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Selbstkostenpreis beim Tandemfliegen?

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    Selbstkostenpreis beim Tandemfliegen?

    Hey!!!

    Ich mal wieder mit ner Frage zum Tandem - wie solls auch anderst sein *g*


    Wie errechnet sich der Selbstkostenpreis?

    Weis doch vorher nicht wieviel Flüge ich das Jahr mache bzw solange wie der Schirm "lebt" oder wann ich ihn verkaufe, wieviel er dann noch Wert ist bzw wieviel ich noch dafür bekomme?

    Was darf ich in die Rechnung alles miteinbringen und wer will mir das nachweisen?

    Nicht das ich daran gewinn machen will, ganz im Gegenteil, aber wie sieht das mal wieder mit dem Recht aus?


    Ich habe nämlich vor auf unser großes Wohnmobiel "Tandemflüge zum Selbstkostenpreis" anzubieten, einfach nur um Leuten zu zeigen wie schön es doch ist durch die Lüfte zu schweben. Das war einer meiner Beweggründe den Tandem zu machen.


    Ok schreibt mal was!!! Auch welchen Preis ich nehme den Anschaffungspreis oder den Listenpreis?

    Wenn ich es zum Selbstkostenpris mache ist es doch nicht gewerblich hoffe ich ich meine im Zusammenhang mit der Werbung auf dem Wohnmobiel oder?


    Ok quackt mich mal wieder voll bin halt ein kleiner dummer in der großen RECHTewelt des Fliegens!!


    Danke


    Christian
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    #2
    "Selbstkostenregelung"

    .. gibt's seit einem Jahr nicht mehr.

    Wir hatten diese Diskussion vor einiger Zeit an dieser Stelle schon. Die Unterlagen des DHV sind in dieser Sache veraltet.


    Wenn Du irgendwelche Leistungen nimmst (allein die Übernahme de Kosten für's Bahnticket durch den Passagier reicht schon aus), bist Du als Pilot in vollem Umfang haftbar.

    Nur, wenn Du ganz unentgeltlich fliegst, kannst Du schriftlich einen Haftungsausschluß mit dem Passagier vereinbaren.


    Vor diesem Hintergrund kannst Du dann auch gleich richtig Geld nehmen. Ich glaube, je nach Gelände und Flugdauer sind Preise zwischen EUR 30,- für einen Windenhopser bis EUR 150,- für einen Thermikflug von einer Stunde unter "Profis" durchaus üblich.

    Gewrbliche Fliegerei mit Lufsportgeräten ist in Deutschland naürlich nicht erlaubt. Wenn was passiert ....

    Fliegergrüße
    Klaus

    Kommentar


      #3
      Irrtum Klaus, Haftungsausschluß gibt es nicht. Als Pilot bist du immer für den Passagier verantwortlich. Wurde vor Jahren mal im Info erläutert.

      mfg
      hstro

      Kommentar


        #4
        Regionalversammlung Süd-Ost

        Hallo Forum

        Soweit ich mich erinnere, wurde uns in Aussicht gestellt, diese Fragestellung als Information für alle Piloten auf der DHV-Homepage zu veröffentlichen.

        Wird wohl bald kommen ...

        Grüße&
        happy landinx

        Thomas
        Wer fliegen will muß starten wollen!

        Kommentar


          #5
          Genau warum Zahle ich dann überhaupt noch?

          Was bringt mir dann die Versicherung wenn ich eh immer dran Schuld bin oder war das eine Fehlinfo?
          Meines Wissens nach muß mir grobe Fahrlässigkeit nachgewissen werden damit ich voll und ganz Alleinschuldiger bin.

          Wenn doch endlich mal ein Stand fixiert werden würde, mich kotzt dieses ewige hin und her?

          Laut DHV gibt es noch Selbstkostenflüge hab mir vor einem Monat die Unterlagen zuschicken lassen nach vorherigem intensivem Telefonat,....

          Werhat nun Recht, wie finde ich das aktuelle Recht dazu wenn nicht mal beim DHV oder gibt es doch noch SELBSTKOSTENFLÜGE, bitte keine Halbherzigen Antworten dazu , ich brauche keine Vermutungen, also wer weiß 100% was sache ist?


          Danke

          Christian
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            #6
            wenn ich eh schuld bin? ! ?

            na jungs umd mädels,

            wie läufts denn mit euren autoversicherungen???
            die sind doch auch dafür da, damit jemand die sch... bezahlt wenn ihr schuld!!!!!!!! seid. wenn man nicht schuld ist gibts auch nichts zu zahlen.
            daher haft-pflicht, weil man für seinen mist haftet.

            gruss moses

            Kommentar


              #7
              Hey nicht wieder abschweifen,...

              Es geht hier um Selbstkostenpreis und nicht um Schul und Versicherung!!!!

              Das in einem Thema dann immer wieder eigene Themen entstehen müssen,...
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                #8
                Original geschrieben von Robi
                Wozu also Haftungsauschluß?
                Dann bräuchte ich doch keine Versicherung mehr, wenn Haftung sowieso ausgeschlossen ist.
                Einen Haftungsauschluss wird wohl nur dann im Schadensfall anerkannt, wenn er voll handschriftlich vom Passagier bescheinigt wird, kein Vordruck! Das wird wohl kaum jemand unterschreiben. Wenn Dein Passagier das macht, z. B. ein Freund, dann hat er auch keinerlei Anspruch, auch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Dann brauchtst Du auch keine Versicherung. Ich möchte allerdings schon, daß mein Passagier wenigstens die 330.000.- bekommt. Dazu braucht es halt die Unterschrift des Passagiers, damit man selbst nicht unbegrenzt haftet.

                Grüße von Oliver
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                  #9
                  Tandemflüge

                  Es gibt in der Bundesrepublik keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Tandemflüge mehr. Das heißt, Du kannst jeden Preis verlangen, der Dir bezahlt wird oder auch nicht.
                  Du kannst die Sache auch Gewerblich anmelden.
                  Du mußt das wohl auch tun, wenn Du Gewinnerzielungsabsicht hast. Das sind aber gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften, die dann betroffen sind.
                  Auf alle Fälle haftest Du aber für den Passagier bei Unfall oder sonstigen Verletzungen. Es gibt bei entgeltlicher Beförderung für Dich keine Möglichkeit des Haftungsausschlusses- und das ist ein wichtiger Punkt. Wenn Du nur gefälligkeitshalber, ohne jegliche Vergütung oder Kostenbeteiligung einen Passagier mitnimmst, kannst Du deine Haftung durch vorherige schriftliche Vereinbarung ausschließen.

                  So lauten zumindest meine Informationen vom DHV

                  Gruß
                  Reiner

                  Kommentar


                    #10
                    kann man das

                    auch irgendwo nachlesen?

                    normalerweise müsste das ganze wie bei sonstigen gesetzesänderungen irgendwo veröffentlicht werden.

                    solche dinge gehören meiner meinung nach im dhv-info veröffentlicht!!! mit hinweis auf den gesetzestext und als service aufbereitet für den flieger und nicht nur im juristenjargon abgepinselt.

                    gruss gerhard

                    Kommentar


                      #11
                      Selbstkosten

                      Liebe Tandemflieger,

                      andauernd kommen bei Euch die gleichen Fragen zu Versicherungsproblemen.

                      Wenn Ihr das Forum aufmerksam durchlesen würdet, würdet Ihr merken, dass Eure Fragen (z:T. auch von mir ) längst beantwortet sind.

                      1. unterschriebener Haftungsausschluß: das bedeutet, dass eine Haftung, die über die abgeschlossene Versicherungssumme hinausgeht ausgeschlossen ist.

                      Beispiel: Versicherungssumme 500.000DM, Schaden 1.000.000;

                      dann erhält der Geschädigte Passagier auch nur 500.000 DM (außer bei Vorsatz)

                      2. Selbstkostenpreis: den gibt es tatsächlich in Deutschland nicht, spielt aber für die Versicherung praktisch keine Rolle, man darf nur nicht gewerblich fliegen; wer allerdings pro Wochenende 10 sog. Selbstkostenflüge a 120.-DM durchführt braucht sich aber nicht zu wundern, wenn man hier ein Gewerbr unterstellt.


                      Wenn Euch wirklich das Geld für Tandemschirme fehlt, was ich durchaus verstehen kann; warum verschenkt Ihr dann keinen Tandemflug? Gibt es schließlich bei fast jeder Flugschule.

                      Gruß

                      Dirk

                      Kommentar


                        #12
                        Re: Selbstkosten

                        Wenn Euch wirklich das Geld für Tandemschirme fehlt, was ich durchaus verstehen kann; warum verschenkt Ihr dann keinen Tandemflug? Gibt es schließlich bei fast jeder Flugschule.

                        Es geht doch hier garnicht um die Kohle!!!!!
                        Wenn der DHV die Piloten in luftrechtlichen Sachen besser informieren würde, dann würden hier auch nicht immer die selben nicht beantworteten Fragen auftauchen.

                        Gruß
                        Reiner
                        Zuletzt geändert von Reiner; 10.12.2001, 16:34.

                        Kommentar


                          #13
                          Selbstkostenpreis beim Tandemfliegen?

                          Hallo Christian,

                          das mit der Wohnmobilbeschriftung würde ich lassen.
                          Da in Gebieten mit vielen Fliegern / Zuschauern mit Tandem-Taxis gut Geld verdient wird, ist es
                          nicht schwer massiven Ärger vorherzusagen... So ala Adler während der Brutzeit direkt am Horst.

                          Muß man nicht ausprobieren.



                          Peter

                          Kommentar


                            #14
                            heißt das das sobald ich eine Mark für einen Flug nehme und kein Gewerbe angemeldet habe
                            eine Straftat begehe?

                            Ich will aber schon zumindestens die 622DM Versicherung im Jahr wieder rausbekommen.
                            Die Ausrüstung ist ja nicht so wichtig den Schirm flieg ich auch alleine und außerdem kann man die Ausrüstung ja wieder verkaufen.

                            Warum erfährt man nie wenn sich rechtlich was ändert?
                            Wie soll man sich den da an alles halten?
                            Und schwupp die wupp bezahlt man bevor man etwas weis.
                            Toll.


                            Ok um rechtlich sicher zu sein muß ich also ein Gewerbe anmelden

                            wie läuft das mit dem Geringsten Aufwand sowohl zeit als auch Kostenß

                            Was muß ich den da mindestens einnehmen und wo ist die Steuerfreiegrenze.

                            Was ein Scheiß eh. Man wird bei seinem Hobby zu so viel gezungen da braucht sich echt keiner wundern wenn bei der rechtslage der ein oder andere was illegales macht.

                            Was hat das alles noch mit spaß und Freizeit und hobby zu tun?

                            NIX


                            In diesem Sinne

                            euer deprimierter

                            Christian
                            --------------------
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                            Kommentar


                              #15
                              Lieber Robi,

                              den sogenannten Selbstkostenflug gibt es offiziell ín Deutschland nicht.
                              Vermutlich ist dieser Begriff entstanden, um gewerbliche von nicht gewerblichen Flügen ( in der Hoffnung diese nicht versteuern zu müssen)zu unterscheiden. Es ist richtig, dass Nebeneinkünfte (gleich welcher Art) inn Deutschland bis zu 800 DM steuerfrei sind. Abgesehen von anderen Steuerfreibeträgen.

                              Wie sich diese "Kosten" errechnen ist auch gar nicht leicht zu beantworten.

                              Meiner Meinung nach dürfte höchstens eine Aufwandsentschädigung im zweistelligen Bereich verlangt werden, ich verstehe ja, dass man die Versicherungsprämie hereinbekommen will, aber es ist sicher nicht im Sinne des Erfinders das eigene Hobby von anderen Personen finanzieren zu lassen. Schließlich wird niemand zum Tandemfliegen gezwungen; daher bitte Schluß mit der Jammerei über die Kosten.

                              Gruß

                              Dirk

                              Kommentar

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