..einfach zum Nachdenken
Die österreichischen Flugschulen scheinen trotz inzwischen jahrelanger Befassung mit dem Thema nicht dazu gelernt zu haben. Auf die Anfrage, was denn zur Sopi-Verlängerung so alles gebraucht wird, erhält der Anfragende folgendes Schreiben:
Solltest du an einer Verlängerung interessiert sein, die übrigens jede Flugschule durchführen kann, dann benötigst du dafür:
- Sonderpilotenschein (Scheckkarte)
- Flugbuch (Aero Club)
- Antrags Formular (Verlängerung)
- Paß oder Personalausweis (Kopie)
- Versicherungs Nachweis (Haftpflicht)
- Zugelassenes Gerät mit 2 Jahres (Paragleiter) oder 5 Jahres Check (Hängegleiter)
- Überprüfungsflug und Kompatibilitätsprüfung
Bei einer bereits abgelaufener Piloten Lizenz ist eine Nachschulung erforderlich.
Für alle Piloten mit einer Tandem Berechtigung ist darüber hinaus noch ein flieger ärztliches Gutachten erforderlich
Weder der Versicherungsnachweis, oder die Gerätezulassung noch eine "Kompatibilitätsprüfung" ist gesetzlich geforderte Voraussetzung für eine SOPIVERLÄNGERUNG!
Die Sache nimmt immer skurrilere Formen an. Wir haben es nicht mehr weit bis zum Lufttüchtigkeitszeugnis für unsere Unterhose!
Es geht nicht um die Frage ob der eine oder andere "verlangte Nachweis" sinnvoll wäre, sondern darum, dass es für die geforderten Nachweise für eine Verlängerung keine rechtliche Deckung gibt!
Walter
Die österreichischen Flugschulen scheinen trotz inzwischen jahrelanger Befassung mit dem Thema nicht dazu gelernt zu haben. Auf die Anfrage, was denn zur Sopi-Verlängerung so alles gebraucht wird, erhält der Anfragende folgendes Schreiben:
Solltest du an einer Verlängerung interessiert sein, die übrigens jede Flugschule durchführen kann, dann benötigst du dafür:
- Sonderpilotenschein (Scheckkarte)
- Flugbuch (Aero Club)
- Antrags Formular (Verlängerung)
- Paß oder Personalausweis (Kopie)
- Versicherungs Nachweis (Haftpflicht)
- Zugelassenes Gerät mit 2 Jahres (Paragleiter) oder 5 Jahres Check (Hängegleiter)
- Überprüfungsflug und Kompatibilitätsprüfung
Bei einer bereits abgelaufener Piloten Lizenz ist eine Nachschulung erforderlich.
Für alle Piloten mit einer Tandem Berechtigung ist darüber hinaus noch ein flieger ärztliches Gutachten erforderlich
Weder der Versicherungsnachweis, oder die Gerätezulassung noch eine "Kompatibilitätsprüfung" ist gesetzlich geforderte Voraussetzung für eine SOPIVERLÄNGERUNG!
Die Sache nimmt immer skurrilere Formen an. Wir haben es nicht mehr weit bis zum Lufttüchtigkeitszeugnis für unsere Unterhose!
Es geht nicht um die Frage ob der eine oder andere "verlangte Nachweis" sinnvoll wäre, sondern darum, dass es für die geforderten Nachweise für eine Verlängerung keine rechtliche Deckung gibt!
Walter
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