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B-Lizenz und Außenlandungen

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    #46
    Vielleicht kann da jemand was zu sagen, der Fluggebiete zuläßt.
    Ich beschäftige mich damit und zu jedem Startplatz gehört ein Landeplatz der im Gleitwinkelbereich liegt. Kann der LP nicht mehr genutzt werden, so ruht die Zulassung bis eine Alternativfläche gefunden wird. Also ganz einfach, ohne zugelassenen LP kein Fluggelände auch wenn es einen noch so tollen SP gibt und auch tolle Landemöglichkeiten.
    So ist die Situation in Deutschland.

    Kommentar


      #47
      Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen

      Wäre es anders, würde ja niemand einen LP zulassen. Es würde dann immer genügen, einen Startplatz zuzulassen. Für den LP gäbe es dann womöglich eine Empfehlung, aber keine Zulassung.

      Vielleicht kann da jemand was zu sagen, der Fluggebiete zuläßt.
      Die Zulassungspflicht und Problematik bezieht sich hauptsächlich auf die Startplätze. Allerdings will die DHV im Antrag natürlich wissen wo man mit Sicherheit und ausdrücklichen Erlaubnis landen kann, sonst wären auch Startplätze denkbar wo nur Toplandungen oder Streckenflüge möglich sind.

      Es macht auch Sinn für ein Fluggebiet ein "Ofiziellen Landeplatz" zu haben, um die nachbaren nicht rebellisch zu machen.

      Darum geht's hier auch, doch aus Sicherheitsgründen oder wegen frühzeitiges absaufen dürfte (ggf. sollte!) man auch woanders landen. Natürlich versucht man es zu vermeiden wenn möglich! Aber es ist gestattet und keine Ordnungswiedrigkeit, jede andere Interpretation kann gefährliche Landeplatzfixierung hervor bringen.

      Für eine Ballonfahrt braucht man auch kein zugelassenen Landeplatz, aber vielleicht ehr eine Flasche Champagne für den Bauer nachdem du den Korb über seine Kurbiswiese gechliffen hast

      Kommentar


        #48
        Zitat von MightyWings Beitrag anzeigen
        Danke Heinz für deine umfangreichen Ausführungen. Es bestätigt also meine Vermutung, dass das Mitführen einer ICAO Karte mit der eingezeichneten Flugroute nirgends explizit gefordert wird, sondern (d)eine Interpretation ist, wie die erfolgte Flugvorbereitung nachgewiesen werden kann.

        Hallo,

        da hast du Recht. Es ist aber die einfachste Art den Nachweis zu führen, dass du eine Flugplanung gemacht hast.

        Du kannst natürlich auch gerne das ganze Digital machen. Leider müssen diese Programme zugelassen sein und originale ICAO beinhalten. Genau so ist es für das Mitführen von ICAO Karten während des Fluges. Du mußt Geräte haben, die dafür zugelassen sind und einen Zeitstempel haben.

        Und das ist ein Skytraxx nicht und auch keine einfache App auf IOS oder Android. Also mußt du eine Karte mitführen. Und dann ist die einfachste Art der Flugplanung der Strich :-)

        Gruss Heinz

        PS: Das ganze zählt natürlich nur für Streckenflüge. Lokalflüge sind schon wie oben geschrieben, etwas entspannter mit der Flugplanung.

        Vergleiche von mir.

        Flug im Gleitwinkel: Platzrunde

        Kleiner Streckenflug mit Landung auf dem vorhergesehenen Landeplatz vom Startplatz= Lokalflug mit verminderter Flugplanung

        Flug in ein Richtung oder sehr große Dreiecke = Streckenflug mit Flugplanung
        Zuletzt geändert von Heinz Pusse; 06.10.2020, 20:37.
        www.gleitschirmjäger-saar.de
        www.baustellenkoordinator.de

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          #49
          Worauf BK hinaus will, ist nicht die Frage. Er schreibt hier schließlich einen Fachartikel mit regulativem Inhalt im offiziellen Organ des DHV, welcher keinerlei Raum für abenteuerliche Interpretationen lassen sollte!
          Er schreibt für Gleitschirmflieger als Adressat und nicht für Juristen. Und da ist die Aussage, daß der B-Schein kein Freifahrtschein für wildes Landen bei lokalen Flügen ist, erst mal absolut korrekt. Das kann ich nur so unterschreiben. Nicht anders hab ich und der "08/15 Gleitheini" den Artikel verstanden.

          Klar mag formell richtig sein, daß es kaum zwingend zu beweisen ist, daß jemand keinen Streckenflug geplant hatte (und eine Sicherheitsaußenlandung läßt sich ggf. ebenso konstruieren), nur ist das nicht zielführend, weil selbst der Laie dran fühlen kann, wenn man zufällig neben seinem Auto absäuft. B-Schein ist eben nur beim Streckenflug für Außenlandungen zu nutzen. Nie bei lokalen Flügen, denn die Bauern glauben es irgendwann einfach nicht mehr und werden sauer.

          Es gibt z.B. Fluggebiete mit "Notlandeplätzen" für den Fall, daß man den Landeplatz nicht erreicht. Auch da gibt es immer mal wieder Ärger, wenn dann Leute aus Faulheit da landen, weil man von da wieder schneller oben ist nach dem Absaufer. Da "Sicherheitslandung" vorzuschieben, ist einfach scheiße, egal ob es nachweisbar ist oder nicht. Wer auch immer den Notlandeplatz bewirtschaftet fühlt sich irgendwann auch ganz unjuristisch verarscht und wird sauer. Danach gibts jedes mal Remmi-Demmi, wenn jemand wirklich notgedrungen da landen muß.

          Auch schon gehabt: Fluggelände, wo gemäß Absprache nur genau ein Auto kurz zum Be- und Entladen oben stehen darf. Gut möglich, daß es dort kein allgemeines Parkverbot gibt und die Fluggebietsordnung für reine nicht-fliegende Zuschauer nicht gilt. Laß ich mich mal schnell von meinem Bekannten als Zuschauer hoch fahren. Und prompt gibts wieder Ärger. Garantiert. Warum wohl.
          Wenn es piept - eindrehen...

          Kommentar


            #50
            Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
            Er schreibt für Gleitschirmflieger als Adressat und nicht für Juristen. Und da ist die Aussage, daß der B-Schein kein Freifahrtschein für wildes Landen bei lokalen Flügen ist, erst mal absolut korrekt. Das kann ich nur so unterschreiben. Nicht anders hab ich und der "08/15 Gleitheini" den Artikel verstanden.
            Und genau das ist ja das Problem!
            Wie kann man erwarten, dass sich die Community (aus Überzeugung) an die geltenden Regularien hält, wo selbstredend „wildes Landen“ illegal ist und von Platzhalter und/oder Behörden entsprechend zu sanktionieren wäre, wenn nicht Pflichten und Rechte angemessen, ausgewogen und vor allem korrekt dargestellt werden. Der DHV scheint auf diesem „recht(lich)en“ Auge völlig blind zu sein und wiederholt gebetsmühlenartig, was man alles nicht darf oder nicht tun sollte und lässt, wie hier, die wichtigen Rechte, nämlich immer und überall eine Sicherheitslandung machen zu dürfen, völlig außen vor. Das gleiche gilt für die Causa Agathazell, wo eine Aussage, „ist der Einflug in die Platzrunde praktisch verboten“ luftrechtlich kompletter Unsinn ist!
            Und ganz abgesehen von dieser falschen Botschaft, ist die Außenwirkung für die Gleitsegler fatal.

            Ich bin schon mein ganzes Leben in der Fliegerei tätig. Das stets konziliante und vielfach auch devote Verhalten der einzelnen Luftsportarten nach außen aber auch in der internen Hierarchie (Militär → Behörden → kommerzielle Luftfahrt → allg. Luftfahrt → Motorflug → Segelflug → Ul-Flug → Gleitsegelflug → Modellflug)haben über die letzte 50 Jahre zu einem riesigen Verlust an Freiheit geführt. Der erste Halbsatz des LuftVGs § 1 Abs. 1 „Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei“ ist für die meisten (privaten) Luftfahrer, besonders aber für die hierarchisch tiefer stehenden Luftsportler, wir Gleitsegler stehen bedauerlicherweise an vorletzter Stelle!!, mittlerweile der blanke Hohn.
            Die Erfahrung lehrt, dass Rechte, die nicht dauerhaft wahrgenommen und ggf. auch mit Zähnen und Klauen verteidigt werden müssen, zusehens eingedampft werden. Und sind sie erst einmal verloren, bekommt man sie nie mehr zurück.

            Insofern leistet der Artikel von BK unseren Rechten und unserer Freiheit einen Bärendienst! Wenn es keine Außenlandungen mehr gibt, weil jedem (halb)offiziell eingeblasen wird, „huu, das darfst Du gar nicht“, und sie so am besten verschwiegen und die besagten Bauern sauer werden, wenn sie die niedergetrampelten Äcker und Wiesen vorfinden und keiner weiß wer´s gewesen ist, dann braucht´s diesen Ausnahmetatbestand ja anscheinend wirklich nicht und er fällt bei der nächsten Novelle unter den Tisch. Und machen könnte man dagegen auch nix, weil der Verband ja keine Außenlandungen vorweisen kann, weil er sie ja offensichtlich auch nicht will, siehe BK. Und bitte jetzt nicht mit den paar Streckenfliegern kommen, wie viel Prozent der Gleitsegler sind denn tatsächlich Streckenflieger mit dokumentierten Außenlandungen??


            Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
            Klar mag formell richtig sein, daß es kaum zwingend zu beweisen ist, daß jemand keinen Streckenflug geplant hatte (und eine Sicherheitsaußenlandung läßt sich ggf. ebenso konstruieren), nur ist das nicht zielführend, weil selbst der Laie dran fühlen kann, wenn man zufällig neben seinem Auto absäuft. B-Schein ist eben nur beim Streckenflug für Außenlandungen zu nutzen. Nie bei lokalen Flügen, denn die Bauern glauben es irgendwann einfach nicht mehr und werden sauer.
            Ich kann mich nur wiederholen, ich rede nicht den Gelitschirmrowdys das Wort und forderte freies Landen "always and everywhere". Ganz im Gegneteil.
            Hätte BK nicht herausarbeiten sollen, dass jeder Außenlander verpflichtet ist, sich dem Grundstückseigentümer bekannt zu machen und dass er für den entstanden Schaden immer ersatzpflichtig ist. Und wäre nicht die Botschaft die richtige, dass Platzhalter aber auch die gesamte Community hier auf den Einzelnen entsprechend einzuwirken: Natürlich darfst Du überall und immer eine Sicherheitslandung machen, allemal besser als ein verstauchter Fuß (wenn die Alternative nicht auch schon mal den Tod bedeuten könnte), aber dann musst Du den Grundstückseigentümer ausfindig machen und Dich mit ihm auf einen angemessenen Schadenersatz einigen. Tust Du das nicht, müssen wir Dich leider den Behörden übergeben, oder der DHV erfindet eigene angemessene Sanktionen.
            Davon abgesehen sind die bäuerlichen Anrainer mit der Garantie auf einen angemessenen Schadensersatz schnell befriedet und würden dem Treiben einigermaßen gelassen zuschaun.

            Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
            Auch schon gehabt: Fluggelände, wo gemäß Absprache nur genau ein Auto kurz zum Be- und Entladen oben stehen darf…
            Klar, das geht nicht und man sollte im Interesse aller dagegen vorgeh´n. Nur hat das rein gar nichts mit dem Artikel von BK zu tun.

            Kommentar


              #51
              Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
              Das stets konziliante und vielfach auch devote Verhalten der einzelnen Luftsportarten nach außen aber auch in der internen Hierarchie [... ] haben über die letzte 50 Jahre zu einem riesigen Verlust an Freiheit geführt. [...] Die Erfahrung lehrt, dass Rechte, die nicht dauerhaft wahrgenommen und ggf. auch mit Zähnen und Klauen verteidigt werden müssen, zusehens eingedampft werden.
              Das bringt mich schon zum Nachdenken.

              Und zwar aus den verschiedensten Lebensbereichen, wo mal schnell Rechte beschnitten werden, wenn man sich nicht wehrt. Mir fallen da zum Beispiel kommerzielle Drohnen ein (der Traum des Versandhandels). Wenn die mal haufenweise reservierte Lufträume oder Vorfahrt bekommen sollten, sind die sicher in der oben beschriebenen Hierarchie weit über uns GS (weil mit Lobbyisten EU weit durchgekämpft).

              Klar, hier im konkret beschriebenen DHV Artikel klingt es m.E. eher nach einer pedantischen juridischen Spitzfindigkeit von FlyingDentist, aber im größeren Kontext ...

              ... nur mal so meine spontanen Gedanken dazu


              Kommentar


                #52
                Worauf BK hinaus will, ist nicht die Frage. Er schreibt hier schließlich einen Fachartikel mit regulativem Inhalt im offiziellen Organ des DHV, welcher keinerlei Raum für abenteuerliche Interpretationen lassen sollte!


                Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                Er schreibt für Gleitschirmflieger als Adressat und nicht für Juristen. Und da ist die Aussage, daß der B-Schein kein Freifahrtschein für wildes Landen bei lokalen Flügen ist, erst mal absolut korrekt. Das kann ich nur so unterschreiben. Nicht anders hab ich und der "08/15 Gleitheini" den Artikel verstanden.

                Danke Marcel.
                Genau so sehe ich das auch.
                Björn Klaassen ist für die Zulassung von Geländen zuständig, und sicher froh, wenn die Fluggelände erhalten bleiben und nicht wegen Gleitschirmcowboys, die entgegen der getroffen Vereinbarungen neben dem Auto anstatt auf der Ladewiese rumtrampeln, den Goodwill der verschiedenen Parteien verspielen und somit das Gelände selbst gefährden.
                Aus Sicht von Björn Klaassen ist die «didaktische Reduktion» des komplexen zugrundeliegenden Regelwerkes auf die einfache Formel «Im Fluggebiet selbst wird der vereinbarte Ladeplatz benutzt» absolut sinnvoll.
                In der Schweiz z.B. informiert der SHV seine Mitglieder mit dem SHV-Info über die aktuell wichtigsten Themen. Die Artikel im SHV-Info werden aufgrund der Lesbarkeit bewusst kurz gehalten und die Kernaussage soll prägnant bleiben. Am den Regiositzungen der Fluglehrer werden wenn gewünscht die Details besprochen. Ferner können beim SHV juristische Kurse zu Recht und Gesetz besucht werden, die auch als Fluglehrer-Wiederholungskurs angerechnet werden.
                .
                Dem Themenöffner «FlyingDentist» steht es natürlich frei, tiefer in die Hintergründe und Regelwerke des DHV-Artikels einzutauchen.
                Hierzu könnte er [A] direkt Karl Slezak fragen (Quelle : https://www.dhv.de/piloteninfos/ausbildung/luftrecht/):
                Bei Fragen zum Luftrecht kannst Du Dich an Karl Slezak wenden. E-Mail: karl.slezak@dhvmail.de Telefon: 08022-96 75 32


                Oder [B] in z.B. diesem Forum freundlich seine Beobachtung teilen, dass er findet, Björn Klaassen hätte den Artikel zu stark verkürzt, und nachfragen wie andere Piloten die (für das Fazit unbedeutenden) Details bewerten würden.
                .
                Irritierend finde ich persönlich jedoch, in welcher aggressiver Weise der Themenöffner «FlyingDentist» Björn Klaassen angreift und ihm schwerwiegende fachliche- und kognitive Defizite unterstellt.
                Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                …Der Autor hat anscheinend eklatante Kenntnis- und Verständnisdefizite im deutschen Luftrecht und verbreitet diese auch noch ungebremst in einem einschlägigen Fachjournal. Man glaubt es kaum…

                .
                Bei solch einem auffälligen Verhalten stellt sich die Frage bezüglich der Sozialkompetenz und etwaigen Defiziten vom Themenöffner «FlyingDentist» selbst.
                .
                Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                …FlyingDentist, ich habe echt keine Ahnung, was für ein Mensch du bist und welche Motivation dich zu diesem Eingangspost bewegt; aber ich finds irgendwie komisch….
                ….Wieso um alles in der Welt muss ich mich jetzt mit solch deiner findigen Konstruktion auseinandersetzen…

                .
                Irgendwie bleibt dem geneigten Leser die Frage nach der Motivation FDs, warum tut er das?
                Warum hat er es nötig Björn Klaassen so abzuwerten?
                Hat er Inselbegabungen und mag Details ohne das grosse Ganze zu sehen?
                Oder wurde er in diesem Leben einst von Björn Klaassen gekränkt?
                .
                Dieser Faden bleibt zumindest weiterhin spannend zu lesen.

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von martin2005 Beitrag anzeigen

                  Das bringt mich schon zum Nachdenken.
                  Diese Potential scheint ja mats komplett abzugehen. Respektlosigkeit ist offensichtlich eher sein Ding!

                  Kommentar


                    #54
                    Danke, FlyingDentist; jetzt habe ich in etwa verstanden, warum du so argumentierst.
                    Trotz alledem finde ich den Ton ggü Björn völlig unnötig und daneben. Deine letzte sachliche Darstellung an den Anfang und gut wäre es gewesen.

                    Trotzdem nochwas: es gibt sowas wie kollektives Bewusstsein oder so. Nach beiden Kriegen durften die Deutschen nicht motorisiert fliegen, daher war das Segelfliegen so angesagt. Und irgendwie hat sich das eingebrannt. Über Segelflugunfälle wird nicht viel geredet; Segelfliegen ist irgendwie unantastbar, während die Drachen- und Gleitschirmflieger im allgemeinen eher als sowas wie Adrenalinjunkies angesehen werden.

                    Obwohl - mit so einem Klappstuhl in der Luft... finde ich auch mutig ;-)

                    Kommentar


                      #55
                      Wie man in den Wald hineinruft….
                      Was ist dein persönliches Problem, dass du es nötig hast, bereits im Eingangs-Posting andere Personen derart massiv abzuwerten?

                      Kommentar


                        #56
                        Zitat von mats Beitrag anzeigen
                        Irgendwie bleibt dem geneigten Leser die Frage nach der Motivation FDs, warum tut er das?
                        Weil er in Gegensatz zu viele hier erkennt dass es in unsere Interessen steht, das Recht auf Außenlandungen nicht aufzugeben.

                        Eine persönliche Anfeindung FD zu unterstellen ist nicht nötig, warum tust Du dass?! Hat er Dich mal aus eine Thermik gedrängt?!

                        Kommentar


                          #57
                          Zitat von martin2005 Beitrag anzeigen
                          Und zwar aus den verschiedensten Lebensbereichen, wo mal schnell Rechte beschnitten werden, wenn man sich nicht wehrt. Mir fallen da zum Beispiel kommerzielle Drohnen ein (der Traum des Versandhandels). Wenn die mal haufenweise reservierte Lufträume oder Vorfahrt bekommen sollten, sind die sicher in der oben beschriebenen Hierarchie weit über uns GS (weil mit Lobbyisten EU weit durchgekämpft).
                          Zweifelt jemand daran, daß es in der EU und den USA soweit kommt?
                          Ich nicht.

                          Zu dem ersten Satz fällt mir aktuell natürlich auch die Beschneidung unserer Grundrechte "per Verordnung" ein, also per Federstrich. Gruselig...


                          Kommentar


                            #58
                            Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                            Trotz alledem finde ich den Ton ggü Björn völlig unnötig und daneben.
                            Ich habe mich nicht an der Person BK abarbeiten wollen, sondern an deren Artikel, das ist ein himmelweiter Unterschied. Man darf und kann das Traktat eines Autors in jeder Hinsicht und mit vielen Stilmitteln bearbeiten, auseinandernehmen, verhöhnen und vieles mehr, ohne jedoch die Person des Autors zu tangieren.
                            Genau das hatte ich versucht zu tun, denn ich wollte ja die bei diesem Thema gebotene Aufmerksamkeit erzeugen.
                            Sollten meine Ausführungen allerdings als persönlich beleidigend oder despektierlich empfunden worden sein, möchte ich mich hier und jetzt in aller Form dafür entschuldigen, diese Wirkung lag wirklich fern jeglicher Absicht!!

                            Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                            Deine letzte sachliche Darstellung an den Anfang und gut wäre es gewesen.
                            Vielleicht?! Aber ohne ausreichende Provokation keine Reaktion. Noch mal, eine persönliche Attacke gegen BK sollte das wirklich nicht sein, gegen den DHV in seiner Eigenschaft als Verband allerdings schon!! Nur da braucht´s vielleicht doch stärkeren Tobak...

                            Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                            Trotzdem nochwas: es gibt sowas wie kollektives Bewusstsein oder so. Nach beiden Kriegen durften die Deutschen nicht motorisiert fliegen, daher war das Segelfliegen so angesagt. Und irgendwie hat sich das eingebrannt. Über Segelflugunfälle wird nicht viel geredet; Segelfliegen ist irgendwie unantastbar, während die Drachen- und Gleitschirmflieger im allgemeinen eher als sowas wie Adrenalinjunkies angesehen werden.
                            Ich bin selber auch Segelflieger und kenne meine Leuts gut genug.
                            Zuletzt geändert von FlyingDentist; 07.10.2020, 11:31.

                            Kommentar


                              #59
                              Zitat von mats Beitrag anzeigen
                              Wie man in den Wald hineinruft….
                              Was ist dein persönliches Problem, dass du es nötig hast, bereits im Eingangs-Posting andere Personen derart massiv abzuwerten?
                              Genau, wie immer bei Deinen Einlassungen an die eigene Nase fassen. Vor allem die üblichen formal-gefühligen Abwertungen sachlicher Darstellungen Anderer unterlassen.

                              Was engagiert sich eigentlich ein Schweizer für deutsches Luftrecht und die Diskussionen darum? Eigenes Land, eigener Bezugsrahmen, eigene Türe zum davor kehren.
                              Oder geht es hier um so etwas wie missionieren und kolonialisieren, nach dem Motto „da müssen wir den Eingeborenen mal helfen“? Beides lange out.
                              Zuletzt geändert von BIKEandFLY; 07.10.2020, 15:51.
                              Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
                              _________________________________________

                              Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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                                #60
                                Liebe Piloten,
                                ich finde es sehr positiv, dass das Thema so engagiert bei Euch diskutiert wird. Allerdings verstehe ich nicht im Ansatz die Haarspalterei um genehmigungsfreie Notlandungen (war nicht Thema des Artikels) und Spekulationen um meine Motivation und einer mir unterstellten Unkenntnis. Grund für die Darstellung im DHV-Info Magazin ist die zunehmende Anzahl von Außenlandungen im Bereich von zugelassenen Fluggeländen, die für unsere Szene eine ganze Menge Probleme verursachen. So gab es in dieser Saison einige Anzeigen von Nachbarn, Bauern, Polizei und besorgten Bürgern, weil Piloten immer wieder regelmäßig im eigenen Garten oder vor ihrem geparkten Auto gelandet sind. Es ist unsere Aufgabe als DHV die Piloten darüber zu informieren, damit es gar nicht erst zu solchen Anzeigen kommt, welche dann durch das LBA verfolgt werden. Ich habe den Eindruck, dass manche Piloten tatsächlich glauben, dass sie mit einer B-Lizenz überall landen dürfen. Da hilft nur Aufklärung.
                                Zusammengefasst: Es ist wie bei den Segelfliegern. Wenn der Ziellandeplatz mangels Thermik / Aufwind nicht erreicht werden kann, gilt die generelle Außenlandeerlaubnis. Grundsätzlich ist bei einem Streckenflug eine Flugplanung vorzunehmen. Sprich es hat sich jeder Pilot über Wetter, Luftraum, etc. zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten. Der DHV will niemand die Freiheit beim Fliegen nehmen. Ihr könnt mir glauben, dass wir uns massiv für die Erhaltung der gewonnen Freiheiten einsetzen. Wenn jedoch unsere Freiheit durch Piloten gefährdet wird, welche sich wissentlich nicht an die bekannten Spielregeln halten, dann müssen wir im Sinne aller Piloten eingreifen.
                                Wir haben in Zukunft noch einige Probleme und Forderungen der Drohnenindustrie und der kommerziellen Luftfahrt zu bewältigen. Für die Verhandlungen mit den Behörden, Verkehrsministerium und der Flugsicherung ist es nicht wirklich nützlich, wenn Lufträume und Luftverkehrsregeln nicht eingehalten werden. Schaut bitte auch hier unseren Fachartikel im DHV Info 222 (März 2020) in Sachen Luftraum: https://www.dhv.de/fileadmin/user_up...er_teil_II.pdf

                                Zum Thema Platzrundenverkehr an Segelfluggeländen (hier am Grünten) ist noch folgendes zu ergänzen: Die Zulassung des Fluggeländes „Grünten“ durch den DHV nach § 25 LuftVG war nur möglich, weil der Segelflugplatz Agathazell und die Regierung von Oberbayern zugestimmt haben (liegt innerhalb der 5 km Zone). Bei der Zulassung sind damals konkrete Auflagen festgelegt worden. Eine Auflage war die Festlegung eines Flugbereichs, um anfliegenden Verkehr zu schützen. Wenn manche uns unterstellen, dass wir vor Segelfliegern kuschen, ist das völlig am Thema vorbei. Es geht hier schlicht um die Erhaltung eines Gleitschirm- und Drachenfluggeländes und um die Verhinderung von Unfällen. Vorliegend haben Gleitschirmpiloten den Endanflug unter anderem in 100 m Höhe gekreuzt. Es ist für ein Segelflugzeug nicht witzig, einem Gleitschirmpiloten im Endanflug auszuweichen, weil extrem gefährlich. In den DHV News haben wir dazu auch die Rechtslage erläutert: Gemäß SERA 3210 Nr. 4. hat ein Luftfahrzeug auszuweichen, wenn sich ein anderes Luftfahrzeug im Endteil des Landeanflugs befindet. Darüber hinaus gilt auch SERA 3225: Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt ist verpflichtet den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden und hat sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten. Dazu hatte es vor Ort einen Termin mit der Luftfahrtbehörde der Regierung von Oberbayern und den beteiligten Vereinen gegeben. Alle waren sich darüber einig, dass die Regelungen einzuhalten sind. Wenn es in Zukunft nicht funktioniert, wird das Luftamt Südbayern leider eingreifen (müssen).
                                @ alle: Der DHV ist der Verband von Piloten für Piloten. Wer eine konkrete Frage hat, kann sich direkt an uns in den Fachreferaten wenden. Wir beißen nicht!

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