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Links- oder Rechtsvolte

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    Links- oder Rechtsvolte

    Hallo Flieger,

    ein permanentes Winterproblem stellt sich an unserem Hausberg.
    Winterproblem deshalb, weil im Sommer sich die Linksvolte aufgrund des Talwindes ergibt.

    Es handelt sich um einen reinen Paragleiterlandeplatz, aufgrund des Gefälles und der Größe keine Drachenlandungen möglich. Er ist links und rechts von hohen Bäumen eingegrenzt. Es gibt keine extra Vereinbarungen über die Landevolte wie in anderen Gebieten.

    Im Winter handhaben ca. 95% der Piloten es so, dass sie eine Rechtsvolte fliegen, weil dann die hohen Bäume nicht zu überfliegen sind und man "bergauf" landen kann. Die Rechtsvolte ist hier sicher angenehmer und auch für weniger erfahrene Piloten gefahrloser.

    Nun will uns einer von mehreren lokalen Fluglehrern auch im Winter die Linksvolte aufzwingen.

    Dies ist natürlich möglich, man muss die ganze Volte innerhalb der Wiese fliegen. Die Volte wird sehr eng. Der Quer und Endanflug sind stark gekürzt. Der Windsack ist dabei im Endanflug nicht mehr im Blickfeld.

    Frage:

    hat er recht, kann er uns zur Linksvolte zwingen?

    Er zitiert regelmäßig die FBO, dass grundsätzlich eine Linksvolte zu fliegen ist, wenn es keine andere Regelung gibt. Geländebedingte Gründe lässt er nicht gelten, so lange dies nicht amtlich festgestellt ist.

    Wer kennt die FBO oder die Regelungen in solch einem Fall und kann dazu etwas sagen ?

    danke !
    Stefan


    P.S. so lange 95% Rechtsvolte fliegen werde ich dies vermutlich beibehalten, weil es mir sicherer erscheint, nicht gegen den Strom zu schwimmen. Trotzdem würde mich die rechtliche Situation interessieren.

    #2
    Re: Links- oder Rechtsvolte

    Original geschrieben von maserer
    Nun will uns einer von mehreren lokalen Fluglehrern auch im Winter die Linksvolte aufzwingen.

    Und wie will er das machen? Sich mit einer Flinte bewaffnet auf die Lauer legen und jeden runterholen der eine Rechtsvolte fliegt?

    Frag ihn mal warum es sowas wie Links- oder Rechtsvolten überhaupt gibt... sicher nicht um ihrer selbst willen!

    Und wenn alle vor/unter mir eine Rechtsvolte fliegen, nun dann flieg ich, wenns eng wird, natürlich auch eine. Und wenn alle vor/unter mir links rum runtergehn werd ichs in diesem Fall eben auch so machen.

    Wenn keiner da ist den ich behindere oder verwirren könnte (soll vorkommen ) dann land ich so wie ich glaub. Und wenn einer der Wächter der heiligen Linksvolte was dagegen hat, dann soll er es bitte vernünftig begründen!

    "Dazu zwingen"...also wirklich!!!
    Gruß, Mike

    Kommentar


      #3
      Hallo Stefan,

      ich kann mich den Ausführungen von Mike nur anschließen. M.E. wäre, wenn alle etwas vorausschauend fliegen würden, eine grundsätzliche Regelung überhaupt nicht erforderlich. Dann würde sich nämlich jeder in der Landevolte nach eventuellen weiteren Fliegern richten, egal ob recht und links rum.

      Schwierig wirds nur, wenn der erste mangels Erfahrung oder Wissen eine aus örtlichen Gründen absolut falsche Richtung wählt. Wenn dem dann alle nachfliegen, dann wirds eng...

      Daher sollte es bei solchen Landeplätzen eine konkrete Regelung geben, die dann ja jeder vorher bei ortskundigen Fliegern erfragen kann (sollte). Bei Eurem Platz scheint das ja fast so zu sein. Vielleicht sollte die Rechtsvolte dort fest vorgegeben werden. Dann wäre auch die juristische Lage klar. Aber ohne Festlegung hat juristisch gesehen vermutlich der Fluglehrer Recht.

      Beste Grüße
      Peter
      **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Ob Du recht has oder nicht, würde erst ein Gerichtsverfahren raus bringen, aber so weit ist es nicht, hoffe ich.

        Aber:
        1. wenn die Verhältnisse so sind, wie Du sagst, und ich zweifle daran nicht, dann gilt LuftVO, Vermeidung von Zusammenstößen, §12 Absatz 1 Satz 1 (selber durchlesen)

        2. §13 Ausweichregeln, Absatz 9, „die Vorschrift…. entbindet nicht davon, so zu landen, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.

        3. Nach §22 Abs 1.1. sind die Nachrichten für Luftfahrer, NfL genannt, aufschlussreich. Die NfL 37/2000 zählt viele Gründe auf, warum ein Festhalten an einer ev. gegebenen Platzrund nicht sinnvoll und somit das Abweichen rechtens ist.

        Damit ist ein umdrehen oder festschreiben einer Landerichtung nicht das Papier wert. auf dem es geschrieben währe.

        Außerdem sind wir als Sportgeräteflieger nur lose mit den Regeln verknüpft, die für „höhere“ Fluggeräte gelten, so dass ein zu starker Rückgriff darauf sowieso nicht sinnvoll ist.

        Der Pilot enscheidet über seinen Anflug allein, weil es seine Gesundheit ist die auf dem Spiele steht. Der Gesetzgeber ist ganz klar auf seiner Seite

        Gegen den Wind landen ist Pflichtht,, genügend Abstand halten ebenfalls. Alles andere ist Rechthaberei.

        Cacao
        Zuletzt geändert von Cacao; 23.05.2004, 21:51.

        Kommentar


          #5
          Hallo Flieger,

          danke für eure Statements.

          @ Satturn: Er begründet es mit:

          Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel
          gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO
          Abschnitt I: Allgemeine Regeln

          ...
          7. Sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist oder Sicherheitsgründe entgegenstehen, besteht der Landeanflug aus Gegen-, Quer- und Endanflug, jeweils durch Linkskurven verbunden und zur Landemarkierung führend. Nach der Landung ist die Landefläche so schnell wie möglich freizumachen.
          ...

          Und sein Problem ist, dass er bei diesen Winterbedingungen als einziger die Linksvolte fliegt und fliegen will. Dabei stören ihn alle anderen Flieger mit Rechtsvolte.
          Unsere Sicherheitsgründe (nur sehr enge, verkürze Landevolte links möglich, Rechtsvolte dagegen viel einfacherer und für unerfahrenere Piloten deutlich sicherer) akzeptiert er nicht, solange es nichts amtliches gibt.

          Was man gemeinschaftlich / menschlich davon hält ist eines, aber die rechtliche Seite dazu würde mich doch brennend interessieren.

          Ich frag mal beim DHV an.

          danke

          Stefan
          Zuletzt geändert von maserer; 27.12.2003, 21:55.

          Kommentar


            #6
            Einen Vorteil hätte die Linksvolte allerdings: wenn Sommer wie Winter einheitlich geflogen wird, müsste im Frühjahr und Herbst niemand entscheiden, ob schon/noch Sommer - oder Winterregeln gelten!

            Bernd

            Kommentar


              #7
              Re: Links- oder Rechtsvolte

              Original geschrieben von maserer
              Hallo Flieger,


              Wer kennt die FBO oder die Regelungen in solch einem Fall und kann dazu etwas sagen ?

              in diesem Zusammenhang nicht ganz uninteressant (sorry falls Du das schon gelesen haben solltest, dann kill ich diesen Beitrag natürlich):

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              => In einer Nussschale: Die FBO schreibt die Linksvolte nur deswegen vor, weil sie für Motorflieger technisch sicherer ist als die Rechtsvolte. Die Konsequenzen daraus für Gefährte, die diese Einschränkung nicht haben, hat der Ralf beim DHV auch schon angefragt.

              Gruss!

              Kommentar


                #8
                [QUOTE]Original geschrieben von von
                [B]Hm.... Gegen den Wind landen ist bei Euch also auch PFLICHT...



                Nicht Pflicht, aber besser für die Knochen!!

                Gruss Geri

                Kommentar

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