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Luftraum Innsbruck

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    Luftraum Innsbruck

    Rund um die CTR Innsbruck gibt´s ab sofort empfindliche Einschränkungen.
    Hier ist die Karte mit den schon beschlossenen Änderungen.
    Besonders bitter ist wohl die "SRA V" die Rofan, Wilden Kaiser und Teile des Pinzgau beinhaltet.
    Dort überall darf man nicht mehr höher als 9500Ft (2896m) steigen.
    Darüber beginnt nämlich Luftraum D für den man sich eine Freigabe holen müßte.

    "SRA I", "SRA II" und "SRA III" sehe ich ein.
    Denn hier konnte man sich bisher legal im Gleitpfad der Verkehrsflieger aufhalten.
    Was die erwähne "SRA V" bringen soll, ist mir hingegen ein Rätsel.
    Ich wüßte nicht, warum ich im Pinzgau, oder am Wilden Kaiser in 3000m Höhe anderen Flugverkehr stören sollte.

    Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt.
    Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß sich diese Regelung aufrechterhalten läßt.
    Denn an einem Streckenwochenende wird der Controller alle 30 Sekunden von einem Segelflieger angefunkt, der höher als diese 9500Ft steigen will.
    Da auch ein Segelflieger keinen Transponder hat, ist es für die Flugsicherung völlig unmöglich, diesen Verkehr zu koordinieren.

    Ich hoffe, daß das die zuständigen Stellen vielleicht einsehen, und zumindest die unsinnige "SRA V" wieder deaktivieren.

    grüße pipo
    Zuletzt geändert von pipo; 02.01.2004, 20:35.
    NOVA

    #2
    ...ctr innsbruck

    Das AIS Innsbruck
    teilt uns eine wichtige Änderung der Luftraumstruktur rund um die (und über der) Kontrollzone Innsbruck (LOWI) mit:
    Neu eingeführt werden SRA's (Special Rules Areas)
    I - V. SRA's sind Lufträume der Klasse "D", also freigabepflichtig.

    unter www.streckenflug.at ist eine grobe Skizze
    mit Flitestar gezeichnet für die CTR Innsbruck abrufbar.
    ...für das Studium zuhause.

    Euer Boomerang RFE

    RFE=Race, Fly and Enjoy
    Zuletzt geändert von boomerang; 02.01.2004, 21:28.

    Kommentar


      #3


      ... wer's Bundesgesetzblatt für die Rep. Österreich vom 26.August2003 komplett lesen möchte.

      :-( Andreas

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        schade, da wird es in Zukunft noch mehr Luftraumverletzungen geben, wie bisher. Den OLC-Auswertern ist das mittlerweile wohl egal, weil sonst würden die Ergebnisse der Saison 2003 anders aussehen. Und laut Reglement ist der Pilot auch selbst für eventuelle Luftraumverletzungen verantwortlich.

        Grüße von Oliver
        ----------------------------------------------------------------------
        Sponsor: Skywalk

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          #5
          SRAII Innsbruck

          Sicher auch Interessant für die Wallberg - Pinzgau - Streckenflieger, wegen der SRA II, die beim Inntal Sprung (vom Rofan) auf 2.600m runter reicht. Wo sich also jetzt Flieger im Anflug auf Innsbruck befinden können.

          Zur Verdeutlichung ... siehe Attachment.

          Und zur irrigen Meinung, ob's dem OLC Team egal ist, ... schon das von den Entwicklern betreute Forum gelesen? Was eingebaut wird ?

          Der OLC Streckenflieger wird in Zukunft beim Einreichen dies extra angeben müssen, daß er eine Freigabe hatte, wenn der OLC Server einen Durchflug durch kontrollierten Luftraum automatisch bemerkt.

          Gruß Andreas
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von Andreas Rieck; 03.01.2004, 17:35.

          Kommentar


            #6
            Änderungen

            wenn es wirklich Einschränkungen gibt, die eingehalten werden müssen (was bisher auch nicht so ernst genommen wurde so lange man über der Nordkette blieb und nicht direkt durch die CTR flog...) wäre das schon sehr schade, da es ein geniales Gebiet ist. Ich hatte mir für die Saison wieder einige Flüge in dem Gebiet vorgenommen. Schaun wir mal...
            Angehängte Dateien
            André Brückner
            TerranovaBrazil.com
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              #7
              Re: SRAII Innsbruck

              Original geschrieben von Andreas Rieck
              Und zur irrigen Meinung, ob's dem OLC Team egal ist, ... schon das von den Entwicklern betreute Forum gelesen? Was eingebaut wird ?

              Der OLC Streckenflieger wird in Zukunft beim Einreichen dies extra angeben müssen, daß er eine Freigabe hatte, wenn der OLC Server einen Durchflug durch kontrollierten Luftraum automatisch bemerkt.
              Dies weckt meine Neugier:

              Wird nur das horizontale Einfliegen in eine Kontrollzone gecheckt, oder auch das vertikale?

              Deckt dieser Check "alle" Kontrollzonen ab, z.B. auch die temporären, die in der Schweiz (Wallis) und muß ich dann z.B. bestätigen, zur korrekten Zeit eingeflogen zu sein?

              Gibt es eine Toleranz, sowohl horizontal als auch vertikal und wenn ja welche (Irgendwelche Zusammenhänge zwischen dieser Frage und möglichen beabsichtigten Paß-Thurn-Querungen kommenden Sommer weise ich hiermit von vornherein kategorisch von mir )?


              Und eher allgemein:
              Waren die Sportflieger bei dieser Entscheidung im Vorfeld überhaupt in irgendeiner Weise beteiligt oder gab es dieses Bemühen seitens der Verbände?

              Markus.
              http://www.borntoglide.de
              http://www.bodenlos.de

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                #8
                P.S.:

                Finde ansonsten die Idee, die Piloten einfach nochmal explizit zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Kontrollzoneneinflüge sowie der bewußten Bestätigung des korrekten Verhaltens zu veranlassen recht gut.

                Damit wäre denke ich ein ganz guter Kompromiss zwischen Sensibilisierung der Piloten und nicht gewollter Kontrolle seitens der Ausrichter gefunden.


                Find´s trotzdem gewaltig Kacke, an guten Tagen im Inntalbereich nicht mehr an die Basis gehen zu dürfen ... Bei Basis 4000m und mehr schon mit 2800m aus dem Bart aussteigen zu müssen - das wird schon sauhart!

                Markus
                Born to glide
                http://www.borntoglide.de
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                  #9
                  nicht sogar Verbesserung?

                  Servus!

                  Ich werd da nicht ganz schlau daraus. Ist der Bereich SRAII nicht sogar eine Verbesserung gegenüber früher? Auf meiner, zugegeben veralteten ICAO-Karte, (1991) reichte die CTA Innsbruck-Ost früher bis 7000ft MSL (jetzt 8500 ft MSL).
                  Auch in den anderen Bereichen kann ich auf den ersten Blick keine gravierenden Änderungen der Untergrenzen erkennen. Wobei mir nicht ganz klar ist, was die gestrichelte Linie von Mittersill zum Glungezer bedeutet, sowie was ein HS-Gebiet ist.

                  Wenn's einer besser weiß, ich bin jeden fundierten (!) Hinweis dankbar.

                  Nachtrag: Darf man mittlerweile in Austria als Gleitschirm in den Luftraum E einfliegen? War früher (bis mind. 2001) nicht erlaubt, sollte aber geändert werden ?

                  Schönen Gruß
                  Otto
                  Zuletzt geändert von MV013; 04.01.2004, 20:23.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo.

                    Anbei eine Karte vom Luftraum Innsbruck:



                    Ich bin der Meinung, dass diese Änderung nichts für uns gebracht hat. Bislang war die Untergrenze des Luftraumes E 7000Ft MSL und auch jetzt ist es so. Und für den Luftraum E braucht man eine Freigabe vom Flughafen, die in der Praxis kaum jemand eingeholt haben wird.

                    Wenn man jetzt aber bedenkt, dass der geschiedene BSL Sepp Himberger in seinem nicht selbst vorgetragenen Bericht bei der Jahresversammlung des Aeroclub in Aussicht gestellt hat, dass der Luftraum E für Hänge/Paragleiter freigegeben wird (Seite 21 von http://www.aeroclub.at/download/Sektionen.pdf), sehe ich hinter der SRA-Einführung schon Sinn. Man gibt den Luftraum E frei, behält sich aber besonders sensible Bereiche vor.

                    Jetzt bin ich zwar geübt im Bundesgesetzblatt-Lesen, doch habe ich in der aktuellen LVR-Änderung keinen Hinweis auf diese generelle Luftraum-E Einflugsgenehmigung für Hänge/Paragleiter gesehen. Das kann heißen, dass diese entweder erst kommmt oder unter den Tisch gefallen ist.

                    Unter Annahme dieser Luftraum-E-Freigabe, wäre es dann beim SRA2 bei Innsbruck eine Verbesserung für uns, sonst bliebe alles beim Alten.

                    Lg, Andreas.
                    Zuletzt geändert von Niedrigflieger; 04.01.2004, 21:36.

                    Kommentar


                      #11
                      @MV013

                      original geschrieben von MV013:
                      Ich werd da nicht ganz schlau daraus. Ist der Bereich SRAII nicht sogar eine Verbesserung gegenüber früher? Auf meiner, zugegeben veralteten ICAO-Karte, (1991) reichte die CTA Innsbruck-Ost früher bis 7000ft MSL (jetzt 8500 ft MSL).
                      Früher warst du im Bereich der jetzigen SRA II ab 7000Ft im Luftraum E. (darunter war Luftraum G)
                      Für uns GS Piloten war der Luftraum E zwar verboten. Meiner Meinung nach war das aber kein gefährlicher Verstoß, wenn man trotzdem rein geflogen ist. Denn jedes Segelflugzeug darf ohne irgendwelchen Funkkontakt im Luftraum E fliegen.
                      Da sehe ich zum Schirm nicht den großen Unterschied.
                      Luftraum D, begann früher im Bereich der aktuellen SRA II erst bei FL125, also etwa 3800m.
                      Bis zu dieser Höhe konnte man fliegen, ohne jemanden zu gefährden.
                      Denn wie schon gesagt, ist der Luftraum E voll mit Segelfliegern, die nirgendwo ihre Position gemeldet habe, geschweige denn eine Freigabe eingeholt haben.
                      Jetzt ist diese Höhe freigebepflichtig, und da würde ich jetzt nicht mehr so ohne weiters einfliegen - vor allem nicht im Bereich der SRA II, in der SRA V sehe ich das etwas lockerer.
                      original geschrieben von MV013:
                      Auch in den anderen Bereichen kann ich auf den ersten Blick keine gravierenden Änderungen der Untergrenzen erkennen. Wobei mir nicht ganz klar ist, was die gestrichelte Linie von Mittersill zum Glungezer bedeutet, sowie was ein HS-Gebiet ist.
                      Wie schon gesagt, die Unterschiede sind für mich schon gravierend.
                      Bisher konnte man in der CTA Innsbruck-Ost (d.h. Teile des Pinzgau, Rofan, Kaiser und eben die SRA II) eben bis auf ca. 3800m steigen, ohne in einen freigabepflichtigen Luftraum einzudringen.
                      Wenn man vom Achensse zum Alpachtal gequert ist, dann war das eben ein Kavaliersdelikt, den eh alle begingen, und der aus oben erläuterten Gründen, meiner Meinung nach, auch in keiner Weise gefährlich, oder gefährdend war.
                      Macht man jetzt die selbe Querung, so kreuzt man Luftraum D in der Höhe der Instrumentenanflüge.
                      Der Controller, sowie das anfliegende Flugzeug geht davon aus, über alle Bewegungen in diesem kontrollierten Luftraum Bescheid zu wissen, da er ja freigabepflichtig ist.
                      Dagegen zu verstoßen ist zumindest für mich kein Kavaliersdelikt mehr.
                      Deshalb hat sich für mich die Situation für mich schon verschlechtert!
                      ...achja, HS-Gebiet soll Höhensegelfluggebiet heißen, und die gestrichelte Linie stellt die Begrenzung des selben dar.
                      Dieses HS-Gebiet muß allerdings gesondert aktiviert werden, damit es wirksam ist.
                      Ob man mit dem GS dann legal reinfliegen kann, bezweifle ich - ich kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.
                      original geschrieben von MV013:
                      Nachtrag: Darf man mittlerweile in Austria als Gleitschirm in den Luftraum E einfliegen? War früher (bis mind. 2001) nicht erlaubt, sollte aber geändert werden ?
                      Jep - jetzt darf man´s offiziell.
                      Nur wird die Gegend jetzt eben mit lauter Lufträumen D zugepflastert, daß es uns erst recht nichts bringt.

                      grüße pipo
                      NOVA

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                        #12
                        Markus wrote:
                        Dies weckt meine Neugier:
                        Wird nur das horizontale Einfliegen in eine Kontrollzone gecheckt, oder auch das vertikale?
                        dies wird dir der Entwickler in dem Segelflugszene Forum sicher am besten beantworten können. Frag doch dort nach.

                        Gruß Andreas

                        Kommentar


                          #13
                          Pipo:

                          Kannst du mir sagen, wo das steht mit der Einflugerlaubnis in den Luftraum E?

                          Lg, A.

                          Kommentar


                            #14
                            hi Niedrigflieger,
                            original geschrieben von Niedrigflieger:
                            Kannst du mir sagen, wo das steht mit der Einflugerlaubnis in den Luftraum E?
                            Nein, kann ich leider nicht.
                            Mir hat das ein Fliegerkollege erzählt, der als Rechtsanwalt und Sachverständiger für Luftrechtfragen arbeitet.
                            Wenn´s dich interessiert, dann kann ich gerne bei ihm nachfragen, wo man das nachlesen kann.

                            grüße pipo
                            NOVA

                            Kommentar


                              #15
                              Servus!

                              Danke Pipo für die Info!

                              Jetzt habe auch ICH gecheckt, dass ja besagte SRA's Luftraum-Klasse D sind.
                              Wobei das Einfliegen in Luftraum E ja bereits verboten war/ist. Aber ich gebe
                              Dir recht, dass ein Einfliegen in Luftraum D qualitativ einen Unterschied darstellt.

                              Nur frage ich mich aber, ob sich der Anflug auf Innsbruck durch SRA II deutlich zu
                              früher ändert. Der An-/Abflugwinkel wird sich wohl nicht groß ändern, so dass nicht
                              mit mehr gefährlichen Annäherungen als früher gerechnet werden muss. Wobei mir doch
                              Sinn und Zweck von SRA V zu denken gibt.
                              Nichtsdestotrotz ist Vorsicht angesagt und ich werde mir jetzt dreimal überlegen,
                              auf welcher Höhe ich am Rofan abfliege.

                              Aber man kann's auch positiv sehen: Inntalquerung mit >3000m kann ja jeder,
                              aber mit 2600m, da wird's doch anspruchsvoller. Und die Strecke Wallberg-Pinzgau wird
                              ja auch schon langweilig, warum nicht die Nordkette entlang Richtung CTA Arlberg. Da
                              hat man bis FL195 (5900m) doch reichlich Platz.

                              Gruß
                              Otto

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