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Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

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    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

    Hallo Leute,

    das ist ein bißchen verwirrend, ich will mal versuchen das auseinanderzudröseln (und hoffe, ich erzähl nichts Falsches...).

    1) Nicht verwechseln: Die EN ist eine technische Norm, keine Zulassung! Die Zulassung ist eine luftrechtliche Angelegenheit, die z.B. so aussieht: Wenn das Gerät der Norm EN-xyz entspricht, dann darf es geflogen werden. Auch die LTF ist erstmal nur eine technische Beschreibung, d.h. in Deutschland sagt das Luftrecht (LuftVZO, LuftGerPO und was es da nicht alles gibt) analog, wenn Schirm xy den dort festgelegten "Lufttüchtigkeitsforderungen" entspricht, dann darf man damit fliegen...

    2) Das "Gütesiegel" ist ein Wort ohne rechtliche Bedeutung, sozusagen der Kosename des Erfinders DHV für das, was die Juristen dann in die trockene Sprache der LTF gepreßt haben.

    3) Unser Bereich ist nicht auf europäischer Ebene geregelt, sondern verblieb in der nationalen Zuständigkeit. D.h. jedes Land hat seine eigene Zulassungsregelung. Das könnte theoretisch von "Hier wird nicht geflogen" bis "Macht doch was Ihr wollt" reichen, aber in den meisten europäischen Ländern ist die Zulassung der Schirme daran gebunden, daß sie technisch mit der EN konform gehen müssen. In D müssen sie eben den LTF entsprechen.

    4) Nun könnte sich in D das Luftrecht ändern, man könnte die LTF abschaffen und für Schirme stattdessen die Konformität mit der EN fordern. Das wird aber eher nicht geschehen, weil die LTF einen ganz anderen Geltungsbereich als die EN haben: Da gehts auch um Drachen, Schleppwinden etc., was durch die EN gar nicht erfaßt ist. Wahrscheinlicher ist (immer vorausgesetzt, es kommt tatsächlich zu einer Verschmelzung von GüSi und EN), daß die EN 1:1 in die LTF eingearbeitet wird, oder jedenfalls in den Teil der LTF, der sich mit GS beschäftigt. Und dann wäre es auch logisch oder zumindest möglich, die Gleichwertigkeit der Prüfung durch andere (nicht LBA-zugelassene) Prüfstellen nach EN anzuerkennen oder zumindest ein vereinfachtes Verfahren für eine solche Anerkennung vorzusehen (z.B. eine reine Papierprüfung) - diese Frage könnte dann aber auch vermintes Gelände sein...

    Der juristische Dschungel ist furchtbar kompliziert (was bin ich froh, daß ich was Anständiges gelernt habe ), aber ich glaube nicht, daß das für die Endverbraucher große Bedeutung haben muß. Da werden die Hersteller eine Menge Papiere vollschreiben und einige Rechnungen bezahlen müssen, aber für die Piloten sollte es eigentlich doch darauf hinauslaufen können, daß ihnen auch in Deutschland eines Tages nahezu alle EN-Schirme legal zur Verfügung stehen.

    Schöne Grüße

    Rüdiger

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      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

      Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
      aber in den meisten europäischen Ländern ist die Zulassung der Schirme daran gebunden, daß sie technisch mit der EN konform gehen müssen.
      Wo soll das sein?

      In eigentlich allen Ländern kannst Du auch mit einem Regenschirm zum Fliegen gehen, vorgeschrieben ist da gar nichts. Wozu auch?

      Kommentar


        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

        Wie ich gerade lese ist die LTF2008 beim LBA zurückgezogen worden.
        Quelle:
        ParaAcademy
        So langsam kommt die Sache wirklich in Schwung.....
        Zuletzt geändert von j.livingston; 20.12.2007, 16:04. Grund: Falschen Knopp gedrückt...
        Stiller Mitleser :-)

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          AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

          Da Gleitschirme auch Flugzeuge sind, gelten im In- und Ausland weltweit die Luftfahrtgesetze. Aber für GS`s und HG`s ist die Gesetzgebung weltweit lückenhaft. Das galt aber auch im kleineren Maßstab für andere Flugzeuge. Um dem ein Ende zu machen, wurde für die EU die EASA gegründet, die zurzeit Ihre Arbeit aufnimmt.

          Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
          vom 15. Juli 2002
          zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen
          Agentur für Flugsicherheit
          (Text von Bedeutung für den EWR) ist gültig.

          Dort werden alle Fragen der Fliegerei geregelt (z.B. für Segelflugzeuge), bis auf einige Ausnahmen, u. a. die Gleitschirme.

          Anhang II:
          Luftfahrzeuge gemäß Artikel 4 Absatz 2
          Artikel 4 Absatz 1 gilt nicht für Luftfahrzeuge, für die keine Musterzulassung bzw. kein Lufttüchtigkeitszeugnis auf der
          Grundlage dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen ausgestellt wurde und die einer der folgenden
          Kategorien zuzurechnen sind:
          f) „Segel- und Gleitflugzeuge“ mit einer Strukturmasse von weniger als 80 kg im Fall von einsitzigen bzw. 100 kg im
          Fall von zweisitzigen Flugzeugen, einschließlich fußstartfähiger Flugzeuge

          Wenn jetzt in dieser Verordnung gesagt wird, sie verbleiben in nationaler Verantwortung, kann nicht irgendein Verein herkommen, und etwas anderes sagen.
          Man kann zwar alle möglichen internationalen Texte verfassen, aber verbindlich ist das nur, wenn sie als nationaler Text übernommen werden.

          Dann gilt es aber nur national, und nicht europaweit. Da kann sich die Herstellervereinigung auf den Kopf stellen oder sonst was machen, es bleibt national.

          Das würde sich nur ändern, wenn die EASA es übernimmt und als verbindlich (gültig) bezeichnet.

          Auch wenn das LBA die Regeln absegnet, dessen Arm reicht auch nur bis zu Landesgrenze.

          Das gleiche anders ausgedrückt:
          Wenn EN gültig sein sollte als Testvorschrift für wievielte Prüfstellen auch immer, erhält sie den Namen LTF und ist dann veröffentlicht in einer NfL.
          Anders kann diese „Vorschrift“ nicht gültig werden.

          Im Ausland ist sie nur verbindlich, wenn die dortigen Gesetzgeber sie zum Gesetz erheben, oder wenn die EASA es als Test-Regel für die gesamte EU plus einige Staaten wie die Schweiz erhebt.

          Zurzeit macht die EASA das aber nicht. Damit, siehe oben!

          Alle anderen Aussagen wie Güsi plus EN usw. sind nichts wert, sondern verwirren nur. Verbindlich in D. ist nur LTF, was auch immer woanders gilt.

          C

          EASA .Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat bereits beschlossen, dass diese Kompetenzen auf längere Sicht nach und nach auf alle anderen Gebiete der Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt, insbesondere auf den Flugbetrieb und die Zulassung der Flugbesatzung, erweitert werden sollen.
          Bis dies durch eine Erweiterung des Umfangs der Grundverordnung bestätigt wird, sind dafür weiterhin die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig.
          Zuletzt geändert von Cacao; 21.12.2007, 10:01.

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            AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

            Hallo Zusammen,

            nichts Anderes erwartete ich. Das dieser Runde Tisch erst der Anfang war - war mir schon auf der JHV völligst klar.

            Dieser Runde Tisch führte die Parteien wieder ein Stückchen zusammen und somit konnten sie sich konstruktiv der Angelegenheit widmen.

            Ich hatte niemals Zweifel am DHV und der PMA. Diese persönlichen Streitigkeiten und was der DHV nun mitteilt und was nicht...bzw. diese teilweise wagen Behauptungen gingen meiner Meinung und Auffassung nach völligst am Thema vorbei.

            Finde es gut, dass es bisher positiv gelaufen ist.

            Frohe Weihnachten !

            cosima
            Das Glück kommt und das Glück geht und das Glück kommt wieder

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              AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

              Fliegen in Deutschland ohne DHV-Gütesiegel

              Ist Fliegen in Deutschland ohne DHV-Gütesiegel immer noch illegal? Wie steht es mit Versicherungsschutz? Wie sieht es mit dem Konkurrenz-Gütesiegel in einer Schule aus?

              Habe auf die Schnelle nichts neues gefunden.

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                AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                Zitat von Derwisch Beitrag anzeigen
                Fliegen in Deutschland ohne DHV-Gütesiegel

                Ist Fliegen in Deutschland ohne DHV-Gütesiegel immer noch illegal? Wie steht es mit Versicherungsschutz? Wie sieht es mit dem Konkurrenz-Gütesiegel in einer Schule aus?

                Habe auf die Schnelle nichts neues gefunden.
                gilt für dich als schweizer nicht

                ihl piti
                www.flytours.ch

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                  AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                  Zitat von piti Beitrag anzeigen
                  gilt für dich als schweizer nicht

                  ihl piti
                  You made my day!!

                  Kommentar


                    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                    ich habe mir in 20 Minuten die Mühe gemacht, in Erfahrung zu bringen, nach was ich suchte.

                    Offenbar hat sich noch gar nichts getan.

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                      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                      Prosit, Ober-Troll

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                        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                        its Really?

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