Ende der Anerkennung österreichischer Lizenzen

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  • FrankenThomas
    Registrierter Benutzer
    • 07.03.2009
    • 38
    • München

    #1

    Ende der Anerkennung österreichischer Lizenzen

    Noch eine Änderung zum 1.1.26: das BMDV beendet die Anerkennung österreichischer Lizenzen.



    Es gibt wohl Bestandschutz für bestehende Lizenzen, aber neue Scheine für Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen eine DHV Prüfung und einen deutschen Schein haben.ö

    Interessant wäre, ob die Prüfungen tatsächlich in Deutschland gemacht werden müssen, oder ob ein DHV Prüfer diese auch im Ausland abnehmen darf.
  • Im Lee is schee!
    Registrierter Benutzer
    • 08.01.2014
    • 4531
    • Geht keinem etwas an!
    • Vorarlberg

    #2
    Du glaubst doch nicht das sich der grösste Lobbyist sich sein Geschäftsmodell versauen lässt?
    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

    BGD Cure 3 / WV X-Rated 7 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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    • FliegenWilli
      Registrierter Benutzer
      • 14.05.2005
      • 3901
      • n.a.

      #3
      Viele Flugschulen in Österreich konnten bereits Prüfungen gemäß DHV durchführen und so deutsche Luftfahrerscheine ausstellen lassen. Ob künftig ein österreichisches oder deutsches Papperl rauskommt, macht doch kaum einen Unterschied für die Kundschaft.
      Nur Fluglehrer haben den Nachteil, dass sie evtl. eine Zusatzausbildung vom DHV nachweisen müssen.

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      • shoulders
        Registrierter Benutzer
        • 07.10.2008
        • 7595
        • Stefan Ungemach
        • Ingolstadt & Chiemgau

        #4
        Aus dem Originaltext: "die abschließende Prüfung und Lizenzerteilung müssen in Deutschland erfolgen"
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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        • Abraham
          Registrierter Benutzer
          • 26.01.2024
          • 201

          #5
          Das ist ja echt blöd für deutsche Flugschulen, die nach der Höhenflugschulung in Österreich oder Italien natürlich gleich auch die praktische Prüfung dort haben abnehmen lassen.

          wo ist denn da wieder der Fuchs dahinter?

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          • FrankenThomas
            Registrierter Benutzer
            • 07.03.2009
            • 38
            • München

            #6
            Zitat von shoulders
            Aus dem Originaltext: "die abschließende Prüfung und Lizenzerteilung müssen in Deutschland erfolgen"
            Danke! hab keinen Zugang zu den NfL/Abo bei Eisenschmidt und hier gibt es bisher nur die NfL bis 2024
            Die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sind das Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland. Herausgeber ist die Deutsche Flugsicherung (DFS). Sie enthalten für Luftfahrer verbindliche Bekanntmachungen von Anordnungen sowie wichtige Informationen für die Luftfahrt.



            Zitat von Abraham
            Das ist ja echt blöd für deutsche Flugschulen, die nach der Höhenflugschulung in Österreich oder Italien natürlich gleich auch die praktische Prüfung dort haben abnehmen lassen.

            wo ist denn da wieder der Fuchs dahinter?
            Genau das frage ich mich auch. warum kann ein deutscher DHV Prüfer einen Flugschüler einer deutschen Flugschule nur in Deutschland prüfen? bzw was hat der Ort der Prüfung für einen nachvollziehbaren Einfluss auf das Können?


            Oder ist mit "abschließender Prüfung" die Prüfung aller Unterlagen durch den DHV gemeint, die einer Lizenzerteilung vorgeht?
            Zuletzt geändert von FrankenThomas; 22.11.2025, 15:02.

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            • shoulders
              Registrierter Benutzer
              • 07.10.2008
              • 7595
              • Stefan Ungemach
              • Ingolstadt & Chiemgau

              #7
              Ich finde diesen speziellen Passus auch problematisch. Wir haben m.E. zu wenig Fluggebiete in D, um hier für alle Prüfungsflüge (für die man ja auch üblicherweise das Fluggebiet vorher kennen gelernt hat, um sich aufs Wesentliche zu konzentrieren) anzubieten. Aber vielleicht kann das noch geändert werden und ein deutscher Prüfer reicht.
              Stefan Ungemach
              pfb.ungemachdata.de/

              Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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              • Ala delta
                Registrierter Benutzer
                • 12.11.2002
                • 282
                • Waiblingen

                #8
                Zitat von shoulders
                Aus dem Originaltext: "die abschließende Prüfung und Lizenzerteilung müssen in Deutschland erfolgen"
                ich lese aus diesem Zitat nicht heraus, dass der Prüfungsflug in Deutschland stattfinden muss. Möglicherweise bleibt in den meisten Fällen alles beim Alten. Nur das die Prüfung ab 2026 von einem DHV zugelassenen Prüfer verbindlich abgenommen wird. -> administrative abschließende Prüfung?

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                • SoaringErnie
                  Registrierter Benutzer
                  • 19.04.2006
                  • 1276

                  #9
                  Zitat von Im Lee is schee!
                  Du glaubst doch nicht das sich der grösste Lobbyist sich sein Geschäftsmodell versauen lässt?
                  Ich wusste noch nicht, dass das BMDV ein Lobbyverband für/gegen Gleitschirme ist.
                  Das hat dazu kein "Geschäftsmodell"!

                  Kommentar

                  • FliegenWilli
                    Registrierter Benutzer
                    • 14.05.2005
                    • 3901
                    • n.a.

                    #10
                    Er meinte wohl einen andere Lobbyisten, nicht in D.

                    Kommentar

                    • Sir Vival
                      Registrierter Benutzer
                      • 23.12.2018
                      • 376

                      #11
                      Aus dem Originaltext: "die abschließende Prüfung und Lizenzerteilung müssen in Deutschland erfolgen"

                      Zitat von Ala delta
                      ich lese aus diesem Zitat nicht heraus, dass der Prüfungsflug in Deutschland stattfinden muss.
                      Das musst Du mir erklären. Ist der Prüfungsflug für dich nicht die abschließende Prüfung?

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                      • GeeBeeR2
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.11.2016
                        • 216
                        • Christian

                        #12
                        Prüfung der eingereichten Unterlagen, um dann wenn alles vorhanden ist, die Lizenz auszustellen...
                        Prüfungsflüge können auf, für (DHV) Schulung zugelassenen im Ausland befindlichen Geländen abgenommen werden soweit ich weiß. Welchen Sinn würde es ergeben nur Schulen zu dürfen, aber nicht zu Prüfen ?!

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                        • Ala delta
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.11.2002
                          • 282
                          • Waiblingen

                          #13
                          Es ist heute gängige Praxis, dass deutsche Flugschulen im Ausland schulen und zum Abschluß der Schulungswoche dort die Prüfung von einem DHV zugelassenen Prüfer abgenommen wird. Den Flugschein erstellt dann der DHV in Deutschland, in dem er den Vorgang nach Aktenlage prüft. Ich glaube nicht, dass sich an dieser Praxis etwas ändern wird.

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                          • marcel1
                            Registrierter Benutzer
                            • 28.08.2007
                            • 4018
                            • Marcel

                            #14
                            Es ist heute gängige Praxis, dass deutsche Flugschulen im Ausland schulen und zum Abschluß der Schulungswoche dort die Prüfung von einem DHV zugelassenen Prüfer abgenommen wird. Den Flugschein erstellt dann der DHV in Deutschland, in dem er den Vorgang nach Aktenlage prüft. Ich glaube nicht, dass sich an dieser Praxis etwas ändern wird.
                            Ich auch nicht, solange das eine dt. Flugschule ist, wird die die Unterlagen schon passend machen und der DHV wird das nicht hinterfragen.
                            Das wird vor allem einschränken, daß in Deutschland ansässige Piloten bei einer österreichischen Fluggschule ganz so einfach den Schein machen können (jedenfalls solange sich die österr. Flugschule nicht eine deutsche Schule als Kooperationspartner sucht).

                            Ich glaub nicht, daß durch diese Änderung irgendwas besser wird, aber auch das passiert nicht auf Veranlassung des DHV.
                            Wenn es piept - eindrehen...

                            Kommentar

                            • paraglidingservice
                              Registrierter Benutzer
                              • 10.10.2025
                              • 1
                              • Eugen Wo

                              #15
                              ich habe die Quele des PDFs BMDV – NFL 2025-1-3661

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