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Checkflug kotz kotz kotz!

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    Checkflug kotz kotz kotz!

    ..einfach zum Nachdenken
    Die österreichischen Flugschulen scheinen trotz inzwischen jahrelanger Befassung mit dem Thema nicht dazu gelernt zu haben. Auf die Anfrage, was denn zur Sopi-Verlängerung so alles gebraucht wird, erhält der Anfragende folgendes Schreiben:


    Solltest du an einer Verlängerung interessiert sein, die übrigens jede Flugschule durchführen kann, dann benötigst du dafür:
    - Sonderpilotenschein (Scheckkarte)

    - Flugbuch (Aero Club)

    - Antrags Formular (Verlängerung)

    - Paß oder Personalausweis (Kopie)

    - Versicherungs Nachweis (Haftpflicht)

    - Zugelassenes Gerät mit 2 Jahres (Paragleiter) oder 5 Jahres Check (Hängegleiter)

    - Überprüfungsflug und Kompatibilitätsprüfung
    Bei einer bereits abgelaufener Piloten Lizenz ist eine Nachschulung erforderlich.
    Für alle Piloten mit einer Tandem Berechtigung ist darüber hinaus noch ein flieger ärztliches Gutachten erforderlich


    Weder der Versicherungsnachweis, oder die Gerätezulassung noch eine "Kompatibilitätsprüfung" ist gesetzlich geforderte Voraussetzung für eine SOPIVERLÄNGERUNG!
    Die Sache nimmt immer skurrilere Formen an. Wir haben es nicht mehr weit bis zum Lufttüchtigkeitszeugnis für unsere Unterhose!
    Es geht nicht um die Frage ob der eine oder andere "verlangte Nachweis" sinnvoll wäre, sondern darum, dass es für die geforderten Nachweise für eine Verlängerung keine rechtliche Deckung gibt!
    Walter

    #2
    ...in einem anderen Schreiben wird sogar eine Aeroclub-Mitgliedschaft (nachgewiesen durch eine Etikette) als notwendige Vorraussetzung für eine Sopiverlängerung verlangt!!
    Angehängte Dateien

    Kommentar


      #3
      passt vielleicht nicht ganz zum thema, aber:

      Ich habe gestern festgestellt, dass mein SOPI am 2. Januar
      abgelaufen ist!

      Sch****! Was mach ich jetzt?

      Kann ich den auch von einem DHV-Fluglehrer verlängern lassen?

      Was ich auch überhaupt nicht kapiere - wieso muss man bei
      einer Verlängerung in Besitz eines Gleitschirmes sein? Oder hab
      ich das aus deinem Posting falsch interpretiert?

      Naja, irgendwie muss ich das Ding verlängern, sonst bin ich
      ja Schwarzflieger...

      grüssli

      Max

      Kommentar


        #4
        Hallo Max!
        Soll ich dir eine Flugschule nennen die es mit versäumten Terminen und sonstigem sinnfreien Papierkram nicht so genau nimmt?
        Wenn du alles was zu diesem Thema schon geschrieben worden ist gelesen hast, dann weißt du auch was du zu tun hast.
        Walter

        Kommentar


          #5
          Hab schon das meiste durchgechecked...
          ...danke fürs Angebot Walter, ich hab bereits 3
          Adressen bei denen ich das machen würde!

          Das einzige bei dem ich hier nicht fündig werde ist,
          ob ich den Schein auch von einem DHV-Fluglehrer
          verlängern lassen kann...oder muss der Lehrer beim
          OeAeC ein eingetragener Prüfer sein????

          Ersteres wär mir nämlich lieber!

          Max

          Kommentar


            #6
            Original geschrieben von max[x]
            Hab schon das meiste durchgechecked...
            ...danke fürs Angebot Walter, ich hab bereits 3
            Adressen bei denen ich das machen würde!

            Das einzige bei dem ich hier nicht fündig werde ist,
            ob ich den Schein auch von einem DHV-Fluglehrer
            verlängern lassen kann...oder muss der Lehrer beim
            OeAeC ein eingetragener Prüfer sein????

            Ersteres wär mir nämlich lieber!

            Max
            Tatsächlich drei Adressen die das machen würden?! Wie ich ja immer gesagt habe. Es gibt viele seriöse Flugschulen in A
            Walter

            Kommentar


              #7
              Keep Cool Walter

              Lieber Walter!

              Dein Kampf in allen Ehren. Aber in diesem Fall siehst Du das Ganze wohl etwas zu eng und legst alles sehr auf die Goldwaage.
              Wenn ich Dein Posting so genau wie Du lese, könnte ich auch sagen, dass in dem FS-Schreiben ja NICHT steht, dies wären die gesetzlichen vorgeschrieben Voraussetzungen.

              Dies sind einfach die Dinge die man für praktische Umsetzung braucht. Zu einem erlaubten (Überprüfungs-)flug brauche ich nun mal Versicherungsnachweis und zugelassenes Gerät.

              Das Formblatt ist eben nur ein Formblatt, mit all seinen Schwächen. Es soll nur die Arbeit erleichtern und nicht einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten.

              Komm einfach runter von Deinem Trip, atme dreimal kräftig durch und sieh bitte nicht überall eine Verschwörung.
              Oder noch besser - geh einfach wieder mal fliegen!

              Schönen Gruß

              Otto

              Kommentar


                #8
                Otto
                Bitte sachlich bleiben und nichts mit Trip und so!

                Die als vollziehende Behördenorgane eingesetzten Flugschulen verlangen schriftlich als NOTWENDIGKEIT eine Aeroclubmitgliedschaft(!), eine Kompatibilitätsprüfung und sonstiges Zeug, die aber keine Voraussetzung für eine Verlängerung sind.
                Wo erleichtert der sinnfreie Papierkram die Arbeit?
                Im übrigen ist in A keine Flugschule und auch kein Fluglehrer berechtigt meinen Sopi, meine Versicherung oder sonstwas zu checken. Sie sollen das tun, wozu sie gesetzlich berufen sind. Nicht mehr aber nicht weniger.
                Aber da nimmt man es nicht so genau, zumindest beim Checkflug genügt es wenn du ihn nur bezahlst. Und wenn sie irgendwo willkürlich mehr verlangen gibt es noch Leute die sie in Schutz nehmen. Willst du das bei anderen Behörden auch?
                Walter

                Kommentar


                  #9
                  Meine eMailadresse ist absolut korrekt. Sollte normal kein
                  Problem darstellen mir ne Nachricht zukommen zu lassen.

                  Zur allgemeinen Diskussion:

                  Der Sinn dieses Checkfluges ist ja wohl schon viel zu oft
                  durchgekaut worden - halte es daher für überflüssig dazu
                  einen Kommentar abzugeben!

                  Meine Frage war lediglich, lasst sie mich zum dritten Mal
                  wiederholen:
                  Kann der SOPI auch von einem deutschen DHV-Fluglehrer
                  verlängert werden?

                  Nur diese Antwort - BITTE - dann dürft ihr euch wieder
                  weiterstreiten!

                  buenos noches amigos

                  Max

                  Kommentar


                    #10
                    @ max
                    Zur Verlängerung eines Sopis brauchst du vor Ablauf von drei Jahren einen bestätigten Checkflug, der innerhalb des dritten Jahres absolviert werden kann.
                    Diesen Checkflug kann dir auch ein DHV-Fluglehrer oder ein Luftaufsichtsbeauftragter bestätigen. Ob das rückwirkend einer tun wird ist natürlich sehr fraglich, wenn du hier im Forum hinausposaunst, dein Schein wäre schon abgelaufen und du hättest noch keinen Checkflug.
                    Darauf wollte ich dich per mail auf direktem Weg aufmerksam machen. Hab es gestern abend und heute morgen mehrmals versucht, geht aber nicht.
                    Deshalb hier und öffentlich!
                    sorry, Walter

                    Kommentar


                      #11
                      Danke Walter, dass wars auch schon was ich wissen wollte.
                      Habe kein Problem damit, dass das hier öffentlich abläuft.

                      Grüße Max
                      Zuletzt geändert von max[x]; 07.01.2004, 09:36.

                      Kommentar


                        #12
                        Re: Checkflug kotz kotz kotz!

                        Original geschrieben von Kepplinger Walter
                        ..einfach zum Nachdenken
                        Die österreichischen Flugschulen scheinen trotz inzwischen jahrelanger Befassung mit dem Thema nicht dazu gelernt zu haben. Auf die Anfrage, was denn zur Sopi-Verlängerung so alles gebraucht wird, erhält der Anfragende folgendes Schreiben:


                        Solltest du an einer Verlängerung interessiert sein, die übrigens jede Flugschule durchführen kann, dann benötigst du dafür:
                        - Sonderpilotenschein (Scheckkarte)

                        - Flugbuch (Aero Club)

                        - Antrags Formular (Verlängerung)

                        - Paß oder Personalausweis (Kopie)

                        - Versicherungs Nachweis (Haftpflicht)

                        - Zugelassenes Gerät mit 2 Jahres (Paragleiter) oder 5 Jahres Check (Hängegleiter)

                        - Überprüfungsflug und Kompatibilitätsprüfung
                        Bei einer bereits abgelaufener Piloten Lizenz ist eine Nachschulung erforderlich.
                        Für alle Piloten mit einer Tandem Berechtigung ist darüber hinaus noch ein flieger ärztliches Gutachten erforderlich


                        Weder der Versicherungsnachweis, oder die Gerätezulassung noch eine "Kompatibilitätsprüfung" ist gesetzlich geforderte Voraussetzung für eine SOPIVERLÄNGERUNG!
                        Die Sache nimmt immer skurrilere Formen an. Wir haben es nicht mehr weit bis zum Lufttüchtigkeitszeugnis für unsere Unterhose!
                        Es geht nicht um die Frage ob der eine oder andere "verlangte Nachweis" sinnvoll wäre, sondern darum, dass es für die geforderten Nachweise für eine Verlängerung keine rechtliche Deckung gibt!
                        Walter
                        In deutschen Flugschulen wird der Versicherungsnachweis z.B. auch dann verlangt, wenn man zur A-Schein Prüfung sein eigenes Gerät mitbringt, weil der (Über-)prüfungsflug offiziell mit Flugauftrag der Flugschule abgelegt wird, also hat die Flugschule ein Interesse daran, haftungsmässig abgedeckt zu sein. Aus demselben Grund ist eine K-Prüfung auch denkbar. Ich halte es für möglich, dass die beiden Auflagen aus diesem Grunde gemacht werden. Aber an den Anderen Mitbringseln ist rein formal ja nichts zu kritisieren (Ausweis: Nachher lässt jemand noch seinen Kumpel zum CF antreten - wurde hier auch schon heraufbeschworen! Flugbuch: Logisch, weil der Flug darin eingetragen werden muss).

                        Schon faszinierend. Da gab es zur Einführung des CF in Deutschland eine Mordsaufruhr, weil gewisse Gerüchte immer wieder aufkamen, dass man bei Schulen in Österreich den CF gegen ein Landebier kaufen kann. Wenn ich eine Flugschule in Österreich hätte, würde ich nach DEM Galama zur Wahrung meiner Seriösität (und zur rechtlichen Absicherung) bestimmt alles nach dem Buch machen.

                        War der Maxl hier vielleicht ein prophet?

                        Diese Website steht zum Verkauf! sports-funline.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf sports-funline.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!


                        Original geschrieben von MAXL

                        ...

                        P.S.: Ich fürchte (nicht zum ersten Male), daß die Aktivitäten von Walter K. & Co das genaue Gegenteil von ihren eigentlichen Zielen bewirken: mehr Kontrollen, mehr Vorschriften (und wohl auch mehr Gebühren) und damit weniger fliegerische Freiheit, weil die Betroffenen (Flugschulen, DHV, ...) halt künftig kein Auge mehr zudrücken können, ohne von unseren Flieger"freunden" vor den Kadi gezerrt zu werden. Und dafür: Danke schon mal im Voraus!

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                          #13
                          @ markDu hast ja soooo recht!
                          Du schreibst:
                          Wenn ich eine Flugschule in Österreich hätte, würde ich nach DEM Galama zur Wahrung meiner Seriösität (und zur rechtlichen Absicherung) bestimmt alles nach dem Buch machen.

                          Das heißt, dass "was nicht nach Buch gemacht wird" auch deiner Ansicht nach unseriös ist.
                          Ich gebe dir da völlig recht.

                          Dann zitiertst du da noch den Maxl:
                          ... weil die Betroffenen (Flugschulen, DHV, ...) halt künftig kein Auge mehr zudrücken können,..

                          Das heißt, der Maxl behauptet damit der DHV hätte in der Verangenheit unseriös gehandelt.Dieser Aussage, die somit dem DHV Unseriösität vorwirft, kann ich mich nicht anschließen.

                          Aber vermutlich wollt ihr eben einen Verband und Flugschulen die Regeln mit willkürlichem "Augenzudrücken" vollziehen.
                          Die meisten Flieger wollen aber sicher klare und einfache Regeln, die wirklich unserer Sicherheit dienen und die dann aber auch tatsächlich eingehalten werden.


                          BINGO
                          Walter

                          Kommentar


                            #14
                            BITTEE

                            nix für ungut, aber ich versteh nur mehr Bahnhof!
                            Besser wäre Flugplatz. :-)

                            Sorry den Senf musste ich jetzt dazugeben!

                            -->no place like Cloudbase<--

                            in diesem Sinne

                            C U AT THE CLOUDBASE

                            BlackyRider
                            c u at the cloudbase

                            Kommentar


                              #15
                              sorry, die Antwort verstehe ich nicht.

                              Bist Du immer noch der Meinung, daß der Versicherungsnachweis und die K-Prüfung zu Unrecht verlangt werden? Ich habe nochmal nachgesehen und finde in der Tat in so ziemlich jedem Angebot einer Flugschule als offizielle Zulassungsvoraussetzungen eine ordnungsgemäß gehaltene und versicherte Ausrüstung. Nach meinem Rechtsverständnis (aber da kannst Du ja sicher eine kompetentere Antwort geben) kann eine Flugschule für in ihrem Auftrag durchgeführte Flüge haftbar gemacht werden, und in sofern ist nichts dagegen einzuwenden, daß sie sich so gut es geht in diesem Fall absichert. Was also hast Du genau gegen die beiden Bescheinigungen einzuwenden?

                              Original geschrieben von Kepplinger Walter
                              @ markDu hast ja soooo recht!
                              Du schreibst:
                              Wenn ich eine Flugschule in Österreich hätte, würde ich nach DEM Galama zur Wahrung meiner Seriösität (und zur rechtlichen Absicherung) bestimmt alles nach dem Buch machen.

                              Das heißt, dass "was nicht nach Buch gemacht wird" auch deiner Ansicht nach unseriös ist.
                              Ich gebe dir da völlig recht.

                              Ach so, also Dir geht es gar nicht darum, den Checkflug zu kippen, sondern nur dafür zu sorgen, daß er ordnungsgemäß durchgeführt wird? Dann macht natürlich auch deine Kampagne Sinn. Aber das wird die Flieger wirklich kosten, denn ein "nach dem Buch" und mit aller denkbaren Absicherung durchgeführter CF ist WESENTLICH teurer als ein auf Vertrauen durchgeführter.

                              Daß Du durch den Sturmlauf, den Du hier betreibst, den Checkflug KIPPEN kannst, halte ich für so wahrscheinlich wie daß man einen Olifanten mit einem Strohhalm erstechen kann.

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