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Fliegen in Schulungsgeländen

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    Fliegen in Schulungsgeländen

    Hätte eine Frage an euch bezüglich fliegen in Schulungsgeländen.

    Habe noch keine Ausbildung zum Gleitschirmfliegen,werde sie aber demnächst machen.
    Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bin ich ja im Besitz der österreichischen Schulungsbestätigung,die dazu berechtigt in Schulungsgeländen zu fliegen.
    Wie geht das ganze jetzt genau vor sich wenn ich in einem anderen Schulungsgelände einer anderen Flugschule fliegen will?
    Muss ich mich bei der anderen Flugschule melden und ihnen mein Anliegen unterbreiten? Und muss dann ein Fluglehrer von der Flugschule dort anwesend sein beim fliegen?

    Wäre euch sehr dankbar für die Info!

    #2
    tach

    also mit der österreichischen schulungsbestätigung (ö-schein), die du nach 10 höhenflügen bekommst, darfst du in dem gebiet in dem geschult wurde mit flugauftrag fliegen. d.h. wenns wetter passt rufst du bei deiner flugschule an. die sagen dir dann ob das wetter ok ist und du (frei) fliegen darfst.
    in anderen gebieten darfst du glaube ich nicht so ohne weiteres weil du keine einwweisung in das gelände bekommen hast... aber das müsstest du mal bei der flugschule erfragen.

    gruss eric

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      #3
      @ Peter
      Wenn du Hintergrundinfo dazu haben möchtest kannst du mir eine mail schicken.
      Gruß
      Walter

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        #4
        @ Peter

        Servus Peter,

        aus welchem Eck Österreichs bist du den?
        Ich kann nur für Tirol sprechen, aber hier sollte es kein Problem sein auch in anderen Gebieten zu fliegen (vorausgesetzt du traust dir das selbst zu ...)

        Grüße - Helmut

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          #5
          @Heli
          Ich komme aus Wien. Bin aber jedes 2 Wochenende in der Steiermark, wo ich auch die Schulung machen möchte.
          Und danach nur jedes 2 Wochenende zum fliegen zu kommen wäre mir sicher zu wenig. Vorallem wenn das Wetter dann mal nicht past komme ich noch seltener dazu. In der nähe von Wien hätte ich aber auch die möglichkeit an der Hohen Wand zu fliegen, wo auch ein Schulungsgelände ist.

          Kommentar


            #6
            Flugauftrag

            Mit dem Ö-Schein darf man in Österreich in jedem Schulungsgelände fliegen, wenn ein Fluglehrer einen geländebezogenen Flugauftrag erteilt hat.

            Läßt sich doch nun wirklich nachlesen.

            Gruß,
            Patrick

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              #7
              @ Patrick
              ...von einem "geländebezogenen Flugauftrag" durch einen Fluglehrer steht da im HG/PG-Erlass aber nichts!
              Hier die Stelle im Erlass...
              2.2 Selbständige Flüge von Piloten, die nicht im Besitz eines Sonderpilotenscheines für Hänge- bzw. Paragleiter sind, dürfen unter Einhaltung der Luftverkehrsregeln (LVR) 1967, BGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung, nur in Schul- und Übungsbereichen von Hängegleiter- bzw. Paragleiterschulen durchgeführt werden.
              Gruß
              Walter

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                #8
                Hi Peter,

                Ich habe komme aus Wien, aber wenn du legal fliegen willst hast du hier nicht sonderlich viel Flugauswahl, sofern du dich an die Regeln halten willst.
                Generel ist es mir so bekannt und wird auch so gehandhabt, das du deine Flüge ohne SoPi nur in einem kommisionierten Höhenfluggebiet einer Flugschule machen kannst.
                Das bedeutet etwa soviel, das du rein theoretisch zu der Flugschule hingehst, ihnen sagst ich bin "der und der", habe die Schulungsbest. und würde hier gerne fliegen. Der Fluglehrer sollte dann sagen Ok flieg.
                Wenn er ein lieber Fluglehrer ist zeigt er die das terrain und weist dich auf Gefahren hin. Ist es etwas haarig sagt er.. "heut fliegst erst am Abend", oder "gar nicht", oder ähnlcihges.
                Wenn du einenbösen Fluglehrer findest sagt er dir den Preis (bitte nix sagen, an W.K. u.a.), lässt dich dann fliegen und gibt dir ev. ne Einweisung.
                In der regel ist dies nur hierfür gut damit die ansässige flugschule weis das ein Rookie in der Gegend ist, falls etwas sein sollte.
                Den Flugauftrag in dem Sinne ginbt es ned, es soll einfahc heißen: "fliege...".

                Viele meiner kOllegen haben dies einfach übergangen und sind shcon mit 15 Flügen am Sonnwendstein mittags gestartet.. passieren DARF eben nichts.

                Was deine Fluggebiestwahl mit diesem Schein betrifft, bist du aus Wien eine Arme Sau. Du hats nur die Hohe Wand in unmittelbarer Nähe, ob das Fluggelände Spitzerberg östlich von Wien kommisionirt ist (ist Oeac-Gelände) weis ich nicht Flugsvchule ist nicht dort, Fluglehrer seltener.

                Sonst hättest du mit 1,5- 2h Fahrzeit 2 weiter Gebiete in deiner umgebung
                Zum eine ebi St.Pölten die Gebiete der "Flugschule Kilb" über welche ich kaum Infos haben.
                Zum anderen steht dir in der Steiermark zwischen Hartberg und Gleisdorf der Kulm als Schulungsgelände zur Verfügung. Ist kein Weltberg thermisch etwas verhalten, aber wenig windempfindlich. Für den Anfänger ein ruhigeres gemäßigtes Gebiet, ohne große überraschungen.
                Ich hab dort angefangen, bereue es bis heute nicht und komme immer wieder.

                Wenn du 2-2,5h Fährst stehen dir Flugschulgebiete der "Flugschule Steiermark" (keine ahnung welche das nun wirklcih sind) und der Flugschule am Ötscher zur Verfügung. Der ötscher ist aber flugtechnsich für den Anfänger etwas heikel.

                Passe bei der FS auf, denn es gibt hierbei doch gewisse Unterschiede.

                Wenn du nähere Infos willst mail einfach.

                CU, Franz

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                  #9
                  Flugauftrag ...

                  Hallo Walter!

                  Original geschrieben von Kepplinger Walter
                  @ Patrick
                  ...von einem "geländebezogenen Flugauftrag" durch einen Fluglehrer steht da im HG/PG-Erlass aber nichts!
                  Hier die Stelle im Erlass...
                  2.2 Selbständige Flüge von Piloten, die nicht im Besitz eines Sonderpilotenscheines für Hänge- bzw. Paragleiter sind, dürfen unter Einhaltung der Luftverkehrsregeln (LVR) 1967, BGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung, nur in Schul- und Übungsbereichen von Hängegleiter- bzw. Paragleiterschulen durchgeführt werden.
                  Was ja nicht bedeutet, daß es nicht noch eine weitere einschränkende Regelung neben diesem Paragraphen gibt.

                  Ich habe hier nur das Material meiner eigenen Grundausbildung zitiert. Online habe ich auf die Schnelle das hier gefunden:



                  Schulbestätigung / D-Schein
                  (gemeint ist die Österreichische Schulbestätigung oder der D-Schein)

                  Ist eine Bestätigung einer absolvierten Schulung und berechtigt nicht zum selbständigen Fliegen.
                  Ausnahme: berechtigt zum Fliegen in einem zugelassenen Schulungsgelände mit einem geländebezogenen Flugauftrag eines Fluglehrers.

                  Gruß,
                  Patrick

                  Kommentar


                    #10
                    @ patrick
                    Wenn du alles glaubst, was auf irgendeiner privaten Seite steht will ich dich nicht dran hindern. Auch nicht daran, alles zu glauben was dir irgendeine Flugschule erzählt.
                    Du kannst dir den Erlass und die damit zusammenhängenden Gesetze erklären lassen und dann immer noch glauben was du willst. Nur ICH mache das hier nicht mehr.
                    Gruß
                    Walter

                    Kommentar


                      #11
                      Erlaß?

                      Hi!

                      Original geschrieben von Kepplinger Walter
                      @ patrick
                      Du kannst dir den Erlass und die damit zusammenhängenden Gesetze erklären lassen und dann immer noch glauben was du willst. Nur ICH mache das hier nicht mehr.
                      Ich dachte, der Erlaß sei verfassungswidrig? ;-))
                      Entschuldige, den konnte ich mir nicht verkneifen.

                      Ich lasse mich jetzt aber nicht wieder auf eine Diskussion über die Verfassungswirklichkeit in Österreich mit Dir ein - das bringt niemandem was.

                      In Deutschland ist zumindest dieser Teil korrekt geregelt. Der DHV handelt - per Gesetz (!) - in hoheitlichem Auftrag. An der Konstruktion selbst gibt's da erstmal nichts zu rütteln.

                      Gruß,
                      Patrick

                      Kommentar


                        #12
                        @ Patrick

                        was die deutsche Rechtslage angeht hast Du recht.

                        In Österreich kann man mit der österreichischen Schulungsbestätigung in Schulungsgebieten ohne Flugauftrag fliegen. Auch wenn das gerne von Flugschulen (übrigens auch deutschen !) gerne anders "interpretiert" wird. Insoweit sind Walters Ausführungen völlig richtig.

                        Gruß

                        Dirk

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                          #13
                          @ patrick
                          Es hat keinen Sinn, überhaut in einer Sache zu palavern, wenn Gesprächspartner eben nur bruchstückhaftes Teilwissen haben.
                          Auch in Österreich handelt der Aeroclub per Gesetz in hoheitlichem Auftrag.
                          Aber wie gesagt. Ich stelle hier ins Forum manchmal noch Infos rein, die wasserdicht sind. Wer sie aufnehmen will, kann das tun. Wer nicht, solls lassen.
                          Gruß
                          Walter
                          p.s. ja, der Erlass ist auch verfassungswidrig!

                          Kommentar


                            #14
                            @walter

                            Haben denn die österr. Schulen irgendeine Handhabe, den Scheinlosen das Fliegen in "ihren" Schulungsgeländen zu untersagen ?

                            Wenn ich den Paragleitererlass jetzt richtig verstehe, braucht es in Austria keinen Schein ( auch keine Schulbestätigung ), solange das Fliegen in Schulgeländen stattfindet. Richtig ?

                            Kommentar


                              #15
                              Original geschrieben von PPT
                              @walter

                              1.)Haben denn die österr. Schulen irgendeine Handhabe, den Scheinlosen das Fliegen in "ihren" Schulungsgeländen zu untersagen ?

                              2.)Wenn ich den Paragleitererlass jetzt richtig verstehe, braucht es in Austria keinen Schein ( auch keine Schulbestätigung ), solange das Fliegen in Schulgeländen stattfindet. Richtig ?
                              Hallo Peter!
                              zu 1.) Kommt drauf an. In den meisten Fällen habe sie keine Handhabe. Da spielt das Forstgesetz hinein. Man muss sich jedes Gebiet daher konkret anschauen. Uneingeschränkter "Herr" über die Schulungsgelände wollen die meisten natürlich sein.
                              zu 2.) Auch darauf kann man nicht so einfach eine Antwort geben, weil der HG/PG-Erlass in sich widersprüchlich ist - ganz abgesehen von der ohnehin von vielen namhaften Rechtsprofessoren festgestellten Verfassungswidrigkeit.
                              So, nun langts. Ich fliege morgen früh nach La Palma und packe jetzt meine Koffer.

                              Gruß
                              Walter

                              p.s. ...sie haben auch deshalb keine Handhabe, weil sie durch nichts und niemand dazu berufen sind, irgendwelche Scheine zu kontrollieren.

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