Gerade gelesen bezüglich Tandempiloten:
Zitat aus DHV Website:" Neu ist zudem, dass künftig eine Haftung des "Luftfrachtführers" auch dann besteht, wenn diesem am Schaden des Passagiers keine Schuld trifft.
Bisher hat der Nachweis seiner Schuldlosigkeit den Piloten von der Ersatzpflicht gegenüber dem Passagier befreit. Künftig haftet der Pilot auch dann, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten eingetreten ist." Quelle: http://www.dhv.de/typo/index.php?id=...=2&tt_news=399
Ich glaube ich überlege mir noch mal einen Tandemschein zu machen. Wow, das ist bitter, wenn man da nur den kleinsten Ausrutscher hat ist man dran.
Versicherungen werden wohl nächstes Jahr noch teurer.
Schönen Gruß
Alleinfliegender Chris
Zitat aus DHV Website:" Neu ist zudem, dass künftig eine Haftung des "Luftfrachtführers" auch dann besteht, wenn diesem am Schaden des Passagiers keine Schuld trifft.
Bisher hat der Nachweis seiner Schuldlosigkeit den Piloten von der Ersatzpflicht gegenüber dem Passagier befreit. Künftig haftet der Pilot auch dann, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten eingetreten ist." Quelle: http://www.dhv.de/typo/index.php?id=...=2&tt_news=399
Ich glaube ich überlege mir noch mal einen Tandemschein zu machen. Wow, das ist bitter, wenn man da nur den kleinsten Ausrutscher hat ist man dran.
Versicherungen werden wohl nächstes Jahr noch teurer.
Schönen Gruß
Alleinfliegender Chris
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