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  • Marc.M
    antwortet
    Willi, schön, dass du einen alten Kaffee wieder geschäftsschädigend breitschlagen musst. War das deine Absicht?

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  • maroemer
    antwortet
    hallo,

    ich habe mit dem johannes in der vergangenheit meist zuverlässige erfahrungen gesammelt. so ein verhalten finde ich sehr verwunderlich! also einfach mal abwarten. eventuell liegt bei ihm etwas im argen!

    gruß
    marc

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  • Willi Wombat
    antwortet
    Der Inhaber ist nach eigenen Angaben Montessori Pädagoge.
    Vielleicht sieht er alles ein wenig lockerer.

    Weiss er denn, dass euer Problem hier öffentlich diskutiert wird und seine Flugschule damit in der Reputation sinkt?
    Ich hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall mit Stefan Berger von Parashop. Der hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass die einschlägige Diskussion geschlossen wurde.
    Trotzdem wird man bei einer Internetrecherche sehr schnell Informationen über unseren Disput sammeln können.

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  • Rush M
    antwortet
    Hi Marcel,

    bezüglich der Nötigung handelt es sich um einen Beschluss von vor mind. 15 Jahren. Tenor war seinerzeit, entweder ist es eine Straftat, dann ist Sie anzuzeigen, oder eben nicht.
    Der Vorteil der Strafanzeige liegt im Insolvenzrecht. Der Inhaber der Flugschule kann ja eins der beiden persönlichen Insolvenzverfahren beantragen. Die dazugehörige Restschuldbefreiung (RSB) nach drei Jahren umfasst alle Schulden, außer die, die vom Gläubiger als vorsätzlich unerlaubte Handlung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. In dem Fall sichere ich mir als potentieller geschädigter Insolvenzgläubiger durch die Strafanzeige und mögliche Verurteilung einen Vollstreckungsvorteil für die Zeit nach der RSB.
    Aus dem Grund wurde ja auch empfohlen, bei der AirBerlin-Pleite Strafanzeige gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung zu stellen, um diese in die persönliche Haftung zu nehmen.

    Bezüglich Deines Rats der persönlichen Kontaktaufnahme gebe ich Dir Recht. Aber wenn sich niemand meldet fällt diese Option weg.

    Gute Flüge

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  • marcel1
    antwortet
    Mit Strafanzeige zu drohen geht übrigens nicht, ist Nötigung.
    Es ist sicher der Kommunikation nicht sehr zuträglich und ggf. übertrieben / voreilig, aber es stellt in aller Regel keine Nötigung da, weil es an der Rechtswidrigkeit der Handlung fehlt (es sei denn du drohst explizit damit, falsche Angaben bei der Anzeige zu machen). Woher kommen die Urban Legends eigentlich immer?

    Eine Anzeige hilft halt dem Geprellten meist wenig und hat in erster Linie eine Signalfunktion an die Behörden. Für Letzteres kann sie wichtig sein, wobei ich nicht zu viel erwarten würde. Das ist eher, was man macht, wenn man die Sache abschreiben will und Vorsatz vermutet.

    Zielführender im Sinne von Geld oder Ware erhalten ist vermutlich in der Tat, Personen und ggf. Partner der Schule zu kontaktieren und zu fragen, was da Los ist und warum keine Kommunikation mit der Schule / dem Inhaber möglich ist. Gerade bei kleinen Gewerbetreibenden passiert so einiges und Professionalität ist da manchmal einfach nicht vorhanden. Wer weiß schon, was hier los ist.

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  • Rush M
    antwortet
    Zitat von Oasis Beitrag anzeigen
    Im Falle einer Insolvenz prüft der Sequester, wann genau die Zahlungseinstellung erfolgte. Wenn der Schuldner nach diesem Zeitpunkt vom Antragsteller Geld nahm und eine Verpflichtung zur Gegenleistung annahm, ist der Tatbestand des Insolvenzbetruges bereits erfüllt. Fruchtlos bleiben dann sämtliche zivilrechtlichen Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage, Zwangsvollstreckung); aber strafrechtlich hat das für den Insolvenzschulder Konsequenzen. Deshalb stelle ich immer einen Strafantrag, wenn mich jemand hinter die Fichte führt.



    Hallo Zusammen,

    die Nutzung von Strafanzeigen wird leider viel zu wenig genutzt. So könnten weit aus mehr betrügerische Shops früher aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Strafanzeige zu drohen geht übrigens nicht, ist Nötigung.

    Die Sache mit der Insolvenz ist aber hier anders. Das Gewerbe ist inhabergeführt. Es besteht damit keine Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Inhaber könnte einfach den Laden zuschließen und Hartz IV beantragen. Insolvenzverschleppung gibt es hier nicht, aber Eingehungsbetrug.
    Nicht besonders clever ist es als Anspruchsberechtigter einer Forderung öffentlich eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu vermuten. Sollte der Inhaber dann das Geld doch noch (teilweise) zurückzahlen und anschließend in die Insolvenz gehen, kann man den Betrag im Rahmen der Anfechtung gleich wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben (§129 ff. InsO).

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  • Vibe
    antwortet
    Was man nicht so alles weiß wenn man erst 2 Monate dabei ist.

    ForumAdmin können wir den guten Mann nicht einfach zu all seinen anderen Accounts verbannen?

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  • Marc.M
    antwortet
    Anonymität ist ein altes Thema, zur Erinnerung:

    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

    Dein mantrahaftes Poltern gegen User, die sich in diesem Forum anonym bewegen, hat schon langsam trumpsche Ausmasse. Es wird reflexhaft immer das Gleiche wiederholt ohne das es "wahrer" wird.

    Warum gehst du eigentlich nicht gegen den Betreiber dieses Forums vor?
    Er hat uns User das Recht gegeben anonym zu bleiben. Warum willst du uns dieses Recht absprechen?
    Wenn einer dieses Recht ändern will dann kann das nur der Forenbetreiber machen in dem er die Forenregeln ändert.
    Wende dich also an ihm. Du kannst hier keine Forderungen stellen!
    Alter Kaffee kombiniert mit einer Unterstellung und Beleidigung als Sahnehäubchen?
    Zuletzt geändert von Marc.M; 01.08.2021, 02:30.

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  • shoulders
    antwortet
    Zitat von Marc.M Beitrag anzeigen
    Ich stehe hinter jedem Wort, das ich sage, ich weiss ich bin da etwas anders.
    Wer anonym postet, steht hinter gar nichts!

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  • Marc.M
    antwortet
    Wie wäre es mit einem Fundraising für die besagte bayrische Flugschule in Not? Ich wäre einer der ersten Unterstützer. Die Schirm-Herrschaft müsste aber ein anderer übernehmen.
    Zuletzt geändert von Marc.M; 31.07.2021, 19:20.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Lasst's doch endlich sein diesen Troll zu füttern!

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  • Marc.M
    antwortet
    Ich stehe hinter jedem Wort, das ich sage, ich weiss ich bin da etwas anders.

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  • Oasis
    antwortet
    Zitat von Marc.M
    Ich möchte euer Geschwurbel nicht kommentieren.

    Zitat von Marc.M Beitrag anzeigen
    Ich finde eine Strafanzeige unangemessen für jemanden, der einfach irgendwie überleben will, essen muss. Geld siehst du sowieso nie mehr, was soll also die Strafanzeige? Hast du noch nie Leute mit einem grösseren Betrag unterstützt, weil es dir so gut geht? Siehst – schön von dir.
    Na, ich lasse Dein Geschwurbel dann auch mal unkommentiert und sende Dir stattdessen als PN meine IBAN, damit Du auch mich wirtschaftlich unterstützen kannst.

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  • Born2Fly
    antwortet
    Zwischen möglichem Betrug und einer freiwilligen Spende sehe ich auch keinen Unterschied....

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  • Marc.M
    antwortet
    Ich finde eine Strafanzeige unangemessen für jemanden, der einfach irgendwie überleben will, essen muss. Geld siehst du sowieso nie mehr, was soll also die Strafanzeige? Hast du noch nie Leute mit einem grösseren Betrag unterstützt, weil es dir so gut geht? Siehst – schön von dir.

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