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Passagierflüge zu Coronazeiten

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    Passagierflüge zu Coronazeiten

    Wie sieht die aktuelle Situation für Passagierflüge aus ? Ist dies in den hessischen Coronaregeln zu finden ? Ich konnte auf die Schnelle leider nichts dazu finden.Vielen Dank.

    #2
    Das ist doch ganz einfach. Siehe die geltenden Kontaktbeschränkungen. Die können beim Passagierfliegen ganz locker eingehalten werden. Halstuch vor den Mund und gut.

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      #3
      Ich meine in einigen (den meisten?) Bundesländern ist 1.5m oder gar 2m Abstand beim Sport vorgeschrieben und kann nicht durch (diesbezüglich objektiv eh untaugliche bei der Nähe) Masken ersetzt werden, somit sind dort nur Familientandems (Pilot und Passagier wohnen zusammen) erlaubt. So handhaben wir es, ich habe aber keine Übersicht über die Regelungen pro Bundesland.

      Der DHV wird sicher eine Übersicht auch zu dem Thema haben, hat dies bezüglich Tandemfliegen jedoch nicht auf der Webseite publiziert. Wer Tandempilot ist, tut gut daran, dort nachzufragen. Und bei dem betreffenden Gelände, denn es wird vielerorts zusätzliche Einschränkungen geben. Kommerzielle Tandempiloten dürften es aktuell nicht leicht haben...
      Wenn es piept - eindrehen...

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        #4
        Also , ich kann dir eines sicher sagen. Da habe ich mich selbst erkundigt, weil es mich direkt in der Doppelsitzerausbildung betraf . Beim Motorschirm Doppelsitzer darf man mit Maske hintereinander sitzen. Und die Segelflieger und Dreiachserpiloten dürfen mit Maske nebeneinander sitzen.

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          #5
          Aber offiziell ist vom DHV noch keine Regelung erfolgt oder?

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            #6
            Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
            Aber offiziell ist vom DHV noch keine Regelung erfolgt oder?
            Der DHV regelt das mangels Kompetenz nicht, das machen die Bundesländer. Und wer als Tandempilot "auf die Schnelle" nichts findet, tut gut daran, etwas mehr Zeit und Seriosität in die Recherche zu investieren. Sonst hat er den falschen Job oder auch das falsche Hobby.

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich habe letzte Woche beim DHV mal angefragt wegen privaten Tandemfliegen,
              da ja in Österreich schon geflogen wird, und gestern vom Karl eine Email bekommen.
              Ich hoffe es geht in Ordnung das ich die Mail hier teile. Ist ja keine private Mail und wenn es nicht passt werde ich es natürlich wieder löschen.

              Der Stand der Dinge scheint zumindest für Bayern noch nicht so prickelnd :-(

              viele Grüße, Christian

              Liebe Flugschulleiter und Tandem-Unternehmer aus Bayern,

              bezüglich der Erlaubnis, (gewerbliche) Passagierflüge mit Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchzuführen, gab es nun einen ersten negativen Bescheid einer Kreisverwaltungsbehörde.
              Abgelehnt wurde mit dem Hinweis auf die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m.

              Wir haben ein Dokument für die Vorlage bei den Kreisverwaltungsbehörden ausgearbeitet (Anlage). Darin ersuchen wir- als staatlich Beauftragter- die Behörde, eine Aufnahme der Tätigkeit des gewerblichen Tandemfliegens zu gestatten.
              Und zwar unter den Auflagen eines verschärften Infektionsschutz-Konzeptes, das Bestandteil des Dokumentes für die Behörden ist. Hier sind Helme mit gesichtsbedeckendem Visier und FFP 2- Masken verbindlich vorgesehen.
              Wenn es Euch nützlich erscheint, könnt Ihr das Dokument gerne zur Vorlage bei der Behörde verwenden. Möglicherweise habt Ihr ja schon für Euren Betrieb einen positiven Bescheid, oder einen mit abweichenden Auflagen. Dann hat sich das für Euch erledigt.

              Momentan schaut es aber eher so aus, als müsste nachgelegt werden, was das Infektionsschutz-Konzept für gewerbliches Passagierfliegen betrifft.

              Die Bayerische Corona-Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Kreisverwaltungsbehörden Handlungsspielraum haben. So kann die Behörde zusätzliche Schutz-Maßnahmen verlangen. Eben diese sind in dem Dokument aufgeführt. FFP 2- Masken (die man für unter 2 € erwerben kann) und gesichtsbedeckende Schutz-Schilde (Visiere) sind für körpernahe Dienstleistungen im Bereich des Gesichts vorgeschrieben. Im Gespräch mit seiner Kreisverwaltungsbehörde können diese wirkliche strengen Maßnahmen als Argument für einen sehr hohen Schutzstandard genutzt werden.


              Für Anfang Juni ist die Einarbeitung von Infektionsschutz-Forderungen für körpernahe Sportarten in die Länder-Corona-Verordnungen angekündigt. Wir gehen davon aus, dass hier für das Passagierfliegen erfüllbare Forderungen kommen werden. Aber bisher ist nichts Genaueres bekannt geworden. Wir informieren Euch, sobald wir hier mehr wissen.

              Bei Rückfragen bitte einfach melden.

              Viele Grüße und viel Erfolg!

              Karl


              Karl Slezak
              Referat Sicherheit und Technik

              Anschreiben_Behörden_gewerbliches_Tandemfliegen.pdf

              Kommentar


                #8
                Der Stand der Dinge scheint zumindest für Bayern noch nicht so prickelnd :-(
                In vielen anderen Bundesländern vermutlich auch nicht viel besser. Wie gesagt hab ich keinen Bundesweiten Überblick, weil das überall etwas anders geregelt wird, aber wir erlauben als Geländerhalter keine Tandems außerhalb des eigenen Hausstandes und das werden vermutlich Viele aktuell so handhaben.

                Alleine daß der DHV so ein Anfrageschreiben kreiert hat, sagt wohl schon Einiges...

                Gilt das nicht mehr?
                Wo behördlich erlaubt! Heißt Du must dich bei der zuständigen Behörde erkundigen und um Erlaubnis fragen.
                Zuletzt geändert von marcel1; 26.05.2020, 18:58.
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #9
                  Am Tegelberg finden wieder kommerzielle Tandemflüge statt, heute gesehen.

                  Grüße
                  Manfred

                  Kommentar


                    #10
                    ....gibts da nähere Infos?

                    Kommentar


                      #11
                      Kommerzielle Tandempiloten brauchen am Tegelberg eine persönliche Genehmigung der Bahn.

                      Grüße
                      Manfred

                      Kommentar


                        #12
                        Ich meinte überhaupt die Auflagen mit Passagier...wegen Corona...habe bisher noch nix offizielles gelesen!

                        Kommentar


                          #13
                          Die Tandem-Regeln stehen links unten.
                          ==============================
                          https://www.dhv.de/fileadmin/user_up...ona-regeln.pdf


                          Grüße
                          Manfred
                          Zuletzt geändert von Manfred Laudahn; 03.06.2020, 19:02.

                          Kommentar


                            #14
                            Ja das kenne ich, aber das Tandem fliegen ist nur im Moment mit Personen aus eigenem Haushalt erlaubt...., offiziell ist der DHV noch am verhandeln....oder ?

                            Kommentar


                              #15
                              Kennst du offenbar nicht. Lies den Text auf dem Plakat ganz links unten. Da geht es eindeutig um Gastflüge.

                              Grüße
                              Manfred

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