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Diebstahl - Stress mit Versicherung

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    Diebstahl - Stress mit Versicherung

    Hallo
    Ich suche Leute mit Erfahrung mit Reisegepäckversicherungen.
    Letztes Jahr (!!) sind uns im Urlaub unsere Schirme gestohlen worden, aber wir hatten ja eine tolle Reisegepäckversicherung (ISA). Seitdem gibt`s Stress. Inzwischen müßen sie den Schadensfall grundsätslich anerkennen, aber es gibt wohl Urteile, die Gleitschirme als Flugtransportgeräte und nicht als Sportgeräte einordnen, was nach ihren Geschäftsbedingungen nicht versichert sei. Diese sind da sehr unklar gehalten und nicht eindeutig.
    Hat das wer mit dieser oder einer anderen Versicherung schon erlebt und geklagt? Weiß irgendwer ob es da unterschiedliche Rechtsauffassungen wegen der Schirme gibt oder wer das wissen könnte?

    Dank und Gruß
    Jan

    #2
    AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

    Also ich bin zwar kein Jurist aber wie sieht es mit dem Argument aus da man für GS eine Haftpflichtversicherung abschlißen muss wenn man die ungestraft benutzen möchte? Mir fällt kein Sportgerät ein wo man das machen muss aber Verkehrsmittel wie Auto, Roller, usw.. Von daher würde ich den Schirm durchaus als Fluggerät für Personenbeförderung sehen. Außerdem weiss ich von keinen Bestimmungen, die rechtlich verankert sind, die einem vorschreiben wie man eine Angel oder einen Golfschläger zu benutzen hat. Beim GS ist das aber rechtlich vorgeschrieben.

    Mit luftigem Gruß AJ

    PS: Sag bitte bescheid wie es ausging.
    Zuletzt geändert von Nightsider; 26.09.2004, 13:26.

    Kommentar


      #3
      AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

      Was ist denn Flugtransportgerät ? Gerät, daß im Flugzeug transportiert wird oder Gerät, daß einen Fliegenden transportiert ?

      Mir ist auch nicht klar, was der Begriff im Zusammenhang mit einer Reisegepäckversicherung soll. Reisegepäck ist alles, was der Passagier an Gepäck mitnimmt. Siehe z. B. http://www.travelsecure.de/pdf/bed-gepaeck.pdf (Das soll keine Werbung sein, nur ein Beispiel per Suchmaschine gefunden, für die Versicherungsbedingungen). Sportgerät ist da eindeutig dabei, und per Definition ist ein Gleitschirm Sportgerät, auch ein Gerichtsurteil kann das nicht aushebeln.

      Der Begriff "Flugtransportgerät" scheint mir irgendwie frei erfunden ...

      Mein Tip bei sowas:
      Nimm Dir 'nen guten Anwalt, der vom Fach ist, und mach der Versicherung mächtig Dampf. Nicht kleckern, klotzen, hilft bei zaghaften Versicherungen meistens ...

      Fliegergrüße
      Klaus

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        #4
        AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

        Das mit dem Flugtransportgerät finde ich ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Ob man das im Duden findet?

        Ein GS transportiert zwar eine Person von A nach B, das macht aber ein Fahrad oder Inliner auch. Ich kenne aber niemanden, der einen GS primär dazu benutzt um sich fortzubewegen, sondern nur um den Gleitschirmsport auszuüben.

        Das mit dem Anwalt halte ich für eine gute Idee. Schätze mal das man hier nur die juristisch passende Formulierung finden muss damit die Zahlen.

        Viele Grüße
        Herbert
        Viele Grüße
        Herbert

        Kommentar


          #5
          AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

          Zitat von kemde
          Sportgerät ist da eindeutig dabei, und per Definition ist ein Gleitschirm Sportgerät, auch ein Gerichtsurteil kann das nicht aushebeln.
          Nein, daß ist so nicht ganz richtig.
          In anderen Ländern sind Gleitschirme Sportgeräte, in Deutschland sind dies "Luftfahrtgeräte", darauf wird sich die Versicherung wohl berufen. Ein Motorrad wird von so einer Versicherung sicher auch ausgeschlossen werden.

          @Jan
          Bedanken kannst Du dich bei "demjenigen", der den Gleitschirmsport in Deutschland so "verrechtlicht" hat und das sind halt nun die praktischen Konsequenzen, die Du ausbaden mußt.
          Trotzdem würde ich mich mal an ihn wenden, es wäre ja seine Aufgabe Dir weiterzuhelfen.
          Ich wünsch Dir das die Sache gut für Dich ausgeht , halt uns auf dem Laufenden.

          Kommentar


            #6
            AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

            Sorry aber ich habe das vorhin falsch verstanden. Ich dachte das Sportgeräte NICHT versichert sind und dachte daher man könne das so drehen wie ich oben bereits sagte.

            Mit luftigem Gruß AJ

            Kommentar


              #7
              AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

              Zitat von glider2
              Nein, daß ist so nicht ganz richtig.
              In anderen Ländern sind Gleitschirme Sportgeräte, in Deutschland sind dies "Luftfahrtgeräte", darauf wird sich die Versicherung wohl berufen. Ein Motorrad wird von so einer Versicherung sicher auch ausgeschlossen werden.

              @Jan
              Bedanken kannst Du dich bei "demjenigen", der den Gleitschirmsport in Deutschland so "verrechtlicht" hat und das sind halt nun die praktischen Konsequenzen, die Du ausbaden mußt.
              Trotzdem würde ich mich mal an ihn wenden, es wäre ja seine Aufgabe Dir weiterzuhelfen.
              Ich wünsch Dir das die Sache gut für Dich ausgeht , halt uns auf dem Laufenden.
              Doch, es ist Sportgerät. Genau gesagt Luftsportgeräte.

              Klaus

              Kommentar


                #8
                AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                Zitat von kemde
                Doch, es ist Sportgerät. Genau gesagt Luftsportgeräte.

                Klaus
                Ich glaube Du stellst Dich jetzt absichtlich etwas dumm

                "Sportgeräte" sind Fluggeräte, die nicht durch den Staat oder indirekt durch einen seiner Beauftragten "verrechtlicht" sind. Also z.B. Lenkdrachen, Kites oder Gleitschirme in Italien.

                UL - Flugzeuge, Motordrachen und in Deutschland auch Gleitschirme sind für eine Versicherung halt keine Sportgeräte.

                Bsp aus der Praxis : Einen Schaden den dein Lekdrachen anrichtet wird deine private Versicherung normalerweise übernehmen. Einen Schaden den dein Gleitschirm anrichtet sicherlich nicht.

                Unterschied verstanden ?

                Und so wird wahrscheinlich die Versicherung argumentieren.

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                  #9
                  AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                  Hallo Glider2,

                  ich bitte Dich, Deinen Ton zu überdenken. Hier stellt sich niemand dumm.

                  Dumm ist nur, dass wir nun nach Deiner Erklärung nur noch Lenkdrachen, Kites und Gleitschirme in Italien fliegen dürfen: ich habe einen Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer. Falls Du keinen Sopi hast, wird das bei Dir nicht anders sein.

                  Genau diesen Schein würde ich der Versicherung auch mal vor die Augen halten: da wir Luftsportgeräteführer sind, wird das zu fliegende Teil ein Sportgerät sein müssen, oder?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                    Vielleicht sollte man sich erstmal die Versicherungsbedingungen durchlesen :

                    "Nicht versichert sind ... Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (Falt- und Schlauchboote vgl. aber 1.3.) jeweils mit Zubehör, einschließlich Hängegleiter."

                    Also keine Kohle, weil hier ausdrücklich festgelegt wird das Hängegleiter ( und darunter fallen auch Gleitsegel ) Fahrzeuge und keine Sportgeräte sind.

                    Und wenn Du deiner Versicherung deinen Schein unter die Nase hältst werden sie erst recht mißtrauisch, denn für welches "Sportgerät" braucht man denn sonst einen Schein ? Nightsider ist der einzige der die Sache richtig erkannt hat.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                      Zitat von kemde
                      Mein Tip bei sowas:
                      Nimm Dir 'nen guten Anwalt, der vom Fach ist, und mach der Versicherung mächtig Dampf. Nicht kleckern, klotzen, hilft bei zaghaften Versicherungen meistens ...
                      Vor allem solltest du einen guten Rechtsschutz haben sonst wird das ganze
                      teurer als es das Wert war.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                        Böses Foul, jcod! Habe mir die Mühe gemacht und die Versicherungsbedingungen durchgelesen. Da steht, wie Glider2 schrieb, definitiv unter speziellen Ausschlüssen, das Hängegleiter ausgeschlossen sind. Da braucht es keine komplizierte Formulierung wie Lufttransportgeräte; wenn das in den Bedingungen ausgeschlossen wird, ist es so. Ob nun Sportgerät oder nicht... Im übrigen sind andere Sportgeräte (Surfsegel) auch nicht versichert. Bin zwar kein Jurist, aber wenn es da steht, braucht es kein Gerichtsurteil, was nun Sportgerät ist oder nicht. Also ziemlich sinnlos diese Diskussion; besser das Kleingedruckte lesen!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                          Ha ! Ich sollte selbst lesen, was ich in's Internet verlinke ! Admin, ich verbeuge mich vor'm Linkverbot !

                          Stimmt, Hängegleiter sind nicht versichert .... und auch wenn die Grätenflieger mich jetzt verdammen denke ich 'mal, daß das sinngemäß auch für Gleitis gildet.

                          So'n Pech aber auch !

                          Fliegergrüße (glider2, Du kannst lesen !)
                          Klaus

                          p.s. @jcod: Lies doch mal genau (!) Deine Versicherungsbedingungen ...

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                            #14
                            AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                            Hey erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
                            zu kemde, querformat und glider2, wenn ihr wüßtet wie genau ich diese s..... Versicherungsbedingungen schon gelesen habe: Der Hinweiß mit der Ausnahme von Hängegleitern in den Geschäftsbedingungen ist selbstverständlich richtig, aber ein Hängegleiter ist eben nicht gleich ein Gleitsegel. Dies wird z.B. in unserem Luftfahrtschein auf Seite 5 laut Bundesminister für Verkehr "Umfang der Erlaubnis" 2. und 3. explizit unterschieden. Und wir reden hier ja von Juristen also jedes Wort hat seine genaue Bedeutung. Da Gleitsegel im Gegensatz zu Hängegleiter eben nicht als Ausnahme in den Geschäftsbedingungen genannt werden und laut Terminologie des Bundesministeriums als Luftsportgeräte gelten, halte ich die Frage offen ob sie darunter fallen oder nicht.
                            Zentral ist auch garnicht, was ein GS nun genau ist, sondern ob ich das den Geschäftsbed. als nicht - Jurist entnehmen kann. Hierzu siehe oben. Seinerzeit war mir das auch nicht ganz klar. Deshalb hatte ich bei der Versicherung auch angerufen und nachgefragt. Die haben mir dann am Telefon nach genauem Nachlesen der eigenen Geschäftsbed. eindeutig gesagt es sei ein Sportgerät und daher in Kombination mit der Sportrisikoversicherung als Gepäck versichert. Das ist natürlich eine riesen Frechheit, lässt sich vor Gericht aber nicht benutzen, weil nur telefonisch , Wort gegen Wort etc.
                            Und klar hab ich ne Anwältin. Die kennt sich gut mit Versicherungen aber nicht mit dieser speziellen Frage aus. Das Problem ist, daß es sich hier wohl um ein umstrittenes Rechtsgebiet handelt, was bis jetzt unserem Wissen nach auf Bundesebene noch nicht geklärt ist. Deshalb könnten da wohl unterschiedliche Rechtsauffassungen und Urteile bestehen, die bei einem Prozeß anführbar wären.
                            Gut soweit erstmal.
                            Fußpilz und Hämorrhoiden allen Versicherungsfuzzis und Juristen (außer meiner natürlich)
                            Gruß und Dank jcod

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Diebstahl - Stress mit Versicherung

                              Hat denn jemand einen Tipp, bei wem man seinen Gleitschirm am besten für die Reise gegen Diebstahl etc. versichert? In der DHV-Zeitschrift war glaube ich kürzlich dazu ein Beitrag. Habe die Ausgabe aber leider nicht mehr. Hat daher jemand ein paar gute Ratschläge?

                              Viele Grüße
                              Gerd

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