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"Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

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    AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

    @flypara
    Tja, weil es ihm wohl zu blöde ist, hier in diesem Forum diesen nicht aufhörenden Thread zu lesen und.... hat eigentlich jemand ihn schon informiert, dass ganz Deutschland und halb Schweiz/Österreich über ihn lästert.
    Oder traut er sich einfach nicht?
    Ist es ihm vieleichtht zu peinlich??
    Kampfliegen konnte er ja wohl ganz gut!(Soll kein Lob sein)
    Ich meine, man muß zu seinen Fehlern stehen, mit allen Konsequenzen!
    Ein klärendes Wort von ihm wird dies hier sicher beenden.

    Opa

    Kommentar


      AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

      Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
      @ El Zorro

      Ich kenne mich berufsbedingt mit dem Gesetz und der MPU aus - alles andere nur per PM, da mir sonst jemand standeswidrige Werbung vorwerfen könnte - oder war das schon ein Wort zu viel .... .

      Deine Hinweise auf § 164 StGB halte ich für abwegig. Da nicht mal wir uns hier einig werden könne, was wann nun strafbar ist und was nicht, woher soll dann ein unerfahrener Schüler den entsprechenden Straftatbestand kennen. Vor allem wie will er Unwissen aufbauend, einen Vorsatz entwickeln, seine Aussage vorsätzlich wahrheitswidrig zu ergänzen, dass eine Straftat vorliegt ? Alles ein bisschen viel für einen Schüler ....

      Die werden einfach sagen was sie gesehen haben - basta. Und dass der eine in der Panik 5 der andere 10 Meter Überflugshöhe angibt wird bei der STA als Schätzfehler und nicht als vorsätzliche Falschaussage "gebucht".

      Dann war die Sache mit der Anzeige also echt - schade, dass das nicht so zu regeln war.#

      Also Lynchmob kann ich nicht erkennen. So wie hier viele zu Recht fordern ohne dabei gewesen zu sein keine Vorverurteilung vorzunehmen, kann man kritische Äußerungen - denn es könnte je wirklich ein "Scheißflug" gewesen sein - nicht als Lynchmob hinstellen, weil sie genau so "Recht " hanen könnten. Das gilt also für alle Richtungen.

      Gruß
      Jörg
      Ok. Jetzt weiss ich vermutlich auch, warum Du Dich damit auskennst.
      Na, dann hoff ich jetzt mal, dass ich Dich nie in Anspruch nehmen muss.

      Das mit dem Lynchmob war ja auch nur so eine Redensart. Ich hab ja auch nichts gegen kritische Äusserungen. Aber es war obendran schon auch einiges an Dünnschiss bis zuweilen erschreckendes und auch niederträchtiges dabei.
      Und diese etwas unsensible Hemdsärmeligkeit liess mich eben an den Lynchmob bei LuckyLuke denken, ich weiss auch nicht warum sich dieses Bild aufgedrängt hat

      Gruß
      Bernd

      Kommentar


        AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

        ..... wenn die Strafanzeige tatsächlich vorliegt, sollte der Admin den Tread meines Erachtens schließen.

        Denn selbst wenn hier sogar 50% der Tatsachenbehauptungen stimmen, sind mindestens die andere Hälfte möglicherweise falsch, was dem Verfahren abträglich wäre.

        Nur mal so zum Nachdenken von einem, der eigentlich gar nichts von so einem Verhalten (wenn es sich so zugetragen hat) hält ..... klinke mich ab sofort hier aus.

        Gruß aus Heidelberg
        Jörg
        Zuletzt geändert von JörgE; 25.09.2007, 21:34. Grund: Tippfehler ... wie immer ....

        Kommentar


          AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

          Nach 31 Seiten und über 21000 Clicks auf diesen Thread sollte endlich die absolute Wahrheit (nämlich die meinige) zu diesem Thema den werten Forumslesern zugänglich gemacht werden.

          Zuerst einmal stelle ich fest, daß es sich bei den "Bewahrern von Fliegerischem Recht und Ordnung" hauptsächlich um PGler handelt!
          Nach stundenlangem Studium der Beiträge kam ich zu dem vorläufigen Schluß, daß diese Reglemtierungsbrüller in ihrem Verhalten sehr viel mit religiösen Fanatikern gemeinsam haben.
          Die hier gebetsartig wiederholten Parolen erinnern mich stark an ein ähnliches Thema das vor etwas längerer Zeit aktuell war.
          Damals hieß es: "Sex darf keinen Spaß machen und dient nur der Fortpflanzung" .
          Und wer damals anderer Meinung war, oder schlimmer noch anders gehandelt hat, der wurde angeklagt und meistens danach verbrannt.
          Ähnlich weit sind wir heute ja auch schon, die Anklage ist in Auftrag gegeben und wenn nichts dabei rauskommt (vermute ich), dann kann der "abartige" Ffliegertyp ja immer noch in Lynchmanier angezündet werden.

          Soweit so gut.
          Die PGler waren also für mich vergleichbar mit den "Verfechtern der Missionarsstellung" und "aktive Kämpfer für die Verhütung durch Kastration" (um beim Sex zu bleiben).
          Das war meine Meinung bis Donnerstag, und dann bin ich in das Land gereist von dem behauptet wird, daß die Einwohner den leidenschaftlichsten Sex haben - das Frankreich der Franzosen.
          Ich war 3 Tage in St. Hillaire - und ich habe meine Meinung grundlegend geändert.
          Jeden Tag Zehntausende von Zuschauern und Spaß in allen Variantionen.
          Die Piloten mit allen Fluggeräten haben es richtig krachen lassen.
          Und am beeindruckensten fand ich die PGler (+Manfred Ruhmer).
          Die sind nicht mit 2 m über die Köpfe der Zuschauer gepfiffen - sondern teilweise mit 50 cm - und das aus einer Steilspirale raus (Manfred Ruhmer war mit seinem Swift natürlich viel weiter weg).
          Die Zuschauermassen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Rentner) haben vor Begeisterung getobt und die Piloten wie Popstars gefeiert.
          Je tiefer und schneller die Polten geflogen sind, desto lauter haben die Leute vor Begeisterung gebrüllt.
          Und jetzt kenne ich also die echte Wahrheit.
          Die PGler sind eigentlich die "Größten" (die Acro-Fraktion), die (französischen) Zuschauer sind die leidenschaftlichsten Genießer und und wir in Deutschland haben den Rest bekommen.
          Wir haben die "Strandkorbreservierer", die Prügler um Handtuchplätze am Strand oder dem Parkplatz.
          Und wir haben Piloten die andere Piloten anzeigen weil diesen die fliegerische Missionarsstellung nicht ausreicht.
          Für mich persönlich heißt das, noch mehr im Ausland fliegen und mit denen das Fliegen genießen die das aus Spaß tun und nicht jedes Flugmanöver mit dem Bestimmungsbüchlein abgleichen.

          Fette Wolken

          Wichtelmann



          PS.: Als ich den "Dämon" am Tegelberg über die Leute hinwegfliegen gesehen habe, hat keiner der Zuschauer sich geduckt oder vor Angstgeschriehen - ich hatte den Eindruck, daß es den NichtfliegernSpaß gemacht hat.
          Die einzigen Motzer waren Gleitis - so sind sie halt - die Deutschen.
          Zuletzt geändert von Wichtelmann; 26.09.2007, 00:37.

          Kommentar


            AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

            Zitat von rene Beitrag anzeigen
            Tja, dann schauen wir uns das Ganze doch mal abseits aller Emotionen mal an. Die Staatsanwaltschaft hat (Legalitätsgrundsatz, vgl. StPO § 152 II) beim Verdacht einer Straftat zu ermitteln.

            Straftaten:
            StGB § 240 - Nötigung
            Ich sehe hier keine Gewalt (auch wenn die Rechtsprechung des BVerfG zu den Sitzblockaden legendär ist ) und auch keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Gut, man könnte sagen, der Pilot drohe den Zuschauern mit Verletzungen, wenn sie den Kopf nicht einziehen, aber das ist recht abwegig, s.a. zur Körperverletzung.

            StGB § 223 - Körperverletzung
            a) Vollendete Körperverletzung könnte allenfalls gegeben sein, wenn einer der Zuschauer durch den Überflug derartige psychische Probleme bekommen hat, dass es Krankheitswert hat. Davon war nie die Rede.
            b) Der Versuch einer Körperverletzung scheitert schon am fehlenden Vorsatz. Wenn der Pilot wirklich jemanden hätte verletzen wollen, hätte dies mit hoher Sicherheit auch Eigenschädigung bedeutet (Flug in die Zuschauermenge). Das kann man ihm nicht unterstellen.

            StGB § 238 - Nachstellung
            Auch den neu eingeführten Modeparagraphen zum Stalking wird man hier nicht fruchtbar machen können...

            StGB § 315a - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
            Hier kommen wir schon eher in Nähe relevanter Straftatbestände.
            Der Pilot war Führer eines Luftfahrzeugs (Starrflügler fällt unter die Definition in LuftVG § 1 II Nr. 10). Von den Möglichkeiten in StGB § 315a I Nr. 1 "[...]infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen[...]" ist wohl keine einschlägig. "Spätpubertierend" ist vermutlich noch kein geistiger Mangel - im Zweifelsfall Sachverständigengutachten.
            Eher einschlägig ist dann die Nr. 2:
            "2. als Führer eines solchen Fahrzeugs [...] durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des [...] Luftverkehrs verstößt [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen [...]gefährdet."
            Bei der Gefährdung stellt sich die Frage, wie konkret selbige sein muss.
            Der Verstoß gegen die Rechtsvorschriften bezieht sich in casu auf LuftVO § 6 I. Dort wird eine Sicherheitsmindesthöhe von 300m über Menschenansammlungen gefordert. Wenn man unterstellt, dass die Zuschauermenge für eine Menschenansammlung ausreicht, hat der Pilot dagegen verstoßen. Diverse Ausnahmeregelungen in LuftVO § 6 greifen nicht ein. Die genannte Vorschrift dient sicher auch der Sicherung des Luftverkehrs.

            Somit kommt eine Strafbarkeit gem. § 315a I Nr. 2 StGB i.V.m. § 6 I LuftVO in Betracht. Ohne die Gefährdung (welche das Ganze zur Straftat macht) wäre die Angelegenheit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 LuftVG i.V.m. § 43 Nr. 11 LuftVO --> Geldbuße bis zu 50.000 EUR.

            So ähnlich wird die Staatsanwaltschaft das prüfen, wobei sie nur für die Straftaten, nicht für die Ordnungswidrigkeiten zuständig ist.

            Von Seiten des DHV als Beauftragtem nach § 31c LuftVG müsste eine Prüfung erfolgen, ob die Erlaubnis zu widerrufen ist (Einzug des Luftfahrerscheins). Dies wäre der Fall, wenn aufgrund der Vorkommnisse
            "Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, ein Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen[...]" (§ 4 I Nr. 3, III LuftVG, s.a. §§ 21, 29 LuftVZO).
            Mehrere dokumentierte Niedrigstüberflüge zusammen mit Belehrungsresistenz bringen daher durchaus die Gefahr des "Scheinverlustes" oder der Strafverfolgung bzw. Geldbußen, aber nicht wegen Nötigung oder Körperverletzung :-D

            Grüßle, René

            P.S. Ich heiße nicht die Anzeige gut, aber diese Mühle kommt vermutlich in Gang...
            und

            Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
            ..... weil ein Toplilot alles im Griff hat, soll das Verhalten o.k. sein - so eines der wichtigsten Argumente der Befürworter.

            Aha. Die Befürworter glauben also, der Toppilot kann z.B. auch eine sich plötzlich, an "ungewohnter" Stelle (so was soll es in der freien Natur geben) ablösende Thermik und die sich daraus entwickelnden Konsequenzen sehen ?

            Ein kleines Beispiel wie es gelegentlich an Startplätzen vorkommen soll:

            Toller Startwind. Auch der überregionale Wind steht günstig. Plötzlich und völlig ohne sofort erkennbaren Grund Rückenwind und Sinken im Startbereich für wenige Sekunden ..... Die Erklärung die (hoffentlich) jeder kennt. Wenige 100 Meter vom Startplatz entfernt löste sich eine große Thermikblase ab und hat die Luft vom Startplatz kurzfristig abgezogen.

            Was passiert dann bei einem Starren? Ich gebe unumwunden zu, dass ich nicht weiß wie ein Drachen oder Starrer dann reagiert. Aber kann dann aus einem knappen Überflug nicht ein Durchflug durch die Zuschauer werden ?


            Oder kommen jetzt die Argumente, dass diese Wahrscheinlichkeit so gering ist und dass das Fliegen mit Anfängern im Pulk viel gefährlicher sei ..... Oder wird geleugnet, dass es dieses Phänomen am Tegelberg aufgrund der Gegebenheiten gibt ..... wer kann dies in der Natur schon sicher sagen.

            Einfach mal zum Nachdenken - keiner ist allwissend und in der Fliegerei beherrscht niemand etwas perfekt.

            Gruß
            Jörg

            PS: Oben habe ich auch schon beschrieben, dass hier wohl ein 315a StGB vorliegt - übrigens ist auch der KFZ-Führerschein bei häufiger Begehung solcher Taten in Gefahr (vgl. § 11 Abs. 1, 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Wenn es ganz schlecht läuft kommt evtl. noch eine MPU oben drauf - und das ist kein Spass.

            Die "juristische Fakultät" in persona René = neutral und Jörg = wertend bereitet hier unter hartnäckig tosendem Beifall - der wie nasse Säcke träge unter von Bindfäden gehalten Stofflappen klapperneurotisch mehrheitlich Rumhängenden - den Boden für eine Entscheidung gegen Tim vor, und zwar weitestgehend ohne den Hauch einer Ahnung von aerodynamischen Relevanzen.

            Der DHV wird dabei mal wieder vom ursprünglich fachlichen Hängegleiter-Status in den des mehrheitlich fungierenden Fliegerverwaltungshaufens aerodynamisch weitestgehend Unbedarfter, aber die absolute Mehrheit Stellender gedrängt.

            Insofern muß ich leider Nachhilfe in Sachen Aerodynamik geben und auch bewusst polarisieren, weil mit dem vorher Gesagten gleichzeitig auch ein Wechsel der Wertigkeiten einhergeht. Die Aerodynamik unterscheidet sich bei Stofflappen und Starrflügel-Drachen so gewaltig voneinander, daß man schon von Paradigmenwechsel sprechen muß:

            Ausgangspunkt einer jeden Diskussion muß das Lilienthal-Diagramm sein. Das ist kein exotisches Bio-Essen, sondern die sichtbare Inkarnation des Leistungsfähigkeitsspektrums von Profilen.

            Hier ist festzustellen, daß im Speedbereich der kleinen ca-Werte der Widerstand bei einem Auftriebs-Profil mit positiver Mittellinien-Wölbung wieder zunimmt und deshalb bei Gleitschirmen plus Beschleuniger irgendwann ein Klapper eintritt, wenn es zuviel wird, oder eine Störung hinzukommt. Vom Geschwindigkeits-Spektrum her fängt der Starrflügel-Drachen gerade an zu fliegen, wenn der Gleitschirm unmittelbar vor dem Speed-Klapper steht. Außerdem ist die Steuerung des Gleitschirms indirekt und indifferent. Beim Drachen stellt sie das direkteste dar, was es überhaupt in der gesamten Luftfahrt gibt. Ein weiteres Kriterium bei Profilen ist die Steilheit des Auftriebs über dem Anstellwinkel Alpha, die sogenannte aerodynamische Güte, und die ist besonders bei Drachen sehr ausgeprägt, die deshalb eine maximale Profil-Mittellinien-Wölbung im vorderen 15 - 20%-Bereich der Profiltiefe besitzen. Es ist das Vermögen des Profils, schon bei geringsten Anstellwinkel-Erhöhungen volle Leistung zu erzeugen im Sinne von Auftrieb.

            Kommt Tim nun mit den unterstellten 100 km/h entsprechend 27,77 m/sec über die Szene gefetzt, fliegt er nahe dem Nullauftriebswinkel Alpha, damit ohne induzierten Widerstand ( ca² / Pi x Lambda[Streckung] ) mit der direktesten aller Steuerungen. Die Einheit Fluggerät / Mensch hat eine hohe kinetische Energie, wie sie sonst vergleichbar nur in GS-Steilspiralen etc. mit mehreren g anzutreffen ist.

            Dies widerlegt einwandfrei die juristisch geschickte Argumentation von Jörg, die eine typisch deutsche ist, nämlich die von Bedenkenträgern aus dem Tal der Ahnungslosen, aber mit sozialer Kompetenz.

            Träfe sie zu, müßte Tim bei einer so gewaltigen Ablösung unterwegs sein, daß nahezu gleichschnelle senkrecht nach unten ! wirkende Böenwalzen - die von jedem schon mal wahrgenommenen, empirisch aber nahezu horizontal wirken, wie z.B. vor einem Gewitter - entstehen müßten, um ihn in Schwierigkeiten zu bringen. Es verbleibt dann hier noch etwa ein Potenzial von 27,77 – 3,0 = 24,77 m/sec, entsprechend 89,17 km/h, wenn angenommen wird, daß die von Jörg angesprochene Thermikablösung in diesem Moment 3 m/sec Sinken produziert. Er - Tim - ist nämlich außerdem in der Lage, jederzeit absolut und unmittelbar verzögerungsfrei zu reagieren, und zwar in allen 6 Freiheitsgraden. Die kinetische Energie reicht aus, dies auch bei plötzlichem Auftauchen eines Hindernisses - z.B. am Boden - unmittelbar senkrecht oder schräg nach oben bis nahe der Mindestfahrt umzusetzen und mit einem Turn oder Abfangen auszuleiten.

            Und deshalb heißt es in der Fliegerei: Fahrt ist das halbe Leben. Bei den Gleitschirmen scheint es die Bremse zu sein, bei deutschen hilfsweise noch zusätzlich die juristische – pfui Teufel !

            Gruß hob
            Zuletzt geändert von hob; 26.09.2007, 02:20. Grund: Rechtschreibung

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              AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

              Zitat von Holger Schröder
              Sag mal, merkst du überhaupt noch, was Du da eigentlich schreibst?

              Gruß
              Holger

              P.S.: Man kann ja gerne darüber streiten, ob in so einem Fall eine Anzeige das richtige Mittel ist, aber eine Anzeige hat jedenfalls nichts mit Lynchjustiz zu tun - sie ist das Gegenteil davon!
              Hast Du nicht gelesen, was ich schrieb? Ich sagte nur, dass mich der "Mob" anfänglich daran erinnert hat. Die Struktur ist immer die gleiche, nur das Ergebnis ist, -Dank unserem Rechtsstaat mit seinem GG- ein anderes.
              ( Heute gibts halt keine Scheiterhäufen, geteert und gefedert wird in unserem Land auch nicht mehr.)

              Kommentar


                AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                Er - Tim - ist nämlich außerdem in der Lage, jederzeit absolut und unmittelbar verzögerungsfrei zu reagieren, und zwar in allen 6 Freiheitsgraden.
                ROFL.

                Wieviel willst Du wetten dass auch ein Tim eine Reaktionszeit hat ? Ich schätze mal so .15 Sekunden das wäre schon ein guter Wert. Es dauert auch noch sicher eine weiter Zehntel Sekunde bis der Bügel vorne ist und sicher nochmal 0,05 bis 0,1 Sekunde bis der Drache auch reagiert. Also rd. 0,25 Sekunden bis sich eine Reaktion zeigt. In der Zeit legt er immerhin 6,5 Meter zurück. (Wie war das ? 2 Meter Abstand ? Aber ich weiß ja, ich bin auch nur ein ahnungsloser Gleiti)

                P.S.: Man kann ja gerne darüber streiten, ob in so einem Fall eine Anzeige das richtige Mittel ist, aber eine Anzeige hat jedenfalls nichts mit Lynchjustiz zu tun - sie ist das Gegenteil davon!
                Ganz Deiner Meinung, aber gerade der hier so oft angesprochene "kleine Dienstweg" oder "das Gespräch von Mann zu Mann" hat wesentlich mehr Potenzial in "Lynchjustiz" auszuarten.
                Zuletzt geändert von JHG; 26.09.2007, 08:09.

                Kommentar


                  AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                  Zitat von hob Beitrag anzeigen
                  ..... 24,77 m/sec, entsprechend 89,17 km/h, ...Er - Tim - ist nämlich außerdem in der Lage, jederzeit absolut und unmittelbar verzögerungsfrei zu reagieren, und zwar in allen 6 Freiheitsgraden. ....

                  Gruß hob
                  *ROFL* Brülll*Wuhaha*

                  Tim?
                  Ich dachte der Typ nennt sich Clark Kent?
                  Stiller Mitleser :-)

                  Kommentar


                    AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                    Zitat von Holger Schröder
                    Wenn Du niemand als "Mob" bezeichenen möchtest, dann laß es halt auch. Im übrigen muss ich Dir widersprechen: ein Rechtsstaat und ein Willkürregime unterscheiden sich eben nicht nur im Ergebnis, sondern gerade in ihrer Struktur!

                    Gruß
                    Holger
                    Ok. Da hab mich wohl falsch ausgedrückt. Nicht die Struktur, sondern die Elemente sind immer die gleichen. Nämlich die Menschen mit all ihren Emotionen, die eben so schnell mal hochkochen. Gemeint war eher der Vorgang, der sich nur in seiner Ausprägung unterscheidet, aber vom Muster her ähnlich abläuft.

                    Was ich aber nie behauptet habe, ist, dass eine Anzeige mit Lynchjustiz gleichzusetzen sei. Das bezog sich auf die Beiträge in diesem Thread, die klar unter der Gürtellinie und auf Tim abgezielt waren.

                    Soll mir aber jetzt auch echt wurscht sein. Jedenfalls haben wir nun, wie WA61 schon bemerkt, die 500 'er Marke geknackt. Nicht schlecht - in so kurzer Zeit!

                    @ JHG: Hast vermutlich auch Recht: Vor Ort würde so was wohl eher in Lynchjustiz ausarten.

                    Und im Zusammenhang was Du noch sagtest, hätt ich grad noch eine Frage an die Experten aus der Stängelefraktion:

                    Wie ist das eigentlich, bei soviel Überfahrt? Muss man da noch aktiv drücken, oder reicht es schon die Basis loszulassen damit der Flügel seine Überfahrt in Höhe umsetzt?
                    Zuletzt geändert von El Zorro; 26.09.2007, 08:47. Grund: hatte da noch eine kleine Frage

                    Kommentar


                      AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                      Über 500 in so kurzer Zeit. WOW. Ihr habt Ewa um Längen geschlagen.

                      Respekt

                      Sorry for OT
                      take off optional - landing mandatory

                      Kommentar


                        AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                        Damit wird KaiS zur DHV Forum Legende und darf in die "Hall of Fame"!!

                        Andreas
                        www.freiflieger-niederrhein.de

                        Kommentar


                          AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                          Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
                          Ok. Da hab mich wohl falsch ausgedrückt. Nicht die Struktur, sondern die Elem
                          Und im Zusammenhang was Du noch sagtest, hätt ich grad noch eine Frage an die Experten aus der Stängelefraktion:

                          Wie ist das eigentlich, bei soviel Überfahrt? Muss man da noch aktiv drücken, oder reicht es schon die Basis loszulassen damit der Flügel seine Überfahrt in Höhe umsetzt?
                          Das ist nicht so einfach zu beantworten El Zorro:

                          1. Die einen gehen davon aus das der Tim ein banditischer Dämon ist, der gehängt gehört. Deswegen gehen sie auch davon aus, der Tim würde auch sonst ein ganz schlimmer Bösewicht sein und auf alle Regeln sch****. Dann hat, nennen wir ihn mal "vornehmlich GS fliegenden Lynchmob" (der Ausdruck ist nicht von mir, aber der ihn nannte "lebt" noch!) mal in einem anderen Thread gelesen, dass man als Teilnehmer der "Stägelefraktion" an seiner sog. Pitch oder auch Nickmomenteneinstellung schrauben kann. Aber das machen nur böse, die dann bei Wettbewerben absichtlich aussenlanden um vom Papa DHV keine Pitchwatschen zu bekommen, wenn der Christoph am offiziellen Landepaltz nachmißt und trotz fehlender Einsicht dieser asozialen Idioten, immer wieder betont es handele sich hier um eine Freiluftmessung mit hoher Toleranz und eine Verfehlung wird nicht sanktioniert.

                          Ergo der Tim ist ein pitchschraubender Bandit...und das führt dazu, das sich sein Monsteratos bei Wegnehmen der asozialen Finger von der Basis, sofort senkrecht nach unten bohrt weil der Tim am Pitch gedreht hat.

                          2. Die anderen fragen sich, wo man denn bei einem Atos die Schränkungsanschläge verändern kann ohne danach reumütig mit dem Felix aus Rutesheim telefonieren zu müssen. Aber was weiß denn schon der Lynchmob...der hat keine Schraube an seinem Fluggerät und nach einhelligem Bekunden aller Zugehöriger auch keine locker im Oberstübchen, es sei denn der der sich beleidigt fühlt durch die Nennung seines Namens in diesem Thread...der weiß es selber nicht so genau wie das mit den Schrauben ist.

                          Ergo, der Atos vom Tim baut die Überfahrt beim Loslassen der Basis durch eine Anstellwinkelsvergrößerung ab, was in erhöhtem Auftrieb (ja!das soll auch ma ein GSler kapieren, die durch Steuerung ihren Anstellwinkel nur kleiner und das Profil labbiger machen können) resultiert und damit Höhengewinn solange ab, bis der Trimmspeed erreicht ist.

                          Und das mir jetzt keiner kommt und dem Tim unterstellt er hätte seinem Atos auf 100 km/h getrimmt!!

                          Lange Rede kurzer Sinn...Um mit meinem Drachen (UND DER IST GÜSI konform) 100 km/h zu halten, muß ich relativ deutlich dafür sorgen, dass die Basis hinten bleibt. Lasse ich sie los, geht die Basis mit beschriebenem Effekt sofort nach vorne. Aber ich fliege ja nur ein Flexi, und der Tim ist ein Bandit!!

                          gruß
                          Zuletzt geändert von sollruchstelle; 26.09.2007, 10:49.

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                            AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                            @ sollruchstelle

                            Meinst du irgendein GS ler hat das verstanden??????????

                            Frank

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                              AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                              Zitat von frankmann Beitrag anzeigen
                              @ sollruchstelle

                              Meinst du irgendein GS ler hat das verstanden??????????

                              Frank
                              Würde das was an den Tiefflügen ändern?
                              Stiller Mitleser :-)

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                                AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich

                                Zitat von sollruchstelle Beitrag anzeigen
                                Ergo, der Atos vom Tim baut die Überfahrt beim Loslassen der Basis durch eine Anstellwinkelsvergrößerung ab, was in erhöhtem Auftrieb (ja!das soll auch ma ein GSler kapieren, die durch Steuerung ihren Anstellwinkel nur kleiner und das Profil labbiger machen können) resultiert und damit Höhengewinn solange ab, bis der Trimmspeed erreicht ist.
                                Seit wann verkleinere ich den Anstellwinkel beim GS, wenn ich an einer Steuerleine ziehe?

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