Zitat von der DHV-Website:
„29.09.2020
Grünten – Segelflugplatzrunde
Erneut sind wieder Gleitschirmflieger in die Platzrunde der Segel- und UL-Flieger am Flugplatz Agathazell bei Sonthofen / Allgäu eingeflogen. Solche Flüge schaden dem Gleitschirmsport massiv. Für alle Piloten zur Info: Segelflugplätze besitzen zwar keine Kontrollzone und liegen in der Regel im unkontrollierten Luftraum. Dennoch ist der Einflug in die Platzrunde praktisch verboten. Gemäß SERA 3210 Nr. 4. hat ein Luftfahrzeug auszuweichen, wenn sich ein anderes Luftfahrzeug im Endteil des Landeanflugs befindet. Darüber hinaus gilt auch SERA 3225: Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt ist verpflichtet den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden und hat sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten. Generell gilt: Ein Luftfahrzeug darf nicht so nah an anderen Luftfahrzeugen betrieben werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Verstöße werden zukünftig zur Anzeige gebracht.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen: Starts vom Grünten-Gipfel sind verboten. Es gibt hier keine Außenstarterlaubnis nach § 25 Luftverkehrsgesetz.“
Natürlich muss man in der Nähe solcher Segelfluggelände mit größter Aufmerksamkeit fliegen, keine Frage! Auf keinen Fall sollte man landende und startende Maschinen, und da besonders keine Schleppzüge behindern oder gar gefährden. See and avoid!!
Aber abgesehen vom unmittelbaren Start und dem sogenannten Endanflug in Bahnausrichtung genießt der Platzverkehr keinerlei Vorrechte. Und noch weniger, wenn es sich wie bei Agathazell um ein Segelfluggelände handelt, für welches es keine veröffentlichte Platzrunde gibt. Demzufolge kann man „in die Platzrunde der Segel- und UL-Flieger am Flugplatz Agathazell bei Sonthofen / Allgäu“ gar nicht einfliegen, weil man deren Verlauf gar nicht kennen kann/muss, da es darüber ja kein offizielles, zur Navigation zugelassenes Kartenmaterial gibt. Insofern ist der „Einflug in die Platzrunde“ weder de jure noch de facto verboten. Das ist einfach luftrechtlicher Unsinn!!
In diesem Zusammenhang muss man sich dann natürlich fragen, welche Verstöße der Gleitschirmflieger die Agathazeller künftig zur Anzeige bringen wollen.
Selbstredend muss sich jeder Gleitschirmpilot als Teil der allgemeinen Luftfahrt, und nicht nur in der Nähe eines Landeplatzes, immer korrekt verhalten. SERA spricht da eine klare Sprache. In Landeplatznähe sind zusätzlich startendender und landender Verkehr sowie F-Schlepps und Windenstarts weder zu behindern noch zu gefährden, doch das wär´s im Falle Agathazell dann auch schon gewesen!
Natürlich weiß ich nicht, was bei Agathazell konkret vorgefallen sein soll, darüber lässt uns der Autor (bewusst?) im Ungewissen. Es drängt sich aber die Vermutung auf, dass es nichts weltbewegendes gewesen sein kann, sonst hätte man das, dem Tenor des Artikels folgend, bestimmt mit drastischen Worten um die Ohren gehauen bekommen.
Ich finde im Gegensatz zur Auffassung des Autors, schadet gerade dieser Artikel massiv dem Ansehen des Gleitschirmsports, da er sich in allgemeine Phrasen ergeht, die eigentlich nur dem Wunschdenken der Segelflieger entsprechen, die auf Ihrer Insel der Glückseligen am liebsten von den Gleitschirmpiloten ganz und gar unbehelligt bleiben würden.
Gleitschirme sind aber luftrechtlich ganz normale Luftfahrzeuge mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Ein solcher Artikel bringt das Miteinander nicht wirklich voran!!
„29.09.2020
Grünten – Segelflugplatzrunde
Erneut sind wieder Gleitschirmflieger in die Platzrunde der Segel- und UL-Flieger am Flugplatz Agathazell bei Sonthofen / Allgäu eingeflogen. Solche Flüge schaden dem Gleitschirmsport massiv. Für alle Piloten zur Info: Segelflugplätze besitzen zwar keine Kontrollzone und liegen in der Regel im unkontrollierten Luftraum. Dennoch ist der Einflug in die Platzrunde praktisch verboten. Gemäß SERA 3210 Nr. 4. hat ein Luftfahrzeug auszuweichen, wenn sich ein anderes Luftfahrzeug im Endteil des Landeanflugs befindet. Darüber hinaus gilt auch SERA 3225: Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt ist verpflichtet den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden und hat sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten. Generell gilt: Ein Luftfahrzeug darf nicht so nah an anderen Luftfahrzeugen betrieben werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Verstöße werden zukünftig zur Anzeige gebracht.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen: Starts vom Grünten-Gipfel sind verboten. Es gibt hier keine Außenstarterlaubnis nach § 25 Luftverkehrsgesetz.“
Natürlich muss man in der Nähe solcher Segelfluggelände mit größter Aufmerksamkeit fliegen, keine Frage! Auf keinen Fall sollte man landende und startende Maschinen, und da besonders keine Schleppzüge behindern oder gar gefährden. See and avoid!!
Aber abgesehen vom unmittelbaren Start und dem sogenannten Endanflug in Bahnausrichtung genießt der Platzverkehr keinerlei Vorrechte. Und noch weniger, wenn es sich wie bei Agathazell um ein Segelfluggelände handelt, für welches es keine veröffentlichte Platzrunde gibt. Demzufolge kann man „in die Platzrunde der Segel- und UL-Flieger am Flugplatz Agathazell bei Sonthofen / Allgäu“ gar nicht einfliegen, weil man deren Verlauf gar nicht kennen kann/muss, da es darüber ja kein offizielles, zur Navigation zugelassenes Kartenmaterial gibt. Insofern ist der „Einflug in die Platzrunde“ weder de jure noch de facto verboten. Das ist einfach luftrechtlicher Unsinn!!
In diesem Zusammenhang muss man sich dann natürlich fragen, welche Verstöße der Gleitschirmflieger die Agathazeller künftig zur Anzeige bringen wollen.
Selbstredend muss sich jeder Gleitschirmpilot als Teil der allgemeinen Luftfahrt, und nicht nur in der Nähe eines Landeplatzes, immer korrekt verhalten. SERA spricht da eine klare Sprache. In Landeplatznähe sind zusätzlich startendender und landender Verkehr sowie F-Schlepps und Windenstarts weder zu behindern noch zu gefährden, doch das wär´s im Falle Agathazell dann auch schon gewesen!
Natürlich weiß ich nicht, was bei Agathazell konkret vorgefallen sein soll, darüber lässt uns der Autor (bewusst?) im Ungewissen. Es drängt sich aber die Vermutung auf, dass es nichts weltbewegendes gewesen sein kann, sonst hätte man das, dem Tenor des Artikels folgend, bestimmt mit drastischen Worten um die Ohren gehauen bekommen.
Ich finde im Gegensatz zur Auffassung des Autors, schadet gerade dieser Artikel massiv dem Ansehen des Gleitschirmsports, da er sich in allgemeine Phrasen ergeht, die eigentlich nur dem Wunschdenken der Segelflieger entsprechen, die auf Ihrer Insel der Glückseligen am liebsten von den Gleitschirmpiloten ganz und gar unbehelligt bleiben würden.
Gleitschirme sind aber luftrechtlich ganz normale Luftfahrzeuge mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Ein solcher Artikel bringt das Miteinander nicht wirklich voran!!
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