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Fehlgeschlagener Testflug und die finanziellen Folgen. (Erfahrungsbericht)

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    Naja
    Die MWSt ist für Skywalk ein durchlaufender Posten. Skywalk hat also von der MWSt keinen Vorteil.
    Skywalk war aber nicht interessiert, meinen Schaden zu mindern, betrachtete meine Äußerung als Auftrag und berechnete mir die Reparatur mit MWSt.

    bezahlt werden den musst die. MwSt schon.
    sie wird nur gegengerechnet


    wenn man seinen eigenen Schirm zerstört muss man den doch auch bezahlen
    wieso meint man dass leihschirme gratis zerstört werden dürfen.

    die ganze Diskussion erschliesst sich mir r nicht

    Kommentar


      [
      Zitat von albretty Beitrag anzeigen
      bezahlt werden den musst die. MwSt schon.
      sie wird nur gegengerechnet
      Nein. Es steht dem Geschädigten z.B. frei, die Reparatur zu unterlassen und die Wertminderung / Schaden ersetzt zu verlangen. Da fällt dann keine MWSt an.
      Auch, wenn der Geschädigte selber (ohne Auftrag des Schädigers) repariert, mit Durchführung der Reparatur also keine Leistung an den Schädiger erbringt, fällt keine MWSt an. Das ist ja gerade der Punkt.

      Zitat von albretty Beitrag anzeigen
      wieso meint man dass leihschirme gratis zerstört werden dürfen.
      Wenn man fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt / zerstört, dann ist das typischerweise durch die Haftpflichtversicherung, die fast jeder hat, abgedeckt. Genau dafür ist sie da. Ausgeschlossen von dieser Versicherung sind regelmäßig vom Schädiger gemietete oder geliehene Sachen. Diese Ausschlussklausel in den Versicherungsverträgen ist vielen Leuten nicht bekannt. Sie wiegen sich in falscher Sicherheit.

      Zitat von albretty Beitrag anzeigen
      die ganze Diskussion erschliesst sich mir nicht
      Auf so einem Testival in Kössen,... finden täglich hunderte von Testflügen statt. Jeder dort vertretene Hersteller führt extra zu diesem Zwecke eine ganze Batterie von Testschirmen mit. Von den Herstellern werden "auf Schritt und Tritt" Testflüge angeboten. Dabei kommt das für den Entleiher bestehende finanzielle Risiko (fast) nie zur Sprache und wird - so meine Vermutung - gerade von jungen Fliegern übersehen bzw. verdrängt. Die Hersteller sprechen es - meistens - nicht an, denn hinter jedem Testflug steht die Hoffnung des Herstellers auf einen Kauf. Bei dieser Interessenlage kann man durchaus darüber nachdenken, ob ein Hersteller an diesem Risiko beteiligt werden sollte. Gestartet habe ich dieses Thema in der Hoffnung, gerade jungen Fliegern bewußt zu machen, welches finanzielle Risiko mit einem Testflug für den Entleiher verbunden ist. Das Leben ist halt ein Lernprozeß.

      Mit Fliegergruß

      Gregor

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        Nun gut Schäden kann es nicht

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          Zitat von Bluebird Beitrag anzeigen
          Bei dieser Interessenlage
          darf der Probefliegende getrost davon ausgehen, dass er von jeglicher Haftung (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz natürlich ausgeschlossen) freigestellt ist, es sei denn, es wird etwas anderes (schriftlich) vereinbart.
          Würde ein solcher Schaden, der infolge leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit oder gar unverschuldet eingetreten ist, vor Gericht landen und es gebe keine entsprechende Haftungsvereinbarung, ginge der Prozess mit allergößter Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Händlers/Herstellers aus!

          Kommentar


            Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

            darf der Probefliegende getrost davon ausgehen, dass er von jeglicher Haftung (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz natürlich ausgeschlossen) freigestellt ist, es sei denn, es wird etwas anderes (schriftlich) vereinbart.
            Würde ein solcher Schaden, der infolge leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit oder gar unverschuldet eingetreten ist, vor Gericht landen und es gebe keine entsprechende Haftungsvereinbarung, ginge der Prozess mit allergößter Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Händlers/Herstellers aus!
            Blödsinn es würde wie immer ein Vergleich werden

            Kommentar


              Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
              es würde wie immer ein Vergleich werden
              Kann schon sein. Nur ist ein Vergleich nicht automatisch mit einer bestimmten prozentualen Schadens- und Kostenteilung verbunden! Und wenn der Hersteller/Händler zu mehr als 0 Prozent am Schaden und den Kosten beteilit wird, habe ich mit meiner Aussage, dass "der Prozess mit allergößter Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Händlers/Herstellers" ausgehen würde doch recht!
              Zuletzt geändert von FlyingDentist; 20.07.2021, 19:59.

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