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Blick nach vorne - Neustart nach Corona

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    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

    Zitat von Claus Vischer, FS Siegen Beitrag anzeigen
    Der DHV scheint manchmal die bayrische Rechtslage für ganz Deutschland anzuwenden...
    Mit luftigen Grüßen Claus
    Wie kommst du darauf? Auch in Bayern darf man fliegen. Die Segelflieger machen regen Gebrauch davon (mit F-Schlepp, dokumentierten Windenstart habe ich keinen gefunden). Der DHV hat nur deutschlandweit das Starten untersagt.

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      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

      @B&F:
      dort Vorstand zu sein wäre eine panische Vorstellung für mich.

      Bitte vergiss dabei nicht, das Vereine ohne einen Vorstand nicht funktionieren.
      Da wird eigentlich immer gute Arbeit geleistet, ehrenamtlich, wohlgemerkt.
      Das das Ergebnis nicht für jedem passt, ist nicht zu vermeiden.

      Ich bin in einigen Vorständen, klar muss man machmal eine Kröte schlucken. Aber aufgeben ist auch keine Lösung.

      Kommentar


        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

        Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
        @B&F:
        dort Vorstand zu sein wäre eine panische Vorstellung für mich.

        Bitte vergiss dabei nicht, das Vereine ohne einen Vorstand nicht funktionieren.
        Da wird eigentlich immer gute Arbeit geleistet, ehrenamtlich, wohlgemerkt.
        Das das Ergebnis nicht für jedem passt, ist nicht zu vermeiden.
        Ich bin in einigen Vorständen, klar muss man machmal eine Kröte schlucken. Aber aufgeben ist auch keine Lösung.
        Ja natürlich!
        Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
        _________________________________________

        Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

          Super danke für den Link
          dann kann ich eigentlich seit dem 8 April auf meinem Priv Startplatz fliegen...…………………….

          Und werde das jetzt auch tun.

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            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

            Zitat von albretty Beitrag anzeigen
            dann kann ich eigentlich seit dem 8 April auf meinem Priv Startplatz fliegen
            Und werde das jetzt auch tun.
            Aber bitte keine Rundflüge, immer schön geradeaus

            Kommentar


              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

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              Alles rechtskonform

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                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                In unserem Verein (in BaWü) diskutieren wir für unser Flugelände auch gerade wie es weitergehen soll und kann.
                Wie so oft bei rechtlichen Fragen ist dies ziemlich schwer.
                Wir in unserem Vorstand sind uns selber nicht einig was es heißt wenn ab dem 20.04 die Fluggelände durch den DHV wieder offen sind.

                Die jeweiligen Landesverordnungen sind ja nicht immer so eindeutig geschrieben das alles wirklich klar ist.

                Man könnte z.B. argumentieren, da in BaWü Individualsport erlaubt ist darf man Fliegen wenn alle anderen Regeln eingehalten werden (max 2 Personen zusammen, 1,5m Abstandsregel).
                Man könnte aber auch argumentieren das unsere Startgelände eine Vereins-Sportstätte sind und alle Sportstätten geschlossen sind und somit Fliegen legal nicht möglich wäre.

                Wie klärt ihr hier was wirklich rechtlich erlaubt ist?
                Kann hier nicht doch auch unser Verband eventuell über die Regionalvertreter unterstützen und für Klarheit sorgen?

                Denn total unverständlich und nicht nachvollziehbar wäre es ein Fluggelände ist offen, ein anderes 20 km weiter bleibt geschlossen.
                Klar es kann immer sein das ein Verein sagt aus Gründen von Solidarität und so weiter lassen wir das Gelände geschlossen, dies ist aber eine andere Diskussion.

                Mir geht es nur darum die rechtliche Situation wirklich zu verstehen, bevor wir uns im Vorstand selber zerfleischen, egal welche Entscheidung wir dann treffen für unser Fluggelände.

                Gruß Norbert

                Kommentar


                  AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                  Zitat von flyhigh13 Beitrag anzeigen
                  In unserem Verein (in BaWü) diskutieren wir für unser Flugelände auch gerade wie es weitergehen soll und kann.

                  […]

                  Klar es kann immer sein das ein Verein sagt aus Gründen von Solidarität und so weiter lassen wir das Gelände geschlossen, dies ist aber eine andere Diskussion.

                  Mir geht es nur darum die rechtliche Situation wirklich zu verstehen, bevor wir uns im Vorstand selber zerfleischen, egal welche Entscheidung wir dann treffen für unser Fluggelände.

                  Gruß Norbert
                  Wenn man der Argumentation vom Uli Strasser (und der sitzt vergleichsweise nahe an der Quelle) folgt, dann sind aus DHV-Sicht Startplätze (nicht Schleppgelände) keine Sportstätten.

                  Für die moralische Bewertung, also dem Solidaritätsfaktor, wäre es vielleicht eine Idee, Statements des für eurer Gebiet zuständigen Rettungsdienstes und Unfallkrankenhauses einzuholen. Wenn die etwas in der Art wie „Naja, das würden wir schon aushalten.“ sagen, dann wäre die Entscheidung im Vereinsvorstand sicher einfacher und auch eine Argumentation gegenüber der Öffentlichkeit und evtl. sogar der Polizei leichter.


                  Bernd
                  Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

                  Kommentar


                    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                    Zitat von flyhigh13 Beitrag anzeigen
                    Man könnte aber auch argumentieren das unsere Startgelände eine Vereins-Sportstätte sind und alle Sportstätten geschlossen sind und somit Fliegen legal nicht möglich wäre.
                    Hallo Norbert,

                    nach meinem Wissen (auch nach Nachfrage an kompetenter Stelle beim DHV) sind Hangstartgelände keine Sportstätten. Diese Bezeichnung wird auch bei Neuzulassungen tunlichst vermieden, da sonst schlafende Hunde geweckt werden könnten. Anders könnte es bei Schleppgeländen samt Gerätschaft (Winde) aussehen. Aber da kenne ich mich nicht so aus.

                    Wir in unseren umliegenden Vereinen werden es - nach Abwarten und Bewertung der Statements unserer Regierungen im Laufe dieser Woche - vstl. so handhaben, dass je nach Eignung des Fluggeländes eine gänzliche Öffnung oder aber nur eine Öffnung für Vereinsmitglieder stattfinden wird.

                    Nicht unerheblich für den Andrang auf die Hangstartgelände dürfte sein, ob die Schleppgelände zu bleiben (müssen).

                    Gelände, die rein räumlich mehrere Personen vertragen und einfach zu starten sind (schulungstauglich wäre da z.B. eine Entscheidungshilfe), könnten für jedermann wieder geöffnet werden. Gelände mit wenig Platz und anspruchsvollem Start, bei denen bei zu vielen Piloten Stress bzw. Baumlandungen vorprogrammiert wären, werden vermutlich zunächst nur für Vereinsmitglieder oder gar nicht geöffnet.

                    Da bis auf weiteres wohl noch keine Bergbahnen (insbesondere Großkabinen) fahren werden, wird es bei vielen Hangstartgeländen ohne Zufahrtmöglichkeit zunächst auf Hike&Fly hinauslaufen. Je nach Entfernung und Höhenmeter kann der Andrang auf diese Gebiete gering bis sehr stark werden. Auch das wird mit in die Entscheidungsfindung einfließen.

                    Generell sollte gelten: Wenn sich die jeweiligen Entscheider/Geländehalter für eine Öffnung entscheiden, dann kann das Treiben ja beobachtet werden und, sobald Auswüchse wegen Überandrang, Missachtung der (Corona)regeln und der Gastfreundschaft vermehrt zu beobachten sind, jederzeit der Stecker wieder gezogen werden.

                    Ich persönlich bin ein klarer Verfechter des Vol libre bzw. leben und leben lassen, aber man muss wohl regional unterscheiden und jedes Fluggebiet individuell betrachten. Sicher nicht immer eine einfache Entscheidung in den nächsten Tagen und Wochen, aber mit etwas Fingerspitzengefühl und der Situation angepasstem Verhalten aller Beteiligter - (Gast)Piloten wie Geländehalter/Nachbarn - wird das schon funktionieren. Hat ja vorher auch funktioniert.

                    Das Wetter spielt sicher auch eine Rolle. Wenn's jetzt nach Dauerhoch paar Wochen durchwachsen sein wird, dann ist es vermutlich entspannter an den Startplätzen als bei Hammertagalarm. Dann wird's in doppelter Hinsicht interessant, einmal ein höherer Andrang, zum anderen wenig Flugpraxis wegen Winter- und mehr oder weniger direkt anschließender Coronapause, gepaart mit zackiger Frühjahrsthermik. Auch keine optimale Mischung.

                    Aber denken wir positiv. Alle Piloten sind vernünftig, halten sich an die jeweiligen Regeln und tasten sich mit der notwendigen Portion Respekt vorsichtig an die wiedererlangte Freiheit heran .

                    Gruß

                    Uli

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                      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                      Zitat von Bair Beitrag anzeigen
                      Für die moralische Bewertung, also dem Solidaritätsfaktor, wäre es vielleicht eine Idee, Statements des für eurer Gebiet zuständigen Rettungsdienstes und Unfallkrankenhauses einzuholen. Wenn die etwas in der Art wie „Naja, das würden wir schon aushalten.“ sagen, dann wäre die Entscheidung im Vereinsvorstand sicher einfacher und auch eine Argumentation gegenüber der Öffentlichkeit und evtl. sogar der Polizei leichter.
                      Das ist ein guter Hinweis. Wir stehen z.B. in Kontakt mit der örtlichen Bergwacht und besprechen die Situation vor Ort und was man präventiv machen kann, um z.B. Fehlalarme durch Funkmitnahme zu minimieren etc. Im Gespräch bleiben ist immer besser, als einfach vollendete Tatsachen zu schaffen.

                      Gruß

                      Uli

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                        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                        Das Hauptproblem beim Windenschlepp dürfte bei dem Kontaktverbot und den maximal 2 Personen liegen. Die Polizei hat auch typische Motorrad Sammelstellen zuletzt geschlossen trotzdem es sich um öffentliche Parkplätze und zufällige Treffen handelte.

                        Ansonsten sehe ich rechtlich von der Einstufung her keinen Unterschied zwischen nem Hang- und nem Windenstart.

                        Noch eindeutiger war es bei den Motorflugplätzen. Die waren theoretisch die ganze Zeit offen. Windenschlepp könnte man vor allem wegen des Kontaktverbot kaum machen, selbst wenn dort vom LBA Mischflugbetrieb erlaubt war.

                        Das wird schwierig.
                        Wenn es piept - eindrehen...

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                          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                          Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                          Noch eindeutiger war es bei den Motorflugplätzen. Die waren theoretisch die ganze Zeit offen. Windenschlepp könnte man vor allem wegen des Kontaktverbot kaum machen, selbst wenn dort vom LBA Mischflugbetrieb erlaubt war.
                          Ich habe mir - wie weiter oben schon geschrieben - das Treiben der Segelflieger in D - auch quer über Bayern - die letzten Wochen angesehen. Einige haben ja fleißig ihre Flüge im OLC online gestellt. Ich habe allerdings keinen Windenstart gefunden, waren alles F-Schlepps.

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                            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                            Gute Idee - wenn ihr bereits Kontakt zur Bergwacht oder zum Rettungsdienst habt, holt euch deren Meinungsbild ein.
                            Ansonsten - wer wäre zuständig für die Kontrolle der Kontaktverbote? Frag mal bei eurer Gemeinde, Rathaus oder Ordnungsamt nach. Erkläre ihnen dabei, wie beim Gleitschirmfliegen und am Start- und Landeplatz das Abstandhalten eingehalten werden könnte. Pro-Argumente wie Bewegung in der frischen Luft und sportliche Aktivität dürfen dabei natürlich nicht fehlen Mancherorts wirst du sicher ein ok zum Fliegen bekommen.
                            Der Startplatz sollte dabei nicht zu einem Publikumsmagneten werden, wie z.B. unterhalb einer Terrasse der Berghütte oder ähnliches.

                            Gruss

                            Kommentar


                              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                              Zitat von flyhigh13 Beitrag anzeigen
                              In unserem Verein (in BaWü) diskutieren wir für unser Flugelände auch gerade wie es weitergehen soll und kann.
                              Wie so oft bei rechtlichen Fragen ist dies ziemlich schwer.
                              Wir in unserem Vorstand sind uns selber nicht einig was es heißt wenn ab dem 20.04 die Fluggelände durch den DHV wieder offen sind.

                              Die jeweiligen Landesverordnungen sind ja nicht immer so eindeutig geschrieben das alles wirklich klar ist.

                              Man könnte z.B. argumentieren, da in BaWü Individualsport erlaubt ist darf man Fliegen wenn alle anderen Regeln eingehalten werden (max 2 Personen zusammen, 1,5m Abstandsregel).
                              Man könnte aber auch argumentieren das unsere Startgelände eine Vereins-Sportstätte sind und alle Sportstätten geschlossen sind und somit Fliegen legal nicht möglich wäre.

                              Wie klärt ihr hier was wirklich rechtlich erlaubt ist?
                              Kann hier nicht doch auch unser Verband eventuell über die Regionalvertreter unterstützen und für Klarheit sorgen?

                              Denn total unverständlich und nicht nachvollziehbar wäre es ein Fluggelände ist offen, ein anderes 20 km weiter bleibt geschlossen.
                              Klar es kann immer sein das ein Verein sagt aus Gründen von Solidarität und so weiter lassen wir das Gelände geschlossen, dies ist aber eine andere Diskussion.

                              Mir geht es nur darum die rechtliche Situation wirklich zu verstehen, bevor wir uns im Vorstand selber zerfleischen, egal welche Entscheidung wir dann treffen für unser Fluggelände.

                              Gruß Norbert

                              Ich hatte eine rein rechtliche Sichtweise bereits mal weiter vorn geschildert, die von zielgerichteten und/oder vordergründigen Lesern wieder einmal als "unsolidarisch" betrachtet wurde, obwohl er ausschließlich das Haftungsrisiko der Vereine/Vorstände betrachtete, nicht die moralischen Aspekte oder die des Umfeldes (kritische Anwohner, vorgefallene Verstöße, Naturschutzgebiete, Gesamtwirkung in der aktuellen Lage etc.).
                              Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
                              _________________________________________

                              Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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                                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                                Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                                Ansonsten - wer wäre zuständig für die Kontrolle der Kontaktverbote? Frag mal bei eurer Gemeinde, Rathaus oder Ordnungsamt nach.
                                Meiner Meinung nach muss sich der Verein aus rein rechtlichen Gründen da keine Haftungssorgen machen, das würde gegen die Piloten persönlich gehen, die sich nicht daran halten. Der Verein muss sich jedoch auch über die Umfeldwirkung Gedanken machen.
                                Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
                                _________________________________________

                                Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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