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Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

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  • extremecarver
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Ab nächstem Jahr ist bei Mitgliedschaft im Aeroclub (also Wohnsitz nur AT möglich) - automatisch eine Haftpflicht dabei - zumindest wurde das so verlautet. Könnte für Österreicher eine gute Option sein.

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  • Tommy65
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    ich werde auch die kombi airandmore+ bergrettung wählen. sind 3 Landebiere weniger. was soll's?
    dafür sind die Versicherungssummen öher..

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  • Koerzl
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Einen schönen Bergrettungs-Förderer Sticker fürs Auto bekommt man auch noch dazu

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Noch kurz eine Gegenüberstellung:

    DHV "normal" €39,40
    Haftpflicht 1,5 Mio, Vermögensschaden 0, Bergungskosten 2.500

    DHV "PLUS" €49,20
    Haftpflicht 1,5 Mio, Vermögensschaden 15.000, Bergungskosten 10.000

    airandmore + österr. Bergrettung €32,13 + 28 = €60,13
    Haftpflicht 2 Mio, Vermögensschaden 1 Mio, Bergungskosten 25.000 (zusätzlich Familie mitversichert, auch bei skifahren, klettern, wandern und Wassernot)

    11€ Mehrkosten, die einem im Falle ziemlich viel Geld sparen können.

    Hoffe, dem einen oder anderen hilfts.

    Gruß, I.

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Zitat von Bair Beitrag anzeigen
    Habe ich inzwischen auch gesehen. Da ist die HP der Steirer wohl nicht up to date. Steirer halt .

    Bernd
    Hallo in die Runde. Zum Jahresende hin sortiere ich meine diversen Versicherungen neu. Danke für die ganzen wertvollen Hinweise.

    Die sehr niedrige Vermögensschadensssumme bei der DHV-Haftpflichtversicherung ist mir ein Dorn im Auge, seit ich davon in diesem Faden gelesen habe. Daher habe ich mich entschlossen meine Haftpflichtversicherung inkl. BergekostenV beim DHV mit Jahresende auslaufen zu lassen und zu wechseln.

    Für die HaftpflichtV inkl. VermögensschadenV wechsle ich zu airandmore. Beide Summen sind höher als beim DHV.

    Für die BergekostenV wechsele ich zur Bergrettung Österreich für 28€ im Jahr. Achtung: das Angebot der Steiermark für 22€ gilt nur in Österreich, nicht weltweit! Der Träger ist auch die steirische Bergrettung selbst, wohingegen die anderen österreichischen Bergrettungen einen Vertrag mit der Generali AG haben, die das Risiko übernimmt. Daher auch die 28€. Die Steirer sind in diesem Fall also nicht langsamer, sondern haben ein gänzlich andereres Konzept Erstaunliche Sache, habe ich auch erst am Telefon herausgefunden.

    Noch eins: Bei der Bergrettung sind (Ehe-)-Frau und Kinder mitversichert. Sehr sinnvoll.

    Sollte der DHV seine Vermögensschadensbedingungen mal auffrischen käme er natürlich auch wieder in Frage.

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Vermögensschaden:


    Nach einem Seilbahnunfall nahe dem Schloss Neuschwanstein im Allgäu sind alle 20 Menschen gerettet worden. Die mehr als 18 Stunden in einer Gondel eingeschlossenen Touristen sowie der Gondelführer wurden mit einem Seil nach oben in einen Hubschrauber gezogen und in Sicherheit gebracht. Am Freitagnachmittag hatte sich ein Gleitschirm in der Seilbahn verfangen und sie damit lahmgelegt.
    Zuletzt geändert von Ismiregal; 26.10.2019, 21:03.

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  • Knollipop
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Servus,

    eine Vermögenshaftpflicht deckt zB einen Verdienstausfall des Verletzten ab. Ich hatte 2004 nach einem fremdverschuldeten Unfall ein Schmerzensgeld von 5.000 € bekommen plus Verdienstausfall iHv 20.000 €. Und das waren bloß ein paar Monate...

    Lass mal 2 Jahre Rekonvaleszenz bei einem wirklich Gutverdienenden in die Rechnung einfließen und Du weißt, was ein hoher Deckungsbeitrag wert sein kann.

    HTH

    Knolli

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  • Tommy65
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Zitat von Ismiregal Beitrag anzeigen
    Es könnte ja sein, daß der niedrige Betrag seine Berechtigung hat - vielleicht ist der Bedarf nicht groß.

    Hier mal eine Definition, die als erstes Link bei google kam:

    [I]Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechten» Vermögensschäden unterschieden.

    ......
    ja, man kann sich all diese Fragen bis ins kleinste Detail stellen und abwägen wie wahrscheinlich es ist, oder aber halt ein paar Euro drauflegen und gut ist.. :-)

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  • RalphiIGL
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Dankeschön!

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Zitat von RalphiIGL Beitrag anzeigen
    Hallo in die Runde!
    Bin ich als DHV Versicherter auch mit meinem Segelflugmodell versichert?

    LG Ralph
    Nein. https://www.dhv.de/service/versicherung/

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  • RalphiIGL
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Hallo in die Runde!
    Bin ich als DHV Versicherter auch mit meinem Segelflugmodell versichert?

    LG Ralph

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Es könnte ja sein, daß der niedrige Betrag seine Berechtigung hat - vielleicht ist der Bedarf nicht groß.

    Hier mal eine Definition, die als erstes Link bei google kam:

    Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechten» Vermögensschäden unterschieden.

    Beispiel der Definition eines Versicherers:
    «Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.»


    Ein Vermögensschaden muß auch erstmal gerichtsfest nachgewiesen werden. Das ist u.U. nicht so einfach. Z.B. kannst Du nicht sagen, da lag ein Gleitschirmflieger eine 3/4h auf der Straße, ich konnte nicht durch, dadurch ist mir ein Job durch die Lappen gegangen, Schaden 2000€.

    Es gibt ja auch noch den Begriff des allgemeinen Lebensrisikos oder so, wofür andere nicht direkt haftbar gemacht werden können.

    Oder nimm einen Autounfall. Du bekommst Deine Stoßstange bezahlt und den Kotflügel, und auf Antrag noch 20€ für Foto-Aufwand, und das war's. Weder handling Zeit noch Nerven werden ersetzt.

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  • Tommy65
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    schwierige Frage.
    ich bin ja nun auch kein Jurist, war einfach nur ein Beispiel.
    Im Falle des Falles sind es wohl meist Sach - und Personenschäden.
    Aber wenn dann mal echte Vermögensschäden auftreten sollten sind 15000.- nicht wirklich viel.
    Die paar euro pro Jahr, da gehe ich das Risiko nicht ein.


    grüzi

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  • Ismiregal
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Bin begeistert von der kompetenten Erörterung der Haftpflicht- und Bergekostenproblematik.

    Zum Thema Absicherung gegen Vermögensschadenersatz habe ich nachgelesen. Bei der DHV-Haftpflichtversicherung wird hier keine Summe genannt sondern lediglich verwiesen auf AHB Lu 2008 Lu H1.

    Dort steht in §7 2.
    Für die Leistung des Versicherers bilden die für den Versicherungsvertrag jeweils geltenden Deckungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Für Vermögensschäden (s. § 1 Ziffer 3. d) gelten die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen vereinbart.

    Und in §1 3.
    d) Im Rahmen der LuftfrachtführerHaftpflichtversicherung und der Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
    auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schaden aus der verspäteten Beförderung von Personen oder Sachen (Vermögensschäden) sowie aus dem Abhandenkommen von Sachen.


    Der §1 3. d) bezieht sich also auf Luftfrachtführer und Reiseveranstalter, nicht auf uns Gleitschirmpiloten. Insofern frage ich, ob das Beispiel mit dem auf die Gleise gewehten Schirm uns vielleicht nicht ersatzpflichtig machen würde?

    Und was für Fälle blieben dann für den §7 2., und ist es tatsächlich so, daß die 15.000€ vom DHV/HDI dafür nicht ausreichen?


    Hier das link zur AHB: https://www.dmfv.aero/files/HGI_Lu_H_1_20081.pdf

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  • Tommy65
    antwortet
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    das ist verdammt wenig. da brauch dir nur dein Schirm nach Retterabgang und Trennung vom selbigen auf die Gleise wehen.
    Die Sachschäden am Zug sind gedeckt, Personenschäden auch, aber der Dienstausfall, also die echten Vermögensschäden, sind nur bis 15000.-€ versichert.
    Und ich möchte nicht wissen wie hoch die Rechnung ausfällt für Verdienstausfälle und Regulierung von Ansprüchen der Bahnkunden, die die Bahn dann einem in Rechnung stellt.
    Nur ein Beispiel, schon ist man insolvent....

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