In Österreich werden die Flugberge von Flugschulen und/oder gemeinnützigen Vereinen betreut. Auf Grund der oft mühseligen aber bisher erfolgreichen Arbeit vieler freiwilliger und unbezahlter ehrenamtlicher Leute ist es gelungen, bisher in Österreich ohne Geländezulassung (ausgenommen für Schulung) und ohne Geländebeauftragte und ohne Startleiter (ausgenommen bei Bewerben und sonstigen Veranstaltungen) auszukommen. Das funktioniert natürlich nur so lange sich die Mehrheit der Piloten an die für den jeweiligen Flugberg gültigen Regeln hält.
Im thread "Helmpflicht beim Fliegen" wird auch über dieses Thema gepostet. Tobias Schreiner hat dort gestern um 15 Uhr 21 folgendes posting gesetzt:
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Ne, beides nicht. Wo´s keinen vernünftigen Startplatz gibt, braucht´s auch keinen Startleiter. Ich war am Freitag da, Wind ca. 5 km/h aus Süd. Oben aus der Gondel raus und da, wo normalerweise der Südstart der Drachenflieger ist, ist am oberen Rand eine Absperrung und drunter, also im Hang, ca. 1m tiefer Schnee. Start bei wenig Wind schwierig bis unmöglich, weil man sofort einbricht bis zum Bauch.
Gut, denk ich mir, geh ich halt runter zur Areitbahn zum normalen Sommerstart. Unten abgekommen, perfekte Verhältnisse, leichter Aufwind, kaum Schnee und der auch noch platt gefahren. Ich will grad auspacken, kommt so ein Liftler daher und scheißt mich an, dass man hier im Winter nicht starten darf und weil gefährlich und verboten und überhaupt. Mein Argument, dass ich im Sommer ja auch nicht in die Seile fliege und es deshalb für mich wenig Unterschied macht, ob die Bahn läuft oder nicht, hat ihn sichtlich nicht beeindruckt, ebensowenig wie die Feststellung der Tatsache, dass da locker noch anderthalb Schirme Platz hätten zwischen meinem und der Bahn. Stattdessen fing er da an, ich solle ihm meine Personalien geben und er würde sofort die Gendarmerie holen, wenn ich da starte.
Also, meinen Krempel wieder eingepackt und hochgetragen, im steilen Tiefschneehang neben der Aprés Ski-Bar bei Bumm-bumm-Musik von "Schnaps-Hans" unter den Blicken von zig um 12 Uhr schon hackevollen Skihaserln nebst Begleitung ausgelegt und mich bei zwei Startversuchen zum Affen gemacht.
Nachdem ich dann zum zweiten Mal den Hang wieder hoch bin (was gar nicht so einfach ist bei ´nem Meter Schnee) hab ich den Krempel dann um die Hütte rum getragen und bin links von der Bahn raus. Da war´s zwar auch steil und Schnee, aber so ein anderthalb Meter langes Brotzeitbankerl war schon rausgeapert, da konnte man genug Schwung holen, um in die Luft zu kommen.
Mein Eindruck, der sich später in einem Gespräch mit dem Betriebsleiter der Bahn noch gefestigt hat, ist, dass die Schmittenhöhe-Bahn im Winter genug Kohle mit den Skifahrern macht und denen deshalb die Flieger am A***** vorbeigehen. Erst im Sommer sollen wir dann wieder kommen und 17,50 € für eine Auffahrt abdrücken. Aber so läuft´s halt.
Tobi
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Dazu ist zu sagen: Tobias Schreiner kennt das Fluggebiet. Er schreibt selbst, dass er vom Sommerstartplatz starten wollte. Im Winter ist wegen der Schipiste und der sich daraus ergebenden Eigen- und Fremdgefährdung dieser Sartplatz nicht zu benützen. Dieses allgemeine Gefährdungsverbot ergibt sich (auch) aus dem Luftverkehrsrecht, das hier auszugsweise wiedergegeben wird:
Das Luftverkehrsrecht
Die LVR 1967 in der geltenden Fassung finden - mit den in diesem Erlaß zusammengefaßten Abweichungen - auf Hängegleiter und Paragleiter sinngemäß Anwendung. Hervorzuheben sind zunächst die allgemeinen Bestimmungen etwa über den Betrieb (§ 3 LVR); auch für den Betrieb von Hängegleitern und Paragleitern gilt u. a. das allgemeine Gefährdungsverbot. Besonders dürfen danach Hängegleiter und Paragleiter nicht im Bereich stark begangenen Geländes und stark befahrener Skipisten eingesetzt werden, und weiters ist danach das Überfliegen von Personen, Gebäuden, öffentlichen Transportanlagen (Bahnen, Seilbahnen, Skiliften usw.) und von Freileitungen, jedenfalls in einem geringeren Abstand als etwa 50 m zu dem Hindernis, zu vermeiden.
Der von Tobias als "Liftler" bezeichnete Mitarbeiter der Bergbahnen hat also richtig gehandelt. Anstatt sich hier über den Liftler auszulassen, wäre es wohl besser, sich vor dem Flug über die geltenden Regeln zu informieren um das Fluggebiet nicht unnötig zu gefährden. Diese Informationspflicht ist auch dem § 5 Luftverkehrsrecht und dem § 3 der Allgemeinen Luftverkehrsregeln zu entnehmen, die ich hier anhänge:
Flugvorbereitung
§ 5. Der Pilot hat sich vor Beginn eines Fluges auf sorgfältige
Weise mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen vertraut zu
machen, die für den beabsichtigten Flug von Bedeutung sein können
II. Allgemeine Luftverkehrsregeln
A. Allgemeines
§ 3. Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät
(1) Luftfahrzeuge dürfen nur von solchen Personen geführt oder
technisch bedient werden, die
…,und die sich
2. gewissenhaft mit den für ihre Tätigkeiten maßgebenden
Vorschriften, Verfahren und Bedienungseinrichtungen vertraut gemacht
haben.
Sollte Tobias die Aufforderung Ottos, künftig anstatt von der Schmittenhöhe vom Wildkogel zu fliegen annehmen, weise ich darauf hin, dass die Einschränkung betreffend Schipisten nicht nur auf der Schmitten, sondern auf allen Bergen mit Schibetrieb gilt.
Wir Österreicher freuen uns über jeden Gastpiloten. Aber bitte gefährdet nicht die Erfolge oft jahrelanger Arbeit der hier ansäßigen Vereine!
Schöne Flüge, auch von der Schmittenhöhe wünscht allen Piloten
Walter
Im thread "Helmpflicht beim Fliegen" wird auch über dieses Thema gepostet. Tobias Schreiner hat dort gestern um 15 Uhr 21 folgendes posting gesetzt:
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Ne, beides nicht. Wo´s keinen vernünftigen Startplatz gibt, braucht´s auch keinen Startleiter. Ich war am Freitag da, Wind ca. 5 km/h aus Süd. Oben aus der Gondel raus und da, wo normalerweise der Südstart der Drachenflieger ist, ist am oberen Rand eine Absperrung und drunter, also im Hang, ca. 1m tiefer Schnee. Start bei wenig Wind schwierig bis unmöglich, weil man sofort einbricht bis zum Bauch.
Gut, denk ich mir, geh ich halt runter zur Areitbahn zum normalen Sommerstart. Unten abgekommen, perfekte Verhältnisse, leichter Aufwind, kaum Schnee und der auch noch platt gefahren. Ich will grad auspacken, kommt so ein Liftler daher und scheißt mich an, dass man hier im Winter nicht starten darf und weil gefährlich und verboten und überhaupt. Mein Argument, dass ich im Sommer ja auch nicht in die Seile fliege und es deshalb für mich wenig Unterschied macht, ob die Bahn läuft oder nicht, hat ihn sichtlich nicht beeindruckt, ebensowenig wie die Feststellung der Tatsache, dass da locker noch anderthalb Schirme Platz hätten zwischen meinem und der Bahn. Stattdessen fing er da an, ich solle ihm meine Personalien geben und er würde sofort die Gendarmerie holen, wenn ich da starte.
Also, meinen Krempel wieder eingepackt und hochgetragen, im steilen Tiefschneehang neben der Aprés Ski-Bar bei Bumm-bumm-Musik von "Schnaps-Hans" unter den Blicken von zig um 12 Uhr schon hackevollen Skihaserln nebst Begleitung ausgelegt und mich bei zwei Startversuchen zum Affen gemacht.
Nachdem ich dann zum zweiten Mal den Hang wieder hoch bin (was gar nicht so einfach ist bei ´nem Meter Schnee) hab ich den Krempel dann um die Hütte rum getragen und bin links von der Bahn raus. Da war´s zwar auch steil und Schnee, aber so ein anderthalb Meter langes Brotzeitbankerl war schon rausgeapert, da konnte man genug Schwung holen, um in die Luft zu kommen.
Mein Eindruck, der sich später in einem Gespräch mit dem Betriebsleiter der Bahn noch gefestigt hat, ist, dass die Schmittenhöhe-Bahn im Winter genug Kohle mit den Skifahrern macht und denen deshalb die Flieger am A***** vorbeigehen. Erst im Sommer sollen wir dann wieder kommen und 17,50 € für eine Auffahrt abdrücken. Aber so läuft´s halt.
Tobi
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Dazu ist zu sagen: Tobias Schreiner kennt das Fluggebiet. Er schreibt selbst, dass er vom Sommerstartplatz starten wollte. Im Winter ist wegen der Schipiste und der sich daraus ergebenden Eigen- und Fremdgefährdung dieser Sartplatz nicht zu benützen. Dieses allgemeine Gefährdungsverbot ergibt sich (auch) aus dem Luftverkehrsrecht, das hier auszugsweise wiedergegeben wird:
Das Luftverkehrsrecht
Die LVR 1967 in der geltenden Fassung finden - mit den in diesem Erlaß zusammengefaßten Abweichungen - auf Hängegleiter und Paragleiter sinngemäß Anwendung. Hervorzuheben sind zunächst die allgemeinen Bestimmungen etwa über den Betrieb (§ 3 LVR); auch für den Betrieb von Hängegleitern und Paragleitern gilt u. a. das allgemeine Gefährdungsverbot. Besonders dürfen danach Hängegleiter und Paragleiter nicht im Bereich stark begangenen Geländes und stark befahrener Skipisten eingesetzt werden, und weiters ist danach das Überfliegen von Personen, Gebäuden, öffentlichen Transportanlagen (Bahnen, Seilbahnen, Skiliften usw.) und von Freileitungen, jedenfalls in einem geringeren Abstand als etwa 50 m zu dem Hindernis, zu vermeiden.
Der von Tobias als "Liftler" bezeichnete Mitarbeiter der Bergbahnen hat also richtig gehandelt. Anstatt sich hier über den Liftler auszulassen, wäre es wohl besser, sich vor dem Flug über die geltenden Regeln zu informieren um das Fluggebiet nicht unnötig zu gefährden. Diese Informationspflicht ist auch dem § 5 Luftverkehrsrecht und dem § 3 der Allgemeinen Luftverkehrsregeln zu entnehmen, die ich hier anhänge:
Flugvorbereitung
§ 5. Der Pilot hat sich vor Beginn eines Fluges auf sorgfältige
Weise mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen vertraut zu
machen, die für den beabsichtigten Flug von Bedeutung sein können
II. Allgemeine Luftverkehrsregeln
A. Allgemeines
§ 3. Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät
(1) Luftfahrzeuge dürfen nur von solchen Personen geführt oder
technisch bedient werden, die
…,und die sich
2. gewissenhaft mit den für ihre Tätigkeiten maßgebenden
Vorschriften, Verfahren und Bedienungseinrichtungen vertraut gemacht
haben.
Sollte Tobias die Aufforderung Ottos, künftig anstatt von der Schmittenhöhe vom Wildkogel zu fliegen annehmen, weise ich darauf hin, dass die Einschränkung betreffend Schipisten nicht nur auf der Schmitten, sondern auf allen Bergen mit Schibetrieb gilt.
Wir Österreicher freuen uns über jeden Gastpiloten. Aber bitte gefährdet nicht die Erfolge oft jahrelanger Arbeit der hier ansäßigen Vereine!
Schöne Flüge, auch von der Schmittenhöhe wünscht allen Piloten
Walter
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