Umgang mit der Problematik Sicherheitstraining". Es ist vom DHV sicherzustellen, dass diese nur in
    vom Fachverband anerkannten Flugschulen unter Vorlage von Trainingsplänen stattfinden,
    die Trainingsinhalte in Abhängigkeit vom Erfahrungs- und Trainingsstand des Piloten vermittelt werden,
    und das die Sicherheitstrainings ausschließlich über Wasser stattfinden.
    Diese Ausführungen unserer Rechts- und Fachaufsicht entsprechen der bisherigen Praxis des DHV, nur besonders qualifizierte Flugschulen mit der Durchführung von Sicherheitstrainings zu betrauen. Diese "DHV-anerkannten Sicherheitstraining" müssen über besonders qualifiziertes Personal verfügen und einen hohen Sicherheitsstandard in einem Qualitätsmanagement- Handbuch dokumentieren. Ein Audit während eines Trainings durch einen Beauftragten des DHV schließt die Zertifizierung zum DHV-anerkannten Sicherheitstraining ab.

    Quelle: DHV

    Na, dann kann die Diskussion ja starten ;-))
    www.schwerelos.de - Dein Portal!

    #2
    Paragrafenreiter...

    Warum ?? machen wir nicht einfach unsere Sicherheitstrainings in der Schweiz oder Österreich?
    Ein Boykott in D. Flugschulen, geht zum ST ins Ausland!
    Aber es ändert auch nix.
    Ich bekomme eigentlich nur einen Brechreiz, weil jetzt schon wieder ein Lappen notwendig wird für die Flugschulen, die's eh schon machen und können, und die newbies aufm Markt haben den Matsch am Stiefel.
    Schwarze Schafe sind dadurch auch nicht auszumerzen, also was soll das alles?

    (seufz)

    windsack

    Kommentar


      #3
      DHV-anerkannten Sicherheitstraining

      Naja das gibts doch e schon länger mit der DHV anerkennung
      meine FS in Österreich ist auch DHV anerkannt, weil manchen Deutschen das so unglaublich wichtig ist und die den schein und das Sicherheitstrainig lieber in Österreich machen. aus kostengründen nehme ich an obwohl ich weiß garnicht ob sich das wirklich auszahlt. (wir ösis sind hald so lustig)

      aber nun zum eigentlichen thema. Das mit den 90° ist nicht schlecht sind zwar keine 130° aber 90° ist ein anfang.
      weiß eigentlich irgent wehr wies da bei uns in Ö so aussiet mit den bestimmungen oder haben wir da genauso wie in vielen anderen Fällen den Quatsch des grossen Bruders ins Gesetzbuch abgeschrieben?

      Gruß Rob
      Gruss Rob

      Kommentar


        #4
        Komödienstadl

        Wenn es eigentlich nicht so traurig wäre müsste man eigentlich lachen.

        Da gab der DHV eine Sicherheitsmeldung heraus in der er schreibt, nur seine "DHV - zertifizierten" Trainings würden einen Versicherungsschutz besitzen, wären also die einzig wahren.

        Das war natürlich die Unwahrheit. Die wahrscheinlich für viele "einzig interessanten" Manöver Fullstall und Vrille waren natürlich nicht abgedeckt, weil sie nicht im Lehrplan standen. Trotzdem schritt der DHV nicht ein, als "seine" Trainingsstätten diese trotzdem anboten.
        Wer wäre denn sonst noch hingegangen ?

        Nun ist es geändert, und Karl Slezak wird mir wahrscheinlich nach einigen Wochen Wartezeit demnächst meine Frage beantworten.

        Soweit sogut, das Spielchen kennt man ja es geht weiter :

        In der neuen Mitteilung klingt es nun so, das Fullstall und Vrille nur im Sicherheitstraining geflogen werden dürfen. Das ist natürlich Unsinn.

        Aber die "bösen" übergeordneten Behörden (LBA), die uns immer alles verbieten wollen, und gegen die unser DHV tapfer wie gegen Windmühlen kämpft, hatten seltsamerweise wieder einmal nichts gegen eine Vereinfachung und stimmten zu.

        Aber egal, diese Leute, die immer noch so denken, werden dem DHV nun demnächst die Dankschreiben übermitteln.
        Zuletzt geändert von PPT; 08.10.2003, 20:06.

        Kommentar


          #5
          Umfrage: Sicherheitstraining durch zertifizierte Flugschulen sicherer?



          Dort habe ich mal ein paar Gedanken zum besten gegeben und eine kleine Umfrag zum Thema gestartet.

          Kay
          www.schwerelos.de - Dein Portal!

          Kommentar


            #6
            Re: Komödienstadl

            Original geschrieben von PPT
            (...) Aber die "bösen" übergeordneten Behörden (LBA), die uns immer alles verbieten wollen, und gegen die unser DHV tapfer wie gegen Windmühlen kämpft, hatten seltsamerweise wieder einmal nichts gegen eine Vereinfachung und stimmten zu. (...)
            Servus,

            lieber PPT, gäb' sicher auch zu Deinen anderen Punkten was zu sagen, aber heute bin ich gnädig mit den Lesern und spar's mir und Euch. Nur den obigen Satz greif ich mal raus, weil, unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt, die darin enthaltene Logik so witzig ist:

            Wenn also einer was unternimmt und hat Erfolg, dann ist dies nur ein Zeichen dafür, daß es leicht war, bzw. sich sowieso auch ohne sein Engagement so ergeben hätte, ja die ganze Sache ggf. ohne ihn überhaupt gar kein Problem dargestellt hätte? Und weiters ist der Erfolg der Beweis, daß auch alles andere was er noch anpacken wird (und ohnehin schon längst hätte anpacken müssen) ebenso mühelos zu erreichen sein muß, längst problemlos zu bewältigen gewesen wäre oder überhaupt nur durch seine eigene schiere Präsenz und den Lösungsversuchen bisher an der automatischen Lösung gehindert wurde? Der "Akteur" also nur ein Schläfer, Verhinderer etc, jedenfalls keiner, dessen Leistung ggf. doch in irgendeiner Form anerkennenswert sein könnte?

            Und hat der Akteur keinen Erfolg, dann ist's wohl Beweis dafür, daß er gar nix oder zumindest nix ernsthaft unternommen hat oder daß er sich offensichtlich nur zu blöd anstellt?

            Ich glaub', das ist nur Deine sehr einfache Sichtweise aus der Perspektive hinter der Tastatur und daraus läßt sich "ebenso logisch und streng wissenschaftlich" exakt auf die angenehme Zimmertemperatur und die Bequemlichkeit Deines Sessels sowie Dein Lebensalter samt Sternzeichen schließen

            Harald
            15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
            (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

            http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

            Kommentar


              #7
              Re: DHV-anerkannten Sicherheitstraining

              Original geschrieben von Sackhüpfer
              Naja das gibts doch e schon länger mit der DHV anerkennung
              meine FS in Österreich ist auch DHV anerkannt...
              Gruß Rob

              @ Rob
              Bitte sag mir welche Flugschule in A mit DHV-Anerkennung ausgestattet ist.
              Kannst mir auch direkt mailen, wenn du keine Werbung machen willst.
              Danke
              Gruß
              Walter

              Kommentar


                #8
                antwort

                da ist das so



                und da

                Zuletzt geändert von joachim abel; 09.10.2003, 09:49.

                Kommentar


                  #9
                  Walter, guckst Du hier:

                  Original geschrieben von Kepplinger Walter
                  Bitte sag mir welche Flugschule in A mit DHV-Anerkennung ausgestattet ist.



                  Auf beiden Seiten findest Du jeweils einen Link zur Liste
                  der "Performance Center" bzw. der "DHV anerkannten Sicherheitstrainings".

                  Gruss,
                  Patrick

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Harald,

                    wie kann man denn etwas ( bei jemanden anderen wie zum Bsp dem LBA ) erreichen, wenn man doch "anscheinend" selber der Entscheidungsbefugte ist ?

                    Zitat DHV : "der DHV-Vorstand entscheidet demnächst darüber, ob der Passus "...gegenläufige Anströmung" aus der Kunstflugdefinition der FBO gestrichen wird"

                    Da verstehe ich nun deine Logik nicht.

                    Peter

                    P.S.
                    Würde mich nun aber doch interessieren, wie das mit den "anderen Punkten" nun in Wirklichkeit ausschaut. Ich bin ja lernfähig und lass mir gerne mal etwas von jemand "Älterem" sagen. ( das mit dem Alter spekulier ich einfach mal so aus meiner "sehr einfachen Sichtweise" heraus )
                    Wie auch immer, schön dass dieser Passus nun gestrichen ist, Dank an alle, die dazu beigetragen haben.

                    Kommentar


                      #11
                      Lesen bildet ;-))

                      Hi Peter!

                      Original geschrieben von PPT
                      wie kann man denn etwas ( bei jemanden anderen wie zum Bsp dem LBA ) erreichen, wenn man doch "anscheinend" selber der Entscheidungsbefugte ist ?

                      Zitat DHV : "der DHV-Vorstand entscheidet demnächst darüber, ob der Passus "...gegenläufige Anströmung" aus der Kunstflugdefinition der FBO gestrichen wird"
                      Guckst Du hier:



                      Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV):

                      § 6

                      Die Rechts- und Fachaufsicht über die ... beauftragten Verbände ... wird auf das LBA übertragen. Soweit Einzelfragen ... grundsätzlicher Klärung bedürfen ... werden diese vom LBA dem Bundesministerium ... zur Entscheidung vorgelegt.


                      Nun hab ich aber mal eine allgemeine Frage an die ganzen Juristen hier ;-)

                      Mich nervt diese zitierte Website da mit ihren "Read Only" Versionen der Gesetzestexte und kostenpflichtige "normalen" PDFs. Kann man Gesetzestexte denn nirgendwo beim _Bund_ online nachlesen? Hat nicht der Bürger einen Anspruch darauf, alle Gesetze, denen er unterliegt, kostenfrei im Wortlaut einsehen zu können? Weshalb gibt es überhaupt Verlage, die das Zeug verkaufen?

                      Oder: wie soll ich wissen, dass ich nicht klauen darf, wenn der Bund z.B. das StGB nicht publiziert. Oder kann ich theoretisch auf ein Rathaus gehen und dort nachlesen? Oder wie ist das gedacht?

                      Gruss,
                      Patrick

                      Kommentar


                        #12
                        Original geschrieben von PPT
                        Hallo Harald,

                        wie kann man denn etwas ( bei jemanden anderen wie zum Bsp dem LBA ) erreichen, wenn man doch "anscheinend" selber der Entscheidungsbefugte ist ?

                        Zitat DHV : "der DHV-Vorstand entscheidet demnächst darüber, ob der Passus "...gegenläufige Anströmung" aus der Kunstflugdefinition der FBO gestrichen wird"
                        Hallo Peter!
                        Der DHV kann nicht darüber entscheiden, ob der Passuns gestrichen wird. Er (der Vorstand des DHV) kann höchstens darüber entschieden haben, dass er sich für eine Streichung des gegenständlichen Passus einsetzt. Was er offensichtlich getan hat. Der DHV hat extern keine Normsetzungsbefugnis in diesem Bereich und kann deshalb auch keine negative Normsetzungsbefugnis (Aufhebungsbefugnis) haben. Oder hat der DHV die FBO gemacht???...würde mich wirklich wundern!
                        Gruß
                        Walter

                        Kommentar


                          #13
                          Re: Kunstflug Definition geändert!

                          Original geschrieben von KayPi

                          "Entscheidend", so das LBA in seinen Schreiben an den DHV, sei aber ein "umsichtiger Umgang mit der Problematik Sicherheitstraining". Es ist vom DHV sicherzustellen, dass diese nur in
                          vom Fachverband anerkannten Flugschulen unter Vorlage von Trainingsplänen stattfinden,
                          hallo leute,

                          drei fragen:

                          was denn bitte ist unter 'problematik sicherheitstraining' zu verstehen?

                          warum duerfen die sicherheitstrainings nur von vom fachverband anerkannten schulen durchgefuehrt werden?

                          warum sollen denn manoever, die bis anhin als zu gefaehrlich angesehen wurden, nun auf einmal nicht mehr gefaehrlich sein?

                          beste gruesse reidismir

                          Kommentar


                            #14
                            warum?

                            Original geschrieben von reidismir
                            warum sollen denn manoever, die bis anhin als zu gefaehrlich angesehen wurden, nun auf einmal nicht mehr gefaehrlich sein
                            weil die kunstflugdefinition in ziff. 6 FBO geändert wurde? ;-)

                            gruss patrik

                            Kommentar


                              #15
                              Re: Re: Kunstflug Definition geändert!

                              Original geschrieben von reidismir
                              warum sollen denn manoever, die bis anhin als zu gefaehrlich angesehen wurden, nun auf einmal nicht mehr gefaehrlich sein?
                              Die Begründung, falls ich sie richtig im Kopf habe, war nicht die, dass die Manöver zu gefährlich wären für ein Sicherheitstraining. Sie durften nur nicht im DHV-Lehrplan stehen, weil sie per Definition Kunstflug waren, der wiederum per Luftrecht mit dem Gleitschirm verboten ist und logischerweise nichts Verbotenes in einem offiziellen Lehrplan stehen darf.

                              Jetzt ist es nicht mehr verboten und darf deshalb gelehrt werden. Es ging also nie um die Unterscheidung "gefährlich-ungefährlich". sondern lediglich um "legal - illegal".

                              Viele Grüße,
                              Tobi

                              Kommentar

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