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Wo steht das geschrieben, dass wir jetzt in den Luftraum E einfliegen dürfen?

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    Wo steht das geschrieben, dass wir jetzt in den Luftraum E einfliegen dürfen?

    Hallo.

    Weiß zufälligerweise jemand, wo es geschreiben steht, dass wir nun ohne Voranmeldung in die Lufträume E einfliegen dürften? In der letzten LVR-Novelle der Rep Österreich hab ich es nicht gefunden und eine direkte Anfrage beim S Himberger wurde nicht beantwortet.

    Lg, A.

    #2
    Servus!

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    Und die Einflugerlaubnis in Luftraum E ist auch plausibel vor dem Hintergrund der Einrichtung der SRA's.

    Am Besten Autrocontrol fragen, die sind dafür da.

    Schönen Gruß
    Otto


    P.S. Bist Du Österreicher? Weisst du genaueres über Bemühungen vom OeAC o.a. an der Luftraumstruktur noch Änderungen zu bewirken?

    Kommentar


      #3
      Hallo.

      Ja ich bin Österreicheri.

      Ich habe gestern versucht beim Aeroclub Auskunft zu erhalten, wurde aber nur auf BSL Herbert Siess verwiesen.

      Der konnte mir die Gesetzesstelle auch nicht sagen; lt seiner Aussage sei bei einer Besprechung mit der Flugsicherung die Einflugberechtigung aber als gegeben angesprochen worden.

      Herbert hat übrigens gesagt, dass der SRA V des Flughafens Innsbruck nocheinmal überarbeitet werden dürfte. Genaueres weiß ich aber nicht.

      Lg, A.

      Kommentar


        #4
        @niedrigflieger

        Danke für die Info.
        Samma amoi g'spannt, ob und wann sich etwas ändert.

        Schönen Gruß
        Otto


        P.S. noch eine Frage: Wenn Dein Name Programm ist, dann dürftest Du doch eh' keine Probleme mit dem Luftraum haben? Oder wie ist Deine Definition von "niedrig"?

        Kommentar


          #5
          @ MV013

          Hi,

          Bei mir ist der Name eigentlich nicht Programm. Ich will jetzt net aufschneiden, aber meistens bin ich bei uns zuhause einer der ersten an der Basis.

          Mit den Luftraumänderungen haben sie mir aber schon ein wenig ins Knie geschnitten. Bei mir ist es nur der SRA I des Flughafens Graz mit einer Untergrenze von 2100m, den sie jetzt weiter nach Nordenwesten ausgedehnt haben.
          Jetzt ist mein schon seit einem Jahr geplantes, aber immer am Wetter gescheitertes großes FAI-Dreieck noch schwerer zu realisieren geworden. Vielleicht muss ich das Gehackte südöstlich von Leoben wirklich noch meinem Namen entsprechend im Niedrigflug nehmen!

          Naja, dafür haben sie uns in unserer restlichen Gegend aber den Luftraum bis auf 4000 Meter freigegben. Ist auch fein und in der Praxis eh viel wichtiger.

          Lg, A.

          Kommentar


            #6
            @niedrigflieger

            Hab mir gerade eine Karte mir SRA I angeschaut. Nur interessehalber: Wo startet ihr da? Ich komme nämlich aus der Münchner Gegend und kenne mich im Grazer Raum nicht so aus.
            Und:
            ...Jetzt ist mein schon seit einem Jahr geplantes, aber immer am Wetter gescheitertes großes FAI-Dreieck noch schwerer zu realisieren geworden...
            Da hast Du jetzt meine Neugier geweckt. Darf ich fragen, mit welchen Wendenpunkten?

            Ich bin schon etwas am suchen in Vorarlberg, dort ist der Himmel noch grenzenlos (fast zumindest). Wenn's nur net soweit zum Fahren wär.

            Schönen Gruß und stay high
            Otto

            Kommentar


              #7
              @MV013

              Sie haben Post erhalten!

              Lg, A.

              Kommentar


                #8
                Mal so aus Interesse:
                Wie ist das eigentlich in Deutschland, wenn ein PG oder HG in einen E Luftraum einfliegen will?
                Wie läuft das ab?
                Darf der das überhaupt?

                So weit ich mir das Vorstellen kann muss der Pilot sich beim Controller per Funk melden und um Erlaubnis bitten in den Luftraum einzufliegen. Problem: Wie nennt sich ein Gleitschirmflieger? "Guten Tag Controller, hier ist Gleitschirm Flieger Max Mustermann"? Wie gehts weiter?

                Falls mich armen unwissenden mal jemand aufklären könnte, würd ich ihm sehr dankbar sein.

                Greetz,
                kloputza

                Kommentar


                  #9
                  @Niedrigflieger,

                  Eigentlich steht in den Luftverkehrsregeln von 1967 in der derzeit gültigen Fassung eindeutig, daß für Sichtflüge keine Funkverbindung und keine Freigabe für den Einflug in Luftraumklasse E notwendig ist, ergo dürfen auch fliegende Textilien hinein.
                  Hier der dazugehörige Ausschnitt. Es kommt nicht sehr klar heraus aber es gibt 2 Spalten einmal mit Instrumenflug und eine mit Sichtflug.

                  E. Luftraumklasse E (kontrollierte Lufträume)
                  (1) Benützungsregeln und ausgeübte Flugverkehrsdienste:
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Instrumentenflüge Sichtflüge
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Staffelung zwischen Instrumentenflügen wird nicht
                  untereinander (§ 71) gewährleistet
                  ---------------------------------------------------------------------
                  ausgeübte a) Flugverkehrskontrolldienst a) Fluginforma-
                  Flugverkehrs- (§ 68) tionsdienst
                  dienste b) Fluginformationsdienst (§ 73),
                  (§ 73), insbesondere insbesondere
                  hinsichtlich der hinsichtlich
                  Verkehrsinformationen über der Verkehrs-
                  Sichtflüge, soweit dies informationen
                  möglich ist über andere
                  c) Alarmdienst (§ 74) Flüge, soweit
                  dies möglich ist
                  b) Alarmdienst
                  (§ 74)
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Sichtflug- keine a) in einer Höhe
                  wetterbe- von 3 050 m oder
                  dingungen darüber:
                  1. Flugsicht:
                  8 km
                  2. horizontaler
                  Abstand von
                  Wolken:
                  1,5 km
                  3. vertikaler
                  Abstand von
                  Wolken: 300 m
                  b) unterhalb einer
                  Höhe von
                  3 050 m:
                  1. Flugsicht:
                  5 km
                  2. horizontaler
                  Abstand von
                  Wolken:
                  1,5 km
                  3. vertikaler
                  Abstand von
                  Wolken: 300 m
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Geschwindig- a) in und oberhalb einer Höhe a) in und oberhalb
                  keitsbegren- von 3 050 m: keine einer Höhe von
                  zung b) unterhalb einer Höhe von 3 050 m: keine
                  3 050 m: 460 km pro Stunde b) unterhalb einer
                  (250 Knoten - siehe § 8a Höhe von
                  Abs. 2), ausgenommen 3 050 m: 460 km
                  Militärluftfahrzeuge pro Stunde
                  (250 Knoten -
                  siehe § 8a
                  Abs. 1),
                  ausgenommen
                  Militärluft-
                  fahrzeuge
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Sprechfunk- erforderlich (§ 6) nicht erforderlich
                  verbindung
                  ---------------------------------------------------------------------
                  Freigabe erforderlich (§ 36) nicht erforderlich

                  Irgendwo in der AIP soll aber etwas von einer Hörbereitschaft in E stehen, habe ich aber noch nicht gefunden.

                  Gruß
                  Sepp
                  Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                  Kommentar


                    #10
                    Original geschrieben von kloputza
                    Mal so aus Interesse:
                    Wie ist das eigentlich in Deutschland, wenn ein PG oder HG in einen E Luftraum einfliegen will?
                    Wie läuft das ab?
                    Darf der das überhaupt?

                    So weit ich mir das Vorstellen kann muss der Pilot sich beim Controller per Funk melden und um Erlaubnis bitten in den Luftraum einzufliegen. Problem: Wie nennt sich ein Gleitschirmflieger? "Guten Tag Controller, hier ist Gleitschirm Flieger Max Mustermann"? Wie gehts weiter?

                    Falls mich armen unwissenden mal jemand aufklären könnte, würd ich ihm sehr dankbar sein.

                    Greetz,
                    kloputza
                    Merkwürdige Fragen für einen Flieger, gleichgültig was er fliegt..... Ich rate allen, die so fragen dringenst!!!, sich eine ICAO Karte oder Jeppesen VFR+GPS Chart zu kaufen und diese sich 2-3 Stunden lang genau durchzulesen. Zusätzlich sich nochmal beim Fluglehrer beschweren, dass man die Hälfte der notwendigen Theorie nicht gelernt hat.

                    Zur Frage selbst: Wir erfüllen die Bedingungen! Welche? Siehe ICAO Chart.

                    Nebenbei noch ´nen Tipp: Ö ist in der EU.

                    Cacao
                    Zuletzt geändert von Cacao; 18.02.2004, 15:45.

                    Kommentar


                      #11
                      Original geschrieben von Cacao
                      Merkwürdige Fragen..... Ich rate allen, die so fragen dringenst!!!, sich eine ICAO Karte oder Jeppesen VFR+GPS Chart zu kaufen und diese sich 2-3 Stunden lang genau durchzulesen. Zusätzlich sich nochmal beim Fluglehrer beschweren, dass man die Hälfte der notwendigen Theorie nicht gelernt hat.

                      Zur Frage selbst: Wir erfüllen die Bedingungen! Welche? Siehe ICAO Chart.

                      Cacao
                      Ich bin derzeit noch in der A-Schein ausbildung und habe noch nicht die komplette Theorie hinter mir.
                      Deswegen wäre es nett, wenn du mir wenigstens ein paar der Fragen beantworten würdest!
                      Hab hier ne Kopie von ner ICAO Karte von 2001 vor mir (ich weiß, dass ich die nich zur realen Navigation verwenden darf!)
                      und nirgendwo auf dieser Karte find ich bestimmungen für Gleitschirme! Was meinst du? Wonach soll ich suchen?

                      Also bitte! Etwas gemäßigter!
                      Keine Angst! Ich werde nicht in irgendwelche Lufträume einfliegen solange ich nicht weiß, wie ich mich verhalten muss!

                      Danke

                      EDIT:
                      Wo finde ich diese AIP?
                      Zuletzt geändert von kloputza; 18.02.2004, 16:07.

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        auf der Rückseite sind unter E die Bedingungen genannt, unter denen man in den Luftraum einfliegen darf. Wir erfüllen diese.
                        Aber dort wirst Du auch anderen Flugzeugarten nicht genannt finden. Die anderen Lufträume haben Bedingungen, die wir nicht erfüllen oder nicht erfüllen können (IFR z.B.).

                        Unsere Erlaubnis ergibt sich aus der Gesamtheit der Bedingungen.

                        Wenn wir sie nicht erfüllen (können) z.B. bei mangelnder Sicht, dürfen wir auch nicht einfliegen: deshalb steht auch nicht da: GS dürfen einfliegen.....

                        Wenn wir schon beim Thema sind: Siehe Dir mal die Höhen an, wann man bereits in den Luftraum E über den Bergspitzen kommt.... Anders als in D hat man in Ö kaum Spielraum im Luftraum G zum Luftr. E, so dass man zur Wolkenbasis 300m usw. einhalten muss. (Dieses sollte man zumindest wissen, wenn man es (ständige Beobachtung) schon nicht einhält)

                        Auch für uns ist es notwendig, sich die Karte und die darin enthaltenen Infos wenigstens einmal im Leben genau anzuschauen, sofern man dieses nicht unnötig verküzen möchte.

                        Cacao

                        Kommentar


                          #13
                          Servus!

                          Also ich habe gerade eine Antwort auf meine Anfrage zu PG und Luftraum E von Austrocontrol erhalten:
                          Und die müssten es wissen!

                          Frage
                          Es kursieren Informationen, dass es Paragleitern seit der Novellierung
                          der LVR vom25.12.2003 erlaubt ist, den Luftraum E zu benutzen.
                          Ich kann dies aus dem Gesetzblatt leider nicht erkennen.
                          Können sie mir die Erlaubnis bestätigen und evtl.die Stelle
                          in der Verordnung benennen?

                          Antwort
                          Die Gerüchte sind zufälliger Weise wahr.
                          Sie können im LVR §56a nachlesen.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          Stefan Kantas
                          Stellvertretender Leiter AIM Österreich

                          Wie das früher war, weiss ich nicht. Meines Wissens nach, war es bis zur letzten Novellierung nicht erlaubt. Wen's interessiert kann sich die Luftverkehrsregeln (LVR) von 1967 inkl. ihrer xx Novellierungen durcharbeiten. Viel Spass dabei.
                          http://www.ris.bka.gv.at/bgbl/ dann unter Kurztitel LVR eingeben


                          @kloputza
                          In D darf man als B-Schein-Inhaber seit 1993 ohne Freigabe oder Funkkontakt in den Luftraum E fliegen. Unter Einhaltung der Sichtflugregeln.
                          Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Fluglehrer oder ihre Flugsicherung.

                          Schönen Gruß
                          Otto

                          Kommentar


                            #14
                            Original geschrieben von MV013

                            @kloputza
                            In D darf man als B-Schein-Inhaber seit 1993 ohne Freigabe oder Funkkontakt in den Luftraum E fliegen. Unter Einhaltung der Sichtflugregeln.
                            Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Fluglehrer oder ihre Flugsicherung.

                            Schönen Gruß
                            Otto
                            Vielen Dank!
                            Mehr wollt ich ja gar nicht wissen!

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Cacao,

                              immer ruhig mit den jungen Pferden, so einfach ist es eben nicht. Wie Du richtigerweise anführst hast du auf der Rückseite der ICAO Karte (zumindest in A) die Luftraumklassen beschrieben. Dort stand aber auch schon vor dem 25.12.2003 daß für E keine Funkverbindung und daher auch keine Freigaben notwendig sind. Trotzdem gab es zumindest in A die Hörbereitschaft die irgendwo in der AIP festgeschrieben ist. Es git auch so nette Sachen wie Transponder Mandatory Zones (TMZ) die Du auf keiner ICAO Karte findest. Derzeit gibt es für A zB. gar keine aktuelle Karte. Die Novelle ist zwar mit 25.12 in Kraft, ICAO Karte kommt aber erst im April. (Jeppesen VFR + GPS keine Ahnung wann)

                              @kloputza
                              Die AIP (Aeronautical Information Publication) ist mehrbändiges Werk, daß Du in A bei Austrocontrol gegen ein kleines Vermögen erwerben kannst. Das ganze Machwerk ist länderspezifisch, heißt in D gibt's eine andere (wahrscheinlich noch dickere und noch teurere Variante) Enthalten ist so ziemlich alles was man sich vorstellen kann (und noch viel mehr) und ist sozusagen die Interpretation der diversen Gesetze und Verodnungen rund um die Luftfahrt in einem Land.


                              Gruß
                              Sepp
                              Wer einmal lügt ist noch lange kein Meteorologe

                              Kommentar

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