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Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

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    Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

    meine frage was brauche ich um am Hausberg mit meinem GS fliegen zu dürfen ..


    1.SOPI eh klar

    2.keine Luftraumverletzung auch klar ..
    bei mir zB: ist kein ctr und der G bereich ist bis 2500 ft msl also 400 meter übern berg

    3. start und landeerlaubniss vom grundstückbesitzer


    ist sonst noch etwas pflicht um offiziel fliegen zu dürfen ???

    PS: IST IN ÖSTERREICH !!
    Zuletzt geändert von wolle; 20.10.2004, 13:44.
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    Wien / Hinterstoder

    #2
    AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

    sofern du keine Überlandberechtigung hast, wäre es interessant zu erfahren in wiefern der Landeplatz (der ja nun kein offizieller Landeplatz ist) nun definiert wird. Er muß ja dann im Gleitwinkel erreichbar sein, damit man auch ohne Überland fliegen darf. eine spannende Frage finde ich....

    Ansonsten sehe ich da keine Probleme, da man in Österreich ja mit Zustimmung des Bestizers (Pächters) überall starten und landen darf. (Oder hat sich da seit meiner Ausbildung was geändert ?)

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      #3
      AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

      dass soll das kleinste problem sein ...
      sind ein paar felder gleich am fuss des berges..
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        #4
        AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

        Korinthenkacker an bzw. Frage:
        Der LP muß meines Wissens nach nicht unbedingt im Gleitwinkelbereich liegen sondern man muß beim fliegen ohne Überlandflugberechtigung "allzeitden Verkehr in der Platzrunde einsehen" können.
        Korinthenkacker aus.

        Oder liege ich da falsch bzw. ist das auch schon wieder veraltet ?

        Fliegergrüße
        Klaus

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          #5
          AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

          Zitat von wolle
          meine frage was brauche ich um am Hausberg mit meinem GS fliegen zu dürfen ..
          1.SOPI eh klar
          2.keine Luftraumverletzung auch klar ..
          bei mir zB: ist kein ctr und der G bereich ist bis 2500 ft msl also 400 meter übern berg
          3. start und landeerlaubniss vom grundstückbesitzer
          ist sonst noch etwas pflicht um offiziel fliegen zu dürfen ??? PS: IST IN ÖSTERREICH !!
          Tja, was heißt hier Hausberg ? Ist das ein offizieller Start bzw. Landeplatz ?

          Wenn Du den Sopi hast, dann müßtest Du wissen, daß für Außenstarts bzw. -Landungen (geplante Landungen;
          nicht wenn mangels Auftrieb auf Strecke) noch die Genehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes erforderlich ist.

          Gruß, Roland
          Zuletzt geändert von Cumulos; 20.10.2004, 14:18.

          Kommentar


            #6
            AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

            Zitat von Cumulos
            Tja, was heißt hier Hausberg ? Ist das ein offizieller Start bzw. Landeplatz ?

            Wenn Du den Sopi hast, dann müßtest Du wissen, daß für Außenstarts bzw. -Landungen (geplante Landungen;
            nicht wenn mangels Auftrieb auf Strecke) noch die Genehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes erforderlich ist.

            Gruß, Roland
            kein offizieller Start bzw. Lande platz...



            wenn es sich um privatgrund handelt brauche ich ja keine Erlaubniss vom Landeshauptmann ... was hatt der da mitzureden ??





            IST ALLES IN ÖSTERREICH ... in D schaut das anders aus ...
            Zuletzt geändert von wolle; 20.10.2004, 14:29.
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              #7
              AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

              Zitat von wolle
              kein offizieller Start bzw. Lande platz...wenn es sich um privatgrund handelt brauche ich ja keine Erlaubniss vom Landeshauptmann ... was hatt der da mitzureden ??
              Dann hast Du wohl keinen Sopi o. bei der Prüfung geschummelt !

              Wenn Du's nicht glaubst, laß es sein.

              Gruß, Roland

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                #8
                AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                glaubs dir eh ....

                soll so sein ...

                verdammt...


                ist dass dan eine einzelberechtigung für mich oder für den ganzen hügel ???
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                  #9
                  AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                  also nach meiner info (hab rumgefragt) ist es nicht notwendig in Österreich eine erlaubniss vom landeshauptmann in österreich zu haben ...

                  IST DIESE INFO FALSCH ???
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                    #10
                    AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                    ich bin in oesterreich und diese landeshauptmann-geschichte ist eine generelle bestimmung fuer alle flugbewegungen.
                    speziell fuer gs und hg gibt es einen zusatz, dass deren start toleriert wird. man muss also nicht beim lh vorstellig werden.

                    ausserdem gibt es eine novelle im oesterr. luftrecht (seit 15. september glaub ich). darin ist ein streckenflug als flug ab 10km definiert. also braeuchte man bis 9,9999...km keine streckenflugberechtigung...

                    lg
                    on air

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                      #11
                      AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                      ALSO

                      1.SOPI
                      2.keine Luftraumverletzung..
                      3. start und landeerlaubniss vom grundstückbesitzer

                      4. Fliegen (aber keinen streckenflug)...
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                        #12
                        AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                        Hallo wolle!

                        Sag meinst Du mit Deinem Hausberg bei Langenzersdorf etwa de Bisamberg?
                        Der reicht doch höchstes für Übungsflüge und ist doch so flach das man kaum starten könnte, oder kennt Du da eine geheime Stelle?
                        Ich denk mir jedesmal wenn ich den Kahlenberg/Leopoldsberg sehe wie es wohl wäre da runterzufliegen, ist aber natürlcih Theorie weil alles voller Bäumen und auch kaum genehmigbar. Hab leider auch noch einen langen Weg bis zum SOPI Schein

                        Wolfgang (traurig)

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                          #13
                          AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                          Zitat von Fußgänger
                          Hallo wolle!

                          Sag meinst Du mit Deinem Hausberg bei Langenzersdorf etwa de Bisamberg?
                          Der reicht doch höchstes für Übungsflüge und ist doch so flach das man kaum starten könnte, oder kennt Du da eine geheime Stelle?

                          2x JA sehr geheim .. da Privatgrund

                          aber ideal kein hinderniss beim starten und genau an der soaring kante
                          (wenns ideal ist bist sicher nach 1 m in der luft )



                          Is ja im moment ja nur eine idee ...


                          Ist mal wichtig zu wissen ob man da nichts illegales macht


                          PS: WARUM TRAURIG ???


                          Wolle ( Sehr Froh )
                          Zuletzt geändert von wolle; 21.10.2004, 20:21.
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                            #14
                            AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                            oho, das ist interessant!

                            ich war naemlich vor ca. 1 woche am bisamberg (ich wohne in wien) um dort einen vernuenftigen startplatz zu suchen. vom gelaendeprofil her ist der berg ja ein idealer westwindsoarer. luftraumrechtlich darf er ca. 400m ueberhoeht werden mit einem traum-blick auf wien!

                            daher bin ich auch sehr interessiert an einem guten startplatz. leider hatt ich vor 1 woche nicht so viel zeit, es wurde schon dunkel. ich war oben auf der elisabethhoehe, wo die grosse wiese ist. dort hab ich leider nix gefunden. aber weiter oestlich, da wo so ein kleiner weg den westhang runter geht, kommt gleich mal eine von gestruepp relativ freie stelle, wo ich mir vorstellen koennte, da muesste es bei genuegend wind gut gehen. meist du vlcht diese stelle?

                            ich hab mir vorgenommen, an einem anderen tag das gebiet genauer zu inspizieren, ev bessere sp zu finden. vlcht koennen wir das ja gemeinsam machen?

                            lg
                            on air

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                              #15
                              AW: Gesetzliche auflagen fürs fliegen??

                              @wolle

                              traurig weil ich noch keine Ausrüstung und keinen SOPI habe (und schon in einem Alter bin wo man sich beeilen sollte).

                              Wenns tatsächlich möglich wäre am Bisamberg zu fliegen wär das natürlich ein absoluter Hammer!

                              Grüße an alle Glücklichen die schon legitimiert in die Luft gehen können

                              Wolfgang

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