Die Luft gehört uns allen. Gleitschirm- und Drachenfliegen sind die Zugänglichtse und Umweltfreundlichste Arten der Luftfahrt. Dies gilt es in nähe Zukunft zu Verteidigen.
Bald wird der Luftraum weiter eingeschränkt.
Im Straßenverkehr liegt die Pflicht, dass autonome KFZ's andere ausweichen, bei die Robotern. In der Luftfahrt soll es auch nicht anders werden.
Konkret sollen die UAS über aktive Radar- Lidar- und/oder optische Ausweichsysteme verfügen. Dies sollte die Ausgangsposition sein, und nicht eine Transponderpflicht für alle. (Vögel würden es auch danken!)
Die ohnehin sehr eingeschränkte rechtliche Situation des Gleitschirmfliegens in viele Europäische Staaten darf sich nicht weiter verschärfen. Daher mein Voschlag: jede Beschränkung soll durch Zugeständnisse in andere Bereiche kompensiert werden.
Außerdem soll für jede Einschränkung woanders eine Freiheit entstehen. Konkret könnte dies so asussehen, dass wenn wir irgendwann doch ein Transponderähnliches Gerät mitführen mussen, sollte es uns auch Zugang zu Lufträume "C" und "D" verschaffen. Neue U-Spaces sollen durch Verkleinerungen von RMZ und TMZ Lufträume kompensiert werden.
Abgesehen davon, soll auch im Gesetz bzw. im SERA das Prinzip aufgenommen werden, dass RMZ und TMZ Lufträume nur so groß sein durfen wie erforderlich. Wenn über eine längere Zeit ein Teil der kontrollierte Lufträume nicht verwendet werden, soll es einen Weg geben dass dies eine Stufe "offener" wird. Beispiel: wenn es einen Luftraum D gibt dass weit weg vom Flughafen noch zum Boden geht, und nie für den Anflug verwendet wird, soll diesen Bereich wieder E oder G werden.
Bald wird der Luftraum weiter eingeschränkt.
- Es kommt ein Luftraum "U-Space" für Drohnen
- Bemmante Fluggeräte haben Transponderpflicht im Luftraum U.
- Der kontrollierete Luftraum "E" wird möglicherweise auch betroffen, da der Kontrolleur jetzt auch die Abstände zwischen VFR Verkehr und UAS kontrollieren muss. Dass würde jeder Luftraum E mindestens zur RMZ machen.
Im Straßenverkehr liegt die Pflicht, dass autonome KFZ's andere ausweichen, bei die Robotern. In der Luftfahrt soll es auch nicht anders werden.
Konkret sollen die UAS über aktive Radar- Lidar- und/oder optische Ausweichsysteme verfügen. Dies sollte die Ausgangsposition sein, und nicht eine Transponderpflicht für alle. (Vögel würden es auch danken!)
Die ohnehin sehr eingeschränkte rechtliche Situation des Gleitschirmfliegens in viele Europäische Staaten darf sich nicht weiter verschärfen. Daher mein Voschlag: jede Beschränkung soll durch Zugeständnisse in andere Bereiche kompensiert werden.
Außerdem soll für jede Einschränkung woanders eine Freiheit entstehen. Konkret könnte dies so asussehen, dass wenn wir irgendwann doch ein Transponderähnliches Gerät mitführen mussen, sollte es uns auch Zugang zu Lufträume "C" und "D" verschaffen. Neue U-Spaces sollen durch Verkleinerungen von RMZ und TMZ Lufträume kompensiert werden.
Abgesehen davon, soll auch im Gesetz bzw. im SERA das Prinzip aufgenommen werden, dass RMZ und TMZ Lufträume nur so groß sein durfen wie erforderlich. Wenn über eine längere Zeit ein Teil der kontrollierte Lufträume nicht verwendet werden, soll es einen Weg geben dass dies eine Stufe "offener" wird. Beispiel: wenn es einen Luftraum D gibt dass weit weg vom Flughafen noch zum Boden geht, und nie für den Anflug verwendet wird, soll diesen Bereich wieder E oder G werden.
Kommentar