- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Neues Luftraum Innsbruck. II

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Neues Luftraum Innsbruck. II

    Habe mir heute die Mühe gemacht und mir den Vortrag von Ossi Staud (Sektionsleiter Oeac Tirol) zum Luftraum Innsbruck bei den Unterwössener
    Segelfliegern angehört. Hier mein Gedächtnisprotokoll:
    "Der Oeac ist mit Austrocontrol in Verhandlungen über eine brauchbare Regelung.
    Ossi Staud zeigte sich optimistisch, daß dies gelingen werde, da man die Problematik der Thermikflieger auch auf Seiten der Austrocontrol verstanden hätte.
    Eine Regelung könnte so aussehen, daß die SRA V (Achensee-Mittersill-Landesgrenze, CTA Innsbruck Ost) bei Streckenflug- bedingungen ausser Kraft gesetzt wird.
    Die Bekanntgabe hiervon würde auf dem nationalen volmet, der atis Innsbruck, auf Streckenflug.at, und notam bekanntgegeben."
    Ab hier eigener Kommentar:
    ( Anm.: Das nationale volmet kann auch am Telefon über die Ansagedienste von austrocontrol abgehört werden.)
    Damit wäre die Pinzgauproblematik sicher vom Tisch. Es wäre für uns Textilflieger dann sogar so, daß wir legal in der CTA Innsbruck Ost 3800m hoch ohne Freigabe fliegen dürften.
    Da wir den Segelfliegern praktisch gleichgestellt sind ist ausserdem das Segelfluggebiet an der Nordkette des Karwendels bis 3350m ohne Freigabe befliegbar.
    Auch die ganze Innsbruck West wird für uns legal ohne Freigabe bis 3800m befliegbar sein.
    Wo allerdings voraussichtlich nichts zu machen sein wird, das ist die SRA II (der Kasten östlich der CTR Innsbruck von Rattenberg über Alpbach bis kurz vor die Sagthaler Spitze mit Untergrenze 2600).
    Eine Inntalquerung ist hier nur mit Freigabe zu machen.
    Das wird allerdings etwas einfacher, wenn die SRA V deaktiviert ist, man muß dann eben nur die Freigabe zur Querung bis vors Wiedersberger Horn einholen, danach ists dann erfahrungs- gemäß möglich die SRA II am Grat bis zur Sagthaler Spitze thermisch zu unterfliegen.
    Die wichtigste Thermikquelle Ebnerspitze ist gerade nicht mehr in der SRA II.
    Der Grund für die SRA II ist leider sehr einleuchtend:
    Es gibt für Innsbruck nur ein ILS (Blindflug) Verfahren, und das hat die Warteposition in Rattenberg (südlich Sonnwendjoch).
    Der Anflug im Winkel von 3.8 Grad erfolgt mit 2900 m.
    Mit Sicherheitsabstand heisst das dann eben 2600m für die SRA II.
    In München beträgt der Winkel. z. B. nur 3 Grad, das würde für den Anflug Innsbruck 4500 m bedeuten.
    Ossi Staud hielt es sinngemäß jedoch für unwahrscheinlich, das unseretwegen die ILS Verfahren geändert werden. (Ich übrigens auch).
    Ich rate jedem dringend von einer Luftraumverletzung der SRA II ab.
    Dieser Bereich ist äussert sensibel, denn er liegt direkt im Anflug von Innsbruck.
    Früher sind wir hier "nur" im Luftraum E unterwegs gewesen. (wie z.B. Wilder Kaiser oder Kössen, wenn man mal auf über 3000 aufgedreht hatte).
    In E musste jeder andere (Instrumenten-) Flieger nach Sichtflug navigieren, und z.B. mit Segelfliegern rechnen.
    Jetzt kann sich der Instrumentenflieger (rein rechtlich) darauf verlassen, daß der Controller weiß wer wo noch im Luftraum ist.
    Ob mit oder ohne neuer Regelung würde ein Luftraumverletzung gerade hier unsere Position erheblich schwächen. Mal ganz abgesehen von der eigenen und fremden Gefährdung.
    Ich will hier wirklich nicht den Zeigefinger erheben, ich fliege selber im Rofan, und es macht mir verdammt viel aus nicht mehr ins Zillertal zu kommen.
    Ich werde jedenfalls nicht ohne Freigabe in die SRA II reinfliegen.
    Ossi Staud berichtete bereits am Rande von einem schweren Zwischenfall mit einem Gleitschirm während eines Wettkampfes.
    Bleibt also zu hoffen, daß die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen, und Ossi Stauds Optimismus berechtigt war.

    Vielen Dank auch an die Unterwössener Segelflieger.
    Zuletzt geändert von olaf; 01.03.2004, 00:07.

    #2
    Danke!

    Servus Olaf!

    Danke für die ausführliche Info. Woll'ma hoffen, dass es so kommt.

    Otto

    Kommentar


      #3
      Ebenfalls danke! Find ich super, daß Du Dir diese Arbeit hier machst und uns auf dem laufenden hältst.

      Die Statements zur Beachtung der Kontrollzonen kann ich nur voll unterschreiben, werd´ mich auch hüten.

      Markus.
      http://www.borntoglide.de
      http://www.bodenlos.de

      Kommentar


        #4
        eingereichte Flüge werden überwacht

        Bei den Segelfliegern ist es nun üblich, daß eingereichte Flüge von der dt. Luftfahrkontrolle geahndet werden, wenn Luftverkehrsverletzungen dokumentiert wurden.

        Die öffentliche Zugänglichkeit der Rekordflüge hat somit auch unerwartete Nutzer, die Sicherheitsbehörden.

        Kommentar


          #5
          IM nächsten DHV INFO soll was darüber drin sein.

          Kommentar

          Lädt...
          X