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Fehlgeschlagener Testflug und die finanziellen Folgen. (Erfahrungsbericht)

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    Fehlgeschlagener Testflug und die finanziellen Folgen. (Erfahrungsbericht)

    Fehlgeschlagener Testflug und die finanziellen Folgen. (Erfahrungsbericht)

    Gerade auf Testivals, aber auch bei sonstigen Gelegenheiten ist es gar kein Problem, einen Testschirm für einen Testflug zu erhalten. Das geht ganz locker und easy.

    Kein Word verloren wird dabei häufig über das für den Testpiloten bestehende finanzielle Risiko.

    Dabei ist so ein Testflug aus 2 Gründen erhöhten Gefahren ausgesetzt
    1. Der Flieger ist mit dem Testschirm und den Reaktionen des Schirms nicht vertraut.
    2. Bei einem Testflug soll der Schirm ja gerade zeigen, was er kann. Der Schirm wird also gezielt in Grenzbereiche geführt und das kann dann schon mal schiefgehen.
    Hier gilt: Jeder Pilot – der einen Testflug durchführt –
    • haftet unbeschränkt für jeden am Testschirm auftretenden Schaden
    • und ist dabei – bzgl. dieses Schadens – nicht versichert! (Das ist bitte keine Vermutung von mir, sondern Tatsache.)

    Man ist (ich bin) gewöhnt, gegen erhebliche finanzielle Risiken abgesichert zu sein. (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Vollkaskoversicherung,…).
    Für die Beschädigung von Testschirmen (z.B. bei einer Baumlandung) tritt k e i n e Versicherung ein!
    Ich hatte einen entsprechenden Schaden und ein Gespräch mit dem HDI.
    Es gibt für den Piloten – selbst wenn er/sie es versichern will – keine Versicherung, die einen Schaden an Leihschirmen abdeckt !

    Hersteller könnten pauschal eine solche Versicherung abschließen. Der Beitrag pro Testflug wäre gering. Der Hersteller müsste noch nicht einmal die Kosten selber tragen. Er könnte die Versicherung wahlweise – gegen Gebühr – dem Testkunden anbieten. (so wie bei der Autovermietung vom Vermieter Versicherungsschutz gegen Entgelt angeboten wird).

    Der Hersteller hat aber kein Interesse an so einer Versicherung, denn der testfliegende Kunde haftet ja unbegrenzt. (und könnte ja nach Aufklärung über das Risiko vom Testflug Abstand nehmen).

    Wir sprechen hier über Schäden in der Höhe bis zum Neupreis eines Schirmes.
    Wir sprechen also über einen Betrag, der locker mehrere tausend Euro erreichen kann.
    Das sollte jedem Flieger, der sich auf einen Testflug einlässt, klar sein.

    Mit Fliegergruß


    Gregor


    PS: Mir, obwohl juristisch vorgebildet, wurde das erst klar, als der Schaden eingetreten war.

    #2
    sowas sollte einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen. Mit ein Grund wieso ich nie einen Tester habe.
    Ist doch immer so, wenn ich was kaputt mache muss ich auch bezahlen.

    Kommentar


      #3
      Danke für Deine Aufklärung! Ja, man ist gewöhnt versichert zu sein, da fängt man dann an etwas rumzuträumen.....

      Grüsse

      Raschel

      Kommentar


        #4
        Eieieiei! Haddu was puddemacht, muddu jetz bezahlen? Wie gemein aber auch!

        Ich hätte jetzt erstmal gedacht, das sei normal so - ich leih mir was, aus Versehen beschädige ich es, jetzt muß ich natürlich den Schaden wieder gut machen. Und weiter?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Bluebird Beitrag anzeigen
          Dabei ist so ein Testflug aus 2 Gründen erhöhten Gefahren ausgesetzt
          1. Der Flieger ist mit dem Testschirm und den Reaktionen des Schirms nicht vertraut.
          2. Bei einem Testflug soll der Schirm ja gerade zeigen, was er kann. Der Schirm wird also gezielt in Grenzbereiche geführt und das kann dann schon mal schiefgehen.
          Blind einen Tester nehmen und fliegen gehen, ist nie eine gute Idee. Zumindest vorher mal die Testprotokolle ansehen, bei welchen Manövern der Schirme welche Einstufung bekommen hat.
          Und auch dann sollte man genügend Erfahrung bei den Manövern haben, die man ausführen möchte. Das gehört einfach zu einer guten Vorbereitung.

          Kommentar


            #6
            Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
            [/LIST]Blind einen Tester nehmen und fliegen gehen, ist nie eine gute Idee. Zumindest vorher mal die Testprotokolle ansehen, bei welchen Manövern der Schirme welche Einstufung bekommen hat.
            Und auch dann sollte man genügend Erfahrung bei den Manövern haben, die man ausführen möchte. Das gehört einfach zu einer guten Vorbereitung.
            Mit welchem Manöver kann man denn einen neuen Schirm derart beschädigen das er kostenpflichtig repariert werden muss?

            Kommentar


              #7
              Wenn ich mir einen Tester hole dann ist es einer, von dem ich mir sicher bin das ich ihn auch beherrsche, zumindest beim Testflug, und wenn ich das Teil dann teste, dann sicher nicht im Grenzbereich. Unhabhängig davon, bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, das ich den Schaden am Testschirm zahlen muss. sofern ich einen verursache.


              Ich hab jetzt mal nachgelesen weil es mich interessiert hat und frage mich wie das fett makierte mit dem rot makierten zusammenpasst ...

              Aeroclub Versicherung
              Rahmenvertrag für die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von einem oder mehreren Fallschirmen, Hänge- oder Paragleitern – jeweils einsitzig und ohne Hilfsmotor. Versichert sind alle im Versicherungsantrag genannten Luftfahrzeuge, auch bei einer Verwendung durch andere Personen (= Haftpflichtversicherung gem. §§ 12 und 164 LFG 1957 idgF). Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer bei Verwendung von nicht in der Versicherungsbestätigung genannten Luftfahrzeugen versichert, d.h. die Benutzung von fremden Luftfahrzeugen (geliehen oder gemietet) findet in diesem Rahmenvertrag auch Deckungsschutz (Achtung: im Falle einer behördlichen Überprüfung [Ramp Check] in Österreich muss gemäß LFG eine „Versicherungsbestätigung für das Luftfahrzeug“ vorgewiesen werden).
              Wie soll man für ein geliehenes oder gemietetes LFG einen Versicherungsbestätigung haben wenn ich es mir gerade ausgeliehen habe?
              Wahrscheinlich verstehe ich es falsch und jemand könnte mir das erklären?
              [UP Kangri - Lightness 2] - [UP Kibo - Neo Shorty]

              Kommentar


                #8
                Hallo bluebird,
                dein Hinweis ist sicherlich völlig richtig. Aber für mich persönlich ein typisches Beispiel für die deutsche Versicherungsmentaltät. Da betreiben wir einen Sport, der einen potentiell innerhalb von Sekunden in den Rollstuhl oder gleich unter die Erde bringen kann und haben Bedenken in Regress aufgrund eines überschaubaren Sachschadens genommen zu werden.

                P.S.: Ich persönlich wäre für ein sofortiges Verbot für Kfz-Vollkaskoversicherungen: das wäre mit Sicherheit die effektivste Maßnahme um die Unfallzahlen zu senken.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Koerzl Beitrag anzeigen
                  Wenn ich mir einen Tester hole dann ist es einer, von dem ich mir sicher bin das ich ihn auch beherrsche, zumindest beim Testflug, und wenn ich das Teil dann teste, dann sicher nicht im Grenzbereich. Unhabhängig davon, bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, das ich den Schaden am Testschirm zahlen muss. sofern ich einen verursache.


                  Ich hab jetzt mal nachgelesen weil es mich interessiert hat und frage mich wie das fett makierte mit dem rot makierten zusammenpasst ...

                  Aeroclub Versicherung


                  Wie soll man für ein geliehenes oder gemietetes LFG einen Versicherungsbestätigung haben wenn ich es mir gerade ausgeliehen habe?
                  Wahrscheinlich verstehe ich es falsch und jemand könnte mir das erklären?
                  Redet ihr jetzt von der verpflichtenden Haftpflicht oder irgend einen Schaden am geflogenen Schirm?

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                    #10
                    Stimmt, mein Fehler, hab ich jetzt verwechselt. Ich hab den Text jetzt von der Haftpflicht kopiert. Die Haftplicht hat ja nichts mit dem Schaden, den ich am Schirm verursache, zutun. Meine Frage kann man also ignorieren.
                    Zuletzt geändert von Koerzl; 06.07.2021, 21:22.
                    [UP Kangri - Lightness 2] - [UP Kibo - Neo Shorty]

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                      #11
                      Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                      Mit welchem Manöver kann man denn einen neuen Schirm derart beschädigen das er kostenpflichtig repariert werden muss?
                      Z.B. ein Manöver, das schief gegangen ist und zu einer Baumlandung führte. Siehe oben im ersten Beitrag:
                      Für die Beschädigung von Testschirmen (z.B. bei einer Baumlandung) tritt k e i n e Versicherung ein!
                      Um welches Manöver es sich hier gehandelt haben könnte, müsste Bluebird sagen.
                      Zuletzt geändert von FliegenWilli; 06.07.2021, 21:51.

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo.

                        ich habe tatsächlich nach Beschädigung eines Testschirms meine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen.
                        Das war auch relativ unkompliziert.

                        Die Versicherung includiert explizit Leihmaterial. Ursprünglich hatte ich sie wegen Wassersport abgeschlossen, denn oft ist es beim Ausleihen von Kite- oder Windsurf Equipment Voraussetzung, dass man eine entsprechende Versicherung nachweist. Den bisher einzigen Schaden hatte ich mit einem Gleitschirm, der sich in einem Stacheldraht verfangen hatte.

                        Grüsse

                        Kommentar


                          #13
                          Dass es unser Portemonnaie belastet, wenn wir einen Leihschirm schrotten, sollte niemanden überraschen. Das ist beim eigenen Schirm ja auch nicht anders.

                          Beim Leihschirm ist man ja im Unglücksfall verpflichtet, dem Verleiher den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen. Ich gehe davon aus, dass im Schadenfall der Händler lediglich seinen Netto-Einkaufspreis (also ohne Umsatzsteuer) und ein Hersteller seine Herstellungskosten - eventuell (sollte der Vorführer nicht mehr ganz neu gewesen sein) abzüglich eines angemessenen Wertverlustes - in Rechnung stellen wird. Darüber hinaus besteht seitens des Händlers bzw. Herstellers logischerweise auch kein Anspruch. So gesehen wird ein Missgeschick mit einem Vorführer billiger als mit dem eigenen Schirm.

                          @Bluebird:

                          Forderte der Verleiher in Deinem Fall die Zahlung des Neu- bzw. Listenpreises des Testers? Dann dürfte Deinerseits ein Rückforderungsanspruch bestehen.
                          Wir leben alle auf dieser Erde; aber nicht alle haben den selben Horizont.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Skade Beitrag anzeigen
                            sowas sollte einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen. Mit ein Grund wieso ich nie einen Tester habe.
                            Ist doch immer so, wenn ich was kaputt mache muss ich auch bezahlen.
                            Grundsätzlich richtig. Und genau hier greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung ein. (nur halt nicht bei Leihe oder Miete). Ohne eine Haftpflichtversicherung könnte ich durch Unachtsamkeit,... von einer Sekunde auf die nächste einer Schadensersatzforderung in 6- oder 7-stelliger Höhe ausgesetzt und dadurch wirtschaftlich ruiniert sein. (Ich spreche hier von Schäden, die nicht vorsätzlich verursacht wurden). Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den absoluten "Basics".

                            Mit Fliegergruß
                            Gregor

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Buntspecht Beitrag anzeigen
                              Hallo bluebird,
                              dein Hinweis ist sicherlich völlig richtig. Aber für mich persönlich ein typisches Beispiel für die deutsche Versicherungsmentaltät. Da betreiben wir einen Sport, der einen potentiell innerhalb von Sekunden in den Rollstuhl oder gleich unter die Erde bringen kann und haben Bedenken in Regress aufgrund eines überschaubaren Sachschadens genommen zu werden.

                              P.S.: Ich persönlich wäre für ein sofortiges Verbot für Kfz-Vollkaskoversicherungen: das wäre mit Sicherheit die effektivste Maßnahme um die Unfallzahlen zu senken.
                              Zustimmung, wenn auch nicht so krass. Ich würde als Gesetzgeber für jede Versicherung eine Selbstbeteiligung vorschreiben. Die 100%-Erstattung führt zu Missbrauch. Andererseits soll der Versicherte vor ruinösen Schäden/ Schadensersatzforderungen geschützt werden. Das darf aber/sollte auch - in Grenzen - für den Versicherten finanziell spürbar sein/weh tun.
                              Mit Fliegergruß
                              Gregor

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