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Wie wird man Fluglehrer?

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    Wie wird man Fluglehrer?

    Hallo,
    mich wuerde es sehr interessieren was fuehr Voraussetzungen man erfuellen muss um Fluglehrer zu werden(DHV anerkannt).Ausserdem wurde ich gerne wissen welche Kurse es dafuer gibt und welche Pruefungen man machen muss.
    Danke euch allen,
    Always happy landings!
    Billy

    #2
    Fluglehrer

    Servus Billy

    Leider bist Du über dieses Board nicht via @mail erreichbar. ;(

    Deine Anfrage kannst Du an den DHV richten.
    Auch per @mail.

    Dort wird Dir sehr schnell und unbürokratisch Auskunft erteilt.

    Alternativ biete ich Dir an mich anzutickern, damit ich Dir die gewünschten Infos als @mail zukommen lassen kann.

    HTH&
    pass auf Dich auf

    Thomas A. Gietl
    Wer fliegen will muß starten wollen!

    Kommentar


      #3
      wie wird man fluglehrer-Antwort

      hallo!
      Um fluglehrer zu werden musst du die Vorraussetzungen (mind. 24 monate SOPI oder A-schein und mind. 200 Flüe) haben und zunächst bei einer Flugschule als Anwärter 60 Tage bei der Schulung dabei sein. Danach absolvierst du eine Aufnahmeprüfung und wenn du diese bestanden hast kannst du anschließend den Fluglehrerassistentenkurs machen. Ein wenig Lernpause gibt´s dann dazwischen und etwa1- 3 Monate später , kannst du frühestens den sog. refresherkurs besuchen, mit anschließender Abschlussprüfung.Danach sind noch 90 tage Praxis nachzuweisen und du bekommst du die Lehrberechtigung eingetragen. viele grüße!
      cloudbase@sbg.at

      Kommentar


        #4
        Fluglehrer Info vom DHV Stand 08/01

        Vereinheitlichung der Fluglehrerausbildung und -prüfung

        Im Zuge der nächsten Änderung des österreichischen Erlasses und der Änderung der LuftPersV sollen die Vorschriften für Eingangsvoraussetzung, Ausbildung und Prüfung von Fluglehrern wie folgt vereinheitlicht werden:

        1. 30-tägige Tätigkeit als Praktikant in einer vom ÖAeC oder DHV zugelassenen Flugschule. Die Flugschule meldet Ihrer Zulassungsstelle Beginn und Ende des Praktikums. Nach Ablauf der 30 Tage stellt die Flugschule ein Zeugnis über die grundsätzliche persönliche Eignung des Bewerbers zum Fluglehrer aus.
        2. Unbeschränkter Luftfahrerschein bzw. Sonderpilotenschein mit Überlandberechtigung, mindestens 2 Jahre Besitz des Sonderpilotenscheins bzw. des beschränkten Luftfahrerscheins.
        3. Flugbuch-Nachweis von mindestens 200 Flügen mit mehr als 300 m Höhenunterschied (Stichtag Beginn des Fluglehreranwärterkurses).
        4. Nachweis von ausgezeichneten fliegerischen Kenntnissen bei einer Überprüfung, die von einem vom ÖAeC oder DHV speziell dafür beauftragten Prüfer abgenommen wird (Beim Gleitsegeln/Paragleiten ist u. a. der Schnellabstieg, das Gegensteuern bei Einklappern und das Aufschaukeln zu demonstrieren.).
        5. Nachweis von ausreichenden theoretischen Kenntnissen und ausreichenden Fähigkeiten bei einer vor dem Fluglehreranwärterkurs unter Vorsitz des Kursleiters durchzuführenden Überprüfung.
        6. Teilnahme an einem 14-tägigen Fluglehrer-Anwärterkurs. Bestätigung der Prüfungsreife durch den Kursleiter.
        7. Fluglehrerprüfung (5 Tage Refresher + Prüfung). Die Prüfung umfaßt eine mündliche Prüfung und eine Lehrprobe vor einem gemeinsamen Prüfungsrat (2 DHV/2 ÖAeC, 1 Vorsitzender wechselnd DHV/ÖAeC)
        8. Bestätigung über die bestandene Fluglehrerprüfung.
        9. Tätigkeit als Fluglehrer-Anwärter an mindestens 60 Tagen unter Aufsicht eines verantwortlichen Fluglehrers. Diese ist von der Flugschule zu bestätigen.
        10. Ausstellung der Lehrberechtigung.

        Fluglehrer, die zu ihrer Lehrberechtigung für Hängegleiten die Lehrberechtigung für Gleitsegeln/Paragleiten hinzuerwerben wollen, benötigen

        a) den Besitz des beschränkten Luftfahrerscheins/Sonderpilotenscheins für Gleitsegeln/Paragleiten und
        b) Flugbuchnachweis von 200 Paragleit-/Gleitsegelflügen,
        c) Nachweis von ausgezeichneten fliegerischen Kenntnissen, bei einer Überprüfung, die von einem vom ÖAeC oder DHV speziell dafür beauftragten Prüfer abgenommen wird. Unter anderem ist der Schnellabstieg, das Gegensteuern bei Einklappern und das Aufschaukeln zu demonstrieren.
        d) Erfolgreiches Absolvieren des Fluglehrerlehrganges und der Fluglehrerprüfung in den Fächern, die speziell das Gleitsegeln/Paragleiten betreffen.

        Fluglehrer, die zu ihrer Lehrberechtigung Paragleiten/Gleitsegeln die Lehrberechtigung für Hängegleiten hinzuerwerben wollen, benötigen

        a) den Besitz des beschränkten Luftfahrerscheins/Sonderpilotenscheins für Hängegleiten und
        b) den Flugbuchnachweis von 200 Hängegleiterflügen,
        c) den Nachweis von ausgezeichneten fliegerischen Kenntnissen im Hängegleiten, bei einer Überprüfung, die von einem vom ÖAeC oder DHV speziell dafür beauftragten Prüfer abgenommen wird,
        d) das erfolgreiche Absolvieren des Fluglehrerlehrganges und der Fluglehrerprüfung in den Fächern, die speziell das Hängegleiten betreffen.

        Gemeinsame Veranstaltung der Lehrgänge und Prüfungen

        Ab sofort werden der Fluglehreranwärterkurs und die Fluglehrerprüfung gemeinsam veranstaltet und im Wechsel vom ÖAeC und DHV ausgerichtet.

        Fluglehreraufsicht bei Höhenflügen

        Höhenflüge unter Aufsicht des Fluglehrers werden gleichzeitig vom Startplatz und vom Landeplatz aus beaufsichtigt. Der verantwortliche Fluglehrer kann einen Fluglehreranwärter mit der Aufsicht an einer der beiden Stellen betrauen. Sepp Himberger erläutert, daß dies in den österreichischen Schulbewilligungsbescheiden ebenso geregelt sei, wie in den deutschen Ausbildungserlaubnissen.

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