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Drachen kaufen und nicht zahlen

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    Drachen kaufen und nicht zahlen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein besonderes Problem:
    Ich habe heuer im Frühjahr meinen Drachen verkauft, weil ich auf ein anderes Gerät umgestiegen bin.
    Meinen alten Drachen habe ich checken lassen und dann an
    den Abnehmer per Spedition geschickt.
    Ich habe aber bis heute mein Geld nicht gesehen, trotz mehrmaliger Zusagen am Telefon.
    Nun ist dieser Abnehmer kein Unbekannter in der Drachenflugszene,
    deshalb habe ich hier keine Bedenken gehabt, den Drachen per Spedition
    wegzuschicken, ohne den Abnehmer persönlich zu kennen.
    Ich vermute mal, das er den Drachen schon wieder weiterverkauft hat,
    den von Rückgabe ist keine Rede.

    Was macht man den in so einem Fall ?
    Unter Drachenflieger ist so ein Verhalten normalerweise nicht üblich.

    Gruss Josef

    #2
    AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

    Hallo Josef,

    ja die feine Art ist das nicht gerade. Aber trotzdem muß ich sagen, daß ich niemals an eine Person, die ich nicht gut kenne, etwas verschicken würde ohne vorher mindestens eine Anzahlung bekommen zu haben. Aber gut, das denkst Du Dir jetzt sicher auch.
    Hast Du denn eine Rechtsschutzversicherung? Oder kannst Du die ganze Sache irgendwie beweisen?

    Gruß
    Sabine

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      #3
      AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

      Hast Du irgendeinen Zettel über den Verkauf, wo Käufer, Verkäufer, Gerät und Preis draufsteht ? Dann gleich ab zum Rechtsanwalt und raufhauen, täte ich sagen. Nur bei entsprechendem Druck bewegen sich die Typen meiner Erfahrung nach.

      Außerdem natürlich den Namen des Missetäters veröffentlichen (hier, Zeitschrift, DHV, anderes Forum) ! Wenn der wirklich bekannt ist, wird er doch hoffentlich um seinen Ruf bedacht sein ... wenn nicht, sind andere wenigstens gewarnt. Blos keine Skrupel zeigen, die hat der Gegner auch nicht.

      Fliegergrüße
      Klaus

      Kommentar


        #4
        AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

        Zitat von kemde
        Außerdem natürlich den Namen des Missetäters veröffentlichen (hier, Zeitschrift, DHV, anderes Forum) ! Wenn der wirklich bekannt ist, wird er doch hoffentlich um seinen Ruf bedacht sein ... wenn nicht, sind andere wenigstens gewarnt. Blos keine Skrupel zeigen, die hat der Gegner auch nicht.

        Fliegergrüße
        Klaus
        Halte ich für gar keine gute Idee, daß Josef dessen Namen man nicht weiß, den Namen jemanden anderes hier posten soll um diesen anzuprangern.

        Wenn er vor Gericht einen Titel erwirkt hat, kann er diesen gerne hier posten, aber ohne rechtliche Handhabe hier jemandem seinen Ruf zu schädigen, könnte sonst vielleicht zu einen Volkssport in diesem Forum werden. Das möchte ich eigentlich nicht.
        Zuletzt geändert von Vibe; 27.11.2004, 14:20.

        Kommentar


          #5
          AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

          Hallo Josef,

          der Anwalt kann vorerst warten.

          1. gehe ich davon aus, dass Du keinen schriftlichen Kaufvertrag hast
          2. wohnt der Schuldner in Deutschland?
          3. ist er selbständig?
          4. bitte schreibe Deinen Käufer an mit den Worten, dass der geschuldete Eurobetrag "zur sofortigen Zahlung" fällig ist. Weiterhin nenne eine Frist von 2 Wochen plus 1 Tag (heisst ein Datum eintragen!) an dem der Schuldner spätestens Deine Forderung ausgeglichen haben soll. Du musst ausserdem in diesem Schreiben auf die gerichtliche Beitreibung bei Nichtzahlung hinweisen. Dies mit Einschreiben/Rückschein an den Käufer versenden!
          5. Nach Ablauf der genannten Frist einen Mahnbescheid beantragen. Den Vordruck für MB gibt es in jedem Schreibwarenladen - Du solltest vorher wissen, ob Dein Mahngericht an dem automatischen Mahnverfahren teilnimmt.

          alles Weitere nach Klärung der Fragen per PM bei Wunsch - dies ist keine Rechtsberatung!

          Gruß vom See
          Olaf
          Grüßle vom See

          Olaf

          Kommentar


            #6
            AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

            Hallo Josef,

            so eine Verhaltensweise ist eigentlich nirgends üblich. Kann mich nur hangtime anschließen.

            Dies ist der normale Weg eines Mahnverfahrens ein Anwalt würde eigentlich das Gleiche tun. Sollte er der Fristsetzung widersprechen, kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen.

            Vielleicht reicht aber auch die Andeutung der Namensveröffentlichung um dem Schuldner etwas Druck zu machen.

            Gruß
            Frank

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              #7
              AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

              Hi,

              fast die gleiche Probleme habe ich jeden Tag mit unseren Kunden.

              - Ich gehe gleich zum Rechtsanwalt um den Mahnbescheid aufsetzen zu lassen.
              Der Rechtsanwalt hat eine Preisbindung für Honorare von Mahnbescheiden.
              Daran muß er sich halten und es kostet für dich nicht mehr, als wenn du es selber ( wohlmöglich ohne Erfahrung ) machen würdest. UND der MB ist vom Rechtsanwalt!!! Kommt bei den Schuldner "kräftiger" an...

              Fliegergrüße Ernö

              Kommentar


                #8
                AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

                Hallo ,
                zum Thema Mahnbscheid:
                Momentan sind die Gerichte mit Mahnbescheiden derart überschüttet, daß es meiner Meinung nach keinen Sinn macht diesen zu erwirken, da mit Bearbeitungszeiten von bis zu einem halben Jahr gerechnet werden muß. Ich war selber schon in der Situation und habe mich gefragt ob es nicht einfach besser wäre in den saueren Apfel zu beißen und bei dem entsprechenden "Mitbürger" persönlich zu erscheinen. Dieser Überraschungseffekt wirkt oft Wunder.

                Viel Glück noch

                rammadamma
                *****************************
                FLY NOW, WORK LATER!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Drachen kaufen und nicht zahlen

                  zum Thema Mahnbscheid:
                  Momentan sind die Gerichte mit Mahnbescheiden derart überschüttet, daß es meiner Meinung nach keinen Sinn macht diesen zu erwirken, da mit Bearbeitungszeiten von bis zu einem halben Jahr gerechnet werden muß.

                  Das ist so pauschal gesagt Unsinn:

                  in Bayern wartest Du zwei bis drei Wochen auf einen Mahnbescheid.

                  Schneller geht eine Zahlungsklage nicht; Gerichtsstand dürfte bei einer Klage das für den Wohnort Deines Schuldners zuständige Amtsgericht sein; für den Mahnbescheid ist zunächst, das für Deinen Wohnort zuständige Mahngericht zuständig sein (z. B. in Bayern für ganz Bayern AG Coburg)

                  Grüße

                  Dirk

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