Hallo zusammen!
Da ich auf jeden Fall den B-Schein so schnell wie möglich machen will - noch eine Frage:
Darf man die B-Schein-Prüfung vor dem Ablauf der Wartezeit von 12 Monaten nach der Erteilung des A-Scheins machen?? Konnte noch keine eindutigen Aussagen finden!
Gruß
Stephan
Da ich auf jeden Fall den B-Schein so schnell wie möglich machen will - noch eine Frage:
Darf man die B-Schein-Prüfung vor dem Ablauf der Wartezeit von 12 Monaten nach der Erteilung des A-Scheins machen?? Konnte noch keine eindutigen Aussagen finden!
Gruß
Stephan