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  • Wolkengeflüster
    antwortet
    Vielleicht bekommst Du hier einen persönlichen Kontakt?

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  • Oasis
    antwortet
    Im Falle einer Insolvenz prüft der Sequester, wann genau die Zahlungseinstellung erfolgte. Wenn der Schuldner nach diesem Zeitpunkt vom Antragsteller Geld nahm und eine Verpflichtung zur Gegenleistung annahm, ist der Tatbestand des Insolvenzbetruges bereits erfüllt. Fruchtlos bleiben dann sämtliche zivilrechtlichen Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage, Zwangsvollstreckung); aber strafrechtlich hat das für den Insolvenzschulder Konsequenzen. Deshalb stelle ich immer einen Strafantrag, wenn mich jemand hinter die Fichte führt.




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  • marcel1
    antwortet
    Positiver Nebeneffekt ist halt, dass der Schädiger seine (Rück-)Zahlungsverpflichtung häufig zügig erfüllt
    Ist das so? Bei den üblichen Pleitiers oder Internetfakeshops ist die Anzeige zwar prinzipell sinnvoll, damit die Behörden überhaupt was mitbekommen, aber im Resultat meist "FFF": Formlos, fristlos und fruchtlos.

    Wobei ich keine Ahnung habe, in welche Kategorie nun genau diese Flugschule fällt und/oder was da klemmt. Das muß sich wohl erst noch zeigen. Wünsche den Geschädigten viel Erfolg, egal wie sie es versuchen.

    P.S.: Mahnbescheid lohnt sich bei überforderten Leuten mit Vogel-Strauß-Einstellung, da es dann schnell und kosntengünstig den Anspruch sichert. Bei Pleitiers und mutwillig agierenden Akteuren hingegen hilft es nix. Müßte man halt vorher wissen, was los ist...
    Zuletzt geändert von marcel1; 30.07.2021, 23:22.

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
    Meinst du das: https://www.online-mahnantrag.de

    Komplett kostenlos ist das obige nicht und natürlich auch kein Strafantrag - was ich eigentlich auch nicht ganz korrekt, bzw. passend fände.
    Habe eben einen ähnlichen Fall bei einem Aquarienshop - nicht erfolgte Rückzahlung aus Bestellung.

    Nein. Beim Mahnantrag geht es um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch Einleitung eines Mahnverfahrens. Der Schuldner bekommt dann vom Amtsgericht einen Mahnbescheid zugestellt. Das hilft wenig, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt. Dann muss die Anspruchsbegründung bei Gericht eingereicht werden. Dazu benötigen die meisten dann sicherlich einen Rechtsanwalt.

    Da der Strafantrag im vorliegenden Fall in Bayern zu stellen wäre, ist dies hier das richtige Online-Portal.

    Im Strafverfahren wird von Amts wegen ermittelt. Das kostet den Antragsteller nichts. Positiver Nebeneffekt ist halt, dass der Schädiger seine (Rück-)Zahlungsverpflichtung häufig zügig erfüllt, sobald er von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu den erhobenen Anschuldigungen gehört wird.
    Zuletzt geändert von Oasis; 30.07.2021, 11:12.

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  • ESP2019
    antwortet
    Zitat von Oasis Beitrag anzeigen
    Ein Strafantrag ist schnell gestellt; das kann von zuhause aus online erfolgen. Um die Ermittlungen kümmern sich dann Profis. Und das Schöne dabei: Es kostet nichts.
    Meinst du das: https://www.online-mahnantrag.de

    Komplett kostenlos ist das obige nicht und natürlich auch kein Strafantrag - was ich eigentlich auch nicht ganz korrekt, bzw. passend fände.
    Habe eben einen ähnlichen Fall bei einem Aquarienshop - nicht erfolgte Rückzahlung aus Bestellung.
    Zuletzt geändert von ESP2019; 30.07.2021, 07:41.

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von Stefan78 Beitrag anzeigen
    ..., werde ich Strafanzeige stellen.
    Ein Strafantrag ist schnell gestellt; das kann von zuhause aus online erfolgen. Um die Ermittlungen kümmern sich dann Profis. Und das Schöne dabei: Es kostet nichts.

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  • Stefan78
    antwortet
    Servus,
    bei mir ist es wie bei Maverick! Am 03.06.2021 bestellt und bisher weder Ware noch Geld erhalten. Ich habe jetzt nochmals eine Frist gesetzt.
    Auch ich habe den Glauben an eine Verstrickung von ungünstigen Vorkommnissen verloren...

    Grüsse
    Stefan
    Zuletzt geändert von Stefan78; 01.08.2021, 17:29.

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  • Maverick
    antwortet
    Nachdem ich meiner Meinung nach alle Informationskanäle ausgeschöpft habe, glaube ich nicht mehr an irgendwelche unverschuldete Vorkommnisse für die ich durchaus Verständnis hätte, würden sie mir genannt werden.

    Eine letzte Chance habe ich jetzt aber noch eingeräumte und nochmals eine Frist von 7 Tagen zur Lieferung bzw. Rückerstattung vorgegeben und das ganze per Einschreiben mit Rückschein versandt.

    Danach bleibt nur noch der Rechtsweg.

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  • Iceman85
    antwortet
    Naja aber 6 Wochen nicht auf E-Mails, Anrufe, etc. zu reagieren ist dann schon was anderes.

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  • bwing
    antwortet
    Versuch nochmal telefonisch Kontakt aufzunehmen. Es gibt die Flugschule noch, keine Panik. Kann ja mal sein, daß was schiefgeht oder eine Ware etwas mehr Lieferzeit hat als erwartet. Gerade jetzt wegen Corona.

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von Maverick Beitrag anzeigen
    ... Habe per Überweisung bezahlt. ...
    Schade, dann kannst Du leider nichts machen. Bei allen anderen Zahlungsweisen kämst Du wieder an Dein Geld.

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  • Maverick
    antwortet
    Zitat von Dennis Beitrag anzeigen
    Kennt hier nicht irgendwer den Betreiber oder einen Mitarbeiter der Flugschule persönlich/privat?
    Sooo groß ist unsere Gemeinde doch auch wieder nicht und viele kennen sich untereinander.

    Vielleicht könnte man die ja mal kurz per WhatsApp oder sowas anschreiben und darauf hinweisen, dass es ja scheinbar ein Problem gibt und das Problem eventuell sogar rechtlich verfolgt wird.
    Vielleicht liegt einfach ein großes Missverständnis vor.
    Auf WhatsApp hat er zumindest bei mir nicht reagiert.

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  • Dennis
    antwortet
    Kennt hier nicht irgendwer den Betreiber oder einen Mitarbeiter der Flugschule persönlich/privat?
    Sooo groß ist unsere Gemeinde doch auch wieder nicht und viele kennen sich untereinander.

    Vielleicht könnte man die ja mal kurz per WhatsApp oder sowas anschreiben und darauf hinweisen, dass es ja scheinbar ein Problem gibt und das Problem eventuell sogar rechtlich verfolgt wird.
    Vielleicht liegt einfach ein großes Missverständnis vor.

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  • AffiPG
    antwortet
    Am Samstag hab ich den Bus der Flugschule Bayern in Kössen stehen gesehen, komplett untergetaucht oder verschwunden sind die also nicht. Mir ist aber auch keine Flugschulgruppe oder so aufgefallen, vielleicht bieten sie noch Tandemflüge an... auch der Instagram Account ist noch aktiv (letzer Post vor 18 Stunden). Ich würd mal versuchen sie über Insta oder eine Tandemfluganfrage anzuschreiben (vlt besser mit einem anderen Namen falls sie dir wirklich bewusst ausweichen).

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  • Maverick
    antwortet
    Danke für eure Hinweise bzw. Recherche. Habe per Überweisung bezahlt. Werde nochmals mithilfe der neuen Informationen versuchen Kontakt zu Herrn Ederer zu bekommen. Parallel werde ich auch beim DHV nachfragen. Strafantrag sollt dann tatsächlich die letzte Möglichkeit bleiben.

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