Oberlandesgericht: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit (Artikel bei Heise.de)
Das Problem dürfte auch uns betreffen, wenn wir Fotos und Videoaufnahmen beim Fliegen machen und diese öffentlich verbreiten (Internet, Facebook, Instagram & Co.)
Das Problem dürfte auch uns betreffen, wenn wir Fotos und Videoaufnahmen beim Fliegen machen und diese öffentlich verbreiten (Internet, Facebook, Instagram & Co.)
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