AW: "Fliegen im Karwendel" aus dem Videothread
Hallo Hermann,
danke für deine Stellungnahme
Ja klar, das sehe ich auch so. Mein Video ist übrigens aus diesem Grund nicht mehr online. Ich will auch niemanden zum Verstoß gegen die geltenden Gesetze animieren.
Das ist sicher richtig, wobei ich mir nicht verkneifen kann, darauf hinzuweisen, dass manche Akteure im Naturschutzgebiet erstaunlich viel dürfen, bzw. offenbar erstaunlich erfolgreiche Lobbying-Arbeit leisten.
Damit meine ich natürlich die Jäger, die mitten im Naturschutzgebiet z.B. Futtersilos samt Zufahrtsstraße für ihren Mercedes G errichten dürfen. Aber klar - die müssen die Silos dort bauen, damit die Tiere im Winter nicht verhungern. Sonst könnte man im Sommer schließlich nicht selbstlos der waidmännischen Kernaufgabe nachgehen, die bekanntlich darin besteht, den "Überbestand" zu dezimieren...
Auch so genannte "Jagdhütten", lassen sich innerhalb des Naturschutzgebietes genehmigen. Natürlich wird dann dorthin auch ein Fahrweg/Straße gebaut. So eine Jagdhütte kann durchaus die Größe eines schönen Einfamilienhauses haben, inklusive Garage für den Mercedes G.
Wie so etwas aussehen kann, sieht man z.B. hier im vierten Bild:
http://www.jetz-werds-eng.de/Beispiele.htm (interessant sind auch die Bilder des privaten Jagdweges weiter unten)
Mir geht es absolut nicht darum, mit diesen Beispielen in irgend einer Weise das Starten im Naturschutzgebiet zu rechtfertigen.
Fakt ist aber, dass wenn wir Gleitschirmflieger die Lobby der Jäger hätten, dann dürfte man natürlich im Karwendel starten. Es gäbe darüber hinaus auch Fliegertaxis, die uns auf eigens gebauten Straßen zu schön gelegenen Startplätzen bringen würden. Die Fliegerbar am Start- und Landepatz würde wahrscheinlich auch nicht fehlen.
Zum Glück ist es nicht so, und wie gesagt rechtfertigen die erstaunlichen Freiräume der Jäger natürlich keinen Verstoß gegen bestehende Gesetzte. Ich denke, es kann aber nicht schaden, darauf hinzuweisen.
Wie dem auch sei: Mein Video ist gelöscht, und ich bin mir sicher, dass ich im Naturschutzgebiet keine Spuren hinterlassen habe.
Beste Grüße und danke an alle, die sich für den Naturschutz dort einsetzen!
P.
Hallo Hermann,
danke für deine Stellungnahme
4. Conclusio: Ich will nicht auf den Gesetzen herumreiten, aber es muß schon klar gesagt werden, dass Aktionen bei denen in den oben angeführten Schutzgebieten gestartet bzw. gelandet wird gegen die Gesetzgebung verstoßen und wir im Sinne eines Miteinanders der unterschiedlichen Gruppen erwarten, dass die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden.
Ich denke, dies ist auch für die Akzeptanz eures Sports bei den anderen Akteuren im Gebiet wichtig.
Damit meine ich natürlich die Jäger, die mitten im Naturschutzgebiet z.B. Futtersilos samt Zufahrtsstraße für ihren Mercedes G errichten dürfen. Aber klar - die müssen die Silos dort bauen, damit die Tiere im Winter nicht verhungern. Sonst könnte man im Sommer schließlich nicht selbstlos der waidmännischen Kernaufgabe nachgehen, die bekanntlich darin besteht, den "Überbestand" zu dezimieren...
Auch so genannte "Jagdhütten", lassen sich innerhalb des Naturschutzgebietes genehmigen. Natürlich wird dann dorthin auch ein Fahrweg/Straße gebaut. So eine Jagdhütte kann durchaus die Größe eines schönen Einfamilienhauses haben, inklusive Garage für den Mercedes G.
Wie so etwas aussehen kann, sieht man z.B. hier im vierten Bild:
http://www.jetz-werds-eng.de/Beispiele.htm (interessant sind auch die Bilder des privaten Jagdweges weiter unten)
Mir geht es absolut nicht darum, mit diesen Beispielen in irgend einer Weise das Starten im Naturschutzgebiet zu rechtfertigen.
Fakt ist aber, dass wenn wir Gleitschirmflieger die Lobby der Jäger hätten, dann dürfte man natürlich im Karwendel starten. Es gäbe darüber hinaus auch Fliegertaxis, die uns auf eigens gebauten Straßen zu schön gelegenen Startplätzen bringen würden. Die Fliegerbar am Start- und Landepatz würde wahrscheinlich auch nicht fehlen.
Zum Glück ist es nicht so, und wie gesagt rechtfertigen die erstaunlichen Freiräume der Jäger natürlich keinen Verstoß gegen bestehende Gesetzte. Ich denke, es kann aber nicht schaden, darauf hinzuweisen.
Wie dem auch sei: Mein Video ist gelöscht, und ich bin mir sicher, dass ich im Naturschutzgebiet keine Spuren hinterlassen habe.
Beste Grüße und danke an alle, die sich für den Naturschutz dort einsetzen!
P.
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