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Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

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    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

    Zitat von #herby# Beitrag anzeigen
    Wie bitte??
    Die Kritik bezog sich nicht auf die Regionalversammlungen sondern auf unwahre Behauptungen des DHV in einem Artikel des Schlechtfliegermagazins. Das hat nichts mit Verbandspolitik zu tun sondern ist einfach nur schlechte PR (und unnötig noch dazu).
    Das hast du doch nur verschoben damit es möglichst wenige sehen können weil es peinlich ist.
    PR ist echt keine Stärke des DHV.
    Tja, ich wollte auch mal die Beiträge von Hagen und anderen lesen, die in Verbandspolitik gelandet sind.
    Leider erscheint bei mir immer ein "Du bist nicht berechtigt ......".
    Und ja, ich bin DHV-Mitlgied, mein Realname und meine Mitgliedsnummer sind hinterlegt.
    Und ich habe bereits per PM nachgefragt, da ja überall mal was nicht genau passen muß.
    Leider kann ich nun, einige Wochen später, immer noch nicht diesen Verbands-Thread lesen.


    Gruß,

    Uli

    P.s:
    Nee, kein Verfolgungswahn, aber es nervt.

    Kommentar


      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

      Zitat von flugmotte Beitrag anzeigen
      Tja, ich wollte auch mal die Beiträge von Hagen und anderen lesen, die in Verbandspolitik gelandet sind.
      Leider erscheint bei mir immer ein "Du bist nicht berechtigt ......".
      ...
      Leider kann ich nun, einige Wochen später, immer noch nicht diesen Verbands-Thread lesen.
      Hallo,
      unter "Registrieren" steht die Anleitung.
      Du mußt dich noch mal registrieren lassen.
      Ich hoffe, trotz der Kürze weitergeholfen zu haben,
      Gruss,
      baf

      Kommentar


        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

        Motte, schau einfach hier nach, wie es geht:
        ----
        Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
        100% biologisch abbaubar.

        Kommentar


          AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

          das Verstehe ich nicht!

          Karl Slezak hat folgendes geschrieben:
          Diese Vorschrift (LuftVZO) gilt für Deutsche und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Ausländische Gäste dürfen mit den Geräten auch in D fliegen, die in ihrem Heimatland zulässig sind. Dein Neuseeländer z.B. braucht kein DHV-Gütesiegel auf seinem Schirm, wenn er Dich hier besucht.

          Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird meist mit Bußgeld belegt wenn man erwischt wird.


          Der "Neuseeländer" darf also LEGAL Ordnugswidrigkeiten in Deutschland begehen, weil er kein Deutscher ist? Soweit mir bekannt ist gibt es in einer Luftfahrtgastflugregelung keine Ordnungswidrigkeiten, sondern nur Straftaten und die beziehen sich auch nur auf Verkehrszulassungspflichtige Luftsportgeräte. Die kann also für Gleitschirme nicht gemeint sein...... Wie meint der Karl das blos?

          Das würde mich jetzt mal interessieren, warum "Neuseländer" OWI's LEGAL in Deutschland begehen dürfen? Dürfen "Neuseländer" in Deutschland auch im Parkverbot stehen und ein Deutscher nicht?

          Wie ist das eigentlich mit den Wettkampfpiloten, die haben ja auch Geitschirme, die nicht nach LTF gebaut sind. Sind die auch ILLEGAL? Dann gibt es noch die Entertainer auf der Free-Flight mit Kunstflug etc.

          Noch einmal zusammengefasst: In D ist Gleitschirmfliegen (für alle mit festem Wohnsitz in D) nur mit Gütesiegelgeräten erlaubt. Im Ausland (außer Österreich) gibt es die Musterprüfpflicht nicht, es ist aber die Versicherungsproblematik beachten.

          Das bedeutet doch, wir brauchen nur eine richtige Versicherung, die das fliegen ohne jegliches Gütesiegel weltweit mitmacht, oder? Eine Versicherung die nicht das deutsche Inseldasein pflegt.

          EDIT: Lieber Karl Slezak,
          bitte sag doch mal kurz welche § im LuftVZO Du denn so meinst, danke.


          LG Frank
          Zuletzt geändert von Benzinthermik; 10.11.2007, 10:29.

          Kommentar


            AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

            Zitat von Benzinthermik Beitrag anzeigen
            Der "Neuseeländer" darf also LEGAL Ordnugswidrigkeiten in Deutschland begehen, weil er kein Deutscher ist? Soweit mir bekannt ist gibt es in einer Luftfahrtgastflugregelung keine Ordnungswidrigkeiten, sondern nur Straftaten und die beziehen sich auch nur auf Verkehrszulassungspflichtige Luftsportgeräte. Die kann also für Gleitschirme nicht gemeint sein...... Wie meint der Karl das blos?

            Das würde mich jetzt mal interessieren, warum "Neuseländer" OWI's LEGAL in Deutschland begehen dürfen? Dürfen "Neuseländer" in Deutschland auch im Parkverbot stehen und ein Deutscher nicht?
            Oh, Mann ...

            Der Neuseeländer begeht keine OW, weil er seinen Gleitschirm nicht in
            Deutschland zulassen muß.

            Die gesamte LVZO gilt nur für Deutsche und Personen mit permanentem Wohnsitz
            hier. Für den Neuseeländer gelten die Vorschriften seines Heimatlandes.

            Also werde Neuseeländischer Staatsbürger, verlege Deinen Wohnsitz dorthin, und
            Du darfst fliegen, was ein Neusseländer so fliegen dar - keine Ahnung, wie die
            dortigen Vorschriften sind.

            Ich kenne Leute, die haben ihr Auto in Frankreich "angemeldet" und damit
            gelten bezgl. Steuern und "TÜV" im weitesten Sinne (keine Ahnung, wie das
            in F heißt), die Französischen Regeln. Allerdings wohnen diese Leute auch permanent
            "drüben", womit aus Karlsruher Sicht das Elsaß gemeint ist.

            Gruß,
            Patrick

            Kommentar


              AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

              Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
              Oh, Mann ...

              Der Neuseeländer begeht keine OW, weil er seinen Gleitschirm nicht in
              Deutschland zulassen muß.
              Oh, Mann ...
              Der Deutsche muß sein Gleitschirm auch nicht zum Luftverkehr zulassen. Es gibt keine Zulassung mit Eintrag in die Luftfahrtrolle nach Luftverkehrszulassungsordnung für Gleitschirme. Es gibt nur eine Musterprüfung!

              Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
              Die gesamte LVZO gilt nur für Deutsche und Personen mit permanentem Wohnsitz
              hier. Für den Neuseeländer gelten die Vorschriften seines Heimatlandes.
              Ja ist ja egal, gibt ja auch keine Zulassung für Gleitschirme sondern nur eine Musterprüfung.

              Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
              Also werde Neuseeländischer Staatsbürger, verlege Deinen Wohnsitz dorthin, und
              Du darfst fliegen, was ein Neusseländer so fliegen dar - keine Ahnung, wie die
              dortigen Vorschriften sind.
              Ne, werde kein Neuseeländischer Staatsbürger, ist mir als Deutscher zu gefährlich dort, wenn ich dort rechts Autofahre, oder wars in Australien.?!

              Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
              Ich kenne Leute, die haben ihr Auto in Frankreich "angemeldet" und damit
              gelten bezgl. Steuern und "TÜV" im weitesten Sinne (keine Ahnung, wie das
              in F heißt), die Französischen Regeln. Allerdings wohnen diese Leute auch permanent
              "drüben", womit aus Karlsruher Sicht das Elsaß gemeint ist.
              Ja klar, ein Auto muss ja auch zum Strassenverkehr zugelassen werden, ein Gleitschirm muss nicht zum Luftverkehr zugelassen werden.

              LG Frank
              Zuletzt geändert von Benzinthermik; 10.11.2007, 11:20.

              Kommentar


                AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                Zitat von Benzinthermik Beitrag anzeigen
                Der Deutsche muß sein Gleitschirm auch nicht zum Luftverkehr zulassen. Es gibt keine Zulassung mit Eintrag in die Luftfahrtrolle nach Luftverkehrszulassungsordnung für Gleitschirme. Es gibt nur eine Musterprüfung!
                Generell gilt für alle Luftfahrzeuge die Muster- und Verkehrszulassungspflicht.
                In §1 Abs. 4 LuftVZO hat der Gesetzgeber dann ausdrücklich die Ausnahme
                geregelt, daß Luftfahrzeuge ohne Motor mit einer Leermasse bis zu 120 kg
                etc. pp. von der Musterzulassungspflicht befreit sind und stattdessen der
                Nachweis der Lufttüchtigkeit nach weiteren Paragraphen zu erfolgen hat.

                Das steht aber so expressis verbis in der LuftVZO, also nicht "für Gleitschirme
                ist gar keine Zulassung nötig" oder "Gleitschirme unterliegen nicht der LuftVZO"
                sondern nach LuftVZO gilt für Gleitschirme ausdrücklich die Überprüfung
                der LTF anstelle von Muster- und Verkehrszulassung.

                Und nun? Ich stelle jetzt nicht in Kepplinger-Manier in Frage, ob die LuftVZO
                überhaupt geltendes Recht ist, sondern nehme die erstmal so hin. Darum
                geht es Dir ja auch nicht, oder?

                Tatsache ist: es gelten die Zulassungsordnungen der Herkunftsländer. Und in der
                Deutschen steht es für Gleitschirme eben ausdrücklich so wie von mir angerissen
                drin.

                http://www.luftrecht-online.de/ ist Dein Freund - auch wenn ich immer noch
                von diesem kommerziellen Dienst als solchem irritiert bin, und verwundert, daß
                der Gesetzgeber mir als Rechtsunterworfenem nicht alle Gesetzestexte frei
                und unentgeltlich zur Verfügung stellt. Wie soll ich wissen, was ich darf und
                was nicht?
                OK, vielleicht tut er das sogar und es steht alles in der Stadtbibliothek oder
                der Landesbibliothek. Internet wäre trotzdem schöner, aber dann wären diese
                ganzen "Verlage" auf einen Schlag weg vom Fenster.

                Gruß,
                Patrick
                Zuletzt geändert von pmhausen; 10.11.2007, 11:29.

                Kommentar


                  AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                  Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
                  Generell gilt für alle Luftfahrzeuge die Muster- und Verkehrszulassungspflicht.
                  In §1 Abs. 4 LuftVZO hat der Gesetzgeber dann ausdrücklich die Ausnahme
                  geregelt, daß Luftfahrzeuge ohne Motor mit einer Leermasse bis zu 120 kg
                  etc. pp. von der Musterzulassungspflicht befreit sind und stattdessen der
                  Nachweis der Lufttüchtigkeit nach weiteren Paragraphen zu erfolgen hat.

                  Das steht aber so expressis verbis in der LuftVZO, also nicht "für Gleitschirme
                  ist gar keine Zulassung nötig" oder "Gleitschirme unterliegen nicht der LuftVZO"
                  sondern nach LuftVZO gilt für Gleitschirme ausdrücklich die Überprüfung
                  der LTF anstelle von Muster- und Verkehrszulassung.

                  Und nun? Ich stelle jetzt nicht in Kepplinger-Manier in Frage, ob die LuftVZO
                  überhaupt geltendes Recht ist, sondern nehme die erstmal so hin. Darum
                  geht es Dir ja auch nicht, oder?

                  Tatsache ist: es gelten die Zulassungsordnungen der Herkunftsländer. Und in der
                  Deutschen steht es für Gleitschirme eben ausdrücklich so wie von mir angerissen
                  drin.

                  http://www.luftrecht-online.de/ ist Dein Freund - auch wenn ich immer noch
                  von diesem kommerziellen Dienst als solchem irritiert bin, und verwundert, daß
                  der Gesetzgeber mir als Rechtsunterworfenem nicht alle Gesetzestexte frei
                  und unentgeltlich zur Verfügung stellt. Wie soll ich wissen, was ich darf und
                  was nicht?
                  OK, vielleicht tut er das sogar und es steht alles in der Stadtbibliothek oder
                  der Landesbibliothek. Internet wäre trotzdem schöner, aber dann wären diese
                  ganzen "Verlage" auf einen Schlag weg vom Fenster.

                  Gruß,
                  Patrick

                  Alles gut und schön, nur ist es gegen mein Rechtsempfinden (Gleichheitsgrundsatz) wenn ein "Neuseländer" in Deutschland z.B. ein Verkehrszulassungsbefreites Sportgerät, z.B. Fahrrad mit Hilfsmotor (Neuseländischer Bauart) Legal in Deutschland betreibt (weil er es in Neuseland auch darf), welches dem Deutschen aber in Deutschland verboten ist. Oder der Neuseländer trägt legal keinen Helm auf som Ding in Deutschland und der Deutsche muß einen Helm tragen. Das kann so nicht richtig sein...

                  LG Frank

                  Kommentar


                    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                    Zitat von Benzinthermik Beitrag anzeigen
                    Alles gut und schön, nur ist es gegen mein Rechtsempfinden (Gleichheitsgrundsatz) wenn ein "Neuseländer" in Deutschland z.B. ein Verkehrszulassungsbefreites Sportgerät, z.B. Fahrrad mit Hilfsmotor (Neuseländischer Bauart) Legal in Deutschland betreibt (weil er es in Neuseland auch darf), welches dem Deutschen aber in Deutschland verboten ist. Oder der Neuseländer trägt legal keinen Helm auf som Ding in Deutschland und der Deutsche muß einen Helm tragen. Das kann so nicht richtig sein...

                    LG Frank
                    Also ich bin schon froh das wir ein eigenes Rechtssytem haben. Ich hätte keine Lust das es bei uns erlaubt wäre, dass jeder ein Waffe kaufen darf wie in Amerika (nur um ein Beispiele zu nennen). Das trifft nicht mein Rechtsempfinden.

                    Fliegergrüße

                    Claus

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                      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                      Frank, das ist so auch nicht richtig.

                      Die Gastflugregel ist entworfen worden, um unkompliziert anderen Nicht-Inländern das Fliegen zu ermöglichen. Die oben beschriebenen Regeln sind aufgestellt worden - und ich finde sie echt klasse. Nach demselben Prinzip gehe ich ja auch nach Frankreich und kann dort fliegen. Mit einer wichtigen Einschränkung: die Regeln des Landes müssen beachtet werden. Das heißt hier konkret, das sich der neuseeländische Flieger auch nach der FBO richten muss, dh zb beim Winden- oder UL-Schlepp Räder an der Basis haben muss. Oder eben einen geeigneten Kopfschutz tragen muss, um bei Deinem Beispiel zu bleiben.

                      Es geht ja auch nicht um irgendwelche abstrakten Dinge, sondern konkret um HG/GS-Fliegen. Kommt also der Holländer zu uns, darf er bei uns mit seinem bei ihm zugelassenen Huddel nach unserer FBO fliegen. Ich finde, das ist so wenig Einschränkung wie möglich, so viel Regel wie nötig.


                      ps: nicht böse gemeint, aber beides, die Sache mit der Zulassung und die der Gästeflugregelung ist Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Schlechte Schule oder im Unterricht vom Fliegen geträumt?
                      Zuletzt geändert von querformat; 10.11.2007, 17:52. Grund: ps

                      Kommentar


                        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                        Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                        Frank, das ist so auch nicht richtig.

                        Die Gastflugregel ist entworfen worden, um unkompliziert anderen Nicht-Inländern das Fliegen zu ermöglichen. Die oben beschriebenen Regeln sind aufgestellt worden - und ich finde sie echt klasse. Nach demselben Prinzip gehe ich ja auch nach Frankreich und kann dort fliegen. Mit einer wichtigen Einschränkung: die Regeln des Landes müssen beachtet werden. Das heißt hier konkret, das sich der neuseeländische Flieger auch nach der FBO richten muss, dh zb beim Winden- oder UL-Schlepp Räder an der Basis haben muss. Oder eben einen geeigneten Kopfschutz tragen muss, um bei Deinem Beispiel zu bleiben.

                        Es geht ja auch nicht um irgendwelche abstrakten Dinge, sondern konkret um HG/GS-Fliegen. Kommt also der Holländer zu uns, darf er bei uns mit seinem bei ihm zugelassenen Huddel nach unserer FBO fliegen. Ich finde, das ist so wenig Einschränkung wie möglich, so viel Regel wie nötig.


                        ps: nicht böse gemeint, aber beides, die Sache mit der Zulassung und die der Gästeflugregelung ist Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Schlechte Schule oder im Unterricht vom Fliegen geträumt?

                        Nochmal kurz, es gibt keine Gastflugregelung für nicht zulassungspflichtige Luftsportgeräte und der Deutsche begeht in Neuseland auch keine OWI wenn er mit einem gleitsegel dort fliegt das überhaupt kein Prüfsiegel hat. Die Deutschen Grenzen sind sehr genau definiert und hören meist dort auf wo Deutsch gesprochen wird.

                        Bitte immer noch an Karl, er möge mir den § nennen.

                        LG Frank

                        Kommentar


                          AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                          Hallo Frank,

                          doch, es gibt diese Regelung im deutschen Luftrecht. Hier der Link:
                          Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

                          und dann: Gästeflugregelung (Allg. Anerkennung ausländ. Lizenzen f. Luftsportgeräte) anklicken.

                          Grüße

                          Karl Slezak

                          Kommentar


                            AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                            Zitat von sicherheit Beitrag anzeigen
                            Hallo Frank,

                            doch, es gibt diese Regelung im deutschen Luftrecht. Hier der Link:
                            Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

                            und dann: Gästeflugregelung (Allg. Anerkennung ausländ. Lizenzen f. Luftsportgeräte) anklicken.

                            Grüße

                            Karl Slezak
                            Hallo Karl,

                            leider ist diese Regelung vom 1. Septemper 1995 und ist nicht mehr aktuell. Sie ist durch den Mastricher Unionsvertrag zumindest innerhalb der EU - Mitgliedsstaaten automaisch aufgehoben worden. In der Bekanntmachung von 1995 ist auch nur von Lizenzen die Rede, fliegen von nicht geprüften Gleitsegeln wird nicht behandelt.

                            EDIT: Ebenso sind innerhalb der EU auch Bauvorschriften (wegen des Versicherungsschutzes) "gegenseitig" als gleichwertig anzuerkennen, ohne wenn und aber. Straftaten nach Luftfahrtgesetzt gibt es m.E. nicht für "Luftfahrtverkehrszulassungsbefreite" Luftsportgeräte ala Gleitschirme, fehlender Versicherungsschutz dagegen schon, hat aber nichts miteinader zu tun. Deshalb können ja auch Akropiloten mit ihren Gleitschirmen LEGAL fliegen, gell.

                            LG Frank
                            Zuletzt geändert von Benzinthermik; 12.11.2007, 10:41.

                            Kommentar


                              AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                              @Benzinthermik

                              Bevor du irgendwelche Behauptungen aufstellst, bitte beschäftige dich doch einfach mal mit dem deutschen Luftrecht.
                              Deine Aussagen sind schlicht falsch.
                              Es gilt in Deutschland das deutsche Luftrecht. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
                              Schöne Flüge

                              ForumAdmin
                              Richard Brandl

                              Kommentar


                                AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                                Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                                @Benzinthermik

                                Bevor du irgendwelche Behauptungen aufstellst, bitte beschäftige dich doch einfach mal mit dem deutschen Luftrecht.
                                Deine Aussagen sind schlicht falsch.
                                Es gilt in Deutschland das deutsche Luftrecht. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
                                Bitte nicht so Dokmatisch, EU-Recht steht über Landesrecht. Ausserdem sind § 25 nach Landesrecht (Bundesländer) geregelt, da muss z.B. ein Hessener auch nicht vor der Landesgrenze NRW umdrehen.

                                LG Frank
                                Zuletzt geändert von Benzinthermik; 12.11.2007, 10:32.

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