Fehlgeschlagener Testflug und die finanziellen Folgen. (Erfahrungsbericht)
Gerade auf Testivals, aber auch bei sonstigen Gelegenheiten ist es gar kein Problem, einen Testschirm für einen Testflug zu erhalten. Das geht ganz locker und easy.
Kein Word verloren wird dabei häufig über das für den Testpiloten bestehende finanzielle Risiko.
Dabei ist so ein Testflug aus 2 Gründen erhöhten Gefahren ausgesetzt
Man ist (ich bin) gewöhnt, gegen erhebliche finanzielle Risiken abgesichert zu sein. (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Vollkaskoversicherung,…).
Für die Beschädigung von Testschirmen (z.B. bei einer Baumlandung) tritt k e i n e Versicherung ein!
Ich hatte einen entsprechenden Schaden und ein Gespräch mit dem HDI.
Es gibt für den Piloten – selbst wenn er/sie es versichern will – keine Versicherung, die einen Schaden an Leihschirmen abdeckt !
Hersteller könnten pauschal eine solche Versicherung abschließen. Der Beitrag pro Testflug wäre gering. Der Hersteller müsste noch nicht einmal die Kosten selber tragen. Er könnte die Versicherung wahlweise – gegen Gebühr – dem Testkunden anbieten. (so wie bei der Autovermietung vom Vermieter Versicherungsschutz gegen Entgelt angeboten wird).
Der Hersteller hat aber kein Interesse an so einer Versicherung, denn der testfliegende Kunde haftet ja unbegrenzt. (und könnte ja nach Aufklärung über das Risiko vom Testflug Abstand nehmen).
Wir sprechen hier über Schäden in der Höhe bis zum Neupreis eines Schirmes.
Wir sprechen also über einen Betrag, der locker mehrere tausend Euro erreichen kann.
Das sollte jedem Flieger, der sich auf einen Testflug einlässt, klar sein.
Mit Fliegergruß
Gregor
PS: Mir, obwohl juristisch vorgebildet, wurde das erst klar, als der Schaden eingetreten war.
Gerade auf Testivals, aber auch bei sonstigen Gelegenheiten ist es gar kein Problem, einen Testschirm für einen Testflug zu erhalten. Das geht ganz locker und easy.
Kein Word verloren wird dabei häufig über das für den Testpiloten bestehende finanzielle Risiko.
Dabei ist so ein Testflug aus 2 Gründen erhöhten Gefahren ausgesetzt
- Der Flieger ist mit dem Testschirm und den Reaktionen des Schirms nicht vertraut.
- Bei einem Testflug soll der Schirm ja gerade zeigen, was er kann. Der Schirm wird also gezielt in Grenzbereiche geführt und das kann dann schon mal schiefgehen.
- haftet unbeschränkt für jeden am Testschirm auftretenden Schaden
- und ist dabei – bzgl. dieses Schadens – nicht versichert! (Das ist bitte keine Vermutung von mir, sondern Tatsache.)
Man ist (ich bin) gewöhnt, gegen erhebliche finanzielle Risiken abgesichert zu sein. (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Vollkaskoversicherung,…).
Für die Beschädigung von Testschirmen (z.B. bei einer Baumlandung) tritt k e i n e Versicherung ein!
Ich hatte einen entsprechenden Schaden und ein Gespräch mit dem HDI.
Es gibt für den Piloten – selbst wenn er/sie es versichern will – keine Versicherung, die einen Schaden an Leihschirmen abdeckt !
Hersteller könnten pauschal eine solche Versicherung abschließen. Der Beitrag pro Testflug wäre gering. Der Hersteller müsste noch nicht einmal die Kosten selber tragen. Er könnte die Versicherung wahlweise – gegen Gebühr – dem Testkunden anbieten. (so wie bei der Autovermietung vom Vermieter Versicherungsschutz gegen Entgelt angeboten wird).
Der Hersteller hat aber kein Interesse an so einer Versicherung, denn der testfliegende Kunde haftet ja unbegrenzt. (und könnte ja nach Aufklärung über das Risiko vom Testflug Abstand nehmen).
Wir sprechen hier über Schäden in der Höhe bis zum Neupreis eines Schirmes.
Wir sprechen also über einen Betrag, der locker mehrere tausend Euro erreichen kann.
Das sollte jedem Flieger, der sich auf einen Testflug einlässt, klar sein.
Mit Fliegergruß
Gregor
PS: Mir, obwohl juristisch vorgebildet, wurde das erst klar, als der Schaden eingetreten war.
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