Ich habe sowas, günstiger geht es kaum:
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Retter selber packen
Einklappen
X
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Poke Yoke.
wenn man die alternierenden rechtlichen Vorgaben außen vor lässt:
Eine Rettung, die man falsch packen kann, ist ein Systemfehler.
Ein Gurtzeug, in das man eine Rettung falsch einbauen kann, ist ein Systemfehler.
Ganz wichtig: das Packwerkzeug am Schluss auf Vollständigkeit überprüfen.
———
EDIT: Beispiele
1. Anfang der 90er waren die ContainerSplinte gerade Doppelsplinte, die geschwungene Form verhakt weniger und hatte sich durchgesetzt. Aber lange Plastikstäbchen?
2. Wenn man eine Außencontainerlasche über oder unter die Verbindungsleine legen kann, wird man es ggf. falsch machen.
3. Systematiken funktionieren besser bei eindeutiger Zuordnung, das fängt beim auffädeln der Kappe an.
Zitat von Beispielen einem NachbarthreadDie ausgelegten Bahnen liegen sauber als Rechteck auf beiden Seiten der Leinen.
Die Bahnen haben beim Packen alle die gleiche Länge und die gleiche Breite. …
Die Packingloops … sind durchnummeriert. …
Die Bahnen … sind … gekennzeichnet
die Leinen sind alle gleich lang…
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Eine Rettung, die man falsch packen kann, ist ein Systemfehler.
Ein Gurtzeug, in das man eine Rettung falsch einbauen kann, ist ein Systemfehler.
Ein Pilot, der etwas falsch machen kann, ist ein Systemfehler.
Eine Sportart, bei der man etwas falsch machen kann, ist ein Systemfehler.
Fazit:
Wir sollten nicht versuchen, Dinge zu idiotensicher zu machen. Denn es gibt immer einen noch größeren Idioten. Zu Vermeiden sind Konstruktionen, wo sehr unauffällige Flüchtigkeitsfehler bereits schwere Konsequenzen haben. Alles ganz vermeiden geht nicht. Packschnur vergessen z.B. ist ein Flüchtigkeitsfehler mit erheblichen Konsequenzen. Allerdings auch recht offensichtlich.
Fast alle Rundkappen und Kreuzkappen sind eigentlich einfach zu packen. Da liegt das Problem sicher nicht bei der Packweise. Beim Einbau ins Gurtzeug variiert es stark und ist nicht so einheitlich, da ist sicher mehr Verbesserungspotenial. Vor allem die "Kompatibilitätssituation" ist derzeit etwas unbefriedigend, vor allem bei den sehr schweren und leichten Piloten - für den Durchschnitt paßt es meistens.
Wenn es piept - eindrehen...
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Idefix
Da wir MENSCHEN in der Prozesskette haben, sind Fehler IMMER möglich.
Der Hinweis auf Systemfehler ist hier also nicht ganz treffend, es sei den Du bezeichnest die Existenz unserer Spezies als Systemfehler.
Ein Systemfehler liegt vor, wenn der Fehler unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich eintritt.
Im vorliegenden Fall liegt z.B. Systemfehler vor, wenn die Kompatibilitätsprüfung ergibt, dass der Retter nicht 'raus kommt. Dann funktioniert das System nicht.
Falsches Packen ist demnach kein Systemfehler, sondern einfach nur ein Fehler, genauso, wie falsches Einhängen, nicht geschlossene Beingurte usw.
Unser Sport bietet da eine Menge Fehlerquellen, deshalb ist Sorgfalt und abarbeiten von bestimmten Checklisten angebracht, wie in der Großfliegerei auch.
Auch beim Packen einer Rettung könnte zur Reduktion von Fehler vom Hersteller eine Checkliste erstellt werden, damit das PAcken in nachvollsziehbaren Schritten, die abgehakt werden erfolgt.
Das könnte Fehler reduzieren, aber auch nicht auf 0% senken.
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Ich empfehle Dir, ein möglichst einfaches System zu verwenden. Mir fiel in den Packerlehrgängen auf, dass sehr viele auf den SQR gewechselt haben. Ich, nach Rundkappe, auch. Es gibt ein sehr gutes Packervideo von Advance auf Youtube. Ich gehe wie folgt vor: Ich packe den Schirm vorsichtig aus und fotografiere es im Detail. Damit vergleiche ich später auch die Packervideos. Dann packe ich ihn entsprechend wieder. Danach ziehe ich ihn zuhause und packe ihn wieder ein. Als nächstes ziehe ich ihn und werfe ihn nochmals beim Packerlehrgang.
Der SQR lässt sich gegenüber der Rundkappe sehr einfach packen. ....
Gruß Hans
[/QUOTE]
Lieber Hans.
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Das mit dem Fotografieren des eigenen Packens Schritt für Schritt ist eine ganz hervorragende Idee. (ehe man später - nach dem Packen -anfängt zu grübeln: "Habe ich den Schritt ... beim Packen wirklich erledigt?" )
Auch Deinem Grundsatz "keep it simple" stimme ich absolut zu.
Vielen Dank auch für den Hinweis aus auf die SQR-Retter von Companion. Leider gibt es - meines Wissens - keine öffentlich zugänglichen Zahlen über die Anzahl verkaufter Retter pro Modell/Hersteller.
Mit Fliegergruß
Gregor
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Es sollte einen Selberpacker-Schein geben.
Viele Flieger möchten ihren Retter selber packen.
Die DHV-Lehrgänge sind ein erster – aber meist nichtausreichender – Schritt in diese Richtung.
Die Teilnehmer dieser Lehrgänge haben dann – nach Einweisung und abschließender Kontrolle durch Trainer - ihren Schirm selber gepackt. Vom „Schritt-für-Schritt betreuten Packen“ zum „eigenständigen Selberpacken“ ist es noch ein weiter Weg. Das wird in den DHV-Lehrgängen auch deutlich kommuniziert und ist wohl auch jedem klar.
Wie kann es weiter gehen?
Nach ausführlichem Studium einschlägiger Packvideos und traue ich mir zu, den Retter völlig ohne Hilfe zu packen und einzubauen.
Nur zu meiner eigenen Sicherheit möchte ich diese Fähigkeit 1 x unter fachlicher Aufsicht demonstrieren, also meinen Retter packen und in mein Gurtzeug einbauen, völlig ohne Hilfestellung, aber unter den wachsamen Augen eines Fachkundigen. (Das Ganze natürlich gegen entsprechende Gebühr) Der Fachkundige kann bei groben Fehlern eingreifen (dann ist der Test nicht bestanden) bzw. nach erfolgreichem Abschluss noch Tipps zur Optimierung geben. Bei Bestehen dieses Tests solle es eine Bestätigung durch den Fachkundigen (DHV) geben. (einen Selber-Packer-Schein). „Der Flieger (Name) hat am (Datum) nachgewiesen, dass er die notwenigen Fähigkeiten zum Packen und Einbau des Retters (Hersteller, Type, Größe) in das Gurtzeug (Hersteller, Modell, Größe) besitzt.
Was haltet Ihr davon?
Mit Fliegergruß
Gregor
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Zitat von Bluebird Beitrag anzeigenEs sollte einen Selberpacker-Schein geben.
[ ... ]
Bei Bestehen dieses Tests solle es eine Bestätigung durch den Fachkundigen (DHV) geben. (einen [B]Selber-Packer-Schein). „Der Flieger (Name) hat am (Datum) nachgewiesen, dass er die notwenigen Fähigkeiten zum Packen und Einbau des Retters (Hersteller, Type, Größe) in das Gurtzeug (Hersteller, Modell, Größe) besitzt.
Was haltet Ihr davon?
Mit Fliegergruß
Sowas wird dann ganz schnell mal zur Pflicht, wenn man selber packt.
-----------------------
Ich packe schon lange selbst, nachdem wir (etliche Fliegerkollegen & ich) uns intensiv durch einen Fallschirmsprung-Lehrer hatten einweisen lassen.
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Zitat von EMR Beitrag anzeigenOch nö. Nicht NOCH einen Schein erfinden. Brauch und will ich nicht.
Sowas wird dann ganz schnell mal zur Pflicht, wenn man selber packt.
.[/I]- Die Tüchtigen nicht einschränken,
- die Leichtsinnigen, Chaotischen, Nicht-so-tüchtigen schützen (und sei es vor sich selber)
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Zitat von Bluebird Beitrag anzeigen[SIZE=14px]Es sollte einen Selberpacker-Schein geben.[/FONT]
Was haltet Ihr davon?
Du willst doch auch mal ein neues Gurtzeug, anschaffen ?
Nach 10 oder 12 Jahren brauchst Du einen neuen Retter.
Willst Du dann wirklich jedes Mal neu die Selberpacker-Schein-Prüfung ablegen ?
Ich war EINMAL bei einem der genialen und kostenlosen Selbstpacker-Lehrgänge des DHV.
Seitdem packe ich meine Rettungen selbst. Oder in der Turnhalle bei Packevents im Verein.
Ich kaufe allerdings auch meine Rettung nur bei Herstellern, die das Selberpacken nicht hinterrücks ausschließen,
und wo ich zum Retter auch ein Büchlein mit bebilderter Packanleitung als Gedächtnis-Stütze bekomme.
Ein Youtube-Video allein reicht m.E. nicht zum Selberpacken.
Aber wenn man es einmal mit Anleitung selbst gemacht hat, bekommt man es selbst auch wieder hin.
Jedes Jahr zum DHV zu rennen, ist ein Mißbrauch, der anderen Mitgliedern den Zugang zum Lehrgang versperrt.
Dann sollte auch nicht die bürokratische Notwendigkeit dazu irgendwo festgeschrieben werden.
W.
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Zitat von winDfried Beitrag anzeigenDas halte ich für eine wirklich blödsinnige Idee.
Dieser "Selber-Packer-Schein" müsste ja schließlich, der geltenden Bauvorschrift folgend, dem Inhaber weitestgehende Ahnungslosigkeit und marginale Geschicklichkeit (Zitat : "keinerlei besondere Fachkenntnis und Geschicklichkeit") für das turnusmäßige Packen seiner Rettung attestieren, welches er darüber hinaus alleine und ohne den Einsatz von Spezialwerkzeug vornehmen muss.
Aber man weiß ja nie...
Fakt ist:
Retter, die der weiter oben zitierten Bauvorschrift, was das turnusmäßige Packen angeht, nicht entsprechen, sind definitiv nicht zulassungsfähig und somit keinesfalls als lufttüchtig zu bezeichen. Entsprechende Zulassungen sind unwirksam!!
Das ist das juristisch/versicherungstechnisch weitaus größere Problem, als wer das Ding auch immer gepackt haben mag und dazu noch astrein (DHV)hausgemacht!!
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Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigenFakt ist:
Retter, die der weiter oben zitierten Bauvorschrift, was das turnusmäßige Packen angeht, nicht entsprechen, sind definitiv nicht zulassungsfähig und somit keinesfalls als lufttüchtig zu bezeichen. Entsprechende Zulassungen sind unwirksam!!
Wir alle wissen, dass das Selberpacken bestimmte Risiken birgt, ein Fehler tödliche Folgen haben kann, und dass ein erheblicher Teil der Flieger gut beraten ist, das Packen ihres Retters einem Profi zu überlassen. (und es auch tun, denn die Packprofis sind – wie ich höre – sehr gut ausgelastet). (Völlig unabhängig davon, was da im Luftrecht steht). Das wird sich auch in Zukunft kaum ändern.
Interessant wäre, zu ermitteln,- wie viel Prozent der aktiven Flieger selber packen
- wieviel Prozent der Teilnehmer an einem DHV-Selbstpackerkurs anschließend selber packen. Von den Kursleitern werden deutliche Warnungen ausgesprochen.
Der DHV hält die Füße still, weil er da in einem Zwiespalt steckt und eine gute Lösung nicht in Sicht ist.
Falls Ihr aber eine gute Lösung habt, dem DHV ganz konkret etwas empfehlen könnt, dann heraus damit.
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Zitat von Bluebird Beitrag anzeigen[ ... ] falls der Schein zur Pflicht werden sollte, würde diese Pflicht das Leben von Fliegern retten.
Darüberhinaus stünde ein ganzer bunter Strauß lebensrettender Pflichten zur Auswahl:
# Der Gleitschirmpilot ist zu verpflichten, jegliche Thermik zu meiden. Von 10:00 bis 16:00 herrscht daher Flugverbot.
# Gurtzeuge müssen zwingend mit 2 Rettern ausgestattet sein, ansonsten ist die Zulassung verwirkt.
# Ist ein Start im Umkreis von weniger als 5km von stehenden oder fließenden Gewässern geplant, so ist das Tragen einer Schwimmweste nach DIN 4711 der Marke Bluebird verpflichtend.
# usw.Zuletzt geändert von EMR; 18.05.2022, 17:22.
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Zitat von Quothe_the_Raven Beitrag anzeigen
Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
"Nebenbei: Rettungpacken für Dritte darfst du trotz Selbstpackerkurs nicht! Auch nicht deine Tandemrettung."
Steht wo?
Kopiert von der Seite des DHV:
"Haftpflichtversicherung für Rettungsgeräte-Packer
https://www.dhv-faq.com/drittpacker-rettungsschirme
Wer für andere Piloten Rettungsgeräte packt und einbaut, egal, ob kommerziell, gegen einen Unkostenbeitrag oder kostenlos, haftet für Schäden, die durch einen Pack- oder Einbau-Fehler verursacht werden. Alle DHV-Mitglieder haben hierfür eine kostenlose Drittpacker-Haftpflichtversicherung. Diese setzt als Bedingungen einen anerkannten Sachkenntnis-Nachweis voraus.
Was ist unter dem Fachkunde-Nachweis zu verstehen?
Eine Bestätigung über die gründliche Einweisung in das Packen eines Rettungsgerätes vergleichbarer Bauart und Funktionsweise. Diese Bestätigung kann erteilt werden von einem Rettungsgeräte-Hersteller oder von einer Flugschule, die von einem Rettungsgeräte-Hersteller die Erlaubnis hat, solche Einweisungen für seine Produkte durchzuführen. Der Rettungsgeräte-Drittpacker ist zudem für die Aufrechterhaltung seiner Sachkenntnis verantwortlich. Vordruck Fachkundenachweis
Ist der Fachkunde-Nachweis unbefristet gültig?
Die Gültigkeit des Fachkunde-Nachweises ist nicht befristet. Jedoch beschränkt sich die erforderliche Sachkenntnis nicht alleine auf eine einmalige Einweisung. Von Rettungsgeräte-Drittpackern wird eine Aufrechterhaltung der Sachkenntnis erwartet, also regelmäßiges Packen oder Auffrischung durch eine erneute Einweisung. Der Drittpacker sollte seine Packungen dokumentieren, um im Schadensfall (Versicherungsfall) den Fortbestand seiner Sachkenntnis beweisen zu können. Vordruck Fachkundenachweis
Ist der Nachweis der Teilnahme an einem DHV-Selbstpacker-Seminar ausreichend als Fachkunde-Nachweis für Drittpacker?
Nein"
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